Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Mit dem Angebot einzureichen:
Eigenerklärung mit Angaben und Nachweisen zu technischen Fachkräften, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen (§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV).
Mindeststandard:
Der Bieter muss Fachkräfte mit mindestens folgender Befähigung nachweisen:
Eine Personenidentität unter den Fachplaner 1 und 2 ist ausgeschlossen, die Leistungen der Planer 3 bis 6 dürfen jeweils zusätzlich von einem der beiden Fachplaner abgedeckt werden.
Fachplaner 1 - Nachrechnung:
Ausbildung / Berufserfahrung:
- Ausbildung mit Hochschul- oder Fachhochschulabschluss im Bauingenieurwesen
Für die benannte Person müssen zwei persönliche Referenzprojekte nachgewiesen werden, die folgenden Mindeststandards erfüllen:
- Eine Referenz über abgeschlossene Leistung aus den letzten 10 Jahren, für die Nachrechnung einer Spannbetonbrücke (sowohl längs- als auch quervorgespannt) mit einer Gesamtüberbaulänge von min. 100 m und mit einer Lärmschutzwand ausgestattet entsprechend der "Richtlinie zur Nachrechnung von Straßenbrücken im Bestand" und die Zuordnung des Bauwerkes in die Nachweisklassen der Nachrechnungsrichtlinie.
- Eine Referenz über abgeschlossene Leistung aus den letzten 10 Jahren, für die Nachrechnung einer Spannbetonbrücke (sowohl längs- als auch quervorgespannt) mit einer Gesamtüberbaulänge von min. 100 m entsprechend der "Richtlinie zur Nachrechnung von Straßenbrücken im Bestand" und die Zuordnung des Bauwerkes in die Nachweisklassen der Nachrechnungsrichtlinie.
Fachplaner 2 - Nachrechnung:
Ausbildung / Berufserfahrung:
- Ausbildung mit Hochschul- oder Fachhochschulabschluss im Bauingenieurwesen
Für die benannte Person müssen zwei persönliche Referenzprojekte nachgewiesen werden, die folgenden Mindeststandards erfüllen:
- Eine Referenz über abgeschlossene Leistung aus den letzten 10 Jahren, für die Nachrechnung einer Spannbetonbrücke (sowohl längs- als auch quervorgespannt) mit einer Gesamtüberbaulänge von min. 100 m und mit einer Lärmschutzwand ausgestattet entsprechend der "Richtlinie zur Nachrechnung von Straßenbrücken im Bestand" und die Zuordnung des Bauwerkes in die Nachweisklassen der Nachrechnungsrichtlinie.
- Eine Referenz über abgeschlossene Leistung aus den letzten 10 Jahren, für die Nachrechnung einer Spannbetonbrücke (sowohl längs- als auch quervorgespannt) mit einer Gesamtüberbaulänge von min. 100 m entsprechend der "Richtlinie zur Nachrechnung von Straßenbrücken im Bestand" und die Zuordnung des Bauwerkes in die Nachweisklassen der Nachrechnungsrichtlinie.
Fachplaner 3 - Objektplanung Instandsetzung:
Ausbildung / Berufserfahrung:
- Ausbildung mit Hochschul- oder Fachhochschulabschluss im Bauingenieurwesen
Für die benannte Person müssen zwei persönliche Referenzprojekte nachgewiesen werden, die folgenden Mindeststandards erfüllen:
- Referenzen über abgeschlossene Leistung aus den letzten 10 Jahren,
- Objektplanung Ingenieurbauwerke LPH 2, 3 und 6 im Rahmen von Instandsetzungs- / Sanierungsmaßnahmen eines Brückenbauwerks mit mind. 50 m Gesamtüberbaulänge und mit einer Lärmschutzwand ausgestattet.
Fachplaner 4 - Tragwerksplanung Instandsetzung:
Ausbildung / Berufserfahrung:
- Ausbildung mit Hochschul- oder Fachhochschulabschluss im Bauingenieurwesen
Für die benannte Person müssen zwei persönliche Referenzprojekte nachgewiesen werden, die folgenden Mindeststandards erfüllen:
- Referenzen über abgeschlossene Leistung aus den letzten 10 Jahren,
- Fachplanung Tragwerksplanung LPH 2 und 3 im Rahmen von Instandsetzungs- / Sanierungsmaßnahmen eines Brückenbauwerk mit mind. 50 m Gesamtüberbaulänge und mit einer Lärmschutzwand ausgestattet.
Fachplaner 5 - Objektplanung Ertüchtigung:
Ausbildung / Berufserfahrung:
- Ausbildung mit Hochschul- oder Fachhochschulabschluss im Bauingenieurwesen
Für die benannte Person müssen zwei persönliche Referenzprojekte nachgewiesen werden, die folgenden Mindeststandards erfüllen:
- Referenzen über abgeschlossene Leistung aus den letzten 10 Jahren,
- Objektplanung Ingenieurbauwerke LPH 2, 3 und 6 im Rahmen von Ertüchtigungsmaßnahmen einer Spannbetonbrücke mit mind. 100 m Gesamtüberbaulänge und mit einer Lärmschutzwand ausgestattet.
Fachplaner 6 - Tragwerksplanung Ertüchtigung:
Ausbildung / Berufserfahrung:
- Ausbildung mit Hochschul- oder Fachhochschulabschluss im Bauingenieurwesen
Für die benannte Person müssen zwei persönliche Referenzprojekte nachgewiesen werden, die folgenden Mindeststandards erfüllen:
- Referenzen über abgeschlossene Leistung aus den letzten 10 Jahren,
- Fachplanung Tragwerksplanung LPH 2 und 3 im Rahmen von Ertüchtigungsmaßnahmen einer Spannbetonbrücke mit mind. 100 m Gesamtüberbaulänge und mit einer Lärmschutzwand ausgestattet.
Werden die genannten Mindeststandards nicht erreicht, erfolgt ein Ausschluss des Bieters wegen fehlender Eignung.
Benannte Nachweise und Erklärungen sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers auch von Nachunternehmern und Mitgliedern einer Bietergemeinschaft einzureichen.