6#0009-G21-Projektträgerschaft und Projektmanagement im Bereich nachhaltiger urbaner Mobilitätspläne (Sustainable Urban Mobility Plans, SUMPs) im Rahmen des Nationalen SUMP-Unterstützungsprogramm „nachhaltig.mobil.planen.“ inkl. Beleihung
Durch Art. 41 VERORDNUNG (EU) 2024/1679 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTES UND DES RATES vom 13. Juni 2024 über Leitlinien der Union für den Aufbau des Transeuropäischen Verkehrsnetzes, zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/1153 und (EU) Nr. 913/2010 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1315/2013 , kurz TEN-V VO, sind u. a. - die städtischen Knoten in Europa zur Annahme und Überwachung eines Plans für nachhaltige urbane Mobilität (SUMP) bis zum 31. Dezember 2027 und - die europäischen Mitgliedstaaten zur Aufstellung eines nationalen SUMP-Programmes zur Unterstützung der städtischen Knoten bei der Umsetzung der oben genannten Verpflichtung bis 19. Juli 2025 verpflichtet. Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) ist bereits im Jahr 2023 der Verpflichtung nachgekommen und hat das nationale SUMP-Unterstützungsprogramm „nachhaltig.mobil.planen.“ aufgestellt sowie ein dazugehöriges Internetportal www.nachhaltig-mobil-planen.de eingerichtet. Zentrales Element des nationalen SUMP-Unterstützungsprogramms ist, die im Jahr 2023 neu aufgesetzte Bundesförderung. Damit schafft das BMV einen finanziellen Anreiz für alle Kommunen, insbesondere für städtische Knoten, für die Fortschreibung und Erstellung von nachhaltigen urbanen Mobilitätsplänen nach dem europäischen Vorbild der sog. SUMPs sowie für prozessbegleitende Maßnahmen. Mittels zwei Förderaufrufen in den Jahren 2023 und 2024 werden bereits 49 Projekte mit einem Gesamtfördervolumen von rund 13 Mio. Euro gefördert. Um einen effizienten Einsatz der Fördermittel durch sorgfältige fachliche und administrative Planung, Durchführung und Kontrolle zu gewährleisten, ist die administrative und fachliche Begleitung der Förderrichtlinie und deren Förderaufrufe erforderlich. Diese bezieht sich insbesondere auf Einhaltung und Erfüllung EU-beihilferechtlicher und zuwendungs- bzw. verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorgaben gemäß den §§ 7, 23 und 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) sowie §§ 48, 49 und 49 a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG). Der Projektträger als Auftragnehmer (AN) unterstützt das BMV als Auftraggeber (AG) in allen Phasen der Projektförderung durch Übernahme von entsprechenden Aufgaben der administrativen Fördermittelbearbeitung. Alle im Rahmen der Bearbeitung erstellten Unterlagen und Dokumentationen werden dem AG auf Anfrage jederzeit zur Verfügung gestellt. Der AG behält sich vor, stichprobenartig die Antragsbearbeitung und Antragsentscheidung nachzuprüfen. Korruptionspräventive Organisationsmaßnahmen sind zu implementieren. ***** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-03-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-02-16.
Auftragsbekanntmachung (2026-02-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: 6#0009-G21-Projektträgerschaft und Projektmanagement im Bereich nachhaltiger urbaner Mobilitätspläne (Sustainable Urban Mobility Plans, SUMPs) im Rahmen des Nationalen SUMP-Unterstützungsprogramm „nachhaltig.mobil.planen.“ inkl. Beleihung
Referenznummer: 6#0009-G21
Kurze Beschreibung:
“Durch Art. 41 VERORDNUNG (EU) 2024/1679 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTES UND DES RATES vom 13. Juni 2024 über Leitlinien der Union für den Aufbau des...”
Kurze Beschreibung
Durch Art. 41 VERORDNUNG (EU) 2024/1679 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTES UND DES RATES vom 13. Juni 2024 über Leitlinien der Union für den Aufbau des Transeuropäischen Verkehrsnetzes, zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/1153 und (EU) Nr. 913/2010 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1315/2013 , kurz TEN-V VO, sind u. a.
- die städtischen Knoten in Europa zur Annahme und Überwachung eines Plans für nachhaltige urbane Mobilität (SUMP) bis zum 31. Dezember 2027 und
- die europäischen Mitgliedstaaten zur Aufstellung eines nationalen SUMP-Programmes zur Unterstützung der städtischen Knoten bei der Umsetzung der oben genannten Verpflichtung bis 19. Juli 2025 verpflichtet.
Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) ist bereits im Jahr 2023 der Verpflichtung nachgekommen und hat das nationale SUMP-Unterstützungsprogramm „nachhaltig.mobil.planen.“ aufgestellt sowie ein dazugehöriges Internetportal www.nachhaltig-mobil-planen.de eingerichtet. Zentrales Element des nationalen SUMP-Unterstützungsprogramms ist, die im Jahr 2023 neu aufgesetzte Bundesförderung. Damit schafft das BMV einen finanziellen Anreiz für alle Kommunen, insbesondere für städtische Knoten, für die Fortschreibung und Erstellung von nachhaltigen urbanen Mobilitätsplänen nach dem europäischen Vorbild der sog. SUMPs sowie für prozessbegleitende Maßnahmen. Mittels zwei Förderaufrufen in den Jahren 2023 und 2024 werden bereits 49 Projekte mit einem Gesamtfördervolumen von rund 13 Mio. Euro gefördert.
Um einen effizienten Einsatz der Fördermittel durch sorgfältige fachliche und administrative Planung, Durchführung und Kontrolle zu gewährleisten, ist die administrative und fachliche Begleitung der Förderrichtlinie und deren Förderaufrufe erforderlich. Diese bezieht sich insbesondere auf Einhaltung und Erfüllung EU-beihilferechtlicher und zuwendungs- bzw. verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorgaben gemäß den §§ 7, 23 und 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) sowie §§ 48, 49 und 49 a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG).
Der Projektträger als Auftragnehmer (AN) unterstützt das BMV als Auftraggeber (AG) in allen Phasen der Projektförderung durch Übernahme von entsprechenden Aufgaben der administrativen Fördermittelbearbeitung. Alle im Rahmen der Bearbeitung erstellten Unterlagen und Dokumentationen werden dem AG auf Anfrage jederzeit zur Verfügung gestellt. Der AG behält sich vor, stichprobenartig die Antragsbearbeitung und Antragsentscheidung nachzuprüfen. Korruptionspräventive Organisationsmaßnahmen sind zu implementieren.
*****
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Treuhandverwaltung📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Durch Art. 41 VERORDNUNG (EU) 2024/1679 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTES UND DES RATES vom 13. Juni 2024 über Leitlinien der Union für den Aufbau des...”
Beschreibung der Beschaffung
Durch Art. 41 VERORDNUNG (EU) 2024/1679 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTES UND DES RATES vom 13. Juni 2024 über Leitlinien der Union für den Aufbau des Transeuropäischen Verkehrsnetzes, zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/1153 und (EU) Nr. 913/2010 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1315/2013 , kurz TEN-V VO, sind u. a.
- die städtischen Knoten in Europa zur Annahme und Überwachung eines Plans für nachhaltige urbane Mobilität (SUMP) bis zum 31. Dezember 2027 und
- die europäischen Mitgliedstaaten zur Aufstellung eines nationalen SUMP-Programmes zur Unterstützung der städtischen Knoten bei der Umsetzung der oben genannten Verpflichtung bis 19. Juli 2025 verpflichtet.
Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) ist bereits im Jahr 2023 der Verpflichtung nachgekommen und hat das nationale SUMP-Unterstützungsprogramm „nachhaltig.mobil.planen.“ aufgestellt sowie ein dazugehöriges Internetportal www.nachhaltig-mobil-planen.de eingerichtet. Zentrales Element des nationalen SUMP-Unterstützungsprogramms ist, die im Jahr 2023 neu aufgesetzte Bundesförderung. Damit schafft das BMV einen finanziellen Anreiz für alle Kommunen, insbesondere für städtische Knoten, für die Fortschreibung und Erstellung von nachhaltigen urbanen Mobilitätsplänen nach dem europäischen Vorbild der sog. SUMPs sowie für prozessbegleitende Maßnahmen. Mittels zwei Förderaufrufen in den Jahren 2023 und 2024 werden bereits 49 Projekte mit einem Gesamtfördervolumen von rund 13 Mio. Euro gefördert.
Um einen effizienten Einsatz der Fördermittel durch sorgfältige fachliche und administrative Planung, Durchführung und Kontrolle zu gewährleisten, ist die administrative und fachliche Begleitung der Förderrichtlinie und deren Förderaufrufe erforderlich. Diese bezieht sich insbesondere auf Einhaltung und Erfüllung EU-beihilferechtlicher und zuwendungs- bzw. verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorgaben gemäß den §§ 7, 23 und 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) sowie §§ 48, 49 und 49 a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG).
Der Projektträger als Auftragnehmer (AN) unterstützt das BMV als Auftraggeber (AG) in allen Phasen der Projektförderung durch Übernahme von entsprechenden Aufgaben der administrativen Fördermittelbearbeitung. Alle im Rahmen der Bearbeitung erstellten Unterlagen und Dokumentationen werden dem AG auf Anfrage jederzeit zur Verfügung gestellt. Der AG behält sich vor, stichprobenartig die Antragsbearbeitung und Antragsentscheidung nachzuprüfen. Korruptionspräventive Organisationsmaßnahmen sind zu implementieren.
*****
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
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Zusätzliche Informationen:
“Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen:
a) Der Bieter bzw. Bewerber hat mittels des...”
Zusätzliche Informationen
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen:
a) Der Bieter bzw. Bewerber hat mittels des Formblattes F1 „Erklärung zum Unternehmen“ (Eigenerklärung) zu versichern, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (siehe z.B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html) vorliegen.
b) Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus sind im Formblatt F-BS Angaben zur Bewerber-/Bieterstruktur zu machen.
c) Verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung Unterauftragnehmer, so hat auch jeder benannte Unterauftragnehmer - spätestens nach Anforderung durch den Auftraggeber - die unter a) genannten Unterlagen sowie eine entsprechende Verpflichtungserklärung (Eigenerklärung) vorzulegen. Die Unterauftragnehmer sind namentlich mit ihren zu leistenden Aufgaben im Formblatt F-UA „Verzeichnis der benannten Unternehmen/Unterauftragnehmer" anzuführen.
Weitere, mit dem Angebot einzureichenden Erklärungen, Unterlagen oder Nachweise sind der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes zu entnehmen.
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Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Erfüllungsort für die Leistungen des AN ist der Sitz des Bundesministeriums für Verkehr in Berlin, soweit die Leistungen nicht diesem Vertrag nach oder...”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
Erfüllungsort für die Leistungen des AN ist der Sitz des Bundesministeriums für Verkehr in Berlin, soweit die Leistungen nicht diesem Vertrag nach oder ihrer Natur nach an einem anderen Ort zu erbringen sind.
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Ort der Leistung: Berlin🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-04-20 📅
Datum des Endes: 2030-12-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Vertragsverlängerungsoption:
Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung und endet am 31.12.2029.
Der AG ist berechtigt, aber nicht verpflichtet,...”
Beschreibung der Optionen
Vertragsverlängerungsoption:
Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung und endet am 31.12.2029.
Der AG ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Vertrag zweimal, um je 6 Monate zu verlängern. Im Falle der Inanspruchnahme der Verlängerungsoption wird die Absicht in Textform von dem AG spätestens drei Monate vor Ende der Vertragslaufzeit gegenüber dem AN mitgeteilt.
*****
Auftragsänderungen während der Vertragslaufzeit/Anpassung der Vergütungsobergrenze:
1.) Bei Bedarf kann der AG, insbesondere im Interesse einer Optimierung/ Erweiterung oder aber auch Kürzung der Fördermaßnahmen oder des Fördervolumens oder der Anzahl der Förderanträge, Auftragsänderungen auf der Grundlage dieses Vertrages und einer konkre-tisierten Leistungsbeschreibung/Aufgabenstellung vornehmen oder gesondert beauftragen.
2.) Eine Auftragsänderung kann beispielsweise durch eine erhebliche Veränderung der durch-schnittlichen Projektgrößen, der Anzahl der Projekte, neue Fördervorhaben/-verfahren aber auch durch die Kürzung von Fördermitteln im Bereich der beauftragten Fördermaßnahmen erforderlich werden. So kann sich eine erhebliche Änderung der durchschnittlichen Projekt-größe auf die Zahl der Förderprojekte auswirken, wodurch sich der Aufwand und das För-dervolumen entsprechend verändern können. Je nach Fördervolumen bzw. ggf. neuen Vorgaben durch den Bund kann sich auch die Anzahl der Projekte verändern.
3.) Der AG ist berechtigt, ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens eine neue Vergütungs-obergrenze (§ 11) nach den folgenden Bestimmungen festzusetzen.
- Der Auftrag kann aufgrund von Änderungen gem. Absatz 1 und Absatz 2 aus sachlichen, technischen, rechtlichen oder personellen Gründen begründet und belegt nicht ohne Mehrbedarf ordnungsgemäß und vollständig erbracht werden und erfordert eine Änderung der Vergütungsobergrenze, oder
- der AN kann die vereinbarten Leistungen aus sachlichen, technischen oder rechtlichen Gründen nicht im Rahmen der durch den AG kalkulierten Aufwände erbringen, dies ist zu begründen und zu belegen.
Die Gründe sind nachvollziehbar durch den AN zu dokumentieren und durch den AG gegenzuzeichnen.
Die Ermittlung des Mehrbedarfes erfolgt unter angemessener Berücksichtigung der seit Vertragsbeginn für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung erforderlich gewordenen Aufwände (Reise-, Personalkosten) und einer zwischen den Vertragspartnern abgestimmten realistischen Prognose des für eine mangelfreie Erfüllung voraussichtlich noch erforderlichen Mehrbedarfes. Die Höhe der neuen (angepassten) Vergütungsobergrenze wird aufgrund des so ermittelten Mehrbedarfs und der im Angebotsschreiben angebotenen Pau-schalfestpreise und Stundensätze festgesetzt.
Im Übrigen gilt für die Anpassung der Vergütungsobergrenze das Textformerfordernis des § 24 dieses Vertrages. § 11 Abs. 9 bleibt unberührt.
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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Zuschlagskriterium Nr. 1.1:Leistungskonzept Vorgehensweise zum Prozess von AP1 - Administrative und fachliche Betreuung von Förderprojekten
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Zuschlagskriterium Nr. 1.2.: Leistungskonzept Vorgehensweise zum Prozess von AP 2 - Begleitendes Projektmanagment
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Zuschlagskriterium 2: Arbeits- und Personalplanung
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 30
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-03-18 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“EK 2.1: Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters (im Falle der Eignungsleihe des hierfür benannten anderen Unternehmens), dass eine entsprechende...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
EK 2.1: Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters (im Falle der Eignungsleihe des hierfür benannten anderen Unternehmens), dass eine entsprechende Versicherung vorhanden ist/ im Auftragsfall abgeschlossen wird und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht erhalten wird (Formblatt F2.1).
Sofern der Bieter dem haushaltsrechtlichen Grundsatz der Selbstversicherung unterliegt, ist der Abschluss einer entsprechenden Versicherung nicht erforderlich.
Es ist eine entsprechende Erklärung abzugeben und ein Nachweis dem Angebot beizufügen.
***
Mindestanforderungen:
Die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung hat mindestens die nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen abzudecken:
- Für Personen- und Sachschäden mindestens 3.000.000 € pauschal je Schadensfall,
- Für Vermögensschäden mindestens 1.500.000 € je Schadensfall
***
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“EK2.2: Bankerklärung
Vorlage einer aktuellen schriftlichen Auskunft eines Kreditinstituts zum Zahlungsverhalten des Leistungserbringers (nicht älter als...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
EK2.2: Bankerklärung
Vorlage einer aktuellen schriftlichen Auskunft eines Kreditinstituts zum Zahlungsverhalten des Leistungserbringers (nicht älter als drei Monate) (kein Formblatt).
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Mindestanforderungen:
Die schriftliche Auskunft des Kreditinstituts zum Zahlungsverhalten des Leistungserbringers darf nicht älter als drei Monate sein (maßgeblich ist der Tag, an dem die Angebotsfrist endet).
Die Auskunft muss erkennen lassen, wie lange die Geschäftsverbindungen zwischen dem jeweiligen Kreditinstitut und den Leistungserbringer bestehen. Zudem muss die Auskunft darlegen, ob die Kundenbeziehungen zum Leistungserbringer ordnungsgemäß verlaufen.
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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“EK 3.1: Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten drei Jahren (ab 2023) erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
EK 3.1: Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten drei Jahren (ab 2023) erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die Leistungsfähigkeit des Bieters geben.
Bereich:
- Projektträgerschaft
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Zu jeder Referenz (Referenzprojekt) sind folgende Angaben zu machen (Formblatt F3.1):
- Kurztitel des Referenzprojektes
- Name des Unternehmens, das die Referenz vorlegt
- Auftraggeber (AG), mit Angabe der Organisationseinheit/ Fachbereich
- Leistungszeitraum (Monat/Jahr)
- Anzahl bearbeiteter Förderprojekte
- Angabe des Fördervolumens
1. Beschreibung des Referenzprojektes (Beschreiben Sie bitte kurz und prägnant den Projektinhalt, die Projektziele, die durchgeführten Leistungen und die erzielten Ergebnisse)
2. Vergleichbarkeit des Referenzprojektes/Projektinhaltes mit dem Ausschreibungsgegenstand gemäß Leistungsbeschreibung (Bitte erläutern Sie, warum dieses Referenzprojekt aus Ihrer Sicht mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar ist. Gehen Sie dabei auf die unter 1.
beschriebenen Leistungen/ Tätigkeiten ein)
***
Mindestanforderungen:
Gefordert werden vergleichbare Referenzen, d.h. Leistungen, die dem Auftragsgegenstand nahekommen oder ähneln und in Umfang, Komplexität (Vielschichtigkeit) und Schwierigkeitsgrad den ausgeschriebenen Leistungen entsprechen.
Es ist mindestens eine Referenz nachzuweisen, die folgende inhaltliche Mindestanforderungen erfüllt:
- die Leistungen müssen Projektträgertätigkeiten für Förderprojekte nach deutschem Zuwendungsrecht sowie dem europäischen Beihilfeecht zum Gegenstand gehabt haben und alle Phasen der Begleiung von Förderprojekten, insbesondere die Prüfung und Begutachtung von Skizzen und Projektanträgen, das Erstellen von Zuwendungsbescheiden, die Projektfortschrittsüberwachung, die Prüfung von Verwendungsnachweisen, die projektspezifische Erfolgskontrolle beinhalten.
Für jede Referenz gilt:
- die Leistungen müssen ununterbrochen für die Dauer von mindestens zwei Jahre erbracht worden sein,
- die Leistungen müssen eine Mindestanzahl von 40 Förderprojekten umfasst haben,
- die Leistungen müssen ein Fördervolumen von mindestens 10 Mio. Euro umfasst haben.
Alle genannten Mindestanforderungen müssen insgesamt durch Referenzprojekte nachgewiesen werden. Eine Referenz kann dabei mehrere Anforderungen abdecken.
***
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“EK3.2: Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten drei Jahren (ab 2023) erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
EK3.2: Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten drei Jahren (ab 2023) erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die Leistungsfähigkeit des Bieters geben.
Bereich: Nachhaltige urbane Mobilität
***
Zu jeder Referenz (Referenzprojekt) sind folgende Angaben zu machen (Formblatt F3.2):
- Kurztitel des Referenzprojektes
- Name des Unternehmens, das die Referenz vorlegt
- Auftraggeber (AG) mit Angaben der Organisationseinheit /Fachbereich
- Leistungszeitraum (Monat/Jahr)
1. Beschreibung des Referenzprojektes (Beschreiben Sie bitte kurz und prägnant den Projektinhalt, die Projektziele, die durchgeführten Leistungen und die erzielten Ergebnisse)
2. Vergleichbarkeit des Referenzprojektes/Projektinhaltes mit dem Ausschreibungsgegenstand gemäß Leistungsbeschreibung (Bitte erläutern Sie, warum dieses Referenzprojekt aus Ihrer Sicht mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar ist. Gehen Sie dabei auf die unter 1.
beschriebenen Leistungen/ Tätigkeiten ein)
***
Mindestanforderungen:
Gefordert werden Referenzen, aus denen Erfahrungen und Kenntnisse ersichtlich werden, die für die Bearbeitung der ausgeschriebenen Leistung wesentlich/relevant sind und in Komplexität und Schwierigkeitsgrad dem Leistungsgegenstand entsprechen.
Dabei gelten zusätzlich folgende Mindestanforderungen an die anzugebenen Referenzen:
- die Leistungen müssen fachinhaltliche Leistungen im Bereich der nachhaltigen urbanen Mobilität, bevorzugt im Bereich von Verkehrsentwicklungsplänen und Mobiitätsplänen zum Gegenstand gehabt haben.
- die Leistungen müssen ununterbrochen für die Dauer von mindestens 1 Jahr erbracht worden sein.
***
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“EK3.3: Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten drei Jahren (ab 2023) erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
EK3.3: Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten drei Jahren (ab 2023) erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die Leistungsfähigkeit des Bieters geben.
Bereich: Veranstaltungen
***
Zu jeder Referenz (Referenzprojekt) sind folgende Angaben zu machen (Formblatt F 3.3):
- Kurztitel des Referenzprojektes
- Name des Unternehmens, das die Referenz vorlegt
- Auftraggeber (AG), mit Angabe der Organisationseinheit/ Fachbereich
- Leistungszeitraum (Monat/ Jahr)
- Anzahl Veranstaltungen
1. Beschreibung des Referenzprojektes (Beschreiben Sie bitte kurz und prägnant den Projektinhalt, die Projektziele, die durchgeführten Leistungen und die erzielten Ergebnisse)
2. Relevanz des Referenzprojektes/Projektinhaltes für den Ausschreibungsgegenstand gemäß Leistungsbeschreibung (Bitte erläutern Sie, warum dieses Referenzprojekt aus Ihrer
Sicht wesentliche/relevante Erfahrung für die ausgeschriebenen Leistungen ist. Gehen Sie dabei auf die unter 1. beschriebenen Leistungen/ Tätigkeiten ein)
***
Mindestanforderungen:
Gefordert werden Referenzen, aus denen Erfahrungen und Kenntnisse ersichtlich werden, die für die Bearbeitung der ausgeschriebenen Leistung wesentlich/relevant sind und in Komplexität und Schwierigkeitsgrad dem Leistungsgegenstand entsprechen.
Dabei gelten zusätzlich folgende Mindestanforderungen an die anzugebenden Referenzen:
- die Leistungen müssen organisatorische und fachinhaltliche Leistungen bei der Durchführung von Veranstaltungen zum Gegenstand gehabt haben.
- die Leistungen müssen die Durchführung einer Konferenz mit mindestens 200 Personen umfassen
- die Leistungen müssen die Durchführung von mindestens zwei Workshops / Seminaren umfassen,
- die Leistungen müssen die Durchführung von mindestens vier Online-Vorträgen mit jeweils mindestens 100 Teilnehmenden umfassen.
Alle genannten Mindestanforderungen müssen insgesamt durch Referenzprojekte nachgewiesen werden. Eine Referenz kann dabei mehrere Anforderungen abdecken.
***
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“EK3.4: Technische Ausrüstung, Maßnahmen zur Qualitätssicherung gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV
Abgabe einer Eigenerklärung (Formblatt F3.4):
dass gemäß...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
EK3.4: Technische Ausrüstung, Maßnahmen zur Qualitätssicherung gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV
Abgabe einer Eigenerklärung (Formblatt F3.4):
dass gemäß Leistungsbeschreibung
a) die allgemeinen Sicherheitsmaßnahmen mit Leistungsbeginn umgesetzt sind
b) die für den Profi- und "easy-Online"-Einsatz notwendige technische Anbindung und IT-Ausstattung mit Leistungsbeginn
sichergestellt werden
c) die IT-Sicherheitsanforderungen entsprechend Nr. 5 ff der Dienstanweisung zur Abwicklung von Zahlungen mittels des
Verfahrens "Profi" (Anlage zur LB) während der Leistungserbringung sicherstellt werden
und
eine entsprechende interne IT-Sicherheits-Policy (IT-Sicherheitsstandards und -regelungen) besteht. Die IT-
Sicherheits-Policy ist vom ausgewählten Bieter vorzulegen.
d) Angabe der Anzahl der insgesamt erforderlichen PROFI-Arbeitsplätze
e) Angabe der Anzahl der insgesamt erforderlichen E-Akte Bund-Arbeitsplätze
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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“EK3.5 - BSB 1- Verantwortlichkeit im Bereich Finanzen (Besondere Bedingungen 1)
Es ist eine Person sowie ein(e) Stellvertreter(in) zu benennen, die im...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
EK3.5 - BSB 1- Verantwortlichkeit im Bereich Finanzen (Besondere Bedingungen 1)
Es ist eine Person sowie ein(e) Stellvertreter(in) zu benennen, die im Auftragsfall die für die Leistungserbringung notwendige Einhaltung insbesondere der in Abschnitt 3.1. i.V.m. Abschnitt. 4.3 der Leistungsbeschreibung sowie der in §§ 9 und 10 des Projektträgervertrages aufgeführten Regelungen sicherstellt. (Formblatt BSB1 - F3.5).
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Mindestanforderungen:
Diese Personen müssen unbefristet im Unternehmen angestellt und in ihrer Funktion unabhängig sein und weder gegenüber der Gesamtprojektleitung noch den Koordinatoren der Einzelprojekte weisungsgebunden sein.
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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“EK3.6 Erklärung zu Interessenkonflikten/zur Neutralität gemäß § 46 Abs. 2 VgV
Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters, einschließlich der Unterauftragnehmer...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
EK3.6 Erklärung zu Interessenkonflikten/zur Neutralität gemäß § 46 Abs. 2 VgV
Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters, einschließlich der Unterauftragnehmer (Formblatt BSB2 - F3.6), die darstellt,
a) ob und auf welche Weise er ggf. mit Rechtssubjekten gesellschaftsrechtlich verflochten ist, die sich derzeit/ möglicherweise an laufenden/ künftigen Förderverfahren beteiligen werden in
den Förderaufrufen "Nachhaltige urbane Mobilitätspläne (SUMP) aus 2024 und 2023 der Förderrichtlinie Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme und der neuen Förderrichtlinie Nachhaltige urbane Mobilitätspläne
b) ob er derzeit oder ob er beabsichtigt, selbst Antragsteller oder als Berater für Dritte/ für Antragsteller laufender/ zukünftiger Förderverfahren in Förderaufrufen "Nachhaltige urbane Mobilitätsplänen (SUMP) ist / zu sein.
Im Falle einer Verflechtung oder Beteiligung hat er darzustellen, wie eine mögliche Interessenkollision nach §§ 20, 21 VwVfG verhindert werden soll. Es ist schlüssig und nachvollziehbar darzustellen, mit welchen Maßnahmen (organisatorische, personenbezogene, qualitätssichernde und IT-gestützte Maßnahmen) eine mögliche Interessenkollision ausgeschlossen wird.
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Mindestanforderungen:
Aufgrund der Leistungspflichten des AN sind Interessenkollisionen jedweder Art zu vermeiden. Der AN, mit ihm gesellschaftsrechtlich oder wirtschaftlich verbundene Rechtssubjekte und seine / deren eingesetzten Unterauftragnehmer dürfen bis zum Ende der Vertragslaufzeit außerhalb der vertraglichen Leistungen und ohne Zustimmung des AG keinerlei Tätigkeiten planen, durchführen oder sich zu solchen Tätigkeiten verpflichten, die geeignet sind, die ordnungsgemäße Durchführung der vertraglichen Leistungen zu beeinträchtigen und/oder die auf sonstige Art und Weise mit
- den Förderaufrufen "Nachhaltige urbane Mobilitätspläne (SUMP)"
in Zusammenhang stehen („Potentielle Interessenkollision“).
Soweit im Rahmen einer Einzelfallprüfung ein Interessenkonflikt nicht ausgeschlossen werden kann, wird der Bieter von der weiteren Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen. Dies dient der Gewährleistung des allgemeinen Wettbewerbsgrundsatzes und des mit dem vergaberechtlichen Gleichbehandlungsgebot in engem Zusammenhang stehenden Neutralitätsgebots.
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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Besondere Bedingung BSB 4: Rechtsform des Bewerbers/Auftragnehmers
Die vorgesehene Beleihung des AN erfordert gem. Nr. 19.1 VV zu § 44 Absatz 3 BHO, dass er...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Besondere Bedingung BSB 4: Rechtsform des Bewerbers/Auftragnehmers
Die vorgesehene Beleihung des AN erfordert gem. Nr. 19.1 VV zu § 44 Absatz 3 BHO, dass er die Rechtsform in einer juristischen Person des Privatrechts besitzt. Dies ist zwingend für die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrags im Wege einer Beleihung erforderlich.
Der Bieter / der bevollmächtigte Vertreter einer Bietergemeinschaft muss zusichern, dass er entweder die gemäß § 44 Abs. 3 BHO erforderliche Rechtsform einer juristischen Person des Privatrechts besitzt oder unverzüglich nach Zuschlagserteilung die gemäß § 44 Abs. 3 BHO erforderliche Rechtsform einer juristischen Person des Privatrechts annehmen wird. Diese muss für die Dauer der Beleihung aufrecht erhalten werden (Formblatt F-BSB4-Beleihung).
Weiterhin muss er zusichern, dass die für die sachgerechte Erfüllung der übertragenen Aufgaben erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten vorhanden sind und für die Dauer der Beleihung vorgehalten werden.
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Mindestanforderungen:
Die vorgesehene Beleihung des AN erfordert gem. Nr. 19.1 VV zu § 44 Absatz 3 BHO, dass er die Rechtsform einer juristischen Person des Privatrechts (liegt insbesondere nicht vor bei: KG, OHG, GbR) besitzt. Dies ist zwingend für die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrags im Wege einer Beleihung erforderlich.
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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
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Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
“Der Bieter / der bevollmächtigte Vertreter einer Bietergemeinschaft muss zusichern, dass er entweder die gemäß § 44 Abs. 3 BHO erforderliche Rechtsform...”
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Der Bieter / der bevollmächtigte Vertreter einer Bietergemeinschaft muss zusichern, dass er entweder die gemäß § 44 Abs. 3 BHO erforderliche Rechtsform einer juristischen Person des Privatrechts besitzt oder unverzüglich nach Zuschlagserteilung die gemäß § 44 Abs. 3 BHO erforderliche Rechtsform einer juristischen Person des Privatrechts annehmen wird. Diese muss für die Dauer der Beleihung aufrecht erhalten werden (Formblatt F-BSB4-Beleihung).
Weiterhin muss er zusichern, dass die für die sachgerechte Erfüllung der übertragenen Aufgaben erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten vorhanden sind und für die Dauer der Beleihung vorgehalten werden.
“Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des BMI (s. unter www.evergabe-online.de) durchgeführt. Die Bereitstellung von...”
Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des BMI (s. unter www.evergabe-online.de) durchgeführt. Die Bereitstellung von Vergabeunterlagen sowie die Kommunikation zwischen Bewerbern/Bietern und der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die e-Vergabe-Plattform. Informationen über die e-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter: www.evergabe-online.info .
Enthalten die Bekanntmachung/Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so ist unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen. Fragen zu den Vergabeunterlagen bzw. zur Bekanntmachung sind bis zu der unter Ziffer 5.1.11 genannten Frist mittels der entsprechenden Kommunikationsfunktion über die e-Vergabe-Plattform an den AG zu richten. Die Antworten werden zeitnah erarbeitet und über die e-Vergabe-Plattform allen interessierten Unternehmen frei zur Verfügung gestellt.
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Name: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: +49 228 9499 0
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 228-94990📞
Fax: +49 49228-9499163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen//Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen//Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 034-116538 (2026-02-16)