6#0005-WS21 - Rahmenvereinbarung für Projektträgerleistungen in den Bereichen Innovative Hafentechnologien, Digitale Testfelder in Häfen und Nachhaltige Modernisierung für die Küstenschifffahrt
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die administrative und fachliche Begleitung der Förderverfahren in den Bereichen Innovative Hafentechnologien, Digitale Testfelder in Häfen und Nachhaltige Modernisierung für die Küstenschifffahrt des Bundesministeriums für Verkehr (BMV) in Form einer Rahmenvereinbarung. Für die administrative und wissenschaftlich-technische Unterstützung der Förderverfahren wurde 2020 ein gemeinsamer Projektträger bis 06/2026 verpflichtet. Nach Ablauf des bestehenden Vertrages müssen noch weitere notwendige Unterstützungsleistungen zu diesen Förderrichtlinien erbracht werden, so sind z. B. noch Projektbegleitungen, Verwendungsnachweisprüfungen und die Überwachung der Zweckbindungen zu leisten. Daher ist beabsichtigt, die Projektträgerschaft, ab dem 01.04.2026 erneut an einen Auftragnehmer (AN) für die drei Förderrichtlinien zu vergeben. Gleichzeitig ist, unter dem Vorbehalt der Bereitstellung verfügbarer Haushaltsmittel und Verpflichtungsermächtigungen, die Fortsetzung bzw. Neuauflage und Weiterentwicklung der drei Förderprogramme vorgesehen. Aus Gründen der Synergie, soll auch die Betreuung der neuen Förderrichtlinien durch einen gemeinsamen Projektträger erfolgen. ***** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-03-02.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-01-29.
Auftragsbekanntmachung (2026-01-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: 6#0005-WS21 - Rahmenvereinbarung für Projektträgerleistungen in den Bereichen Innovative Hafentechnologien, Digitale Testfelder in Häfen und Nachhaltige Modernisierung für die Küstenschifffahrt
Referenznummer: 6#0005-WS21
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die administrative und fachliche Begleitung der Förderverfahren in den Bereichen Innovative Hafentechnologien,...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die administrative und fachliche Begleitung der Förderverfahren in den Bereichen Innovative Hafentechnologien, Digitale Testfelder in Häfen und Nachhaltige Modernisierung für die Küstenschifffahrt des Bundesministeriums für Verkehr (BMV) in Form einer Rahmenvereinbarung.
Für die administrative und wissenschaftlich-technische Unterstützung der Förderverfahren wurde 2020 ein gemeinsamer Projektträger bis 06/2026 verpflichtet. Nach Ablauf des bestehenden Vertrages müssen noch weitere notwendige Unterstützungsleistungen zu diesen Förderrichtlinien erbracht werden, so sind z. B. noch Projektbegleitungen, Verwendungsnachweisprüfungen und die Überwachung der Zweckbindungen zu leisten. Daher ist beabsichtigt, die Projektträgerschaft, ab dem 01.04.2026 erneut an einen Auftragnehmer (AN) für die drei Förderrichtlinien zu vergeben.
Gleichzeitig ist, unter dem Vorbehalt der Bereitstellung verfügbarer Haushaltsmittel und Verpflichtungsermächtigungen, die Fortsetzung bzw. Neuauflage und Weiterentwicklung der drei Förderprogramme vorgesehen. Aus Gründen der Synergie, soll auch die Betreuung der neuen Förderrichtlinien durch einen gemeinsamen Projektträger erfolgen.
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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Treuhandverwaltung📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Für die zeitnahe und effiziente weitere Umsetzung der Förderprogramme, die Abwicklung der laufenden Förderprojekte aus IHATEC II, DigiTest und NaMKü...”
Beschreibung der Beschaffung
Für die zeitnahe und effiziente weitere Umsetzung der Förderprogramme, die Abwicklung der laufenden Förderprojekte aus IHATEC II, DigiTest und NaMKü (Leistungsphase 1) sowie die Projektträgerschaft für die Fortsetzung dieser Förderrichtlinien (Leistungsphase 2), wird ein externer Dienstleister (AN) benötigt, der für den Auftraggeber (AG) alle Leistungen eigenverantwortlich übernimmt, die mit der operativen Durchführung der Förderprogramme verbunden sind.
Der AN unterstützt den AG in allen Phasen der Projektförderung durch Übernahme von wissenschaftlich-technischen und verwaltungsmäßigen Aufgaben der administrativen Fördermittelbearbeitung sowie in Fragen der Weiterentwicklung der Förderrichtlinien.
Dies schließt eine sorgfältige fachliche und administrative Planung, Begleitung und Kontrolle mit ein. Der AN erlässt die Zuwendungsbescheide, wickelt die Fördervorhaben finanziell ab und prüft die Zwischen- und Verwendungsnachweise der geförderten Projekte und überwacht -sofern diese festgelegt sind - die Zweckbindungsfristen.
Die Leistungspflicht des AN bezieht sich unter anderem auf Einhaltung und Erfüllung beihilferechtlicher Vorschriften, z. B. Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) und zuwendungs- bzw. verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorgaben gemäß der §§ 7, 23 und 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO), inklusive der dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften sowie §§ 48, 49 und 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG).
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Der Leistungsumfang gliedert sich in zwei Leistungsphasen.
Die Leistungsphase 1 beinhaltet dabei den nach Auslaufen der Förderrichtlinie NaMKü (Ende 2025) und bisherigem Projektträgervertrag (06/2026) noch abzuarbeitenden Betreuungsaufwand in der Projektbegleitung, sowohl mit wissenschaftlich-technischen als auch administrativen Aufgaben. Die Laufzeit der Förderrichtlinien IHATEC, DigiTest und NaMKü enden jeweils am 31.12.2025. Die Bewilligungszeiträume einzelner Zuwendungsbescheide mit bis zu 48 Monaten (aktuell längstens: IHATEC bis 31.12.2028, DigiTest bis 30.09.2026 und NaMKü bis 31.12.2027) gehen jedoch deutlich über die Laufzeit der Förderrichtlinien hinaus. Im Anschluss an die Bewilligungszeiträume der Zuwendungsbescheide sind für ca. weitere 15 Monate Verwendungsnachweisprüfungen und ggf. erforderliche Nachprüfungsverfahren durchzuführen.
Die Leistungsphase 2 umfasst, im Rahmen der angestrebten Fortschreibungen der Förderprogramme und vorbehaltlich der Verfügbarkeit der dafür erforderlichen Haushaltsmittel, einen gleichartigen Betreuungsaufwand wie in Leistungsphase 1, jedoch erweitert um die Aspekte der Bearbeitung der Förderanträge mit u. a. Förderaufrufen, Auswahlverfahren, Antragsprüfungen und Projektbewilligungen.
Die in der vorliegenden Leistungsbeschreibung vorgesehenen Förderprogramme sind von 04/2026 bis 12/2028 (mit Option der einmaligen Verlängerung: 01/2029 bis 06/2031, vorbehaltlich der Verfügbarkeit der Haushaltsmittel) zu verwalten.
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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
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Zusätzliche Informationen:
“Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen:
a) Der Bieter bzw. Bewerber hat mittels des...”
Zusätzliche Informationen
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen:
a) Der Bieter bzw. Bewerber hat mittels des Formblattes F1 „Erklärung zum Unternehmen“ (Eigenerklärung) zu versichern, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (siehe z.B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html) vorliegen.
b) Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus sind im Formblatt F-BS Angaben zur Bewerber-/Bieterstruktur zu machen.
c) Verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung Unterauftragnehmer, so hat auch jeder benannte Unterauftragnehmer - spätestens nach Anforderung durch den Auftraggeber - die unter a) genannten Unterlagen sowie eine entsprechende Verpflichtungserklärung (Eigenerklärung) vorzulegen. Die Unterauftragnehmer sind namentlich mit ihren zu leistenden Aufgaben im Formblatt F-UA „Verzeichnis der benannten Unternehmen/Unterauftragnehmer" anzuführen.
Weitere, mit dem Angebot einzureichenden Erklärungen, Unterlagen oder Nachweise sind der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes zu entnehmen.
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Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Erfüllungsort für die Leistungen des AN ist der Sitz des Bundesministeriums für Verkehr in Bonn, soweit die Leistungen nicht diesem Vertrag nach oder ihrer...”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
Erfüllungsort für die Leistungen des AN ist der Sitz des Bundesministeriums für Verkehr in Bonn, soweit die Leistungen nicht diesem Vertrag nach oder ihrer Natur nach an einem anderen Ort zu erbringen sind.
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Ort der Leistung: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-04-01 📅
Datum des Endes: 2031-06-30 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Vertragsverlängerungsoption:
Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung und endet mit Ablauf des 31.12.2028. Die Vertragslaufzeit verlängert sich...”
Beschreibung der Optionen
Vertragsverlängerungsoption:
Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung und endet mit Ablauf des 31.12.2028. Die Vertragslaufzeit verlängert sich unter dem Vorbehalt der Bereitstellung der notwendigen und bedarfsgerechten Haushaltsmittel bis zum 30.06.2031, zu den im Vertrag vereinbarten Bedingungen und Preisen, durch einseitige Erklärung des AG. Die maximal mögliche Vertragslaufzeit beträgt somit 5 Jahre und 3 Monate.
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Auftragsänderungen während der Vertragslaufzeit/Anpassung der Vergütungsobergrenze:
1. Bei Bedarf kann der AG, insbesondere im Interesse einer Optimierung/Erweiterung des Breitbandausbaus oder des Förderverfahrens, Auftragsänderungen auf der Grundlage dieses Vertrages und einer konkretisierten Leistungsbeschreibung/Aufgabenstellung gesondert beauftragen.
2. Folgen weitere Förderrichtlinien und -maßnahmen zur Förderung von „Klimafreundlicher Schifffahrt und Häfen“ gemäß Nr. 1 der Leistungsbeschreibung ist der AG berechtigt, ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens eine neue um bis zu 25 % höhere, als im Vergleich zur ursprünglichen Beauftragung festgelegte, Vergütungsobergrenze nach den Bestimmungen des Absatz 4 festzusetzen.
3. Eine Auftragsänderung kann beispielsweise durch eine erhebliche Veränderung der durchschnittlichen Projektgrößen, der Anzahl der Projekte, neue Fördervorhaben/-verfahren im Bereich der beauftragten Fördermaßnahmen erforderlich werden. So kann sich eine erhebliche Änderung der durchschnittlichen Projektgröße auf die Zahl der Förderprojekte auswirken, wodurch sich der Aufwand und das Fördervolumen entsprechend verändern können. Je nach Fördervolumen bzw. ggf. neuen Vorgaben durch den Bund kann sich auch die Anzahl der Projekte verändern.
4. Der AG ist berechtigt, ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens eine neue Vergütungsobergrenze (§ 12) nach den folgenden Bestimmungen festzusetzen.
a) Der Auftrag kann aufgrund von Änderungen gem. Absatz 1 und Absatz 2 aus sach-lichen, technischen, rechtlichen oder personellen Gründen begründet und belegt nicht ohne Mehrbedarf ordnungsgemäß und vollständig erbracht werden und erfor-dert eine Änderung der Vergütungsobergrenze, oder
der AN kann die vereinbarten Leistungen aus sachlichen, technischen oder rechtli-chen Gründen nicht im Rahmen der durch den AG kalkulierten Aufwände erbringen, dies ist zu begründen und zu belegen.
b) Die Gründe sind nachvollziehbar durch den AN zu dokumentieren und durch den AG gegenzuzeichnen.
c) Die Ermittlung des Mehrbedarfes erfolgt unter angemessener Berücksichtigung der seit Vertragsbeginn für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung erforderlich ge-wordenen Aufwände (Reise-, Personalkosten) und einer zwischen den Vertrags-partnern abgestimmten realistischen Prognose des für eine mangelfreie Leistungs-erfüllung voraussichtlich noch erforderlichen Mehrbedarfes. Die Höhe der neuen (angepassten) Vergütungsobergrenze wird aufgrund des so ermittelten Mehrbedarfs und der im Angebotsschreiben angebotenen Pauschalfestpreise und Stundensätze festgesetzt.
d) Im Übrigen gilt für die Anpassung der Vergütungsobergrenze das Formerfordernis des § 24 des Vertrages.
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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Zuschlagskriterium Nr. 1.1:Leistungskonzept Vorgehensweise
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Zuschlagskriterium Nr. 1.2: Leistungskonzept Verknüpfungen / Synergien
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Zuschlagskriterium Nr. 1.3: Informationsaustausch für Projektinformationen (LB Nr.4.5 )
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Zuschlagskriterium 2: Personaleinsatzkonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 30
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-03-02 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅ Beschreibung
Im Falle von Rahmenvereinbarungen ist eine Begründung für eine Laufzeit von mehr als 4 Jahren vorzulegen:
“Die Laufzeit der Förderrichtlinien IHATEC, DigiTest und NaMKü endet jeweils am 31.12.2025. Die Bewilligungszeiträume einzelner Zuwendungsbescheide mit bis...”
Im Falle von Rahmenvereinbarungen ist eine Begründung für eine Laufzeit von mehr als 4 Jahren vorzulegen
Die Laufzeit der Förderrichtlinien IHATEC, DigiTest und NaMKü endet jeweils am 31.12.2025. Die Bewilligungszeiträume einzelner Zuwendungsbescheide mit bis zu 48 Monaten (aktuell längstens: IHATEC bis 31.12.2028, DigiTest bis 30.09.2026 und NaMKü bis 31.12.2027) gehen jedoch deutlich über die Laufzeit der Förderrichtlinien hinaus. Im Anschluss an die Bewilligungszeiträume der Zuwendungsbescheide sind für ca. weitere 15 Monate Verwendungsnachweisprüfungen und ggf. erforderliche Nachprüfungsverfahren durchzuführen. Zusätzlich schließt sich bei den über das Förderprogramm NaMKü geförderten Projekten eine fünfjährige Zweckbindungsfrist an, so dass für die bisher bewilligten Projekte ein Bearbeitungsaufwand besteht bis:
- IHATEC 03/2030
- DigiTest 01/2028
- NaMKü 03/2029 zuzüglich 5 Jahre Zweckbindungsfrist.
Die regelmäßige Befristung einer Rahmenvereinbarung auf eine Laufzeit von 4 Jahren wäre im vorliegenden Fall nicht sachgerecht, da der Betreuungsaufwand des PT im Zeitverlauf stetig abnehmen wird und die Einarbeitung eines neuen PT für die über 4 Jahre hinausgehende Restlaufzeit von 15 Monaten daher nicht wirtschaftlich ist.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“EK 2.1: Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters (im Falle der Eignungsleihe des hierfür benannten anderen Unternehmens), dass eine entsprechende...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
EK 2.1: Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters (im Falle der Eignungsleihe des hierfür benannten anderen Unternehmens), dass eine entsprechende Versicherung vorhanden ist/ im Auftragsfall abgeschlossen wird und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht erhalten wird (Formblatt F2.1).
Sofern der Bieter dem haushaltsrechtlichen Grundsatz der Selbstversicherung unterliegt, ist der Abschluss einer entsprechenden Versicherung nicht erforderlich.
Es ist eine entsprechende Erklärung abzugeben und ein Nachweis dem Angebot beizufügen.
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Mindestanforderungen:
Die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung hat mindestens die nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen abzudecken:
- Für Personen- und Sachschäden mindestens 3.000.000 € pauschal je Schadensfall,
- Für Vermögensschäden mindestens 1.500.000 € je Schadensfall
***
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“EK2.2: Bankerklärung
Vorlage einer aktuellen schriftlichen Auskunft eines Kreditinstituts zum Zahlungsverhalten des Leistungserbringers (nicht älter als...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
EK2.2: Bankerklärung
Vorlage einer aktuellen schriftlichen Auskunft eines Kreditinstituts zum Zahlungsverhalten des Leistungserbringers (nicht älter als drei Monate) (kein Formblatt).
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Mindestanforderungen:
Die schriftliche Auskunft des Kreditinstituts zum Zahlungsverhalten des Leistungserbringers darf nicht älter als drei Monate sein (maßgeblich ist der Tag, an dem die Angebotsfrist endet).
Die Auskunft muss erkennen lassen, wie lange die Geschäftsverbindungen zwischen dem jeweiligen Kreditinstitut und den Leistungserbringer bestehen. Zudem muss die Auskunft darlegen, ob die Kundenbeziehungen zum Leistungserbringer ordnungsgemäß verlaufen.
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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“EK3.1: Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten drei Jahren (ab 2023) erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
EK3.1: Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten drei Jahren (ab 2023) erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die Leistungsfähigkeit des Bieters geben.
Bereich:
- Projektträgertätigkeiten für Förderprogramme
***
Zu jeder Referenz (Referenzprojekt) sind folgende Angaben zu machen (Formblatt F3.1):
- Kurztitel des Referenzprojektes
- Name des Unternehmens das die Referenz vorlegt
- Auftraggeber (AG), mit Angabe der Organisationseinheit/ Fachbereich
- Gesamtvolumen des Referenzprojektes (in Euro)
- Laufzeit des Gesamtprojektes (Monat/ Jahr)
- Gesamtanzahl aller eingegangener/ bearbeiteter Förderanträge
- Gesamtanzahl der geförderten Projekte
- Fördervolumen des Referenzprojektes in Euro (Gesamtprojektvolumen)
1. Beschreibung des Referenzprojektes (Beschreiben Sie bitte kurz und prägnant den Projektinhalt, die Projektziele, die vom Unternehmen durchgeführten Leistungen und die erzielten Ergebnisse)
2. Vergleichbarkeit des Referenzprojektes/Projektinhaltes mit dem Ausschreibungsgegenstand gemäß Leistungsbeschreibung (Bitte erläutern Sie, warum dieses Referenzprojekt aus Ihrer Sicht mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar ist. Gehen Sie dabei auf die unter 1. beschriebenen Leistungen/ Tätigkeiten ein).
***
Mindestanforderungen:
Gefordert werden vergleichbare Referenzen, d.h. Leistungen, die dem Auftragsgegenstand nahekommen oder ähneln und in Umfang, Komplexität (Vielschichtigkeit) und Schwierigkeitsgrad den ausgeschriebenen Leistungen entsprechen.
Dabei gelten zusätzlich folgende Mindestanforderungen an die anzugebenden Referenzen:
Es sind mind. zwei Referenzprojekte (Projektträgerschaft für Förderprogramme) nachzuweisen, die jeweils kumulativ folgende Anforderungen erfüllen:
- einem tatsächlichen Auftragsvolumen (Gesamtprojektvolumen) von mind. 3 Mio. €
- einer Mindestlaufzeit von zwei Jahren
- einer Mindestanzahl von 30 eingegangenen/ bearbeiteten Anträgen
- einer Mindestanzahl von 15 bewilligten Förderprojekten
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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“EK3.2: Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten drei Jahren (ab 2023) erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
EK3.2: Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten drei Jahren (ab 2023) erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die Leistungsfähigkeit des Bieters geben.
Bereiche:
- Hafen- und Umschlagtechnologien
- Ingenieurswesen
- Transport und Logistik
- Digitalisierung und Automatisierung
- Schiffbau und Fahrzeugtechnik
***
Zu jeder Referenz (Referenzprojekt) sind folgende Angaben zu machen (Formblatt F3.2):
-- Kurztitel des Referenzprojektes
- Name des Unternehmens das die Referenz vorlegt
- Auftraggeber (AG), mit Angabe der Organisationseinheit/ Fachbereich
- Leistungszeitraum (Monat / Jahr)
1. Beschreibung des Referenzprojektes (Beschreiben Sie bitte kurz und prägnant den Projektinhalt, die Projektziele, die vom Unternehmen durchgeführten Leistungen und die erzielten Ergebnisse)
- Aus Sicht des Bieters sind/ ist folgende/r Bereich/e betroffen: (Hafen- und Umschlagtechnologien / Schifffahrt / Transport und Logistik / Ingenieurswesen / IT und IT-Sicherheit / Umwelttechnik)
2. Vergleichbarkeit des Referenzprojektes/ Projektinhaltes mit dem Ausschreibungsgegenstand gemäß Leistungsbeschreibung (Bitte erläutern Sie, warum dieses Referenzprojekt aus Ihrer Sicht mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar ist. Gehen Sie dabei auf die unter 1. beschriebenen Leistungen/ Tätigkeiten ein).
***
Mindestanforderungen:
Gefordert werden vergleichbare Referenzen, d.h. Aufträge / Projekte die dem Auftragsgegenstand nahekommen oder ähneln und in Umfang, Komplexität (Vielschichtigkeit) und Schwierigkeitsgrad den ausgeschriebenen Leistungen entsprechen.
Dabei gelten zusätzlich folgende Mindestanforderungen an die anzugebenden Referenzen:
Es sind mindestens zwei Referenzprojekte je Bereich
- Hafen- und Umschlagtechnologien
- Ingenieurswesen
- Transport und Logistik
- Digitalisierung und Automatisierung
- Schiffbau und Fahrzeugtechnik
nachzuweisen.
Dabei dürfen Projekte auch mehrere Bereiche abdecken.
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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“EK3.3: Technische Ausrüstung, Maßnahmen zur Qualitätssicherung gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV
Abgabe einer Eigenerklärung (Formblatt F3.3):
dass gemäß...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
EK3.3: Technische Ausrüstung, Maßnahmen zur Qualitätssicherung gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV
Abgabe einer Eigenerklärung (Formblatt F3.3):
dass gemäß Leistungsbeschreibung
a) die allgemeinen Sicherheitsmaßnahmen mit Leistungsbeginn umgesetzt sind
b) die für den Profi- und "easy-Online"-Einsatz notwendige technische Anbindung und IT-Ausstattung mit Leistungsbeginn
sichergestellt werden
c) die IT-Sicherheitsanforderungen entsprechend Nr. 5 ff der Dienstanweisung zur Abwicklung von Zahlungen mittels des
Verfahrens "Profi" (Anlage zur LB) während der Leistungserbringung sicherstellt werden
und
eine entsprechende interne IT-Sicherheits-Policy (IT-Sicherheitsstandards und -regelungen) besteht. Die IT-
Sicherheits-Policy ist vom ausgewählten Bieter vorzulegen.
d) Angabe der Anzahl der insgesamt erforderlichen PROFI-Arbeitsplätze
e) Angaben zur e-Aktenfähigkeit und Angabe der Anzahl der insgesamt erforderlichen E-Akte Bund-Arbeitsplätze
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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“EK3.4 - Verantwortlichkeit im Bereich Finanzen
Es ist eine Person sowie ein(e) Stellvertreter(in) zu benennen, die im Auftragsfall die für die...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
EK3.4 - Verantwortlichkeit im Bereich Finanzen
Es ist eine Person sowie ein(e) Stellvertreter(in) zu benennen, die im Auftragsfall die für die Leistungserbringung notwendige Einhaltung insbesondere der in den Nr. 3.2.1 i.V.m. Nr. 5.1 der Leistungsbeschreibung sowie der in §§10 und 11 des Projektträgervertrages aufgeführten Regelungen sicherstellen (Formblatt BSB2 - F3.4).
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Mindestanforderungen:
Diese Personen müssen in ihrer Funktion unabhängig und weder gegenüber der Gesamtprojektleitung noch den Koordinatoren der Einzelprojekte weisungsgebunden sein.
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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“EK3.5 Erklärung zu Interessenkonflikten/zur Neutralität gemäß § 46 Abs. 2 VgV
bgabe einer Eigenerklärung des Bieters, einschließlich der Unterauftragnehmer...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
EK3.5 Erklärung zu Interessenkonflikten/zur Neutralität gemäß § 46 Abs. 2 VgV
bgabe einer Eigenerklärung des Bieters, einschließlich der Unterauftragnehmer (Formblatt BSB3 - F3.5), die darstellt,
a) ob und auf welche Weise er ggf. mit Rechtssubjekten gesellschaftsrechtlich verflochten ist, die sich derzeit / möglicherweise an laufenden/ künftigen Förderverfahren beteiligt haben/ beteiligen werden. Dies betrifft folgende Fördermaßnahmen:
- Förderrichtlinie Innovative Hafentechnologien (IHATEC II)
- Förderrichtlinie Digitale Testfelder in Häfen (DigiTest)
- Förderrichtlinie Nachhaltige Modernisierung für die Küstenschifffahrt (NaMKü).
b) ob er derzeit oder ob er beabsichtigt künftig, selbst Antragsteller oder als Berater für Dritte/ für Antragsteller laufender/ zukünftiger Förderverfahren in
- Förderrichtlinie Innovative Hafentechnologien (IHATEC II)
- Förderrichtlinie Digitale Testfelder in Häfen (DigiTest)
- Förderrichtlinie Nachhaltige Modernisierung für die Küstenschifffahrt (NaMKü).
zu sein.
Im Falle einer Verflechtung oder Beteiligung ist darzustellen, wie eine mögliche Interessenkollision nach §§ 20, 21 VwVfG verhindert werden soll. Es ist schlüssig und nachvollziehbar darzustellen, mit welchen Maßnahmen (organisatorische, personenbezogene, qualitätssichernde und IT-gestützte Maßnahmen) eine mögliche Interessenkollision ausgeschlossen wird.
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Mindestanforderungen:
Aufgrund der Leistungspflichten des AN sind Interessenkollisionen jedweder Art zu vermeiden. Der AN, mit ihm gesellschaftsrechtlich oder wirtschaftlich verbundene Rechtssubjekte und seine / deren eingesetzte Unterauftragnehmer dürfen bis zum Ende der Vertragslaufzeit außerhalb der vertraglichen Leistungen und ohne Zustimmung des AG keinerlei Tätigkeiten planen, durchführen oder sich zu solchen Tätigkeiten verpflichten, die geeignet sind, die ordnungsgemäße Durchführung der vertraglichen Leistungen zu beeinträchtigen und/oder die auf sonstige Art und Weise in Zusammenhang stehen („Potentielle Interessenkollision“). Dies betrifft folgende Fördermaßnahmen:
- Förderrichtlinie Innovative Hafentechnologien (IHATEC II)
- Förderrichtlinie Digitale Testfelder in Häfen (DigiTest)
- Förderrichtlinie Nachhaltige Modernisierung für die Küstenschifffahrt
(NaMKü).
Wenn aus Sicht des AG die Neutralität in Frage steht, weil erhebliches Gefährdungspotential für Interessenkonflikte im Zusammenhang mit der Ausführung der Leistung vorliegt bzw. vorliegen wird, wird der Bewerber/ Bieter von der Teilnahme am weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Dies dient der Gewährleistung des allgemeinen Wettbewerbsgrundsatzes und des mit dem vergaberechtlichen Gleichbehandlungsgebot in engem Zusammenhang stehenden Neutralitätsgebots.
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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Besondere Bedingung BSB 4: Rechtsform des Bewerbers/Auftragnehmers
Die vorgesehene Beleihung des AN erfordert gem. Nr. 19.1 VV zu § 44 Absatz 3 BHO, dass er...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Besondere Bedingung BSB 4: Rechtsform des Bewerbers/Auftragnehmers
Die vorgesehene Beleihung des AN erfordert gem. Nr. 19.1 VV zu § 44 Absatz 3 BHO, dass er die Rechtsform in einer juristischen Person des Privatrechts besitzt. Dies ist zwingend für die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrags im Wege einer Beleihung erforderlich.
Der Bieter / der bevollmächtigte Vertreter einer Bietergemeinschaft muss zusichern, dass er entweder die gemäß § 44 Abs. 3 BHO erforderliche Rechtsform einer juristischen Person des Privatrechts besitzt oder unverzüglich nach Zuschlagserteilung die gemäß § 44 Abs. 3 BHO erforderliche Rechtsform einer juristischen Person des Privatrechts annehmen wird. Diese muss für die Dauer der Beleihung aufrecht erhalten werden (Formblatt F-BSB4-Beleihung).
Weiterhin muss er zusichern, dass die für die sachgerechte Erfüllung der übertragenen Aufgaben erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten vorhanden sind und für die Dauer der Beleihung vorgehalten werden.
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Mindestanforderungen:
Die vorgesehene Beleihung des AN erfordert gem. Nr. 19.1 VV zu § 44 Absatz 3 BHO, dass er die Rechtsform einer juristischen Person des Privatrechts (liegt insbesondere nicht vor bei: KG, OHG, GbR) besitzt. Dies ist zwingend für die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrags im Wege einer Beleihung erforderlich.
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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
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Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
“Der Bieter / der bevollmächtigte Vertreter einer Bietergemeinschaft muss zusichern, dass er entweder die gemäß § 44 Abs. 3 BHO erforderliche Rechtsform...”
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Der Bieter / der bevollmächtigte Vertreter einer Bietergemeinschaft muss zusichern, dass er entweder die gemäß § 44 Abs. 3 BHO erforderliche Rechtsform einer juristischen Person des Privatrechts besitzt oder unverzüglich nach Zuschlagserteilung die gemäß § 44 Abs. 3 BHO erforderliche Rechtsform einer juristischen Person des Privatrechts annehmen wird. Diese muss für die Dauer der Beleihung aufrecht erhalten werden (Formblatt F-BSB4-Beleihung).
Weiterhin muss er zusichern, dass die für die sachgerechte Erfüllung der übertragenen Aufgaben erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten vorhanden sind und für die Dauer der Beleihung vorgehalten werden.
“Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des BMI (s. unter www.evergabe-online.de) durchgeführt. Die Bereitstellung von...”
Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des BMI (s. unter www.evergabe-online.de) durchgeführt. Die Bereitstellung von Vergabeunterlagen sowie die Kommunikation zwischen Bewerbern/Bietern und der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die e-Vergabe-Plattform. Informationen über die e-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter: www.evergabe-online.info .
Enthalten die Bekanntmachung/Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so ist unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen. Fragen zu den Vergabeunterlagen bzw. zur Bekanntmachung sind bis zu der unter Ziffer 5.1.11 genannten Frist mittels der entsprechenden Kommunikationsfunktion über die e-Vergabe-Plattform an den AG zu richten. Die Antworten werden zeitnah erarbeitet und über die e-Vergabe-Plattform allen interessierten Unternehmen frei zur Verfügung gestellt.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: +49 228 9499 0
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 228-94990📞
Fax: +49 49228-9499163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen//Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen//Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 022-074168 (2026-01-29)