Der Südwestrundfunk (SWR) beabsichtigt, in Liegenschaft Funkhaus, Bauteile A–D (Altbau), am SWR-Standort Stuttgart, Neckarstraße 230, 70190 Stuttgart die vorhandenen Klimakonvektoren durch Gebläsekonvektoren zu ersetzen. Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist ausschließlich die reine Lieferung der Gebläsekonvektoren. Montage-, Einbau- oder Inbetriebnahmeleistungen sind nicht Bestandteil dieses Vergabeverfahrens und werden separat vergeben. Die Beschaffung erfolgt nicht in einer einmaligen Gesamtlieferung, sondern in mehreren Einzelabrufen mit jeweils definierten Liefermengen. Die voraussichtlichen Abrufmengen je Lieferung sowie die Gesamtmenge können projektbedingt variieren. Der Leistungszeitraum erstreckt sich von voraussichtlich September 2026 bis Ende 2028. Die über dieses Vergabeverfahren ausgeschriebenen Hauptleistungen sind: Lieferung von 567 Gebläsekonvektoren für den Austausch der bestehenden Klimakonvektoren in mehreren Einzelabrufen bzw. Teillieferungen im vorgesehenen Leistungszeitraum. Die konkreten Leistungsanforderungen, Mengen, Lieferbedingungen, Bedarfspositionen und Gewährleistungsregelungen ergeben sich aus dem Leistungsverzeichnis „Lieferung Gebläsekonvektoren".
Auftragsbekanntmachung (2026-05-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: 2026-42-BAU-EU-X Lieferung von Gebläsekonvektoren für den Südwestrundfunk
Kurze Beschreibung:
Der Südwestrundfunk (SWR) beabsichtigt, in Liegenschaft Funkhaus, Bauteile A–D (Altbau), am SWR-Standort Stuttgart, Neckarstraße 230, 70190 Stuttgart die vorhandenen Klimakonvektoren durch Gebläsekonvektoren zu ersetzen. Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist ausschließlich die reine Lieferung der Gebläsekonvektoren. Montage-, Einbau- oder Inbetriebnahmeleistungen sind nicht Bestandteil dieses Vergabeverfahrens und werden separat vergeben. Die Beschaffung erfolgt nicht in einer einmaligen Gesamtlieferung, sondern in mehreren Einzelabrufen mit jeweils definierten Liefermengen. Die voraussichtlichen Abrufmengen je Lieferung sowie die Gesamtmenge können projektbedingt variieren. Der Leistungszeitraum erstreckt sich von voraussichtlich September 2026 bis Ende 2028.
Die über dieses Vergabeverfahren ausgeschriebenen Hauptleistungen sind:
Lieferung von 567 Gebläsekonvektoren für den Austausch der bestehenden Klimakonvektoren in mehreren Einzelabrufen bzw. Teillieferungen im vorgesehenen Leistungszeitraum.
Die konkreten Leistungsanforderungen, Mengen, Lieferbedingungen, Bedarfspositionen und Gewährleistungsregelungen ergeben sich aus dem Leistungsverzeichnis „Lieferung Gebläsekonvektoren".
Der Südwestrundfunk (SWR) beabsichtigt, in Liegenschaft Funkhaus, Bauteile A–D (Altbau), am SWR-Standort Stuttgart, Neckarstraße 230, 70190 Stuttgart die vorhandenen Klimakonvektoren durch Gebläsekonvektoren zu ersetzen. Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist ausschließlich die reine Lieferung der Gebläsekonvektoren. Montage-, Einbau- oder Inbetriebnahmeleistungen sind nicht Bestandteil dieses Vergabeverfahrens und werden separat vergeben. Die Beschaffung erfolgt nicht in einer einmaligen Gesamtlieferung, sondern in mehreren Einzelabrufen mit jeweils definierten Liefermengen. Die voraussichtlichen Abrufmengen je Lieferung sowie die Gesamtmenge können projektbedingt variieren. Der Leistungszeitraum erstreckt sich von voraussichtlich September 2026 bis Ende 2028.
Die über dieses Vergabeverfahren ausgeschriebenen Hauptleistungen sind:
Lieferung von 567 Gebläsekonvektoren für den Austausch der bestehenden Klimakonvektoren in mehreren Einzelabrufen bzw. Teillieferungen im vorgesehenen Leistungszeitraum.
Die konkreten Leistungsanforderungen, Mengen, Lieferbedingungen, Bedarfspositionen und Gewährleistungsregelungen ergeben sich aus dem Leistungsverzeichnis „Lieferung Gebläsekonvektoren".
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen📦 Beschreibung
Interne Kennung: 2026-42-BAU-EU-X
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
Lieferung von 567 Gebläsekonvektoren in Teillieferungen. Details sind dem LV zu entnehmen.
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Postanschrift: Neckarstraße 230
Postleitzahl: 70190
Stadt: Stuttgart
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Stuttgart, Stadtkreis
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-09-01 📅
Datum des Endes: 2028-12-31 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Technische Leistungsfähigkeit / Effizienz
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Service- und Ausführungsaspekte
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 60
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-06-29 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-06-29 12:01:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Zur Öffnung der Angebote sind Bieter nicht zugelassen.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 95 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2026-06-29 12:01:00 📅
Zusätzliche Informationen: Zur Öffnung der Angebote sind Bieter nicht zugelassen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Nach Ablauf der Angebotsfrist und im Rahmen der Angebotsauswertung kann es zu Nachforderungen bzw. Aufklärungen zu den Angeboten seitens des Auftraggebers kommen.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
A2.1 Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss ein Nachweis vorgelegt werden, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maß-gabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist (Handelsregisterauszug, nicht älter als 1 Jahr).
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
A2.1 Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss ein Nachweis vorgelegt werden, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maß-gabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist (Handelsregisterauszug, nicht älter als 1 Jahr).
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
A3.1 Nachweis einer Betriebshaftpflicht-Versicherungsdeckung mit folgenden Deckungssummen:
1) für Sach- und Personenschäden min. 3.000.000 € je Schadensereignis (mindestens 6.000.000 € Jahreshöchstersatzleistung) sowie für Vermögensschäden min. 1.000.000 € je Schadensereignis (mindestens 2.000.000 € Jahreshöchstersatzleistung)
oder
2) Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall ggf. bestehende Unterdeckungen an die oben aufgeführten Deckungssummen angepasst werden und der Nachweis dieser Anpassung dem Auftraggeber noch vor Abschluss des ersten Einzelkaufvertrages vorgelegt wird.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
A3.1 Nachweis einer Betriebshaftpflicht-Versicherungsdeckung mit folgenden Deckungssummen:
1) für Sach- und Personenschäden min. 3.000.000 € je Schadensereignis (mindestens 6.000.000 € Jahreshöchstersatzleistung) sowie für Vermögensschäden min. 1.000.000 € je Schadensereignis (mindestens 2.000.000 € Jahreshöchstersatzleistung)
oder
2) Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall ggf. bestehende Unterdeckungen an die oben aufgeführten Deckungssummen angepasst werden und der Nachweis dieser Anpassung dem Auftraggeber noch vor Abschluss des ersten Einzelkaufvertrages vorgelegt wird.
Eignungskriterium: Finanzkennzahlen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
A3.2 – Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen zur Ermittlung der Eigenkapitalquote über die letzten drei Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist oder, sofern das Unternehmen nicht veröffentlichungspflichtig ist, eine Eigenerklärung mit Angabe der Eigenkapitalquote der letzten drei Geschäftsjahre.
Mindestanforderung: Nachweis einer mindestens positiven Eigenkapitalquote durchschnittlich über die letzten 3 Geschäftsjahre.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
A3.2 – Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen zur Ermittlung der Eigenkapitalquote über die letzten drei Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist oder, sofern das Unternehmen nicht veröffentlichungspflichtig ist, eine Eigenerklärung mit Angabe der Eigenkapitalquote der letzten drei Geschäftsjahre.
Mindestanforderung: Nachweis einer mindestens positiven Eigenkapitalquote durchschnittlich über die letzten 3 Geschäftsjahre.
A3.3 – Bonitätsnachweis mit Bonitätsindex über eine Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (z. B. Creditreform, CRIF Bürgel) oder gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist (nicht älter als 6 Monate).
Mindestanforderung: Nachweis mit mindestens „Mittlerer Bonität“
Hinweis: Eigenerklärungen oder Auskünfte der Hausbank erfüllen diese Anforderung nicht und führen zum Ausschluss des Bieters.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
A3.3 – Bonitätsnachweis mit Bonitätsindex über eine Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (z. B. Creditreform, CRIF Bürgel) oder gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist (nicht älter als 6 Monate).
Mindestanforderung: Nachweis mit mindestens „Mittlerer Bonität“
Hinweis: Eigenerklärungen oder Auskünfte der Hausbank erfüllen diese Anforderung nicht und führen zum Ausschluss des Bieters.
Eignungskriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
A4.1 – Nachweis, der aktuellen Unternehmenszertifizierung als Partner für den Vertrieb der angebotenen Produkte, wenn nicht Hersteller.
Eignungskriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
A4.2 – Nachweise eines zertifizierten Qualitätsmanagements des Bieters nach DIN EN ISO 9001:2015.
A4.3 – Die angebotenen Gebläsekonvektoren müssen die hygienischen Anforderungen gemäß VDI 6022 Blatt 1 sowie, soweit einschlägig, VDI/ÖFR 6022 Blatt 1.1, jeweils oder gleichwertig, erfüllen. Der Nachweis ist mit dem Angebot durch ein gültiges Zertifikat, einen Prüfbericht oder einen gleichwertigen geeigneten Nachweis vorzulegen. Der Nachweis muss eindeutig der angebotenen Baureihe bzw. dem angebotenen Gerätetyp zuordenbar sein. Bei Nichterfüllung oder fehlendem/nicht eindeutig zuordenbarem Nachweis wird das Angebot ausgeschlossen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
A4.3 – Die angebotenen Gebläsekonvektoren müssen die hygienischen Anforderungen gemäß VDI 6022 Blatt 1 sowie, soweit einschlägig, VDI/ÖFR 6022 Blatt 1.1, jeweils oder gleichwertig, erfüllen. Der Nachweis ist mit dem Angebot durch ein gültiges Zertifikat, einen Prüfbericht oder einen gleichwertigen geeigneten Nachweis vorzulegen. Der Nachweis muss eindeutig der angebotenen Baureihe bzw. dem angebotenen Gerätetyp zuordenbar sein. Bei Nichterfüllung oder fehlendem/nicht eindeutig zuordenbarem Nachweis wird das Angebot ausgeschlossen.
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
A1.1 – Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV in Verbindung mit §§ 123,124 GWB muss die „Anlage 06 – Bieterauskunft mit Eigenerklärung“ ausgefüllt dem Angebot beigelegt sein.
Ausschlussgrund: Korruption
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Weitere zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Südwestrundfunk
Anstalt des öffentlichen Rechts
Nationale Registrierungsnummer: t07119290
Abteilung: Baueinkauf
Postanschrift: Neckarstraße 230
Postleitzahl: 70190
Postort: Stuttgart
Region: Stuttgart, Stadtkreis
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: einkauf-bau@swr.de📧
Telefon: 000📞
URL: https://www.swr.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
Haupttätigkeit
Freizeit, Sport, Kultur und Religion
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.swr.de/unternehmen/organisation/ausschreibungen-104.html🌏
Teilnahme-URL: https://it-vergabe.eu/vergabe/angebot/71826d2dfaad44359880f724eb865631🌏
ID des Steuergesetzgebungsdokuments: unused-id
ID des Umweltgesetzgebungsdokuments: unused-id
ID des Arbeitsgesetzgebungsdokuments: unused-id
Elektronische Einreichung: Erforderlich
1) Aufgrund der Sanktionsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine sind sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen verboten, die einen Bezug zu Russland haben als auch an Unternehmen, die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, die im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, soweit auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, ist vom Bieter/Bewerber die „Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014“ auszufüllen und vorzulegen.
2) Es wird darauf hingewiesen, dass das Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch beim Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten und die erforderliche Verpflichtungserklärung abgeben.
1) Aufgrund der Sanktionsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine sind sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen verboten, die einen Bezug zu Russland haben als auch an Unternehmen, die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, die im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, soweit auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, ist vom Bieter/Bewerber die „Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014“ auszufüllen und vorzulegen.
2) Es wird darauf hingewiesen, dass das Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch beim Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten und die erforderliche Verpflichtungserklärung abgeben.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Telefon: +49 (721) 926-8730📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Nach § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags anerkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Nach § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags anerkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-05-28+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 102-368759 (2026-05-27)