Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr plant den Ausbau der B 6 im Bereich der Ortsumgehung Neustadt am Rübenberge. Für den Ersatzneubau der Brücke über die ICE-Strecke 1740 der Deutschen Bahn zwischen Wunstorf und Bremerhaven wird eine Behelfsumfahrung errichtet. Die Behelfsumfahrung wird nördlich der Trasse der B 6 geführt. Die Querung der DB-Strecke 1740 Wunstorf - Bremerhaven erfolgt mit einer Behelfsbrücke, die auf behelfsmäßigen Unterbauten aufgelagert wird. Der Anschluss der Behelfsbrücke an die Bestandstrasse der B 6 erfolgt beidseitig über herzustellende Straßendämme. Direkt neben dem einteiligen Überbau der B 6 befindet sich der Überbau der Nordstraßenbrücke (ebenfalls in Spannbetonbauweise als einteiliger Querschnitt ausgeführt), der die südlich der B 6 verlaufenden kommunalen Straße überführt. Die Nordstraßenbrücke teilt sich die Widerlagerfundamente mit der B 6 - Brücke. Beide Bauwerke besitzen Stützen, die sehr dicht am Lichtraumprofil der Bahn stehen. Die Gründungen und Fundamente der Stützen befinden sich bereits im Lichtraumprofil der Bahn bzw. unter dem Oberbau des Gleisbettes. Beide Bauwerke (B 6 - Brücke und Nordstraßenbrücke) sind abgängig und müssen erneuert werden. Ab Ende November 2026 erfolgen der Rückbau der Bestandsbrücken im Zuge der B 6 und der Nordstraße über die Bahnstrecke 1740 sowie deren Ersatzneubauten. Die Verkehrsfreigabe der neuen Brückenbauwerke ist im Juli 2029 geplant. Die Verkehrsfreigabe der Behelfsumfahrung erfolgt Mitte November 2026. Der Rückbau der Behelfsumfahrung beginnt mit dem Ausbau des Behelfsbrückenüberbaues im November 2029. Die hier ausgeschriebenen Leistungen beziehen sich auf Maßnahmen rund um das Behelfsbauwerk, B6-Brücke und Nordstraßenbrücke.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-03-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-02-13.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2026-02-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: 2026-07_B6_OU_Neustadt_BÜB
Reference number: 03_185928_321533
Kurze Beschreibung:
“Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr plant den Ausbau der B 6 im Bereich der Ortsumgehung Neustadt am Rübenberge. Für den...”
Kurze Beschreibung
Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr plant den Ausbau der B 6 im Bereich der Ortsumgehung Neustadt am Rübenberge. Für den Ersatzneubau der Brücke über die ICE-Strecke 1740 der Deutschen Bahn zwischen Wunstorf und Bremerhaven wird eine Behelfsumfahrung errichtet. Die Behelfsumfahrung wird nördlich der Trasse der B 6 geführt. Die Querung der DB-Strecke 1740 Wunstorf - Bremerhaven erfolgt mit einer Behelfsbrücke, die auf behelfsmäßigen Unterbauten aufgelagert wird. Der Anschluss der Behelfsbrücke an die Bestandstrasse der B 6 erfolgt beidseitig über herzustellende Straßendämme. Direkt neben dem einteiligen Überbau der B 6 befindet sich der Überbau der Nordstraßenbrücke (ebenfalls in Spannbetonbauweise als einteiliger Querschnitt ausgeführt), der die südlich der B 6 verlaufenden kommunalen Straße überführt. Die Nordstraßenbrücke teilt sich die Widerlagerfundamente mit der B 6 - Brücke. Beide Bauwerke besitzen Stützen, die sehr dicht am Lichtraumprofil der Bahn stehen. Die Gründungen und Fundamente der Stützen befinden sich bereits im Lichtraumprofil der Bahn bzw. unter dem Oberbau des Gleisbettes. Beide Bauwerke (B 6 - Brücke und Nordstraßenbrücke) sind abgängig und müssen erneuert werden. Ab Ende November 2026 erfolgen der Rückbau der Bestandsbrücken im Zuge der B 6 und der Nordstraße über die Bahnstrecke 1740 sowie deren Ersatzneubauten. Die Verkehrsfreigabe der neuen Brückenbauwerke ist im Juli 2029 geplant. Die Verkehrsfreigabe der Behelfsumfahrung erfolgt Mitte November 2026. Der Rückbau der Behelfsumfahrung beginnt mit dem Ausbau des Behelfsbrückenüberbaues im November 2029. Die hier ausgeschriebenen Leistungen beziehen sich auf Maßnahmen rund um das Behelfsbauwerk, B6-Brücke und Nordstraßenbrücke.
Inhalt dieser Ausschreibung ist die Bauüberwachung für sämtliche Arbeiten im Bahnbereich, gemäß Leistungsbilder nach Ril 208.1412Z30ff in den Gewerken Oberbau, Konstruktiver Ingenieur-bau (KIB), Elektrotechnik OLA, Elektrotechnik 50 Hz sowie Leit- und Sicherungstechnik (LST). Die Leistungen des Auftragnehmers umfassen Begleitung und Überwachung der Bauausführung, die erforderlichen Abstimmungs- und Arbeitsgespräche, sowie bei nicht Vorliegen das Erwirken der Bevollmächtigung durch die DB InfraGO AG. Die Überwachungstätigkeiten umfassen folgende technische Fachbereiche: - Konstruktiver Ingenieurbau - Oberbau - Schweißüberwachung Oberbausysteme - OberIeitungsanIagen (OLA) - Elektrotechnik 50 Hz - Bauüberwachung Kabelverlegeaufsicht - Bauüberwachung Telekommunikation (TK) und Elektroenergieanlagen (EEA), siehe Hinweis - Leit- und Sicherungstechnik inkl. Bauzeitlicher Kabeltrasse (LST), siehe Hinweis Die Tätigkeit enthält folgende Teilleistungen: - Überwachung der Ausführung von Leistungen der o.g. technischer Fachbereiche - Überwachung auf Übereinstimmung mit den Ausführungsunterlagen, dem Bauvertrag und den Vorgaben des AG - Prüfen und Bewerten der Berechtigung von Nachträgen - Dokumentation des Bauablaufs - Mitwirken beim Aufmaß, behördlichen Abnahmen, Abnahmen von Leistungen und Lieferungen - Rechnungsprüfung Die Überwachungstätigkeiten umfassen folgende Leistungsbilder gem. RiI 208.1212Z49: - Bauvertragliche / fachtechnische Bauüberwachung für Ing.-Bauwerke / Verkehrsanlagen / tech-nische Streckenausrüstungen - Eisenbahnbetriebliche Leistungen und Sicherungsüberwachung - Betra-Antragstellung für den beauftragten Umfang - Leistungen nach VV BAU und VV BAU-STE des EBA Der konkrete inhaltliche Umfang ist vom Bieter als Anlage entsprechend detailliert nachzuweisen. Hinweis: Die Anlagen der Leit- und Sicherungstechnik sowie Anlagen der Telekommunikation sind von der Baumaßnahme nicht betroffen. Die bestehenden Kabel werden bauzeitlich gesichert (gem. Bau-beschreibung abgedeckt mit Stahlplatten und mit Kies-Sandgemisch überschüttet). Die sachgemäße, bauzeitliche Absicherung und deren Rückbau müssen überwacht werden. Mit einzurechnen sind Leistungen gemäß folgenden Randbedingungen / Annahmen: - Mitwirkung bei Besprechungen im Durchschnitt 1 x pro Monat und zu den Sperrpausen verdichtet - Begleitung der Arbeiten gemäß den Erfordernissen der VVBAu / VVBau-STE und des Sperrpausenkonzeptes - Die Leistung des Betra-Antragstellers beinhaltet die Beantragung von maximal 10 Betren für die gemäß Sperrpausenkonzept bekannten Sperrpausen inklusive der dafür erforderlichen Abstimmungen mit den Betra-bearbeitenden Stellen der DB Netz AG. - Die Prüfung von Rechnungen und Nachträgen des Bau-AN gehört nicht zum Leistungsumfang. Hierfür und für alle weiteren Bauleistungen, die nicht explizit zu dem hier benannten Leistungsum-fang gehören, stellt der AG eine gesonderte Bauüberwachung.
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#”
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Bauwesen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Baustellenüberwachung📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bauaufsicht📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Beratung im Bauwesen📦
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“rund um das Behelfsbauwerk, B6-Brücke und Nordstraßenbrücke, ICE-Strecke 1740 zwischen Wunstorf und Bremerhaven”
Ort der Leistung: Region Hannover🏙️
Dauer: 48 (MONTH)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-03-16 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 90
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nachweis zur Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 45 (4) Nr. 2 VgV Deckungssumme für Personenschäden: 1,5 Mio. EUR Deckungssumme für sonstige Schäden...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis zur Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 45 (4) Nr. 2 VgV Deckungssumme für Personenschäden: 1,5 Mio. EUR Deckungssumme für sonstige Schäden (Vermögens- und Sachschäden): 1,5 Mio. EUR
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Gesamtumsatz/Umsatz für entsprechende Dienstleistungen (§ 45 (4) Nr. 4 VgV) Mindestjahresumsatz des Unternehmens beträgt jeweils bezogen auf die letzten 3...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Gesamtumsatz/Umsatz für entsprechende Dienstleistungen (§ 45 (4) Nr. 4 VgV) Mindestjahresumsatz des Unternehmens beträgt jeweils bezogen auf die letzten 3 (i.d.R. 3) abgeschlossenen Geschäftsjahre in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags mindestens 250.000,00 EUR
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Juristische Personen haben einen aktuellen Handelsregisterauszug bzw. eine gleichwertige Bescheinigung des Herkunftslandes, nicht älter als 12 Monate...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Juristische Personen haben einen aktuellen Handelsregisterauszug bzw. eine gleichwertige Bescheinigung des Herkunftslandes, nicht älter als 12 Monate bezogen auf den Ablauf der Teilnahmefrist, beizubringen (§ 44 VgV).
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“§ 46 (3) Nr. 2 VgV: Angabe der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
§ 46 (3) Nr. 2 VgV: Angabe der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung (z.B. Studiennachweise, persönliche Referenzen der Projektverantwortlichen, mindestens 1, höchstens 4 Referenzen) Mindeststandard: Erfahrung mit Bauoberleitung/ Bauüberwachung für den Ersatzneubau einer Straßenbrücke mit Spannbeton, mit Behelfsbrücke und Straßenbau
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“§ 46 (3) Nr. 1 VgV: Ausführung von Leistungen des Bewerbers in den letzten 3 Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Referenzprojekte...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
§ 46 (3) Nr. 1 VgV: Ausführung von Leistungen des Bewerbers in den letzten 3 Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Referenzprojekte des Bewerbers, mindestens 2, höchstens 4 Referenzen) Mindeststandard: Eine vergleichbare Büb einer Brückenbaustelle
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“§ 46 (3) Nr. 6 VgV: Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung der Inhaber oder der Führungskräfte des...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
§ 46 (3) Nr. 6 VgV: Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung der Inhaber oder der Führungskräfte des Unternehmens, die die technische Leitung innehaben Mindeststandard: Abgeschlossene Ausbildung als Bauingenieur oder vergleichbar und mind. 3 Jahre Berufserfahrung
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“46 (3) Nr. 8 VgV: Durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“§ 46 (3) Nr. 9 VgV: Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung, über die das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt.”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“§ 46 (3) Nr. 3 VgV: Maßnahmen des Bewerbers, zur Gewährleistung der Qualität und seiner Untersuchungsmöglichkeiten. Mindeststandard: Der Bewerber muss über...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
§ 46 (3) Nr. 3 VgV: Maßnahmen des Bewerbers, zur Gewährleistung der Qualität und seiner Untersuchungsmöglichkeiten. Mindeststandard: Der Bewerber muss über ein zertifiziertes Qualitätsmangment verfügen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“§ 46 (3) Nr. 10 VgV: Teil des Auftrages, der unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bewerber vergeben werden sollen. Der Bewerber ist nur dann geeignet,...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
§ 46 (3) Nr. 10 VgV: Teil des Auftrages, der unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bewerber vergeben werden sollen. Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen. Dies betrifft die zu § 46 (3) Nr. 1, 2 und 6 VgV genannten Mindeststandards.
“#Bekanntmachungs-ID: CXQ6YY6R9WQ#” Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentrale Geschäftsbereiche
Nationale Registrierungsnummer: 03-0025000000-57
Postanschrift: Göttinger Chaussee 76 A
Postleitzahl: 30453
Postort: Hannover
Region: Region Hannover🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: nlstbv-z-vergabestelle@nlstbv.niedersachsen.de📧
Telefon: +49 5113034-01📞
Fax: +49 5113034-2099 📠
URL: http://www.strassenbau.niedersachsen.de🌏 Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
Nationale Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postleitzahl: 21339
Postort: Lüneburg
Region: Lüneburg, Landkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Telefon: +49 413115-3306📞
Fax: +49 413115-2943 📠
URL: http://www.mw.niedersachsen.de🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentrale Geschäftsbereiche
Nationale Registrierungsnummer: 03-0025000000-57
Postanschrift: Göttinger Chaussee 76 A
Postleitzahl: 30453
Postort: Hannover
Region: Region Hannover🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: nlstbv-z-vergabestelle@nlstbv.niedersachsen.de📧
Telefon: +49 5113034-01📞
Fax: +49 5113034-2099 📠
URL: http://www.strassenbau.niedersachsen.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Absatz 2 Nummer 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Absatz 2 Nummer 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2026/S 032-109233 (2026-02-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-04-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: 2026-07_B6_OU_Neustadt_BÜB_ex-post_Bekanntmachung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 214 000 EUR 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (höchstes Angebot): 1228972.50 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (niedrigstes Angebot): 636 650 💰
Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Vertragsnummer: 1
Datum des Vertragsabschlusses: 2026-04-24 📅
Titel: Angebot vom 13.03.2026
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Höchstes Angebot: 1228972.50 💰
Niedrigstes Angebot: 636 650 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 535 000 EUR 💰
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: DB Engineering & Consulting GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE 114 139 523
Postanschrift: Rundestr. 11
Postleitzahl: 30161
Postort: Hannover
Region: Region Hannover🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: anfragen.nord.dbec@deutschebahn.com📧
Telefon: 0511 286 2977📞
URL: https://db-engineering-consulting.com/de/🌏