Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Zugelassen werden nur Bieter, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates als Architekt bzw. Ingenieur tätig und zum Führen dieser Berufsbezeichnung berechtigt sind, ggf. ist der Nachweis nach Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen zu führen (§ 75 Abs. 1 und 2 VgV in Verbindung mit § 44 Abs. 2 VgV).
Juristische Personen erfüllen die Voraussetzungen zur Erbringung der Leistungen und sind als Auftragnehmer zugelassen, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Leistungen der hier gegebenen Art ausgerichtet ist und sie einen verantwortlichen Berufsangehörigen im vorstehenden Sinne benennen (§ 75 Abs. 3 VgV).
Hierüber ist von dem Bieter eine entsprechende Erklärung abzugeben.
Des Weiteren hat der Bieter mit dem Angebot folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise vorzulegen:
(1) Erklärung zur Berufserfahrung im Bereich der Technischen Gebäudeausrüstung Mindeststandard projektleitende Person:
Mindestens eine im Unternehmen beschäftigte Person mit Abschluss Dipl.-Ing. / Master / Bachelor / oder entsprechend DQR ab Niveau 6 aufwärts verfügt im Bereich der Technischen Gebäudeausrüstung über
- eine Berufserfahrung nach Erwerb des Ausbildungsabschlusses von mindestens 8 Jahren
- hat die Funktion einer (stellv.) Projektleitung für mindestens 5 Jahren ausgeübt und
- hat Projekterfahrung mit Modernisierung / Sanierung von Bauvorhaben in projektleitender Funktion.
Mit dem Angebot ist die projektleitende Person sowie deren Qualifikation zu benennen. Der Auftraggeber behält sich jedoch vor, entsprechende Nachweise anzufordern.
(2) Anforderungen an das Personal (Schlüsselposition)
Die Bieter müssen mit ihren Angeboten die Schlüsselposition
- Verantwortliche*r Planung Technische Ausrüstung
namentlich benennen und deren/dessen persönliche berufliche Qualifikation, Berufs- und Projekterfahrung (anhand persönlicher Referenzen) unter Berücksichtigung der zu Ausbildung, Berufs- und Projekterfahrung aufgestellten Mindeststandards nachweisen.
Die Mindeststandards sind im Einzelnen dem Formblatt "A-6_Anforderung_Angaben_Personal_TA" den Vergabeunterlagen zu entnehmen, welches ausgefüllt nebst Ausbildungsnachweisen, tabellarischer Lebenslauf sowie - Angaben zu mindestens einer persönlichen Referenz über Leistungen der Technischen Ausrüstung aus den letzten 10 Jahren sowie entsprechende aussagefähige Referenzbeschreibungen (nach eigenem Format) vorzulegen ist.
Die Mindeststandards lauten wie folgt:
Qualifikation/Ausbildung: (Fach-) Hochschulabschluss (Dipl.-Ing. / Master / Bachelor) in der Fachrichtung Technische Ausrüstung; Maschinenbau mit Schwerpunkt TGA, Versorgungstechnik, Technische Gebäudeausrüstung, Gebäudetechnik, Energietechnik, HKLS oder Elektrotechnik/ Elektrotech. Gebäudeausrüstung.
Berufserfahrung: Berufspraxis im Bereich der Technischen Ausrüstung (über die 3 Jahre gemäß Ziffer 1.6.1 der AVB DRV-Bund hinausgehend).
- von mindestens 5 Jahren nach Erwerb des Ausbildungsabschlusses
Projekterfahrung: Vorlage von mindestens einer persönlichen Referenz unter Berücksichtigung nachfolgender allgemeiner Mindeststandards:
- Fachplanungsleistungen lt. HOAI § 53 - als Verantwortliche*r Planung Technische Ausrüstung mind. der Leistungsphasen 2-5 HOAI (LPH 4 nicht zwingend erforderlich) für ein Hochbauprojekt mit Sanierungs-/
Modernisierungsmaßnahmen
- Das Referenzobjekt Modernisierung / Sanierung beinhaltete mindestens zwei unterschiedliche Anlagengruppen (mindestens jeweils Honorarzone II) gemäß Anlage 15.2 HOAI.
- Realisierung innerhalb der Europäischen Union (EU) / der Schweiz
- Referenzobjekt mit Abschluss der Leistungsphase (LPH) 5 nach HOAI nicht vor dem 01.01.2016
Sofern die vorgelegten Nachweise zur Schlüsselposition die jeweils aufgestellten Mindeststandards hinsichtlich der Ausbildung, Berufs- und Projekterfahrung nicht erfüllen, wird das Angebot ausgeschlossen.