2 (zwei) Linearbeschleuniger Gesamtsysteme für die Strahlentherapie

Universitätsklinikum Halle (Saale) AöR

Anzubieten sind zwei universell einsetzbare C-Arm-Linearbeschleunigersysteme inklusive Record&Verify System (R&V) für die Strahlentherapie. Beide angebotenen Linearbeschleuniger müssen geeignet sein für ein breites Spektrum an Strahlenbehandlungen und Bestrahlungstechniken mit sehr hoher Präzision. Beide Systeme müssen u.a. geeignet sein für 2D und 3D IGRT, IMRT, VMAT, SBRT, SRS und adaptive Strahlentherapie (ART). Beide Linearbeschleuniger erfordern ein SGRT-System und ebenso eine CBCT-Bildgebung mit bestmöglicher Bildqualität und größtmöglicher Genauigkeit (HU) bei schnellstmöglicher Bildakquisition. Die beiden angebotenen Linearbeschleuniger müssen als Tandem betrieben werden können und aufeinander gematcht sein. Infolgedessen werden zwei identische MLCs gefordert, die für die hochauflösende Strahlformung bei SRS geeignet sein müssen. Ebenso sollen beide Linearbeschleuniger einen Behandlungstisch (6-D) enthalten der eine Lagerungskorrektur in sechs Freiheitsgraden ermöglicht (drei Translation (X,Y,Z) und drei Rotationen um die jeweiligen Achsen). Anzubieten ist ein komplettes Gesamtsystem bestehend aus zwei Linearbeschleunigersystemen inklusive aller erforderlichen Zusatzsysteme und inklusive des erforderlichen Zubehörs sowie ein Record und Verify System (R&V). Darüber hinaus anzubieten sind alle dazugehörigen Dienstleistungen, die Demontage und Entsorgung der Altsysteme, ein dazugehöriger Vollservicevertrag und die Erbringung der geforderten gerätespezifischen Bau- und Installationsleistungen. Bei dieser Beschaffung handelt es sich um eine Ersatzbeschaffung. Die neuen Linearbeschleuniger müssen nacheinander in Betrieb genommen werden, damit die Strahlentherapie die Patientenversorgung stets sicherstellen kann. Das Record&Verify System (R&V) muss mit Inbetriebnahme des ersten neuen Linearbeschleunigers betriebsbereit und voll funktionsfähig sein. Beide Linearbeschleuniger müssen so gematcht werden, dass sie mit einem einzigen Satz von Basisdaten in unserem vorhandenen Bestrahlungplanungssystem (Raystation) verwendbar sind. Dadurch soll eine Umplanung / Umrechnung zwischen den beiden angebotenen Linearbeschleunigern vermieden werden, sodass Patienten problemlos zwischen den Geräten wechseln können.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-11-03. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-09-30.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2026-09-30 Auftragsbekanntmachung
2026-10-29 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2026-09-30)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: 2 (zwei) Linearbeschleuniger Gesamtsysteme für die Strahlentherapie
Referenznummer: HAL_UK_2026_26
Kurze Beschreibung:
Anzubieten sind zwei universell einsetzbare C-Arm-Linearbeschleunigersysteme inklusive Record&Verify System (R&V) für die Strahlentherapie. Beide angebotenen Linearbeschleuniger müssen geeignet sein für ein breites Spektrum an Strahlenbehandlungen und Bestrahlungstechniken mit sehr hoher Präzision. Beide Systeme müssen u.a. geeignet sein für 2D und 3D IGRT, IMRT, VMAT, SBRT, SRS und adaptive Strahlentherapie (ART). Beide Linearbeschleuniger erfordern ein SGRT-System und ebenso eine CBCT-Bildgebung mit bestmöglicher Bildqualität und größtmöglicher Genauigkeit (HU) bei schnellstmöglicher Bildakquisition. Die beiden angebotenen Linearbeschleuniger müssen als Tandem betrieben werden können und aufeinander gematcht sein. Infolgedessen werden zwei identische MLCs gefordert, die für die hochauflösende Strahlformung bei SRS geeignet sein müssen. Ebenso sollen beide Linearbeschleuniger einen Behandlungstisch (6-D) enthalten der eine Lagerungskorrektur in sechs Freiheitsgraden ermöglicht (drei Translation (X,Y,Z) und drei Rotationen um die jeweiligen Achsen). Anzubieten ist ein komplettes Gesamtsystem bestehend aus zwei Linearbeschleunigersystemen inklusive aller erforderlichen Zusatzsysteme und inklusive des erforderlichen Zubehörs sowie ein Record und Verify System (R&V). Darüber hinaus anzubieten sind alle dazugehörigen Dienstleistungen, die Demontage und Entsorgung der Altsysteme, ein dazugehöriger Vollservicevertrag und die Erbringung der geforderten gerätespezifischen Bau- und Installationsleistungen. Bei dieser Beschaffung handelt es sich um eine Ersatzbeschaffung. Die neuen Linearbeschleuniger müssen nacheinander in Betrieb genommen werden, damit die Strahlentherapie die Patientenversorgung stets sicherstellen kann. Das Record&Verify System (R&V) muss mit Inbetriebnahme des ersten neuen Linearbeschleunigers betriebsbereit und voll funktionsfähig sein. Beide Linearbeschleuniger müssen so gematcht werden, dass sie mit einem einzigen Satz von Basisdaten in unserem vorhandenen Bestrahlungplanungssystem (Raystation) verwendbar sind. Dadurch soll eine Umplanung / Umrechnung zwischen den beiden angebotenen Linearbeschleunigern vermieden werden, sodass Patienten problemlos zwischen den Geräten wechseln können.
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Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Medizinische Geräte 📦
Beschreibung
Interne Kennung: HAL_UK_2026_26
Menge: 2 Stück
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Zusätzliche Informationen:
#Besonders auch geeignet für:other-sme# Weitere vom Bieter vorzulegende Unterlagen: 1. Angebotsschreiben vollständig ausgefüllt und unterschrieben (Textform) 2. Formular Vor-Ort-Besichtigung vollständig ausgefüllt und unterschrieben (Textform) 3. ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung des Bieters (Formular UKH) (Textform) (Hinweis: bei einer Bewerber- / Bietergemeinschaft oder bei einem Nachunternehmereinsatz ist dieses Formular von jedem Mitglied der Bewerber-/ Bietergemeinschaft bzw. jedem Nachunternehmer auszufüllen) 4. ausgefüllte Bewerbererklärung nach Abschnitt 2, Anlage 1a des Landes Sachsen-Anhalt (Formular UKH) (Textform) oder Nachweis über Präqualifizierung (Hinweis: bei einer Bewerber- / Bietergemeinschaft oder bei einem Nachunternehmereinsatz ist dieses Formular von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft bzw. jedem Nachunternehmer auszufüllen) 5. im Bedarfsfall (Bewerber-/Bietergemeinschaft): ausgefüllte Bietergemeinschaftserklärung (Formular UKH) (Textform); (Hinweis: bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist dieses Formular von jedem Mitglied der Bewerber-/ Bietergemeinschaft in Textform zu unterzeichnen. Zusätzlich liegen von jedem Mitglied der Bewerber-/ Bietergemeinschaft die ausgefüllten Anlagen wie oben genannt von Nr. 2 und Nr. 3 ausgefüllt vor) 6. im Bedarfsfall / gilt nur für Bewerber-/Bietergemeinschaften mit Nachunternehmern: Auftragsbezogene Darstellung von Struktur, Funktionen, Zuständigkeiten und Abläufe innerhalb der Bewerber-/Bietergemeinschaft sowie die Darstellung der technischen und kaufmännischen Leitung – Ausführungen auf max. 2 DIN A4-Seiten. (Die Darstellung ist als PDF Datei in selbst zu wählender Form einzureichen.) 7. im Bedarfsfall (Eignungsleihe): rechtsverbindlich unterschriebene Verpflichtungserklärung des Dritten über die verbindliche Verfügbarkeit der für den Auftrag erforderlichen Mittel / Kapazitäten / Ressourcen für den Fall der Beauftragung (in einfacher Kopie) 8. vollständig ausgefülltes Leistungsverzeichnis in den Teilen „Titel“, „Systemspezifikation LINACs“, „R&V System“, „IT-Spezifika“, „Installation / Zahlungsplan / Projekt“, „Technische Serviceleistungen“ 12. vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Preisblatt (Textform) 13. Angebotszusammenstellung des Bieters inkl. der einzelnen technischen Bezeichnungen seines Angebotes einschließlich der Angabe der Modellnummer und Herstellernummer 14. vollständige Datenblätter/ Prospekte oder Produktbeschreibungen und Bedienungsanleitungen aller angebotenen Positionen in Wort und Bild 15. unterzeichnete Geheimhaltungsverpflichtungserklärung Externe (Textform) 16. ausgefüllte und unterzeichnete Auftragsverarbeitungsvereinbarung (Textform) 17. unterzeichnete Fernwartungsvereinbarung (Textform) 18. vollständig ausgefüllte Ergänzende Vertragsbedingungen_VgV (Formular UKH) (Textform) 19. vollständig ausgefüllte Erklärung zum Nachunternehmereinsatz_VgV (Formular UKH) (Textform) 20. vollständig ausgefüllte Erklärung zur Beachtung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) (Formular UKH) (Textform) Hinweis: bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaft oder bei einem Nachunternehmereinsatz ist dieses Formular von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft bzw. jedem Nachunternehmer auszufüllen. 21. unterschriebene Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (Russland-Sanktionspaket) (Formular UKH) (Textform); Hinweis: bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist dieses Formular von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft zu unterschreiben. 22. vollständig ausgefüllte Geschäftspartnerbedingungen UKH (Formular UKH) (Textform) 23. Produktdatenblatt oder die Konfigurationsliste, aus der die technischen Parameter der angebotenen Elektronenenergien eindeutig hervorgehen 24. Produktdatenblätter für die angebotenen Elektronenapplikatoren 25. Beschreibung der Anforderungen seitens des R&V System 26. Beschreibung Mitwirkungspflichten des Auftraggebers und Voraussetzungen für Kälte, Wärme, Strom, Strahlenschutz und Fußboden 27. Muster Wartungsvertrag 28. ggf. weitere abgeforderte Unterlagen (vgl. Leistungsverzeichnis, Bekanntmachung)
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Stadt: Halle (Saale)
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt 🏙️
Dauer: 60 Monate
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 60
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Systemspezifikation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-11-03 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-11-03 10:05:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2 Monate
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eine Sicherheitsleistung ist erforderlich ✅
Eröffnungstermin: 2026-11-03 10:05:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Der öffentliche Auftraggeber kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende Unterlagen zu übermitteln oder unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen zu ergänzen, zu erläutern, zu vervollständigen oder zu korrigieren (§ 56 Abs. 2 VgV). Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (§ 56 Abs. 3 VgV)
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Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Erfüllt, wenn der Bewerber die EEintragungs-/ Registernachweise für die juristische Person - Nachweise entsprechend der zutreffenden Gesellschaftsform (Handelsregister, Gewerbe- oder Bundeszentralregister) mit Angaben zum Geschäftszweck und Auflistung der Gesellschafter und Vertretungsbefugnissen eingereicht hat (nicht älter als 6 Monate) (in einfacher Kopie)
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Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Absicherung im Schadensfall; ist erfüllt, wenn der Bewerber einen Nachweis einer aktuellen Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung vorgelegt hat (in einfacher Kopie); Mindestanforderung: Mindestdeckungssummen je Einzelschaden für Personenschäden in Höhe von 7,5 Mio. EUR, Sachschäden in Höhe von 7,5 Mio. EUR und Vermögensschäden in Höhe von 3 Mio. EUR. Sollte der Bieter derzeit nicht über die o.g. Deckungssummen verfügen, wird zusätzlich eine schriftliche Erklärung der Versicherung benötigt, die bestätigt, dass im Auftragsfall die Deckungssumme auf die genannten Beträge erhöht werden.
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Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter mindestens 3 (drei) geeignete Referenzen über vergleichbare, innerhalb der letzten fünf Jahre (vor der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung) erbrachte Leistungen vorzulegen; als vergleichbar gelten Referenzleistungen, die nach Art, Umfang und Komplexität erkennen lassen, dass der Bieter über ausreichende Erfahrungen mit der Lieferung, Installation und Inbetriebnahme von Linearbeschleunigersystemen für die Strahlentherapie verfügt. Mindestangaben/ Mindestanforderungen der Referenzen: a. Klinik / Einrichtung / Benennung der Referenz b. Benennung Ansprechpartner: Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail c. Bezeichnung und kurze Beschreibung des Projektes d. Anzahl und Art der gelieferten Linearbeschleunigersysteme e. Umfang der erbrachten Liefer-, Installations, Integrations und Inbetriebnahmeleistungen; Hinweis: jede Referenz muss mindestens Lieferung, Installlation und Inbetriebnahme eines medizinischen Llinearbeschleunigers für die Strahlentherapie umfassen f. Zeitraum der Leistungserbringung sowie Zeitpunkt der Inbetriebnahme g. Angaben dazu, ob und in welchem Umfang die Installation und Inbetriebnahme bei laufendem klinischen Betrieb erfolgte h. Angaben dazu, ob mehrere Linearbeschleuniger im Rahmen desselben Projektes installiert und in Betrieb genommen wurden i. Auftragswert bzw. Größenordnung des Auftragswertes j. Auftrag liegt nicht mehr als 5 Jahre vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zurück Die nachfolgenden Merkmale müssen nicht sämtlich innerhalb einer Referenz erfüllt sein. Maßgeblich ist, dass die geforderten Erfahrungen durch die eingereichten Referenzen in ihrer Gesamtheit nachgewiesen werden. Über die drei eingereichten Referenzen insgesamt müssen Erfahrungen mit folgenden Leistungsbestandteilen nachgewiesen werden: k. Integration eines Record-&-Verify-Systems bzw. eines funktional vergleichbaren Systems l. bildgeführte Strahlentherapie (IGRT) einschließlich CBCT-Bildgebung m. Durchführung hochpräziser Bestrahlungstechniken, insbesondere IMRT und/oder VMAT sowie SRS und/oder SBRT n. Integration bzw. Anbindung eines SGRT-Systems o. Inbetriebnahme von Linearbeschleunigern bei fortlaufendem klinischen bzw. strahlentherapeutischen Betrieb, bei der die Installation und Inbetriebnahme der Systeme zeitlich gestaffelt bzw. nacheinander erfolgte
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Eignungskriterium: Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nachweis der Konformitätserklärungen / CE-Zertifizierung des angebotenen Systems/ Systeme (Kopie)
Geforderte Kautionen und Garantien:
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, auf Verlangen des Auftraggebers eine Vorauszahlungsbürgschaft in Höhe der vorgesehenen Voraus- bzw. Teilzahlung vorzulegen. Zusätzlich ist eine Erfüllungsbürgschaft gemäß § 18 VOL/B zu stellen, sofern und soweit dies zur Sicherung der vertragsgemäßen Leistung erforderlich ist. Nähere Details sind in den Vergabeinformationen hinterlegt.
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Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
+ 12 weitere
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Bildung krimineller und terroristischer Vereinigungen (§123 Abs. 1 Nr. 1 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach §§ 129, 129a, 129b Strafgesetzbuch?
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(1) Terrorismusfinanzierung (§ 123 Abs. 1 Nr. 2 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach § 89c Strafgesetzbuch? / (2) Geldwäsche sowie Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte (§ 123 Abs. 1 Nr. 3 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach § 261 Strafgesetzbuch?
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(1) Betrug (§ 123 Abs. 1 Nr. 4 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach § 263 Strafgesetzbuch? / (2) Subventionsbetrug (§ 123 Abs. 1 Nr. 5 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach § 264 Strafgesetzbuch?
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(1) Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 123 Abs. 1 Nr. 6 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach § 299 Strafgesetzbuch? / (2) Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern (§123 Abs. 1 Nr. 7 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach § 108e Strafgesetzbuch? / (3) Vorteilsgewährung und Bestechung (§ 123 Abs. 1 Nr. 8 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach §§ 333 und 334, 335a Strafgesetzbuch? / (4) Bestechung ausländischer Abgeordneter (§ 123 Abs. 1 Nr. 9 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. Wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung?
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(1) Menschenhandel oder Förderung des Menschenhandels (§ 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftigfestgesetzt wegeneiner Straftat nach §§ 232 und 233, 233a Strafgesetzbuch? / (2) Verstoß gegen das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) (§ 124 Abs. 2 GWB): Ist das Unternehmen wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Abs. 1 LkSG mit einer Geldbuße nach Maßgabe der nachfolgenden Angaben belegt worden? in den Fällen des § 24 Abs. 2 Satz 2 LkSG i. V. m. § 24 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 LkSG ein rechtskräftig festgestellter Verstoß mit einer Geldbuße von wenigstens 1,5 Mio. (eine Million fünfhunderttausend) Euro, in den Fällen des § 24 Abs. 2 Satz 2 LkSG i. V. m. § 24 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 LkSG ein rechtskräftig festgestellter Verstoß mit einer Geldbuße von wenigstens 2 Mio. (zwei Millionen) Euro und in den Fällen des § 24 Abs. 3 LkSG ein rechtskräftig festgestellter Verstoß mit einer Geldbuße von wenigstens 0,35 % des durchschnittlichen Jahresumsatzes vorausgesetzt.
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Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung (§ 123 Abs. 4 GWB): Ist das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen und wurde dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt? Bzw. konnten die öffentlichen Auftraggeber dem Unternehmen auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nachweisen?
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(1) Verstoß gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen (§124 Abs. 1 Nr. 1 GWB): Hat das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen? / (2) Verstoß gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) (§ 124 Abs. 2 GWB): Ist das Unternehmen wegen eines Verstoßes nach § 23 AentG mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500,00 (zweitausendfünfhundert) Euro belegt worden? Hinweis: Gemäß § 21 Abs. 1 Satz 2 AEntG gilt das Gleiche auch schon vor Durchführung eines Bußgeld- verfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftigerZweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung im Sinne des § 21 Abs. 1 Satz 1 besteht. / (3) Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz (AufenthG) (§ 124 Abs. 2 GWB): Ist das Unternehmen oder dessen nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter nach § 404 Abs. 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500,00 (zweitausendfünfhundert) Euro belegt oder nach §§ 10, 10a oder 11 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 (drei) Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 (neunzig) Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden? Hinweis: Ausschlüsse nach § 98 c Abs. 1 Satz 1 AufenthG können bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung der Zuverlässigkeit, je nach Schwere des der Geldbuße, der Freiheits- oder der Geldstrafe zugrundeliegenden Verstoßes in einem Zeitraum von bis zu fünf Jahren ab Rechtskraft der Geldbuße, der Freiheits- oder der Geldstrafe erfolgen. § 98 c Abs. 1 AufenthG gilt nicht, wenn der Verstoß nach Absatz 1 Satz 1 darin bestand, dass ein Unionsbürger rechtswidrig beschäftigt wurde. / (4) Verstoß gegen das Mindestlohngesetz (MiLoG) (§ 124 Abs. 2 GWB): Ist das Unternehmen wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500,00 (zweitausendfünfhundert) Euro belegt worden?
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Zahlungsunfähigkeit, Insolvenzverfahren, Liquidation (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB): Ist das Unternehmen zahlungsunfähig bzw. wurde über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt? Befindet sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation oder hat es seine Tätigkeit eingestellt?
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Schwere Verfehlung (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB): Hat das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird?
Vereinbarungen mit anderen Unternehmen (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB): Verfügt der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass das Unternehmen Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken?
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Interessenkonflikt (§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB): Besteht ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann?
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Wettbewerbsverzerrung (§ 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB): Resultiert eine Wettbewerbsverzerrung daraus, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann?
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Mangelhafte Erfüllung (§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB): Hat das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt und hat dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt?
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Schwerwiegende Täuschung, Zurückhaltung von Auskünften, Nichtübermittlung erforderlicher Nachweise (§ 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB): Hat das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten oder ist das Unternehmen nicht in der Lage, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln? Beeinflussung Entscheidungsfindung, vertrauliche sowie irreführende Informationen (§ 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB): Hat das Unternehmen versucht die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen? Bzw. hat das Unternehmen versucht vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte? Bzw. hat das Unternehmen fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder hat es versucht, solche Informationen zu übermitteln?
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Verstoß gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) (§ 124 Abs. 2 GWB): Ist das Unternehmen oder dessen nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter nach § 8 Abs. 1 Nr. 2, §§ 10 bis 11 SchwarzArbG, § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, §§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1c, 1d, 1f oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes oder § 266a Abs. 1 bis 4 des Strafgesetzbuches zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als neunzig Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500,00 (zweitausendfünfhundert) Euro belegt worden? Hinweis: Gemäß § 21 Abs. 1 Satz 2 SchwarzArbG gilt das Gleiche auch schon vor Durchführung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung nach § 21 Abs. 1 Satz 1 SchwarzArbG besteht.
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Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Universitätsklinikum Halle (Saale) AöR
Nationale Registrierungsnummer: USt-ID.DE811574983
Abteilung: Kaufmännische Direktion
Postleitzahl: 06120
Postort: Halle (Saale)
Region: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Geschäftsbereich I - Vergabestelle
E-Mail: vergabe@uk-halle.de 📧
Telefon: +49 345 557 1841 📞
Fax: +49 345 557 905020 📠
URL: https://www.umh.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
Haupttätigkeit
Gesundheit
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=889090 🌏
Teilnahme-URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=889090 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Halle (Saale)
Nationale Registrierungsnummer: t:03455141536
Postleitzahl: 06112
Postort: Halle (Saale)
Region: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lvwa.sachsen-anhalt.de 📧
Telefon: +49 345 5141529 📞
Fax: +49 345 5141115 📠
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen ab Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer Sachsen-Anhalt zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Sind mehr als 15 Tage vergangen, so ist der Antrag insoweit unzulässig. Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Diese Geltendmachungsfrist verkürzt sich nach Maßgabe von § 135 Abs. 2 S. 2 GWB auf 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Das Zuschlagsverbot nach § 169 Abs. 1 S. 1 GWB entfällt unter den Voraussetzungen des § 169 Abs. 4 S. 1 GWB; Unternehmen haben die Reaktionsmöglichkeit nach § 169 Abs. 4 S. 2 GWB (§ 169 Abs. 4 S. 1-3 GWB).
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-09-30+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 191-679215 (2026-09-30)
Auftragsbekanntmachung (2026-10-29)
Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-11-10 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-11-10 09:05:00 📅
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Eröffnungstermin: 2026-11-10 09:05:00 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Kommunikation
ID des Steuergesetzgebungsdokuments: unused-id
ID des Umweltgesetzgebungsdokuments: unused-id
ID des Arbeitsgesetzgebungsdokuments: unused-id

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-10-29+01:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 86d79260-66ac-494b-be05-55d59906fc2c-05
Quelle: OJS 2026/S 211-753171 (2026-10-29)