Auftragsbekanntmachung (2026-03-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Abfuhrlogistik Stadt Stadtallendorf - Stadtwerke
Referenznummer: Müll26
Kurze Beschreibung:
“Abfuhr von Restmüll, Bioabfall, Altpapier (PPK) mit Betrieb eines Identsystems, Abfuhr von sperrigen Abfällen (Restsperrmüll, Altholz)”
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Abholung von Siedlungsabfällen📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Abfuhr von ca. 2.800 Mg/a Restmüll, ca. 2.700 Mg/a Bioabfall, ca. 900 Mg/a Altpapier (PPK), ca. 550 Mg/a sperrige Abfälle (ca. 55% davon dürfte Altholz sein)”
Ort der Leistung: Marburg-Biedenkopf🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2027-01-01 📅
Datum des Endes: 2031-12-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Einmalige einseitige Verlängerungsoption des AG um 3 Jahre und 2mal 2 Jahre Verlängerungsoption mit beidseitiger Kündigungsmöglichkeit” Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-04-07 14:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-04-07 14:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 48
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Angabe des Gesamtumsatzes des Unternehmens und des Umsatzes bezüglich der Leistungen der Abfuhrlogistik. Dazu ist das per Download zur Verfügung stehende...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Angabe des Gesamtumsatzes des Unternehmens und des Umsatzes bezüglich der Leistungen der Abfuhrlogistik. Dazu ist das per Download zur Verfügung stehende Formular (Anlage 1.2) zu verwenden. Die Angaben können auf- oder abgerundet angegeben werden. Grundlage der Angaben müssen keine testierten Abschlüsse sein, es ist ausreichend, wenn dem Bieter sein jeweiliger Umsatz des betreffenden Jahres bekannt ist-
Zum Thema Eignungsleihe und Präqualifikation: Der Bieter kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Ein Bewerber oder Bieter kann jedoch im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (Einsatz als Nachunternehmer). Zugelassene Nachweise gemäß anerkannter Präqualifikationsregister (z.B. HPQR) oder Datenbanken (§ 50 Abs. 3 Ziffer 1 VgV) werden wie individuelle Einzelnachweise anerkannt, sofern sie inhaltlich identisch sind. In Zweifelsfällen muss der Bieter die Richtigkeit seines Eintrags im Präqualifikationsregister belegen.
Mehr anzeigen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Mindestens eine aktuelle Erklärung (nicht älter als 2 Monate – gemessen ab dem Tag der Angebotsabgabe) durch ein Kreditinstitut oder eines...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Mindestens eine aktuelle Erklärung (nicht älter als 2 Monate – gemessen ab dem Tag der Angebotsabgabe) durch ein Kreditinstitut oder eines Kreditversicherers, die dem Bieter finanziell geordnete Verhältnisse bescheinigen. Die Bankerklärung muss Rückschlüsse auf die Bonität des Bieters zulassen. Alternativ zu Satz 1 kann der Bieter ein externes oder bankinternes Rating des Unternehmens vorlegen, das nicht älter als ein Jahr sein darf. Der AG kann bei Zweifeln an der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit vom Bieter zusätzliche Nachweise verlangen. Auf gesonderte Anforderung des AG ist eine Erklärung eines Kreditinstituts oder vergleichbare Einrichtung (s.o.), dass im Auftragsfall die geforderte Bürgschaft übernommen wird, vorzulegen.
Zum Thema Eignungsleihe und Präqualifikation wie vor (vgl. Ausführungen unter "Finanzkennzahlen".
Mehr anzeigen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Aktuell gültige Zertifizierung nach EfbV (§ 56 KrWG) oder ein gleichwertiger Nachweis (berufliche Leistungsfähigkeit).”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Vorlage von mindestens 2 Referenzen nach dem Formular „Anlage 1.3.1 Formular Referenzen Abfallabfuhr.docx“ über die vergangenen 3 Jahre (zurückgemessen ab...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Vorlage von mindestens 2 Referenzen nach dem Formular „Anlage 1.3.1 Formular Referenzen Abfallabfuhr.docx“ über die vergangenen 3 Jahre (zurückgemessen ab dem Tag der Angebotsabgabe) bezüglich der Leistungen der Einsammlung von Abfällen durch Behälterentleerung entsprechend der ausgeschriebenen Leistungen mit Benennung der jeweiligen Auftraggeber (berufliche Leistungsfähigkeit).
Mehr anzeigen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nachweis der Zuverlässigkeit des angebotenen Identsystems im gebührenscharfen Betrieb über mindestens 24 Monate (als Summe über alle mit Identsystem...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis der Zuverlässigkeit des angebotenen Identsystems im gebührenscharfen Betrieb über mindestens 24 Monate (als Summe über alle mit Identsystem ausgestatteten Fahrzeuge), zurückgemessen ab dem Tag der Angebotsabgabe. Mindestens 2 Referenzprojekte sind zu benennen und vom Auftraggeber in Textform zu bestätigen. Dazu ist das Formular „Anlage 1.3.2 Formular Referenzen und Zuverlässigkeit Identsystem.docx“ zu verwenden (steht per Download zur Verfügung). Der geforderte Nachweis ist erbracht, wenn das Formular vollständig ausgefüllt und die Richtigkeit durch Benennung eines Vertreters des Auftraggebers (Textform) bestätigt ist und die betreffenden Bestätigungen nicht älter als ein Jahr sind. Unter Auftraggeber ist die juristische Person zu verstehen, in deren Auftrag gebührenscharf gefahren wird. I.d.R. handelt es sich hier um einen Auftraggeber der öffentlichen Hand / Zweckverband / Kommunalgesellschaft (technische Leistungsfähigkeit). Die Zuverlässigkeitsbestätigungen müssen von 2 unterschiedlichen Auftraggebern stammen, eine Eigenbestätigung des Anbieters des Identsystems oder eines Entsorgers (Auftragnehmer der öffentlichen Hand / Zweckverband / Kommunalgesellschaft) wird nicht als Nachweis anerkannt. (Technische Leistungsfähigkeit)
Mehr anzeigen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Logistikkonzept: Als Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit ist mit dem Angebot darzulegen, wie sich die durchschnittliche Sammelleistung eines...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Logistikkonzept: Als Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit ist mit dem Angebot darzulegen, wie sich die durchschnittliche Sammelleistung eines Fahrzeugs (durchschnittliche Anzahl an Behälterentleerungen pro Tag und Sammelfahrzeug bzw. durchschnittliche abgefahrene Tonnage pro Tag und Sammelfahrzeug) darstellt und mit wie vielen Fahrzeugen der Bieter und mit welchen Einsatz- und Sammelzeiten er kalkuliert hat. Ebenfalls ist die Anzahl an Mitarbeitern pro Sammelfahrzeug anzugeben. Dazu ist das Formblatt „Anlage 1.5 Formular Logistikkonzept.docx“ zu verwenden. (Technische Leistungsfähigkeit)
Mehr anzeigen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Abgabe von Eigenerklärungen gemäß Formular Anlage 1.4 Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen.docx, für Angebote mit NU und im Fall von...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Abgabe von Eigenerklärungen gemäß Formular Anlage 1.4 Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen.docx, für Angebote mit NU und im Fall von Bietergemeinschaften muss jedes Unternehmen eine entsprechende Erklärung einreichen (Anlage 1.4, Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen). Die Eigenerklärung des Bieters nach Formular Anlage 1.4 ist mit der Angabe von Ort, Datum und lesbare Erklärung, in der die Person des Erklärenden genannt ist, abgegeben, dieses gilt auch für Angebote von Bietergemeinschaften, wenn der Bevollmächtigte der BG die Erklärung abgibt oder der Nachweis von allen Mitgliedern der BG abgegeben ist.
Sonstige Nachweise bzw. Erklärungen
Verpflichtungserklärung nach HVTG (Anlage 2.1, Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen): Die Verpflichtungserklärung muss mit Ort, Datum und lesbarer Erklärung, in der die Person des Erklärenden genannt ist, versehen sein und mit dem Angebot eingereicht werden.
Eigenerklärung nach Anlage 2.2 zur Einhaltung der Regelungen und Anforderungen gemäß dem 5. EU-Sanktionspaket.
Mehr anzeigen
Geforderte Kautionen und Garantien:
“5% der Gesamtauftragssumme über die Vertragslaufzeit”
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt
Nationale Registrierungsnummer: 0049 6151-125820
Postleitzahl: 64283
Postort: Darmstadt
Region: Darmstadt, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de📧
Telefon: +49 6151-125820📞
Fax: +49 611-327648534 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt
Nationale Registrierungsnummer: 0049 6151-125820
Postleitzahl: 64283
Postort: Darmstadt
Region: Darmstadt, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de📧
Telefon: +49 6151-125820📞
Fax: +49 611-327648534 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Nachfolgend ist der Wortlaut im Auszug von § 160 GWB wiedergegeben. Insbesondere wird auf Abs. 3 Nr. 4 hingewiesen. § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Nachfolgend ist der Wortlaut im Auszug von § 160 GWB wiedergegeben. Insbesondere wird auf Abs. 3 Nr. 4 hingewiesen. § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 046-156419 (2026-03-04)