Die Baumaßnahme umfasst den Neubau der Brücke über die Oste und den dadurch erforderlich werdenden Umbau des anschließenden Knotenpunktes B71 / B74. Die Ausbaumaßnahme befindet sich in der Stadt Bremervörde im Landkreis Rotenburg / Wümme. Beide Bundesstraßen, B 71 und B 74, sind nach den Richtlinien für die integrierte Netzgestaltung (RIN08) der Verbindungsfunktionsstufe II (überregional) zuzuordnen. Das Bestandsbauwerk aus dem Jahr 1951 ist spannungsrissgefährdet und wird zurzeit mit einem Monitoringsystem überwacht. Zur ununterbrochenen Aufrechterhaltung des Verkehrs soll der Neubau der Ostebrücke neben dem Bestandsbauwerk errichtet werden. Der Planfeststellungsbeschluss für die Baumaßnahme erging am 29.07.2024. Der vorhandene Knotenpunkt östlich der Ostebrücke wird zu einem Kreisverkehr umgebaut. Die neue Straßenbrücke gibt hier im Wesentlichen die Linienführung der Anschlussäste im neuen Knotenpunkt vor. In den drei Hauptästen der auf den Kreisverkehr einmündenden Straßen werden jeweils 10 m lange Fahrbahnteiler mit einer Tiefe von 2,5 m mittig angeordnet. Die Einmündung der Tankstellenzufahrt erhält keinen Fahrbahnteiler. Der Radwegverlauf wird dem neuen Kreisverkehr angepasst. Die Bundesstraßen werden als einbahnig, zweistreifige Verkehrswege ausgeführt. Der Querschnitt der im Bestand 7,00 bis 8,00 m breiten Fahrbahn wird im Wesentlichen beibehalten. Das neue Brückenbauwerk wird in einem RQ 11B hergestellt. Rad- und Fußwege wer-den fahrbahn-begleitend auf einer Hochbordanlage geführt und in Betonsteinpflaster hergestellt. Abschnittsweise wird dieser Regelquerschnitt durch einen Pflanzstreifen aufgeweitet. Gemäß den Berechnungen zum erforderlichen Oberbau sind die 3 Anschlussäste der "Neuen Straße", der "Zevener Straße" und der "Stader Straße" in Belastungsklasse (Bk) 10 herzustellen. Aufgrund der im Kreisverkehr auftretenden höheren Scher- und Radialkräfte ist dieser in der nächst höheren Belastungsklasse anzulegen. Zur Vereinheitlichung des Einbaues werden alle Straßenäste und die Kreisfahr-bahn im gleichen Aufbau Bk 32 ausgeführt. Zusätzlich zum Umbau des Knotenpunktes wird die Oberflächenentwässerung den örtlichen Gegebenheiten angepasst. Für die Stadt Bremervörde werden die Abwasserleitungen im Zusammenhang mit dem Straßenbau neu verlegt. Der Rückbau des Bestandsbauwerkes ist nicht Vertragsbestandteil. Die BIM-Methode wird in der Bauausführung für das Brückenbauwerk mit einigen Anwendungsfällen genutzt. Das Projekt wird über einen CDE-Raum in der "Autodesk Construction Cloud" (ACC) abgewickelt. Die Projektdokumentation und -kommunikation erfolgt über die ACC. Die im Anhang aufgeführten "Hinweise für die BOL/BÜ hinsichtlich der Verwendung der BIM-Methode" sind zu beachten. Die Verkehrsanlagen werden ohne die BIM-Methode hergestellt. Die Nutzung der ACC als Dokumentations- und Kommunikationsplattform behält sich der AG vor. Bauoberleitung für den Ersatzneubau der Ostebrücke Bremervörde - 3-Feld Bauwerk in Spannbeton - Stützweiten 12,4 m - 18,0 m - 12,4 m - Breite zwischen den Geländern 14,0 m - Brückenfläche 600 m² - Kreuzungswinkel 100 gon - Widerlager Tiefgründung auf Ortbetonverdrängungspfählen, die Pfeiler sind flach gegründet - Neubau parallel zum Bestandsbauwerk - Der Rückbau des Bestandsbauwerks ist nicht Vertragsbestandteil und Bauoberleitung für - den Umbau einer Einmündung mit Lichtsignalanlage zu einem Kreisverkehrsplatz - den Neubau der Fahrbahn, der Geh- und Radwege - die Erneuerung der Oberflächenentwässerung - den Neubau eines Durchlasses - das Umlegen von Leitungen verschiedener Versorgungsträger
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-04-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-03-23.
Auftragsbekanntmachung (2026-03-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: 2026-19_OD Bremervörde_Umbau_Knoten_ENB_Osterbücke_BOL_ÖBÜ
Referenznummer: 03_233728_317161
Kurze Beschreibung:
“Die Baumaßnahme umfasst den Neubau der Brücke über die Oste und den dadurch erforderlich werdenden Umbau des anschließenden Knotenpunktes B71 / B74. Die...”
Kurze Beschreibung
Die Baumaßnahme umfasst den Neubau der Brücke über die Oste und den dadurch erforderlich werdenden Umbau des anschließenden Knotenpunktes B71 / B74. Die Ausbaumaßnahme befindet sich in der Stadt Bremervörde im Landkreis Rotenburg / Wümme. Beide Bundesstraßen, B 71 und B 74, sind nach den Richtlinien für die integrierte Netzgestaltung (RIN08) der Verbindungsfunktionsstufe II (überregional) zuzuordnen. Das Bestandsbauwerk aus dem Jahr 1951 ist spannungsrissgefährdet und wird zurzeit mit einem Monitoringsystem überwacht. Zur ununterbrochenen Aufrechterhaltung des Verkehrs soll der Neubau der Ostebrücke neben dem Bestandsbauwerk errichtet werden. Der Planfeststellungsbeschluss für die Baumaßnahme erging am 29.07.2024. Der vorhandene Knotenpunkt östlich der Ostebrücke wird zu einem Kreisverkehr umgebaut. Die neue Straßenbrücke gibt hier im Wesentlichen die Linienführung der Anschlussäste im neuen Knotenpunkt vor. In den drei Hauptästen der auf den Kreisverkehr einmündenden Straßen werden jeweils 10 m lange Fahrbahnteiler mit einer Tiefe von 2,5 m mittig angeordnet. Die Einmündung der Tankstellenzufahrt erhält keinen Fahrbahnteiler. Der Radwegverlauf wird dem neuen Kreisverkehr angepasst. Die Bundesstraßen werden als einbahnig, zweistreifige Verkehrswege ausgeführt. Der Querschnitt der im Bestand 7,00 bis 8,00 m breiten Fahrbahn wird im Wesentlichen beibehalten. Das neue Brückenbauwerk wird in einem RQ 11B hergestellt. Rad- und Fußwege wer-den fahrbahn-begleitend auf einer Hochbordanlage geführt und in Betonsteinpflaster hergestellt. Abschnittsweise wird dieser Regelquerschnitt durch einen Pflanzstreifen aufgeweitet. Gemäß den Berechnungen zum erforderlichen Oberbau sind die 3 Anschlussäste der "Neuen Straße", der "Zevener Straße" und der "Stader Straße" in Belastungsklasse (Bk) 10 herzustellen. Aufgrund der im Kreisverkehr auftretenden höheren Scher- und Radialkräfte ist dieser in der nächst höheren Belastungsklasse anzulegen. Zur Vereinheitlichung des Einbaues werden alle Straßenäste und die Kreisfahr-bahn im gleichen Aufbau Bk 32 ausgeführt. Zusätzlich zum Umbau des Knotenpunktes wird die Oberflächenentwässerung den örtlichen Gegebenheiten angepasst. Für die Stadt Bremervörde werden die Abwasserleitungen im Zusammenhang mit dem Straßenbau neu verlegt. Der Rückbau des Bestandsbauwerkes ist nicht Vertragsbestandteil. Die BIM-Methode wird in der Bauausführung für das Brückenbauwerk mit einigen Anwendungsfällen genutzt. Das Projekt wird über einen CDE-Raum in der "Autodesk Construction Cloud" (ACC) abgewickelt. Die Projektdokumentation und -kommunikation erfolgt über die ACC. Die im Anhang aufgeführten "Hinweise für die BOL/BÜ hinsichtlich der Verwendung der BIM-Methode" sind zu beachten. Die Verkehrsanlagen werden ohne die BIM-Methode hergestellt. Die Nutzung der ACC als Dokumentations- und Kommunikationsplattform behält sich der AG vor. Bauoberleitung für den Ersatzneubau der Ostebrücke Bremervörde - 3-Feld Bauwerk in Spannbeton - Stützweiten 12,4 m - 18,0 m - 12,4 m - Breite zwischen den Geländern 14,0 m - Brückenfläche 600 m² - Kreuzungswinkel 100 gon - Widerlager Tiefgründung auf Ortbetonverdrängungspfählen, die Pfeiler sind flach gegründet - Neubau parallel zum Bestandsbauwerk - Der Rückbau des Bestandsbauwerks ist nicht Vertragsbestandteil und Bauoberleitung für - den Umbau einer Einmündung mit Lichtsignalanlage zu einem Kreisverkehrsplatz - den Neubau der Fahrbahn, der Geh- und Radwege - die Erneuerung der Oberflächenentwässerung - den Neubau eines Durchlasses - das Umlegen von Leitungen verschiedener Versorgungsträger
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 1
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Der neue Überbau wird als 3-feldriges Spannbetonplattentragwerk mit Stützweiten von 12,40 m - 18,0 m - 12,40 m ausgeführt. Die Breite zwischen den Geländern...”
Beschreibung der Beschaffung
Der neue Überbau wird als 3-feldriges Spannbetonplattentragwerk mit Stützweiten von 12,40 m - 18,0 m - 12,40 m ausgeführt. Die Breite zwischen den Geländern beträgt 14,00 m, mit einer 8,00 m breiten Fahrbahn und beidseitigen 3,00 m breiten Geh-/Radwegen. Das Bestandsbauwerk ist der Anlass für diese Baumaßnahme. An dem 1951 gebauten Bauwerk über die Oste (Gerichtsherrenbrücke) mit Stützweiten von 11,65 m - 19,00 m - 11,65 m (= 42,3 m); lichter Höhe: 2,60 m (MHW) besteht der Ver-dacht, dass bei der Herstellung der Brücke spannungsrisskorrosionsgefährdeter Spannstahl verwendet wurde und kein ausreichendes Ankündigungsverhalten der Konstruktion bei schlagartigem Versagen der Stähle vorhanden ist.
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#”
Ort der Leistung: Rotenburg (Wümme)🏙️ Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 30.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 35.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Fachliche Eignung
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-04-27 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 90
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“§ 44 VgV: Juristische Personen haben einen aktuellen Handelsregisterauszug bzw. eine gleichwertige Be-scheinigung des Herkunftslandes, nicht älter als 12...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
§ 44 VgV: Juristische Personen haben einen aktuellen Handelsregisterauszug bzw. eine gleichwertige Be-scheinigung des Herkunftslandes, nicht älter als 12 Monate be-zogen auf den Ablauf der Teil-nahmefrist, beizubringen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“§ 45 (4) Nr. 2 VgV: Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung. Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
§ 45 (4) Nr. 2 VgV: Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung. Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 1,5 Mio. EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 1,5 Mio. EUR gegeben ist.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“§ 46 (3) Nr. 2 VgV: Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl....”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
§ 46 (3) Nr. 2 VgV: Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung. Der Bieter muss mindestens folgende Befähigung aufweisen: - Referenzen 1. und 2. Bauoberleiter: Referenzen als 1. Bauoberleiter für eine Straßenbrücke und mindestens eine Verkehrsanlage. - Referenzen 1. und 2. Bauüberwacher: Referenzen als 1. Bauüberwacher für eine Straßenbrücke und mindestens eine Verkehrsanlage.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“§ 46 (3) Nr. 1 VgV: Ausführung von Leistungen in den letzten drei Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Der Bieter muss mindestens...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
§ 46 (3) Nr. 1 VgV: Ausführung von Leistungen in den letzten drei Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Der Bieter muss mindestens folgende Leistungen erbracht haben: Referenzen des Bewerbers für eine Straßenbrücke und mindestens eine Verkehrsanlage.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“§ 46 (3) Nr. 3 VgV: Maßnahmen des Bieters, zur Gewährleistung der Qualität und seiner Untersuchungsmöglichkeiten. Der Bieter muss mindestens einen...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
§ 46 (3) Nr. 3 VgV: Maßnahmen des Bieters, zur Gewährleistung der Qualität und seiner Untersuchungsmöglichkeiten. Der Bieter muss mindestens einen kombinierter Personaleinsatz- und Terminplan sowie schriftliche Ausführungen zur projektspezifischen Bearbeitung und zur projektspezifischen Organisation des Projektteams vorlegen (s. entsprechende Kapitel der Aufgaben- und Leistungsbeschreibung und vgl. Wertungsmatrix).
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“§ 46 (3) Nr. 10 VgV: Teil des Auftrages, der unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bieter vergeben werden sollen. Der Bieter ist nur dann geeignet, wenn...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
§ 46 (3) Nr. 10 VgV: Teil des Auftrages, der unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bieter vergeben werden sollen. Der Bieter ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen. Dies betrifft die zu § 46 (3) Nr. 1 und 2 VgV.
“#Bekanntmachungs-ID: CXQ6YY6RLTF#” Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentrale Geschäftsbereiche, Dez. 24
Nationale Registrierungsnummer: 03-0025000000-57
Postanschrift: Göttinger Chaussee 76 A
Postleitzahl: 30453
Postort: Hannover
Region: Region Hannover🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: nlstbv-z-vergabestelle@nlstbv.niedersachsen.de📧
Telefon: +49 5113034-01📞
Fax: +49 5113034-2099 📠
URL: http://www.strassenbau.niedersachsen.de🌏 Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
Nationale Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postleitzahl: 21339
Postort: Lüneburg
Region: Lüneburg, Landkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Telefon: +49 413115-3306📞
Fax: +49 413115-2943 📠
URL: http://www.mw.niedersachsen.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 058-202994 (2026-03-23)