2026-0004 Lieferung zum Kauf von 5 Stück neuen Abfallsammelfahrzeugen für die Rest- / Hausmüll-, Papierbündel- und Sperrgutsammlung, unterteilt in 3 Lose
Auftragsbekanntmachung (2026-01-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: 2026-0004 Lieferung zum Kauf von 5 Stück neuen Abfallsammelfahrzeugen für die Rest- / Hausmüll-, Papierbündel- und Sperrgutsammlung, unterteilt in 3 Lose
Referenznummer: 2026-0004
Kurze Beschreibung:
“Lieferung zum Kauf von 5 Stück neuen Abfallsammelfahrzeugen für die Rest- / Hausmüll-, Papierbündel- und Sperrgutsammlung, unterteilt in 3 Lose”
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Müllfahrzeuge📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 3
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 3
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“1 Stück 3-Achs Restmüll-Sammel-Fahrzeug mit Standard-Fahrgestell und langem Fahrerhaus
- Zulässiges Gesamtgewicht ca. 26 t (26.000 kg) (+/- 10 %)
-...”
Beschreibung der Beschaffung
1 Stück 3-Achs Restmüll-Sammel-Fahrzeug mit Standard-Fahrgestell und langem Fahrerhaus
- Zulässiges Gesamtgewicht ca. 26 t (26.000 kg) (+/- 10 %)
- Gewichtsvariante 8.000 / 11.500 / 7.500 kg
- Gesamtfahrzeuglänge max. 10.000 mm
- Gesamtfahrzeughöhe ca. 3.550 mm (+/- 10 %)
- Radstand ca. 3.700 mm (+/- 10 %)
- Nachlaufachse gelenkt
- Dieselmotor entsprechend der 6. Stufe der Nutzfahrzeug- Emissionsgrenzwerte
- Motorleistung ca. 270 kW
- Hydraulischer Antrieb
- ESP-System
- CAN-BUS Steuerung
- Automatische Drehzahlanpassung
- Rückfahrwarner
- Bremssystem mit ABS und ASR
- Bedienterminal mit Fehleranzeige im Fahrerhaus
Los 1 - Positions-Nr. 1
Haus- Restmüllsammelfahrzeug mit 3-Achs Normalfahrgestell
- Fahrerhaus lang
- Aufbauvolumen > 20 cbm
- Gerätekasten an der rechten Seite
- Befestigung für Besen und Schaufel an der rechten Fahrerseite unter dem Aufbau
- Selbstüberprüfende Elektronik
- Komfortschaltung
- Selbstüberwachende Trittbrett-Rückfahrsicherung
- Farb-TV Rückraumüberwachungsanlage mit Monitorfunktion
- Schüttung / Lifter geeignet für Hecklader, passend zum Anbau an einen DIN-Rahmen für das Entleeren von Abfallbehältern mit einem Volumen von 40 - 240, 660, 770 und 1.100 Litern
- Geteilte Kammaufnahme zum unabhängigen, automatischen Entleeren von 2 Behältern
Mehr anzeigen
Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:selbst#
Der geplante Termin der Auftragsausführung wurde von dem / der Aauftraggeber*in im
Vorfeld des Vergabeverfahrens als...”
Zusätzliche Informationen
#Besonders auch geeignet für:selbst#
Der geplante Termin der Auftragsausführung wurde von dem / der Aauftraggeber*in im
Vorfeld des Vergabeverfahrens als Planungsgrundlage definiert. Es muss aber eine "verbindlich späteste Lieferfrist nach schriftlichem Auftragseingang" in der von den Bieter*innen / BG auszufüllenden Anlage 2 (Checkliste) unter Punkt 3.1 angegeben werden. Die angegebene Lieferfrist kann sowohl einen früheren als
auch einen späteren, wie auch den Planliefertermin des / der Auftraggeber*in ergeben. Alle angebotenen Lieferfristen sind zugelassen und haben keinen Einfluss auf die Angebotsbewertung.
Mehr anzeigen
Ort der Leistung: Duisburg, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-11-02 📅
Datum des Endes: 2026-11-06 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“2 Stück 3-Achs Papierbündel-Sammel-Fahrzeuge mit Standard-Fahrgestell und Normal-Fahrerhaus
- Zulässiges Gesamtgewicht ca. 26 t (26.000 kg) (+/- 10 %)
-...”
Beschreibung der Beschaffung
2 Stück 3-Achs Papierbündel-Sammel-Fahrzeuge mit Standard-Fahrgestell und Normal-Fahrerhaus
- Zulässiges Gesamtgewicht ca. 26 t (26.000 kg) (+/- 10 %)
- Gewichtsvariante 8.000 / 11.500 / 7.500 kg
- Gesamtfahrzeuglänge max. 10.000 mm
- Gesamtfahrzeughöhe ca. 3.550 mm (+/- 10 %)
- Radstand ca. 3.700 mm (+/- 10 %)
- Nachlaufachse gelenkt
- Dieselmotor entsprechend der 6. Stufe der Nutzfahrzeug- Emissionsgrenzwerte
- Motorleistung ca. 270 kW
- Hydraulischer Antrieb
- ESP-System
- CAN-BUS Steuerung
- Automatische Drehzahlanpassung
- Rückfahrwarner
- Bremssystem mit ABS und ASR
- Bedienterminal mit Fehleranzeige im Fahrerhaus
Los 2 - Positions-Nr. 2
Papierbündel-Sammelfahrzeug mit 3-Achs Normalfahrgestell
- Fahrerhaus als Normalkabine
- Aufbauvolumen ca. 22 cbm (+/- 10 %)
- Neben der Eignung als Papierbündel-Sammelfahrzeug muss der Aufbau auch für die Restmüll- und Sperrgutsammlung geeignet sein
- Gerätekasten an der rechten Seite
- Befestigung für Besen und Schaufel an der rechten Fahrerseite unter dem Aufbau
- Vollautomatisch bedienbare Schüttung nach DIN EN 840 für MGB von 40 - 1.100 Liter unter der Beladekante
- Selbstüberprüfende Elektronik
- Komfortschaltung
- Selbstüberwachende Trittbrett-Rückfahrsicherung
- Farb-TV Rückraumüberwachungsanlage mit Monitorfunktion
Mehr anzeigen Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
3️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“2 Stück 3-Achs Sperrgut-Sammel-Fahrzeuge mit Standard-Fahrgestell und Niederflur (Low Entry)-Fahrerhaus
- Zulässiges Gesamtgewicht ca. 26 t (26.000 kg)...”
Beschreibung der Beschaffung
2 Stück 3-Achs Sperrgut-Sammel-Fahrzeuge mit Standard-Fahrgestell und Niederflur (Low Entry)-Fahrerhaus
- Zulässiges Gesamtgewicht ca. 26 t (26.000 kg) (+/- 10 %)
- Gewichtsvariante 8.000 / 11.500 / 7.500 kg
- Gesamtfahrzeuglänge max. 10.000 mm
- Gesamtfahrzeughöhe ca. 3.550 mm (+/- 10 %)
- Radstand ca. 3.700 mm (+/- 10 %)
- Nachlaufachse gelenkt
- Dieselmotor entsprechend der 6. Stufe der Nutzfahrzeug- Emissionsgrenzwerte
- Motorleistung ca. 270 kW
- Hydraulischer Antrieb
- ESP-System
- CAN-BUS Steuerung
- Automatische Drehzahlanpassung
- Rückfahrwarner
- Bremssystem mit ABS und ASR
- Bedienterminal mit Fehleranzeige im Fahrerhaus
Los 3 - Positions-Nr. 3
Sperrgutsammelfahrzeug mit 3-Achs Niederflurfahrgestell
- Low Entry Niederflur-Fahrerhaus
- Aufbauvolumen ca. 22 cbm (+/- 10 %)
- Selbstüberprüfende Elektronik
- Beheizte Farb-TV Rückraumüberwachungsanlage mit Monitor
Mehr anzeigen Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-02-10 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 49
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eignung zur Berufsausübung - Der / Die Bieter*in /-gemeinschaft hat zur Beurteilung seiner / ihrer persönlichen Eignung zusammen mit dem Angebot, spätestens...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eignung zur Berufsausübung - Der / Die Bieter*in /-gemeinschaft hat zur Beurteilung seiner / ihrer persönlichen Eignung zusammen mit dem Angebot, spätestens aber 6 Kalendertage nach besonderer Aufforderung durch den / die Auftraggeber*in, die nachfolgend aufgeführten Eigenerklärungen abzugeben:
1. Eigenerklärung de*r Bieter*in / jedes Mitglieds einer Bieter*innengemeinschaft zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen - siehe Anlage 5, Formblatt F5 - (oder Präqualifikation oder EEE*)
2. Eigenerklärung de*r Bieter*in / jedes Mitglieds einer Bieter*innengemeinschaft zur illegalen Beschäftigung von Arbeitskräften - siehe Anlage 5, Formblatt F6 - (oder Präqualifikation oder EEE*)
3. Eigenerklärung de*r Bieter*in /-gemeinschaft zur gewerberechtlichen Anmeldung gemäß Gewerbeordnung und die Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer oder einer vergleichbaren Bescheinigung eines anderen Staates in dem der / die Bieter*in /-gemeinschaftseinen / ihren Firmensitz hat - siehe Anlage 5, Formblatt F12 -
4. Eigenerklärung des / der Bieter*in / BG zur Umsetzung von Artikel 5k Abs. 3 der EU-Verordnung 2022/576 vom 08.04.2022 - siehe Anlage 5, Formblatt F14
6.Nach den Bestimmungen des § 6 Abs. 1 WRegG (Wettbewerbsregistergesetz) sind öffentliche Auftraggeber*innen seit dem 01.06.2022, vor der Erteilung eines Zuschlags in einem Verfahren über die Vergabe eines öffentlichen Auftrags mit einem geschätzten Netto-Auftragswert ab 30.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) verpflichtet, vor der Auftragsvergabe eine Abfrage beim Wettbewerbsregister des Bundeskartellamtes zu dem / der Bieter*in / BG durchzuführen, der / die den Zuschlag erhalten soll. Sollte zu dem / der Bieter*in / BG aufgrund eines wettbewerbsrechtlichen Verstoßes ein Eintrag im Wettbewerbsregister vorliegen, wird der / die AG den Inhalt der Eintragung prüfen, den Auftrag in der Regel aber wegen mangelnder Rechtschaffenheit und daraus resultierender, fehlender Eignung in Bezug auf die Zuverlässigkeit nicht an den / die betreffende Bieter*in / BG erteilen.
Die mit "(oder Präqualifikation oder EEE)" gekennzeichneten Eigenerklärungen zur Eignung können wahlweise durch das Ausfüllen der entsprechenden, in der Anlage 5 enthaltenen Formblätter F2 - F7 und F11 - F12 oder gem. § 50 Abs. (1) VgV in Form des Standardformulars für die "Einheitliche Europäische Eigenerklärung" oder gem. § 122 Abs. (3) GWB und § 50 Abs. (3) Satz 1 VgV auf dem Wege der Präqualifikation über ein für den / die AG kostenfrei zugängliches Datenbanksystem beigebracht werden. Im Fall der Präqualifikation müssen die Präqualifikationsunterlagen die entsprechenden Daten vollständig enthalten und dürfen die von der Präqualifikationsstelle festgelegte Gültigkeitsdauer nicht überschritten haben. Die Präqualifikationsstelle und die im Präqualifikationsverzeichnis eingetragene Nummer müssen in der Anlage 1 (Allgemeine Unternehmensdaten) angegeben werden.
Wird das Präqualifikationsverfahren für den Eignungsnachweis genutzt, müssen die entsprechenden Formblätter F2 - F7 und F11 - F12 in der Anlage 5, die durch die Präqualifikationsunterlagen ersetzt werden, nicht ausgefüllt werden. Das gilt gleichermaßen für die Formblätter die gemäß Punkt 7 von Bieter*innengemeinschaften und ihren einzelnen Mitgliedern einzureichen sind. Geforderte Eignungsnachweise die nicht von den Unterlagen im Präqualifikationsregister abgedeckt werden, sind in jedem Fall von jede*r Bieter*in / BG einzureichen.
Die Formblätter F1 (Referenzliste) und F13 - F14 sowie die Anlage 6 hingegen sind von allen Bieter*innen / BG auszufüllen. Das gleiche gilt im Fall der Angebotsabgabe durch eine Bieter*innengemeinschaft für das Formblatt F10 und im Fall der Eignungsleihe und / oder der beabsichtigten Einbindung von Unterauftragnehmer*innen für die Formblätter F8 und F9.
Da die darin enthalten Angaben und Erklärungen in der Regel von den Präqualifikationsunterlagen und der "EEE" nicht abgedeckt werden, ist der Ersatz der Formblätter F1 und F13 - F14 sowie der Anlage 6 und der Formblätter F8 - F10 nicht zugelassen. Der / die AG behält sich gemäß § 56 Abs. (2) S.1 VgV das Recht vor fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Nachweise oder Erklärungen zur Eignung von dem / der Bieter*in / BG nachzufordern. Ein Anspruch des / der Bieter*in / BG auf Nachforderung fehlender Nachweise und Erklärungen zur Eignung besteht im Einklang mit den Bestimmungen des § 56 Abs. (2) S.2 VgV aber ausdrücklich nicht. Jeder / Jede Bieter*in / BG ist daher im eigenen Interesse gehalten, von vornherein ein vollständiges Angebot einzureichen.
Der / die AG behält sich ferner das Recht vor im Vorfeld der Zuschlagserteilung von dem / der potentiellen AN entsprechende Erläuterungen, Nachweise oder Bescheinigungen zu den abgegebenen Eigenerklärungen oder der eingereichten "EEE" oder den Unterlagen im Präqualifikationsregister anzufordern, sofern er / sie das zur ordnungsgemäßen Durchführung des Vergabeverfahrens für erforderlich erachtet..Kopien von den Nachweisen bzw. Bescheinigungen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben.
Mehr anzeigen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit - Der / Die Bieter*in /-gemeinschaft hat zur Beurteilung seiner / ihrer wirtschaftlichen und finanziellen...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit - Der / Die Bieter*in /-gemeinschaft hat zur Beurteilung seiner / ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit zusammen mit dem Angebot, spätestens aber 6 Kalendertage nach besonderer Aufforderung durch den / die Auftraggeber*in, die nachfolgend aufgeführten Eigenerklärungen abzugeben:
1. Eigenerklärung de*r Bieter*in /-gemeinschaft zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie dem Umsatz bzgl. der besonderen Leistungsart die Gegenstand der Vergabe ist, bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre - siehe Anlage 5, Formblatt F2 - (oder Präqualifikation oder EEE*)
2. Eigenerklärung de*r Bieter*in / jedes Mitglieds einer Bieter*innengemeinschaft zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialbeiträgen - siehe Anlage 5, Formblatt F4 - (oder Präqualifikation oder EEE*)
3. Eigenerklärung de*r Bieter*in /-gemeinschaft zum Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Benennung de*r Versicherungsgeber*in und der maximalen Deckungssumme, die min. 2.000.000,- Euro für Personen- 1.000.000,- Euro für Sach- sowie min. 100.000,- Euro für Vermögensschäden betragen muss
4. Eigenerklärung de*r Bieter*in / jedes Mitglieds einer Bieter*innengemeinschaft zur Einhaltung der Bestimmungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG) - siehe Anlage 5, Formblatt F11 (oder Präqualifikation oder EEE*)
5. Eigenerklärung de*r Bieter*in /-gemeinschaft zu Insolvenzverfahren und Liquidation - siehe Anlage 5, Formblatt F13 -
6. Eigenerklärung des / der Bieter*in /-gemeinschaft zum Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Benennung des / der Versicherungsgeber*in und der maximalen Deckungssumme, die min. 2.000.000,- Euro für Personen- 1.000.000,- Euro für Sach- sowie min. 100.000,- Euro für Vermögensschäden betragen muss - siehe Anlage 5, Formblatt F7 - (oder Präqualifikation oder EEE* oder Kopie einer entsprechenden Versicherungspolice bzw. Bestätigung der Versicherung)
7. Nur auf besondere Anforderung de*r Autraggeber*in ist darüber hinaus eine aktuelle Auskunft der Geschäftsbank de*r Bieter*in /-gemeinschaft einzureichen. Die mit "(oder Präqualifikation oder EEE)" gekennzeichneten Eigenerklärungen zur Eignung können wahlweise durch das Ausfüllen der entsprechenden, in der Anlage 5 enthaltenen Formblätter F2 - F7 und F11 - F12 oder gem. § 50 Abs. (1) VgV in Form des Standardformulars für die "Einheitliche Europäische Eigenerklärung" oder gem. § 122 Abs. (3) GWB und § 50 Abs. (3) Satz 1 VgV auf dem Wege der Präqualifikation über ein für den / die AG kostenfrei zugängliches Datenbanksystem beigebracht werden.
Im Fall der Präqualifikation müssen die Präqualifikationsunterlagen die entsprechenden Daten vollständig enthalten und dürfen die von der Präqualifikationsstelle festgelegte Gültigkeitsdauer nicht überschritten haben. Die Präqualifikationsstelle und die im Präqualifikationsverzeichnis eingetragene Nummer müssen in der Anlage 1 (Allgemeine Unternehmensdaten) angegeben werden. Wird das Präqualifikationsverfahren für den Eignungsnachweis genutzt, müssen die entsprechenden Formblätter F2 - F7 und F11 - F12 in der Anlage 5, die durch die Präqualifikationsunterlagen ersetzt werden, nicht ausgefüllt werden.
Das gilt gleichermaßen für die Formblätter die gemäß Punkt 7 von Bieter*innengemeinschaften und ihren einzelnen Mitgliedern einzureichen sind. Geforderte Eignungsnachweise die nicht von den Unterlagen im Präqualifikationsregister abgedeckt werden, sind in jedem Fall von jede*r Bieter*in / BG einzureichen.
Die Formblätter F1 (Referenzliste) und F13 - F14 sowie die Anlage 6 hingegen sind von allen Bieter*innen / BG auszufüllen. Das gleiche gilt im Fall der Angebotsabgabe durch eine Bieter*innengemeinschaft für das Formblatt F10 und im Fall der Eignungsleihe und / oder der beabsichtigten Einbindung von Unterauftragnehmer*innen für die Formblätter F8 und F9. Da die darin enthalten Angaben und Erklärungen in der Regel von den Präqualifikationsunterlagen und der "EEE" nicht abgedeckt werden, ist der Ersatz der Formblätter F1 und F13 - F14 sowie der Anlage 6 und der Formblätter F8 - F10 nicht zugelassen.
Der / die AG behält sich gemäß § 56 Abs. (2) S.1 VgV das Recht vor fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Nachweise oder Erklärungen zur Eignung von dem / der Bieter*in / BG nachzufordern. Ein Anspruch des / der Bieter*in / BG auf Nachforderung fehlender Nachweise und Erklärungen zur Eignung besteht im Einklang mit den Bestimmungen des § 56 Abs. (2) S.2 VgV aber ausdrücklich nicht.
Jeder / Jede Bieter*in / BG ist daher im eigenen Interesse gehalten, von vornherein ein vollständiges Angebot einzureichen. Der / die AG behält sich ferner das Recht vor im Vorfeld der Zuschlagserteilung von dem / der potentiellen AN entsprechende Erläuterungen, Nachweise oder Bescheinigungen zu den abgegebenen Eigenerklärungen oder der eingereichten EEE oder den Unterlagen im Präqualifikationsregister anzufordern, sofern er / sie das zur ordnungsgemäßen Durchführung des Vergabeverfahrens für erforderlich erachtet..Kopien von den Nachweisen bzw. Bescheinigungen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben.
Mehr anzeigen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Technische und berufliche Leistungsfähigkeit - Der / Die Bieter*in /-gemeinschaft hat zur Beurteilung seiner / ihrer technischen und beruflichen...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit - Der / Die Bieter*in /-gemeinschaft hat zur Beurteilung seiner / ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit zusammen mit dem Angebot, spätestens aber 6 Kalendertage nach besonderer Aufforderung durch den / die Auftraggeber*in, die nachfolgend aufgeführten Eigenerklärungen abzugeben:
1. Eigenerklärung de*er Bieter*in /-gemeinschaft zu mindestens 3 in den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten, vergleichbaren Leistungen mit Angaben zum Auftragswert, Leistungszeitraum und zu*r Auftraggeber*in, ohne die Angabe personenbezogener Daten (Referenzliste) - siehe Anlage 5, Formblatt F1
2. Eigenerklärung de*r Bieter*in /-gemeinschaft zur Anzahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, mit gesondert ausgewiesenem, technischen Personal, in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren - siehe Anlage 5, Formblatt F3 - (oder Präqualifikation oder EEE*)
Die mit "(oder Präqualifikation oder EEE)" gekennzeichneten Eigenerklärungen zur Eignung können wahlweise durch das Ausfüllen der entsprechenden, in der Anlage 5 enthaltenen Formblätter F2 - F7 und F11 - F12 oder gem. § 50 Abs. (1) VgV in Form des Standardformulars für die "Einheitliche Europäische Eigenerklärung" oder gem. § 122 Abs. (3) GWB und § 50 Abs. (3) Satz 1 VgV auf dem Wege der Präqualifikation über ein für den / die AG kostenfrei zugängliches Datenbanksystem beigebracht werden. Im Fall der Präqualifikation müssen die Präqualifikationsunterlagen die entsprechenden Daten vollständig enthalten und dürfen die von der Präqualifikationsstelle festgelegte Gültigkeitsdauer nicht überschritten haben. Die Präqualifikationsstelle und die im Präqualifikationsverzeichnis eingetragene Nummer müssen in der Anlage 1 (Allgemeine Unternehmensdaten) angegeben werden. Wird das Präqualifikationsverfahren für den Eignungsnachweis genutzt, müssen die entsprechenden Formblätter F2 - F7 und F11 - F12 in der Anlage 5, die durch die Präqualifikationsunterlagen ersetzt werden, nicht ausgefüllt werden. Das gilt gleichermaßen für die Formblätter die gemäß Punkt 7 von Bieter*innengemeinschaften und ihren einzelnen Mitgliedern einzureichen sind.
Geforderte Eignungsnachweise die nicht von den Unterlagen im Präqualifikationsregister abgedeckt werden, sind in jedem Fall von jede*r Bieter*in / BG einzureichen.
Die Formblätter F1 (Referenzliste) und F13 - F14 sowie die Anlage 6 hingegen sind von allen Bieter*innen / BG auszufüllen. Das gleiche gilt im Fall der Angebotsabgabe durch eine Bieter*innengemeinschaft für das Formblatt F10 und im Fall der Eignungsleihe und / oder der beabsichtigten Einbindung von Unterauftragnehmer*innen für die Formblätter F8 und F9. Da die darin enthalten Angaben und Erklärungen in der Regel von den Präqualifikationsunterlagen und der "EEE" nicht abgedeckt werden, ist der Ersatz der Formblätter F1 und F13 - F14 sowie der Anlage 6 und der Formblätter F8 - F10 nicht zugelassen. Der / die AG behält sich gemäß § 56 Abs. (2) S.1 VgV das Recht vor fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Nachweise oder Erklärungen zur Eignung von dem / der Bieter*in / BG nachzufordern.
Ein Anspruch des / der Bieter*in / BG auf Nachforderung fehlender Nachweise und Erklärungen zur Eignung besteht im Einklang mit den Bestimmungen des § 56 Abs. (2) S.2 VgV aber ausdrücklich nicht. Jeder / Jede Bieter*in / BG ist daher im eigenen Interesse gehalten, von vornherein ein vollständiges Angebot einzureichen. Der / die AG behält sich ferner das Recht vor im Vorfeld der Zuschlagserteilung von dem / der potentiellen AN entsprechende Erläuterungen, Nachweise oder Bescheinigungen zu den abgegebenen Eigenerklärungen oder der eingereichten EEE oder den Unterlagen im Präqualifikationsregister anzufordern, sofern er / sie das zur ordnungsgemäßen Durchführung des Vergabeverfahrens für erforderlich erachtet..Kopien von den Nachweisen bzw. Bescheinigungen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben.
Mehr anzeigen
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“Die Zahlung erfolgt, sofern vertraglich keine anderen Regelungen vereinbart werden, innerhalb von 14 Tagen nach ordnungsgemäßer Lieferung und Eingang einer...”
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Die Zahlung erfolgt, sofern vertraglich keine anderen Regelungen vereinbart werden, innerhalb von 14 Tagen nach ordnungsgemäßer Lieferung und Eingang einer prüffähigen Rechnung mit Abzug von 3 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen nach ordnungsgemäßer Lieferung und Eingang einer prüffähigen Rechnung netto ohne Abzug.
Anderslautende Zahlungsbedingungen, mit Ausnahme des fest vorgegebenen Netto-Zahlungsziels ohne Skontoabzug von 30 Tagen, können aber angeboten werden und sind in der Anlage 2 - Checkliste - unter dem Punkt "Zahlungsbedingungen" anzugeben. Der gewährte Skontonachlass fließt über den Bewertungspreis in die Angebotsbewertung ein.
Die vertraglich vereinbarte Skontofrist verlängert sich bei nicht ordnungsgemäßer Lieferung und / oder dem Ausbleiben einer prüffähigen Rechnung automatisch um den Zeitraum bis zur endgültigen Abnahme der mangelfreien Leistung und / oder der Vorlage einer korrekt ausgestellten Rechnung bei dem / der AG.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Der Auftrag ist unter strikter Einhaltung des geltenden Mindestlohngesetzes auszuführen.”
“#Bekanntmachungs-ID: CXS0YRTYT30GMPE6#
Zu dieser Ausschreibung werden ausschließlich digitale Angebote über die Vergabeplattform "Metropole Ruhr"...”
#Bekanntmachungs-ID: CXS0YRTYT30GMPE6#
Zu dieser Ausschreibung werden ausschließlich digitale Angebote über die Vergabeplattform "Metropole Ruhr" zugelassen. Die digitalen Angebote sind ohne händische Unterschrift und Firmenstempel gültig wie auch rechtsverbindlich. Das gilt auch für alle zusammen mit dem Angebot eingereichten Anlagen. Unterschriften sind im gesamten Angebot nicht erforderlich. Auch elektronische oder qualifizierte Signaturen werden nicht gefordert. Die Textform nach § 126b BGB ist ausreichend. Allerdings muss die Person des / der Erklärenden benannt werden. Hierfür sind die Kontaktdaten in der Anlage 1 (Allgemeine Unternehmensdaten) unter Ziffer 1.2 anzugeben.
Zulässige Fragen oder sonstige Anliegen das Vergabeverfahren bzw. die Vergabeunterlagen betreffend sind im Sinne eines fairen, transparenten und diskriminierungsfreien Wettbewerbs ausschließlich über die Vergabeplattform "Metropole Ruhr" an den / die AG zu richten. Hierzu ist im Gegensatz zum Abruf der Vergabeunterlagen eine Registrierung des / der Interessent*in auf der Vergabeplattform erforderlich. Auskünfte auf anderen Kommunikationswegen (z. B. telefonisch oder E-Mail) werden nicht erteilt. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der / die AG, während der laufenden Angebotsphase, Fragen und sonstige Anliegen, nicht nur für den / die Fragesteller*in, sondern für alle zum Vergabeverfahren registrierten Unternehmen einsehbar beantwortet. Dabei wird das auskunftsersuchende Unternehmen, ebenso wie die / die Fragesteller*in, aus Datenschutzgründen aber selbstverständlich nicht namentlich genannt. Auch eventuell notwendige, ergänzende Informationen oder Änderungen zum laufenden Vergabeverfahren werden von dem / der AG allen registrierten Firmen zeitgleich über die Vergabeplattform "Metropole Ruhr" bekannt gegeben.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden. Auf die Rügepflicht des / der Antragsteller*in und die für die Einlegung von Rechtsbehelfen geltenden Fristen in § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit: 1) Der / Die Antragsteller*in den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem / der Auftraggeber*in nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (vgl. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB); der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem / der Auftraggeber*in gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem / der Auftraggeber*in gerügt werden, 4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des / der Auftraggeber*in, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 006-012551 (2026-01-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-04-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): -1 EUR 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (höchstes Angebot): -1 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (niedrigstes Angebot): -1 💰
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Der geplante Termin der Auftragsausführung wurde von dem / der Aauftraggeber*in im
Vorfeld des Vergabeverfahrens als Planungsgrundlage definiert. Es muss...”
Zusätzliche Informationen
Der geplante Termin der Auftragsausführung wurde von dem / der Aauftraggeber*in im
Vorfeld des Vergabeverfahrens als Planungsgrundlage definiert. Es muss aber eine "verbindlich späteste Lieferfrist nach schriftlichem Auftragseingang" in der von den Bieter*innen / BG auszufüllenden Anlage 2 (Checkliste) unter Punkt 3.1 angegeben werden. Die angegebene Lieferfrist kann sowohl einen früheren als
auch einen späteren, wie auch den Planliefertermin des / der Auftraggeber*in ergeben. Alle angebotenen Lieferfristen sind zugelassen und haben keinen Einfluss auf die Angebotsbewertung.
1️⃣
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Vertragsnummer: 1
Datum des Vertragsabschlusses: 2026-03-22 📅
Titel: ZÖLLER-KIPPER GmbH, 55131 Mainz
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Höchstes Angebot: -1 💰
Niedrigstes Angebot: -1 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: -1 EUR 💰
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Iveco Deutschland AG
Nationale Registrierungsnummer: HRB 1432 Ulm
Postanschrift: Nicolaus-Otto-Straße, 27
Postleitzahl: 89079
Postort: Ulm
Region: Ulm, Stadtkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: robert.haering@iveco.com📧
Telefon: 016090458354📞
URL: https://www.iveco.com/germany🌏
2️⃣
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Höchstes Angebot: -1 💰
Niedrigstes Angebot: -1 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: -1 EUR 💰
3️⃣
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 1
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Höchstes Angebot: -1 💰
Niedrigstes Angebot: -1 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: -1 EUR 💰
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: ZÖLLER-KIPPER GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE149065095
Postanschrift: Hans-Zöller-Staße 50 - 68
Postleitzahl: 55131
Postort: Mainz
Region: Mainz, Kreisfreie Stadt🏙️
E-Mail: vertrieb-mainz@zoeller-kipper.de📧
Telefon: 06131-887-0📞
URL: https://www.zoeller-kipper.de/impressum/🌏
“#Bekanntmachungs-ID: CXS0YRTYT8FSVB4P#
Zu dieser Ausschreibung werden ausschließlich digitale Angebote über die Vergabeplattform "Metropole Ruhr"...”
#Bekanntmachungs-ID: CXS0YRTYT8FSVB4P#
Zu dieser Ausschreibung werden ausschließlich digitale Angebote über die Vergabeplattform "Metropole Ruhr" zugelassen. Die digitalen Angebote sind ohne händische Unterschrift und Firmenstempel gültig wie auch rechtsverbindlich. Das gilt auch für alle zusammen mit dem Angebot eingereichten Anlagen. Unterschriften sind im gesamten Angebot nicht erforderlich. Auch elektronische oder qualifizierte Signaturen werden nicht gefordert. Die Textform nach § 126b BGB ist ausreichend. Allerdings muss die Person des / der Erklärenden benannt werden. Hierfür sind die Kontaktdaten in der Anlage 1 (Allgemeine Unternehmensdaten) unter Ziffer 1.2 anzugeben.
Zulässige Fragen oder sonstige Anliegen das Vergabeverfahren bzw. die Vergabeunterlagen betreffend sind im Sinne eines fairen, transparenten und diskriminierungsfreien Wettbewerbs ausschließlich über die Vergabeplattform "Metropole Ruhr" an den / die AG zu richten. Hierzu ist im Gegensatz zum Abruf der Vergabeunterlagen eine Registrierung des / der Interessent*in auf der Vergabeplattform erforderlich. Auskünfte auf anderen Kommunikationswegen (z. B. telefonisch oder E-Mail) werden nicht erteilt. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der / die AG, während der laufenden Angebotsphase, Fragen und sonstige Anliegen, nicht nur für den / die Fragesteller*in, sondern für alle zum Vergabeverfahren registrierten Unternehmen einsehbar beantwortet. Dabei wird das auskunftsersuchende Unternehmen, ebenso wie die / die Fragesteller*in, aus Datenschutzgründen aber selbstverständlich nicht namentlich genannt. Auch eventuell notwendige, ergänzende Informationen oder Änderungen zum laufenden Vergabeverfahren werden von dem / der AG allen registrierten Firmen zeitgleich über die Vergabeplattform "Metropole Ruhr" bekannt gegeben.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2026/S 069-243379 (2026-04-08)