Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Mit dem Angebot einzureichen gem. Eigenerklärung zur Eignung § 46 (3) Nr. 2 VgV:
Angaben und Nachweise der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen und über die Qualifikation mit nachfolgenden Mindestanforderungen verfügen (Angaben wurden in den letzten 5 Geschäftsjahren erbracht (seit 2021)):
Mindestanforderungen Los 1 BOL/BÜ/Objektbetreuung:
• Einen BOL für Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke und einen ständigen Vertreter, beide mit der Qualifikation Ingenieur oder gleichwertig
- Qualifikationsnachweis für die Baustellensicherung nach MVAS (Schulungsgruppe B, C, D oder E, für Arbeitsstellen längerer Dauer an Autobahnen) für den BOL (nicht Stellvertreter)
• Zwei BÜ für Verkehrsanlagen und einen ständigen Vertreter, alle mit mindestens der Qualifikation staatlich geprüfter Techniker, Fachrichtung Bautechnik, Schwerpunkt Tiefbau oder gleichwertig mit Berufserfahrung von mindestens fünf Jahren Baustellenpraxis im Verkehrswegebau
- Qualifikationsnachweis für die Baustellensicherung nach MVAS (Schulungsgruppe B, C, D oder E, für Arbeitsstellen längerer Dauer an Autobahnen) für mindestens einen BÜ VA (nicht Stellvertreter)
• Einen BÜ für Ingenieurbauwerke und einen ständigen Vertreter, alle mit mindestens der Qualifikation Ingenieur oder gleichwertig mit Berufserfahrung von mindestens drei Jahren Baustellenpraxis im Ingenieurbau
- Qualifikationsnachweis als DIN-geprüfter Beschichtungsingenieur oder vergleichbar für den BÜ Ingenieurbauwerke (nicht Stellvertreter)
Bei der Benennung des vorgesehenen Personals für die einzelnen Fachbereiche können Mitarbeiter mehr-fach benannt werden. Folgende mehrfach Benennung sind nicht zulässig und führen zum Ausschluss des Angebots:
Funktion: Nicht zulässige mehrfach Benennung:
- BOL VA+ IngBW: stellv. BOL (VA + IngBW), BÜ VA1, BÜ VA2, stellv. BÜ VA, BÜ IngBW, stellv. BÜ IngBW
- stellv. BOL VA +IngBW: BOL (VA + IngBW), BÜ VA1, BÜ VA2, BÜ IngBW
- BÜ VA 1: BOL (VA + IngBW), stellv. BOL (VA + IngBW), BÜ VA2, stellv. BÜ VA, BÜ IngBW, stellv. BÜ IngBW
- BÜ VA 2: BOL (VA + IngBW), stellv. BOL (VA + IngBW), BÜ VA1, stellv. BÜ VA, BÜ IngBW, stellv. BÜ IngBW
- stellv. BÜ VA: BOL (VA + IngBW), BÜ VA1, BÜ VA2, BÜ IngBW
- BÜ IngBW: BOL (VA + IngBW), stellv. BOL (VA + IngBW), BÜ VA1, BÜ VA2, stellv. BÜ VA, stellv. BÜ IngBW
- stellv. BÜ IngBW: BOL (VA + IngBW), BÜ VA1, BÜ VA2, BÜ IngBW
Erforderliche Referenzleistung mit Mindestanforderungen für vergleichbare Leistungen:
- BOL (VA + IngBW) und Vertreter: jeweils mindestens 1 Objektplanungsleistung für Verkehrsanlagen, Lph. 8 Bauoberleitung für die Instandsetzung, den Um- oder Ausbau bzw. den Neubau von Verkehrsanlagen von Bundesfernstraßen und mindestens 1 Objektplanungsleistung für Ingenieurbauwerke, Lph. 8 Bauoberleitung für die Instandsetzung, den Um- oder Ausbau bzw. den Neubau von Ingenieurbauwerken von Bundesfernstraßen
- BÜ VA 1, BÜ VA 2 und Vertreter: jeweils mindestens 1 Örtliche Bauüberwachung für die Instandsetzung, den Um- oder Ausbau bzw. den Neubau von Verkehrsanlagen von Bundesfernstraßen
- BÜ IngBW und Vertreter: jeweils mindestens 1 Örtliche Bauüberwachung für die Instandsetzung, den Um- oder Ausbau bzw. den Neubau von Ingenieurbauwerken von Bundesfernstraßen
Mindestanforderungen Los 2 SiGeKo:
Der Bieter muss mindestens folgende technische Fachkräfte mit folgenden beruflichen Befähigungen auf-weisen:
- Einen SiGeKo und einen ständigen Vertreter mit der Qualifikation Ingenieur oder gleichwertig
• Nachweis SiGeKo-Lehrgang gemäß RAB 30, Anlage C für den SiGeKo und den Stellvertreter
Erforderliche Referenzleistung mit Mindestanforderungen für vergleichbare Leistungen:
SiGeKo und Vertreter: jeweils mindestens 1 Leistung für die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo) beim Bau von Verkehrsanlagen auf Bundesfernstraßen
Die hier angegeben Personen müssen mit den Personen in der "Liste Projektverantwortliche" übereinstimmen.
Entsprechende Nachweise in Form von Studiennachweisen oder sonstigen Bescheinigungen bzw. Angaben wie Berufserfahrung und ausgeübten Tätigkeiten zu den Personen sind auf einer gesonderten Anlage mit dem Angebot einzureichen.
Bei ausländischen Bietern ist ein gleichwertiger Qualifikationsnachweis in deutscher Sprache vorzulegen
Bei einer Bietergemeinschaft müssen die geforderten Angaben insgesamt erbracht werden. Jedes Unternehmen gibt nur zu denjenigen Angaben Daten an, die es selbst zur Erfüllung der erforderlichen Anforderungen beiträgt. Wird eine der erforderlichen Leistungen durch einen Unterauftragnehmer beigebracht, ist von diesem die Abgabe der "Verpflichtungserklärung Eignungsleihe" erforderlich.