Durchführung von Laborleistungen einschließlich Drogenkontrolluntersuchungen, auch mittels Speicheltestung, für den gesamten Berliner Justizvollzug auch des Justizvollzugskrankenhauses (JVK) und der nachgeordneten Ambulanzen
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-03-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-01-30.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2026-01-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: 85145000-7 Dienstleistungen von medizinischen Laboratorien
Referenznummer: 5460-84-26
Kurze Beschreibung:
“Durchführung von Laborleistungen einschließlich Drogenkontrolluntersuchungen, auch mittels Speicheltestung, für den gesamten Berliner Justizvollzug auch des...”
Kurze Beschreibung
Durchführung von Laborleistungen einschließlich Drogenkontrolluntersuchungen, auch mittels Speicheltestung, für den gesamten Berliner Justizvollzug auch des Justizvollzugskrankenhauses (JVK) und der nachgeordneten Ambulanzen
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von medizinischen Laboratorien📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Durchführung von Laborleistungen einschließlich Drogenkontrolluntersuchungen, auch mittels Speicheltestung, für den gesamten Berliner Justizvollzug auch des...”
Beschreibung der Beschaffung
Durchführung von Laborleistungen einschließlich Drogenkontrolluntersuchungen, auch mittels Speicheltestung, für den gesamten Berliner Justizvollzug auch des Justizvollzugskrankenhauses (JVK) und der nachgeordneten Ambulanzen
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Ort der Leistung: Berlin🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-05-01 📅
Datum des Endes: 2030-04-30 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-03-06 08:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-03-06 09:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 27
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 024-080153 (2026-01-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-04-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 2 365 600 EUR 💰
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 70
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Das Zuschlagskriterium war 30 % Qualität.
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Vertragsnummer: 5460-84/26
Datum des Vertragsabschlusses: 2026-04-08 📅
Titel: 85145000-7 Dienstleistungen von medizinischen Laboratorien
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 2 365 600 EUR 💰
Informationen über die Vergabe von Unteraufträgen
Der Auftrag wird wahrscheinlich an Unterauftragnehmer vergeben ✅ Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Labor Berlin - Charité Vivantes Services GmbH
Nationale Registrierungsnummer: HRB 130657 B
Postleitzahl: 13353
Postort: Berlin
Region: Berlin🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ergänzend wird auf § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hingewiesen. Hiernach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ergänzend wird auf § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hingewiesen. Hiernach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers vergangen sind, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen.
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Quelle: OJS 2026/S 069-241207 (2026-04-08)