Auftragsbekanntmachung (2026-03-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: 6003015222-BwDLZ Doberlug-Kirchhain
Reference number: 6003015222-BwDLZ Doberlug-Kirchhain
Kurze Beschreibung:
“Abschluss RV über die Anmietung von Sanitärcontainern und mobilen Toiletten”
Art des Vertrags: services
Produkte/Dienstleistungen: Diverse Dienstleistungen📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Abschluss RV über die Anmietung von Sanitärcontainern und mobilen Toiletten.
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Vertragslaufzeit:
01.06.2026 - 31.05.2030
(es wird auf §§ 9, 12 des...”
Beschreibung der Beschaffung
Abschluss RV über die Anmietung von Sanitärcontainern und mobilen Toiletten.
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Vertragslaufzeit:
01.06.2026 - 31.05.2030
(es wird auf §§ 9, 12 des Vertrages hingewiesen)
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Die Schätzwerte sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
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Bitte nehmen Sie den Vertrag und die Leistungsbeschreibung zur Kenntnis.
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!!!Bitte in der Material- und Leistungsliste keine Preise eintragen!!!
Bitte tragen Sie die Preise im dafür vorgesehenen Preisblatt ein.
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Weitere Details sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
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Bei diesen aufgeführten Mengen handelt es sich lediglich um Schätzungen. Die tatsächlich anfallenden Mengen an Leistungen in der künftigen Vertragslaufzeit sind abhängig vom Umfang künftiger Bedarfe. Die tatsächlichen Bedarfe in der künftigen Laufzeit können daher von den Schätzungen dieses Vergabeverfahrens abweichen, die Schätzmengen unterschreiten oder überschreiten.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Chemische Toiletten📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Mobile, modulare Containergebäude📦
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“siehe Leistungsbeschreibung” Dauer
Datum des Beginns: 2026-06-01 📅
Datum des Endes: 2030-05-31 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-04-23 13:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 67
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“-Nachweis DIN EN ISO 14001 Umweltmanagementsysteme”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“-Nachweis DIN EN ISO 9001 Qualitätsmanagementsysteme”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“-Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse (nicht älter als 6 Monate)
-Unbedenklichkeitserklärung Finanzamt (nicht älter als 6...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
-Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse (nicht älter als 6 Monate)
-Unbedenklichkeitserklärung Finanzamt (nicht älter als 6 Monate)
-Versicherungsschein Haftpflichtversicherung (Siehe § 7 des Vertrages)
“Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der...”
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt
Nationale Registrierungsnummer: 991-02380-92
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 058-201482 (2026-03-23)