Gegenstand des Auftrags ist die konzeptionelle, redaktionelle und technische Umsetzung des BGW-Podcasts „Herzschlag – Für ein gesundes Berufsleben“. Mit dem Podcast verfolgt die BGW das Ziel, Themen rund um sicheres und gesundes Arbeiten zielgruppengerecht, verständlich und Erstellung eines Podcasts zu Themen der Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit auditiv ansprechend aufzubereiten. Der Podcast soll zur Steigerung des Bekanntheitsgrades der BGW beitragen und ihre Relevanz für Berufsalltag der Versicherten und weiterer Interessierter verdeutlichen. Im Mittelpunkt stehen Fragestellungen wie: Wie bleibt man bei der Arbeit fit, gesund und motiviert? Diese werden im Dialog- oder auch in Live-Formaten durch eine Moderatorin oder einen Moderator gemeinsam mit BGW-Expertinnen und -Experten, externen Fachleuten, Beschäftigten und verantwortlichen Personen aus der Branchen-Praxis behandelt. Inhaltliche Schwerpunkte bilden insbesondere die Branchen Pflege, Krankenhaus/Klinik, Behindertenhilfe und pädagogische Arbeit; darüber hinaus werden weitere bei der BGW versicherte Branchen einbezogen.
Auftragsbekanntmachung (2026-09-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: 2026-63 Podcast
Referenznummer: 2026-63
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Auftrags ist die konzeptionelle, redaktionelle und technische Umsetzung des BGW-Podcasts „Herzschlag – Für ein gesundes Berufsleben“. Mit dem Podcast verfolgt die BGW das Ziel, Themen rund um sicheres und gesundes Arbeiten zielgruppengerecht, verständlich und Erstellung eines Podcasts zu Themen der Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit auditiv ansprechend aufzubereiten. Der Podcast soll zur Steigerung des Bekanntheitsgrades der BGW beitragen und ihre Relevanz für Berufsalltag der Versicherten und weiterer Interessierter verdeutlichen.
Im Mittelpunkt stehen Fragestellungen wie: Wie bleibt man bei der Arbeit fit, gesund und motiviert? Diese werden im Dialog- oder auch in Live-Formaten durch eine Moderatorin oder einen Moderator gemeinsam mit BGW-Expertinnen und -Experten, externen Fachleuten, Beschäftigten und verantwortlichen Personen aus der Branchen-Praxis behandelt. Inhaltliche Schwerpunkte bilden insbesondere die Branchen Pflege, Krankenhaus/Klinik, Behindertenhilfe und pädagogische Arbeit; darüber hinaus werden weitere bei der BGW versicherte Branchen einbezogen.
Gegenstand des Auftrags ist die konzeptionelle, redaktionelle und technische Umsetzung des BGW-Podcasts „Herzschlag – Für ein gesundes Berufsleben“. Mit dem Podcast verfolgt die BGW das Ziel, Themen rund um sicheres und gesundes Arbeiten zielgruppengerecht, verständlich und Erstellung eines Podcasts zu Themen der Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit auditiv ansprechend aufzubereiten. Der Podcast soll zur Steigerung des Bekanntheitsgrades der BGW beitragen und ihre Relevanz für Berufsalltag der Versicherten und weiterer Interessierter verdeutlichen.
Im Mittelpunkt stehen Fragestellungen wie: Wie bleibt man bei der Arbeit fit, gesund und motiviert? Diese werden im Dialog- oder auch in Live-Formaten durch eine Moderatorin oder einen Moderator gemeinsam mit BGW-Expertinnen und -Experten, externen Fachleuten, Beschäftigten und verantwortlichen Personen aus der Branchen-Praxis behandelt. Inhaltliche Schwerpunkte bilden insbesondere die Branchen Pflege, Krankenhaus/Klinik, Behindertenhilfe und pädagogische Arbeit; darüber hinaus werden weitere bei der BGW versicherte Branchen einbezogen.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Rundfunkdienste📦 Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0001 2026-63
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Hamburg
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2027-01-01 📅
Datum des Endes: 2028-12-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Die Auftraggeberin behält sich vor, den Vertrag zweimal um jeweils ein Jahr zu verlängern.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
§ 15 VgV
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-10-09 13:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-10-09 13:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 83 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2026-10-09 13:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Nach Öffnung der Angebote können von den Bietenden Aufklärungen und Angaben verlangt werden, um Zweifel über die Angebote oder den/die Bietende zu beheben.
Die Auftraggeberin behält sich vor gem. § 56 Abs. 2 Satz 2 VgV auf die Nachforderung der Unterlagen zu verzichten.
Nach Öffnung der Angebote können von den Bietenden Aufklärungen und Angaben verlangt werden, um Zweifel über die Angebote oder den/die Bietende zu beheben.
Die Auftraggeberin behält sich vor gem. § 56 Abs. 2 Satz 2 VgV auf die Nachforderung der Unterlagen zu verzichten.
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
Nationale Registrierungsnummer: Leitweg-ID 993-8002510900-04
Postanschrift: Pappelallee 33/35/37
Postleitzahl: 22089
Postort: Hamburg
Region: Hamburg
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabestelle@bgw-online.de📧
Telefon: 040202071537📞
URL: http://www.bgw-online.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben ✅ Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E73494287🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E73494287🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Ergänzende Informationen Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer des Bundes Bundeskartellamt
Nationale Registrierungsnummer: 991-02380-92
Postanschrift: Kaiser Friedrich Straße 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +4922894990📞 Körper überprüfen Wie: Für Mediationsverfahren zuständige Stelle Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen besteht eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Nichtabhilfemitteilung (siehe § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Bitte beachten Sie ferner neben den Warte- und Informationspflichten insbesondere auch die Vorschriften über das Verfahren vor den Vergabekammern aus dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): 1. Informations- und Wartepflichten (§ 134 GWB) (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. 2. Unwirksamkeitsfolgen (§ 135 GWB)
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: - gegen § 134 GWB verstoßen hat oder - den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach (1) kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. 3. Einleitung, Antragsfrist (§ 160 GWB) Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen besteht eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Nichtabhilfemitteilung (siehe § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Bitte beachten Sie ferner neben den Warte- und Informationspflichten insbesondere auch die Vorschriften über das Verfahren vor den Vergabekammern aus dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): 1. Informations- und Wartepflichten (§ 134 GWB) (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. 2. Unwirksamkeitsfolgen (§ 135 GWB)
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: - gegen § 134 GWB verstoßen hat oder - den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach (1) kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. 3. Einleitung, Antragsfrist (§ 160 GWB) Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-09-09+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 174-621383 (2026-09-07)