Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr wurde als Vertreter des Landes Niedersachsen von der Bundesrepublik Deutschland mit der Verlegung der B3 im Raum Celle/Wathlingen beauftragt. Im Zuge dessen wird die Ortsumfahrung (OU) Celle geplant. Die Gesamtmaßnahme gliedert sich in 5 Bauabschnitte: Für den 1. Bauabschnitt (BA), der das Teilstück zwischen der B3 südlich von Celle bis nördlich Ehlershausen umfasst, erfolgte die Verkehrsfreigabe bereits am 03.06.2009. Der 2. BA erstreckt sich von südosten Celles (B214) bis südlich von Celle (B3 alt). Für diesen Abschnitt erfolgte ebenfalls eine Verkehrsfreigabe, am 20.06.2013. Der 3. BA umfasst den Mittelteil der OU zwischen dem nordöstlichen Teil Celles (B191) bis zum südöstlichen Teil von Celle (B214). Dieser Teil befindet sich aktuell im Bauvollzug. Im 4. BA wird die B3 nördlich von Celle (B3) bis nordöstlich Celle (B191) verlegt und stellt somit den Nordteil der OU Celle dar (=OU Celle Nord). Dieser Abschnitt ist Bestandteil der vorliegenden Ausschreibung. Der 5. und letzte BA beinhaltet die OU von Groß Hehlen. Hierbei liegt der Vorentwurf mit Gesehen-Vermerk vom 15.11.2019 vor und das Plafeststellungsverfahren ist in Vorbreitung. Im gültigen Bundesverkehrswegeplan 2030 sind alle Bauabschnitte in den vordringlichen Bedarf eingestuft. Das Planfeststellungsverfahren wurde am 26.10.2016 eingeleitet und der Erörterungstermin fand dazu am 16.01.2019 statt. Die B3 verläuft in Nord-Süd-Richtung durch Niedersachsen und verbindet Celle mit Hannover sowie weiteren Regionen. Südlich von Celle ist die B3 bereits vierspurig ausgebaut. In Celle bestehen Anschlüsse an die B214 und B191; die wichtigste Verbindung nach Hannover erfolgt über die B3/A37. Somit hat die OU Celle eine überregionale Bedeutung. Im gesamten Bereich - von der Kreisgrenze Celle bis Hannover und nördlich Groß Hehlens - soll die B3 als Kraftfahrzugstraße ausgewiesen werden. Durch den geplanten neuen Staßenzug der B3 im Osten von Celle wurde nach Überprüfung des vorhandenen Straßennetzes ein abgestimmtes Umstufungskonzept festgestellt. Der vorliegende, 4. BA (=OU Celle Nord) liegt im Bereich des Stadtgebietes von Celle (rd. 70.000 Einwohner). Auf der Neubaustrecke werden ingesamt 7 Brückenbauwerke und eine Stützwand geplant. Die Planung der insgesamt 8 Bauwerke ist Gegenstand dieser Ausschreibung. Die Vergabe der Planungsleistungen erfolgt in zwei Teillose. Die Teillose sind in der folgenden Auflistung dargestellt. Losaufteilung: - 1. Los: Bauwerkentwürfe für drei Brückenbauwerke und eine Stützwand o Ce 23 o Ce 25 o Ce 25a o Ce 26 - 2. Los: Bauwerksentwürfe für drei Brückenbauwerke und eine Unterführung o Ce 24a o Ce 24b o Ce 24c o Ce 27
Auftragsbekanntmachung (2026-06-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: 2026-44_B3_OU_Celle_Nord_Objekt-/Tragwerksplanung_und_besondere_Leistungen
Referenznummer: 03_013453_32422/324323
Kurze Beschreibung:
Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr wurde als Vertreter des Landes Niedersachsen von der Bundesrepublik Deutschland mit der Verlegung der B3 im Raum Celle/Wathlingen beauftragt. Im Zuge dessen wird die Ortsumfahrung (OU) Celle geplant. Die Gesamtmaßnahme gliedert sich in 5 Bauabschnitte: Für den 1. Bauabschnitt (BA), der das Teilstück zwischen der B3 südlich von Celle bis nördlich Ehlershausen umfasst, erfolgte die Verkehrsfreigabe bereits am 03.06.2009. Der 2. BA erstreckt sich von südosten Celles (B214) bis südlich von Celle (B3 alt). Für diesen Abschnitt erfolgte ebenfalls eine Verkehrsfreigabe, am 20.06.2013. Der 3. BA umfasst den Mittelteil der OU zwischen dem nordöstlichen Teil Celles (B191) bis zum südöstlichen Teil von Celle (B214). Dieser Teil befindet sich aktuell im Bauvollzug. Im 4. BA wird die B3 nördlich von Celle (B3) bis nordöstlich Celle (B191) verlegt und stellt somit den Nordteil der OU Celle dar (=OU Celle Nord). Dieser Abschnitt ist Bestandteil der vorliegenden Ausschreibung. Der 5. und letzte BA beinhaltet die OU von Groß Hehlen. Hierbei liegt der Vorentwurf mit Gesehen-Vermerk vom 15.11.2019 vor und das Plafeststellungsverfahren ist in Vorbreitung. Im gültigen Bundesverkehrswegeplan 2030 sind alle Bauabschnitte in den vordringlichen Bedarf eingestuft. Das Planfeststellungsverfahren wurde am 26.10.2016 eingeleitet und der Erörterungstermin fand dazu am 16.01.2019 statt. Die B3 verläuft in Nord-Süd-Richtung durch Niedersachsen und verbindet Celle mit Hannover sowie weiteren Regionen. Südlich von Celle ist die B3 bereits vierspurig ausgebaut. In Celle bestehen Anschlüsse an die B214 und B191; die wichtigste Verbindung nach Hannover erfolgt über die B3/A37. Somit hat die OU Celle eine überregionale Bedeutung. Im gesamten Bereich - von der Kreisgrenze Celle bis Hannover und nördlich Groß Hehlens - soll die B3 als Kraftfahrzugstraße ausgewiesen werden. Durch den geplanten neuen Staßenzug der B3 im Osten von Celle wurde nach Überprüfung des vorhandenen Straßennetzes ein abgestimmtes Umstufungskonzept festgestellt. Der vorliegende, 4. BA (=OU Celle Nord) liegt im Bereich des Stadtgebietes von Celle (rd. 70.000 Einwohner). Auf der Neubaustrecke werden ingesamt 7 Brückenbauwerke und eine Stützwand geplant. Die Planung der insgesamt 8 Bauwerke ist Gegenstand dieser Ausschreibung. Die Vergabe der Planungsleistungen erfolgt in zwei Teillose. Die Teillose sind in der folgenden Auflistung dargestellt. Losaufteilung: - 1. Los: Bauwerkentwürfe für drei Brückenbauwerke und eine Stützwand o Ce 23 o Ce 25 o Ce 25a o Ce 26 - 2. Los: Bauwerksentwürfe für drei Brückenbauwerke und eine Unterführung o Ce 24a o Ce 24b o Ce 24c o Ce 27
Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr wurde als Vertreter des Landes Niedersachsen von der Bundesrepublik Deutschland mit der Verlegung der B3 im Raum Celle/Wathlingen beauftragt. Im Zuge dessen wird die Ortsumfahrung (OU) Celle geplant. Die Gesamtmaßnahme gliedert sich in 5 Bauabschnitte: Für den 1. Bauabschnitt (BA), der das Teilstück zwischen der B3 südlich von Celle bis nördlich Ehlershausen umfasst, erfolgte die Verkehrsfreigabe bereits am 03.06.2009. Der 2. BA erstreckt sich von südosten Celles (B214) bis südlich von Celle (B3 alt). Für diesen Abschnitt erfolgte ebenfalls eine Verkehrsfreigabe, am 20.06.2013. Der 3. BA umfasst den Mittelteil der OU zwischen dem nordöstlichen Teil Celles (B191) bis zum südöstlichen Teil von Celle (B214). Dieser Teil befindet sich aktuell im Bauvollzug. Im 4. BA wird die B3 nördlich von Celle (B3) bis nordöstlich Celle (B191) verlegt und stellt somit den Nordteil der OU Celle dar (=OU Celle Nord). Dieser Abschnitt ist Bestandteil der vorliegenden Ausschreibung. Der 5. und letzte BA beinhaltet die OU von Groß Hehlen. Hierbei liegt der Vorentwurf mit Gesehen-Vermerk vom 15.11.2019 vor und das Plafeststellungsverfahren ist in Vorbreitung. Im gültigen Bundesverkehrswegeplan 2030 sind alle Bauabschnitte in den vordringlichen Bedarf eingestuft. Das Planfeststellungsverfahren wurde am 26.10.2016 eingeleitet und der Erörterungstermin fand dazu am 16.01.2019 statt. Die B3 verläuft in Nord-Süd-Richtung durch Niedersachsen und verbindet Celle mit Hannover sowie weiteren Regionen. Südlich von Celle ist die B3 bereits vierspurig ausgebaut. In Celle bestehen Anschlüsse an die B214 und B191; die wichtigste Verbindung nach Hannover erfolgt über die B3/A37. Somit hat die OU Celle eine überregionale Bedeutung. Im gesamten Bereich - von der Kreisgrenze Celle bis Hannover und nördlich Groß Hehlens - soll die B3 als Kraftfahrzugstraße ausgewiesen werden. Durch den geplanten neuen Staßenzug der B3 im Osten von Celle wurde nach Überprüfung des vorhandenen Straßennetzes ein abgestimmtes Umstufungskonzept festgestellt. Der vorliegende, 4. BA (=OU Celle Nord) liegt im Bereich des Stadtgebietes von Celle (rd. 70.000 Einwohner). Auf der Neubaustrecke werden ingesamt 7 Brückenbauwerke und eine Stützwand geplant. Die Planung der insgesamt 8 Bauwerke ist Gegenstand dieser Ausschreibung. Die Vergabe der Planungsleistungen erfolgt in zwei Teillose. Die Teillose sind in der folgenden Auflistung dargestellt. Losaufteilung: - 1. Los: Bauwerkentwürfe für drei Brückenbauwerke und eine Stützwand o Ce 23 o Ce 25 o Ce 25a o Ce 26 - 2. Los: Bauwerksentwürfe für drei Brückenbauwerke und eine Unterführung o Ce 24a o Ce 24b o Ce 24c o Ce 27
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
1️⃣
Interne Kennung: 1
Titel: Bauwerksentwürfe für 3 Brücken Ce 23, Ce 25und Ce 26 und eine Stützwand Ce 25a
Beschreibung der Beschaffung:
Für die Lose 1 und 2 werden die Leistungsbilder Objekt- und Tragwerksplanung der Leistungsphasen 1, 2, 3 und 6 vergeben. Die Bauwerke im Zuge der Straßen sind für Einwirkungen nach DIN EN 1991-2 und DIN EN 1991-2/NA zu bemessen, sowie, je nach Vorgabe der Bundeswehr, für Militärlastenklassen nach STANAG, zu bemessen oder einzustufen. Derzeit wird von einer Bemessung nach MLC 70/70 - 150 ausgegangen. Für die Bemessung der Brücken im Zuge der Schienenwege sind die Vorgaben des Baulastträgers der Schiene zu berücksichtigen. Bei der Entwurfsplanung ist das Gestaltungskonzept des Auftraggebers in Leistungsphase 3 verbindlich zu berücksichtigen und gestalterisch umzusetzen. Bei der Bauwerksentwurfsbearbeitung sind die bei diesem Bauwerk zutreffenden Angaben aus den "Konstruktiven und statischen Zusatzangaben" der NLStBV zu beachten und in den Entwurf einzuarbeiten. Eine Zusammenstellung aller zu beachtende Punkte der "Konstruktiven und statischen Zusatzangaben" wird von der NLStBV vorgegeben (Anlage 2). Mit der Fertigstellung der Entwurfsbearbeitung sind im Erläuterungsbericht zum Bauwerksentwurf die für jedes Bauwerk zutreffenden Angaben im Abschnitt "Konstruktive und statische Zusatzangaben für die bauvertragliche Vereinbarung" aufzuführen. Die Planfeststellungsunterlagen und der im Laufe der Planung ergehende Planfeststellungsbeschluss sind in der Grundlagenermittlung der Planung zu sichten und bei der Planung der Bauwerke zu beachten. Hinweis: Die Verkehrsanlage befindet sich zum Zeitpunkt dieses Vertragsabschlusses noch in der Planung. Entsprechende Änderungen bleiben vorbehalten.
Für die Lose 1 und 2 werden die Leistungsbilder Objekt- und Tragwerksplanung der Leistungsphasen 1, 2, 3 und 6 vergeben. Die Bauwerke im Zuge der Straßen sind für Einwirkungen nach DIN EN 1991-2 und DIN EN 1991-2/NA zu bemessen, sowie, je nach Vorgabe der Bundeswehr, für Militärlastenklassen nach STANAG, zu bemessen oder einzustufen. Derzeit wird von einer Bemessung nach MLC 70/70 - 150 ausgegangen. Für die Bemessung der Brücken im Zuge der Schienenwege sind die Vorgaben des Baulastträgers der Schiene zu berücksichtigen. Bei der Entwurfsplanung ist das Gestaltungskonzept des Auftraggebers in Leistungsphase 3 verbindlich zu berücksichtigen und gestalterisch umzusetzen. Bei der Bauwerksentwurfsbearbeitung sind die bei diesem Bauwerk zutreffenden Angaben aus den "Konstruktiven und statischen Zusatzangaben" der NLStBV zu beachten und in den Entwurf einzuarbeiten. Eine Zusammenstellung aller zu beachtende Punkte der "Konstruktiven und statischen Zusatzangaben" wird von der NLStBV vorgegeben (Anlage 2). Mit der Fertigstellung der Entwurfsbearbeitung sind im Erläuterungsbericht zum Bauwerksentwurf die für jedes Bauwerk zutreffenden Angaben im Abschnitt "Konstruktive und statische Zusatzangaben für die bauvertragliche Vereinbarung" aufzuführen. Die Planfeststellungsunterlagen und der im Laufe der Planung ergehende Planfeststellungsbeschluss sind in der Grundlagenermittlung der Planung zu sichten und bei der Planung der Bauwerke zu beachten. Hinweis: Die Verkehrsanlage befindet sich zum Zeitpunkt dieses Vertragsabschlusses noch in der Planung. Entsprechende Änderungen bleiben vorbehalten.
Die Gesamtmaßnahme gliedert sich in 5 Bauabschnitte: Für den 1. Bauabschnitt (BA), der das Teilstück zwischen der B3 südlich von Celle bis nördlich Ehlershausen umfasst, erfolgte die Verkehrsfreigabe bereits am 03.06.2009. Der 2. BA erstreckt sich von südosten Celles (B214) bis südlich von Celle (B3 alt). Für diesen Abschnitt erfolgte ebenfalls eine Verkehrsfreigabe, am 20.06.2013. Der 3. BA umfasst den Mittelteil der OU zwischen dem nordöstlichen Teil Celles (B191) bis zum südöstlichen Teil von Celle (B214). Dieser Teil befindet sich aktuell im Bauvollzug. Im 4. BA wird die B3 nördlich von Celle (B3) bis nordöstlich Celle (B191) verlegt und stellt somit den Nordteil der OU Celle dar (=OU Celle Nord). Dieser Abschnitt ist Bestandteil der vorliegenden Ausschreibung. Der 5. und letzte BA beinhaltet die OU von Groß Hehlen. Hierbei liegt der Vorentwurf mit Gesehen-Vermerk vom 15.11.2019 vor und das Planfeststellungsverfahren ist in Vorbereitung.
Die Gesamtmaßnahme gliedert sich in 5 Bauabschnitte: Für den 1. Bauabschnitt (BA), der das Teilstück zwischen der B3 südlich von Celle bis nördlich Ehlershausen umfasst, erfolgte die Verkehrsfreigabe bereits am 03.06.2009. Der 2. BA erstreckt sich von südosten Celles (B214) bis südlich von Celle (B3 alt). Für diesen Abschnitt erfolgte ebenfalls eine Verkehrsfreigabe, am 20.06.2013. Der 3. BA umfasst den Mittelteil der OU zwischen dem nordöstlichen Teil Celles (B191) bis zum südöstlichen Teil von Celle (B214). Dieser Teil befindet sich aktuell im Bauvollzug. Im 4. BA wird die B3 nördlich von Celle (B3) bis nordöstlich Celle (B191) verlegt und stellt somit den Nordteil der OU Celle dar (=OU Celle Nord). Dieser Abschnitt ist Bestandteil der vorliegenden Ausschreibung. Der 5. und letzte BA beinhaltet die OU von Groß Hehlen. Hierbei liegt der Vorentwurf mit Gesehen-Vermerk vom 15.11.2019 vor und das Planfeststellungsverfahren ist in Vorbereitung.
Stadt: Celle
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Celle
🏙️
Dauer: 20 Monate Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Interne Kennung: 2
Titel: Bauwerksentwürfe für 4 Brücken Ce 24a, Ce 24b, Ce 24c und Ce 27
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 30.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Referenzen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-07-27 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 90 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
§ 44 VgV: Juristische Personen haben einen aktuellen Handelsregisterauszug bzw. eine gleichwertige Bescheinigung des Herkunftslandes, nicht älter als 12 Monate be-zogen auf den Ablauf der Teilnahmefrist, beizubringen.
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
§ 45 (4) Nr. 2 VgV: Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung. Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 2 Mio. EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 2 Mio. EUR gegeben ist.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
§ 45 (4) Nr. 2 VgV: Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung. Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 2 Mio. EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 2 Mio. EUR gegeben ist.
Eignungskriterium: Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
§ 45 (4) Nr. 4 VgV: Mindestjahresumsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2023-2025), in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags Der Bieter muss mindestens folgende Umsätze aufweisen: Los 1: 500.000 EUR, Los 2: 450.000EUR EUR
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
§ 45 (4) Nr. 4 VgV: Mindestjahresumsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2023-2025), in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags Der Bieter muss mindestens folgende Umsätze aufweisen: Los 1: 500.000 EUR, Los 2: 450.000EUR EUR
Eignungskriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
§ 46 (3) Nr. 2 VgV: Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung. Der Bieter muss mindestens folgende Befähigung aufweisen: Los 1 und 2: - Projektleitung: abgeschlossene Ausbildung als Bauingenieur oder vergleichbar und mindestens 8 Jahre einschlägige Berufserfahrung - Projektingenieur: abgeschlossene Ausbildung als Bauingenieur oder vergleichbar und mindestens 3 Jahre einschlägige Berufserfahrung.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
§ 46 (3) Nr. 2 VgV: Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung. Der Bieter muss mindestens folgende Befähigung aufweisen: Los 1 und 2: - Projektleitung: abgeschlossene Ausbildung als Bauingenieur oder vergleichbar und mindestens 8 Jahre einschlägige Berufserfahrung - Projektingenieur: abgeschlossene Ausbildung als Bauingenieur oder vergleichbar und mindestens 3 Jahre einschlägige Berufserfahrung.
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
§ 46 (3) Nr. 1 VgV: Ausführung von Leistungen in den letzten drei Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Der Bieter muss mindestens folgende Leistungen erbracht haben: - Los 1: siehe Datei "Los 1_Bewertungsmatrix Referenzen"; mind. 2, max. 8 - Los 2: siehe Datei "Los 2_Bewertungsmatrix Referenzen"; mind. 2, max. 8
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
§ 46 (3) Nr. 1 VgV: Ausführung von Leistungen in den letzten drei Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Der Bieter muss mindestens folgende Leistungen erbracht haben: - Los 1: siehe Datei "Los 1_Bewertungsmatrix Referenzen"; mind. 2, max. 8 - Los 2: siehe Datei "Los 2_Bewertungsmatrix Referenzen"; mind. 2, max. 8
Eignungskriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
§ 46 (3) Nr. 3 VgV: Maßnahmen des Bieters, zur Gewährleistung der Qualität und seiner Untersuchungsmöglichkeiten. Der Bewerber muss über ein eigenes Qualitätsmanagementsystem verfügen.
Eignungskriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
§ 46 (3) Nr. 10 VgV: Teil des Auftrages, der unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bieter vergeben werden sollen. Der Bieter ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen. Dies betrifft die zu § 46 (3) Nr. 1 und 2 VgV genannten Mindeststandards.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
§ 46 (3) Nr. 10 VgV: Teil des Auftrages, der unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bieter vergeben werden sollen. Der Bieter ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen. Dies betrifft die zu § 46 (3) Nr. 1 und 2 VgV genannten Mindeststandards.
Ausschlussgrund:
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
+ 18 weitere
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Es gelten die Ausschlussgründe nach § 123 (1) Nr. 1 bis 10 GWB und § 123 (4) GWB sowie § 124 (1) Nr. 2 GWB.
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
#Bekanntmachungs-ID: CXQ6YY6RNML#
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentrale Geschäftsbereiche, Dez. 24
Nationale Registrierungsnummer: 03-0025000000-57
Postanschrift: Göttinger Chaussee 76 A
Postleitzahl: 30453
Postort: Hannover
Region: Region Hannover
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: nlstbv-z-vergabestelle@nlstbv.niedersachsen.de📧
Telefon: +49 5113034-01📞
Fax: +49 5113034-2099 📠
URL: http://www.strassenbau.niedersachsen.de🌏 Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
Nationale Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postleitzahl: 21339
Postort: Lüneburg
Region: Lüneburg, Landkreis
🏙️
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Telefon: +49 413115-3306📞
Fax: +49 413115-2943 📠
URL: http://www.mw.niedersachsen.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Absatz 2 Nummer 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-06-26+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 122-442494 (2026-06-26)