2026-53 Los 5 Sanierung BV Bochum Schadstoffsanierung

Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)

Vorgesehen ist der Teilumbau / die energetische Modernisierung des Gebäudes an der Universitätsstraße 78 in Bochum. Für den Rückbau / die Sanierung der Teilbereiche wurde zur Planungssicherheit und Kostenoptimierung durch die Consulting-Büro Frieg GmbH, Bochum (CBF) in Abstimmung mit dem Architekturbüro eine orientierende Schadstoffbegutachtung durchgeführt. Auf Grundlage der Ergebnisse und der durch den Planer zur Verfügung gestellten Grundrisspläne wurde ein Sanierungskonzept erstellt, das dem nachfolgenden Leistungsverzeichnis als Grundlage dient. Im Übrigen wird auf die Leistungsbeschreibung zu Los 5 verwiesen.

Deadline

Deadline 2026-09-22

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2026-08-21 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2026-08-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: 2026-53 Los 5 Sanierung BV Bochum Schadstoffsanierung
Referenznummer: 2026-53 Los 5
Kurze Beschreibung:
Vorgesehen ist der Teilumbau / die energetische Modernisierung des Gebäudes an der Universitätsstraße 78 in Bochum. Für den Rückbau / die Sanierung der Teilbereiche wurde zur Planungssicherheit und Kostenoptimierung durch die Consulting-Büro Frieg GmbH, Bochum (CBF) in Abstimmung mit dem Architekturbüro eine orientierende Schadstoffbegutachtung durchgeführt. Auf Grundlage der Ergebnisse und der durch den Planer zur Verfügung gestellten Grundrisspläne wurde ein Sanierungskonzept erstellt, das dem nachfolgenden Leistungsverzeichnis als Grundlage dient. Im Übrigen wird auf die Leistungsbeschreibung zu Los 5 verwiesen.
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Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten 📦
Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0001 2026-53 Los 5
Beschreibung der Beschaffung:
Vorgesehen ist der Teilumbau / die energetische Modernisierung des Gebäudes an der Universitätsstraße 78 in Bochum. Für den Rückbau / die Sanierung der Teilbereiche wurde zur Planungssicherheit und Kostenoptimierung durch die Consulting-Büro Frieg GmbH, Bochum (CBF) in Abstimmung mit dem Architekturbüro eine orientierende Schadstoffbegutachtung durchgeführt. Auf Grundlage der Ergebnisse und der durch den Planer zur Verfügung gestellten Grundrisspläne wurde ein Sanierungskonzept erstellt, das dem nachfolgenden Leistungsverzeichnis als Grundlage dient. Im Übrigen wird auf das Leistungsverzeichnis zu Los 5 verwiesen.
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Postanschrift: Universitätsstr. 78
Postleitzahl: 44789
Stadt: Bochum
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Bochum, Kreisfreie Stadt 🏙️
Vergabekriterien
Preis
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Richtlinie 2014/24/EU vob-a-eu - § 3 Abs. 1 EU VOB/A
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-09-22 13:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-09-22 13:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 49 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2026-09-22 13:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen: Unterlagen werden nachgefordert.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Rein nationale Ausschlussgründe: Darüber hinaus gelten die Ausschlussgründe der §§ 123 f. GWB

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
Nationale Registrierungsnummer: Leitweg-ID 993-8002510900-04
Postanschrift: Pappelallee 33/35/37
Postleitzahl: 22089
Postort: Hamburg
Region: Hamburg 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabestelle@bgw-online.de 📧
Telefon: 040202071537 📞
URL: http://www.bgw-online.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E77699669 🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E77699669 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Das Verfahren wird Los und Etappenweise nach Gewerken ausgeschrieben. Gem. § 3 Abs. 9 VgV erfolgt die Ausschreibung der Lose 3 und 4 erfolgen als öffentliche Ausschreibung nach nationaler Vergabe der VOB/A. Die Lose 1, 2, 5, 6, 7 erfolgen nach Maßgabe der EU VOB/A.
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Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt/Vergabekammern des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: 991-02380-92
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen besteht eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Nichtabhilfemitteilung (siehe § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Bitte beachten Sie ferner neben den Warte- und Informationspflichten insbesondere auch die Vorschriften über das Verfahren vor den Vergabekammern aus dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): 1. Informations- und Wartepflichten (§ 134 GWB) (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. 2. Unwirksamkeitsfolgen (§ 135 GWB) (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: - gegen § 134 GWB verstoßen hat oder - den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach (1) kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. 3. Einleitung, Antragsfrist (§ 160 GWB) Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-08-23+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 163-587000 (2026-08-21)