2026_001 Mietwäsche Gastronomie

Studierendenwerk Würzburg

Rahmenvereinbarung über Reinigung und Instandhaltung von Mietwäsche für die Gastronomie

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-02-22. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-01-15.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2026-01-15 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2026-01-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: 2026_001 Mietwäsche Gastronomie
Referenznummer: 2026_001 Mietwäsche Gastronomie
Kurze Beschreibung:
Rahmenvereinbarung über Reinigung und Instandhaltung von Mietwäsche für die Gastronomie
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Wäschereien und chemischen Reinigungen 📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 700 000 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: 2026_001 Mietwäsche Gastronomie
Beschreibung der Beschaffung:
Das Studierendenwerk Würzburg AdöR wird im Folgenden AG genannt. Der Bieter bzw. Auftragnehmer wird im Folgenden AN genannt. Die gesamte Angebotsphase und Zusammenarbeit erfolgen in deutscher Sprache. Für die Ausschreibung hat der AN eine verantwortliche deutschsprachige Kontaktperson sowie eine Vertretung zu benennen. Für den Bereich Kundenservice und Reklamationsbearbeitung hat der AN eine verantwortliche deutschsprachige Kontaktperson sowie eine Vertretung zu benennen. Unter dem Begriff Wäsche ist im Folgenden immer die Berufsbekleidung und Flachteile zu verstehen. Der AG schreibt in Form eines Rahmenvertrags ein Full-Service-Mietsystem für Berufsbekleidung und Flachteile für den Fachbereich Gastronomie aus. Dies beinhaltet: a) die Gestellung der Wäsche b) die Reinigung der Wäsche c) die Instandhaltung der Wäsche d) die Abholung von verschmutzter und Belieferung von sauberer Wäsche an die jeweiligen Lieferstellen (siehe Lieferstellenverzeichnis Anlage 17). Jede Lieferstelle ist 1-mal wöchentlich an einem festgelegten Tag zu beliefern. Die Lieferung hat in Rollcontainern zu erfolgen. Dem AG sind Rollcontainer für die Rückgabe der Schmutzwäsche zur Verfügung zu stellen. Es wird grundsätzlich Neuware zu Laufzeitbeginn angeboten. In der weiteren Zusammenarbeit sind Abweichungen z. B. durch Zurückstellung oder Wiederaufnahme ins Lager nur innerhalb des AGs ohne Rücksprache zulässig. Alle angebotene Wäsche muss für industrielle Waschverfahren geeignet sein. Hinweis Mengenangaben Es wird für jeden Mitarbeitenden einen täglichen Wäschewechsel vorgegeben durch den AG. Somit ergibt sich für jeden Mitarbeitenden eine Anzahl von 11 Garnituren pro Woche inklusive einer Sicherheitsgarnitur. Die abgegeben Gesamtpreise pro Position sind somit Wochenpreise. Bei den in den einzelnen Positionen aufgeführten Mengenangaben im Leistungsverzeichnis handelt es sich um die bisherigen durchschnittlichen Textilmengen im Referenzzeitraum unter Berücksichtigung der im Vertragszeitraum hinzukommenden/wegfallenden Lieferstelle. Die angegebenen Mengenangaben dienen lediglich der Kalkulation, eine Abnahmeverpflichtung für den AG besteht nicht. Weder eine Mindestmenge noch eine bestimmte Jahresmenge wird garantiert. Die in diesem Leistungsverzeichnis angegebenen Mengen bilden die Grundlage für die Bewertung des Angebotes. Der genaue Bedarf an den einzelnen Artikeln wird im Anschluss an die Termine der Anprobe zur Erstausstattung ermittelt. Eine Erhöhung oder Verringerung des Wäschebestandes ist immer möglich. Künftige Bedarfsschwankungen sind entsprechend möglich. Mengenänderungen erfolgen grundsätzlich nur durch den AG. Abgemeldete Wäsche muss spätestens nach einer Woche aus der Rechnungsstellung entfernt werden. Der Vertrag kommt mit dem Zuschlagsschreiben zustande. Der Laufzeitbeginn des Rahmenvertrags beginnt am 01.05.2026 (Zeitpunkt ab dem alle Einrichtungen voll ausgestattet sind und die Leistung vollumfänglich erbracht wird). Die Vertragslaufzeit beträgt 3 Jahre ab Zeitpunkt Laufzeitbeginn. Es besteht die einmalige Option auf Verlängerung des Vertrages um ein Jahr seitens des AG. Die maximale Laufzeit des Rahmenvertrages beträgt vier Jahre und bedarf keiner Kündigung. Im Falle einer Verlängerung wird diese dem AN bis spätestens 6 Monate vor Vertragsende schriftlich mitgeteilt. Wird von seitens des AG von der Verlängerungsoption kein Gebrauch gemacht, ist bei Ankündigung des Vertragsendes oder spätestens 6 Monate vor Vertragsende jeder Austausch der Berufskleidung vom AG freizugeben. Die angebotenen Preise sind Festpreise, welche für den gesamten Vertragszeitraum gelten. Es sind alle Kosten inklusive aller Nebenkosten, welche für die unter Vorbemerkungen genannten und zur Erfüllung der im Folgenden ausgeschriebenen Leistungen nötig sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Die Preise sind in Euro netto mit 3 Nachkommastellen anzugeben. Für die Kalkulation kann der AN von 6 Wochen Urlaubsanspruch pro Mitarbeitenden ausgehen. Es werden bei der Rahmenvereinbarung 160 Mitarbeitende zugrunde gelegt.
Mehr anzeigen
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Erfüülungsorte sind den Unterlagen zu entnehmen.
Postanschrift: Am Studentenhaus 1
Postleitzahl: 97072
Stadt: Würzburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Würzburg, Kreisfreie Stadt 🏙️
Dauer: 3 Jahre
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: Option auf Verlängerung um 1 Jahr
Informationen über Optionen
Optionen
Beschreibung der Optionen: Reinigung Eigenwäsche
Informationen zu elektronischen Katalogen
Die Angebote müssen in Form von elektronischen Katalogen eingereicht werden oder einen elektronischen Katalog enthalten
Vergabekriterien
Preis
Preis (Gewichtung): 70.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Bemusterung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Umweltbezogene Aspekte
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-02-22 23:59:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-02-23 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Würzburg, Am Studentenhaus
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 4 Monate
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2026-02-23 09:00:00 📅
Ort des Eröffnungstermins: Würzburg, Am Studentenhaus
Elektronischer Katalog: Zulässig
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Elektronische Zahlung wird verwendet
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-02-19 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen:
Eine Nachforderung der fehlenden Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 VgV ist vorliegend weder geboten noch erforderlich. Ergibt die Prüfung auf Vollständigkeit wie vorliegend, dass Unterlagen fehlen, unvollständig oder (bei unternehmensbezogenen Unterlagen) fehlerhaft sind, können diese nach den Regelungen des § 56 Abs. 2 und Abs. 3 VgV bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist grundsätzlich nachgefordert werden. Es besteht insoweit jedoch keine Verpflichtung des Auftraggebers zur Nachforderung.
Mehr anzeigen
Vergabekriterien
Art der festen Zahl: Fester Wert (insgesamt)

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Finanzkennzahlen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: Siehe An
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 18 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Beschreibung Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach - § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) (§ 123 Abs. 1 Nr. 1 Var. 1, 3 GWB).
Mehr anzeigen
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme
aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach - § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) (§ 123 Abs. 1 Nr. 1 Var. 2 GWB)
aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach - § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche) (§ 123 Abs. 1 Nr. 3 GWB), und - § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Abs. 2 Nr. 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen (§ 123 Abs. 1 Nr. 2 GWB).
aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach - § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden (§ 123 Abs. 1 Nr. 4 GWB), und - § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden (§ 123 Abs. 1 Nr. 5 GWB).
aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach - § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen) (§ 123 Abs. 1 Nr. 6 GWB), - § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung) (§ 123 Abs. 1 Nr. 7 GWB), - den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete) (§ 123 Abs. 1 Nr. 8 GWB), - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) (§ 123 Abs. 1 Nr. 9 GWB).
aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach - den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) (§ 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB).
an einem Vergabeverfahren aus, wenn - (1.) das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder - (2.) die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können (§ 123 Abs. 4 Nr. 1 Alt. 1, 2, Nr. 2 GWB).
an einem Vergabeverfahren aus, wenn - (1.) das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder - (2.) die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können (§ 123 Abs. 4 Nr. 1 Alt. 3, Nr. 2 GWB).
Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn
- das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 Var. 1 GWB).
- das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 Var. 2 GWB).
- das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 Var. 3 GWB).
- das Unternehmen zahlungsunfähig ist (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 Var. 1 GWB).
- über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 Var. 2 GWB).
- sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 Var. 5, 6 GWB).
- über das Vermögen des Unternehmens ein der Insolvenz vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 Var. 3, 4 GWB).
- das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
- der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB).
- ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann (§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB).
- eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann (§ 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB).
- das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz
- das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln (§ 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB), oder - das Unternehmen o versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, o versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder o fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln (§ 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB).

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Studierendenwerk Würzburg
Nationale Registrierungsnummer: 09663000-STWWUE6772-65
Postanschrift: Am Studentenhaus 1
Postleitzahl: 97072
Postort: Würzburg
Region: Würzburg, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabestelle
E-Mail: vergabe@swerk-wue.de 📧
Telefon: +49 9318005-224 📞
URL: https://www.swerk-wue.de/ 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4D96MM6X/documents 🌏
Teilnahme-URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4D96MM6X 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4D96MM6X 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
#Bekanntmachungs-ID: CXP4D96MM6X#
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Regierung von Mittelfranken,Vergabekammer Nordbayern
Nationale Registrierungsnummer: 09-0358002-61
Postanschrift: Postfach 606
Postleitzahl: 91511
Postort: Ansbach
Region: Ansbach, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de 📧
URL: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/service/vergabekammer/index.html 🌏
Körper überprüfen
Wie: Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-01-15+01:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 011-034324 (2026-01-15)