Abriss der Rundturnhalle in Cuxhaven

Landkreis Cuxhaven

Schadstoffsanierungs- und Abbrucharbeiten: Abriss inkl. Schadstoffsanierung einer Rundturnhalle in Cuxhaven. Durchmesser unten ca. 59m, Durchmesser oben ca. 45m, Höhe ca 13m ü. GOK

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-04-23. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-03-18.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2026-03-18 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2026-03-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Abriss der Rundturnhalle in Cuxhaven
Referenznummer: 26-020EU-B-18
Kurze Beschreibung:
Schadstoffsanierungs- und Abbrucharbeiten: Abriss inkl. Schadstoffsanierung einer Rundturnhalle in Cuxhaven. Durchmesser unten ca. 59m, Durchmesser oben ca. 45m, Höhe ca 13m ü. GOK
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Abbrucharbeiten, Baureifmachung und Abräumung 📦
Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0001 26-020EU-B-18
Titel: Schadstoffsanierungs- und Abbrucharbeiten
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Beschreibung der Beschaffung:
Abriss inkl. Schadstoffsanierung einer Rundturnhalle. Durchmesser unten ca. 59m, Durchmesser oben ca. 45m, Höhe ca 13m ü. GOK
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Schadstoffrückverfolgung und -überwachung und Sanierung 📦
Postanschrift: Beethovenallee 19
Postleitzahl: 27474
Stadt: Cuxhaven
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Cuxhaven 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2026-08-31 📅
Datum des Endes: 2027-04-02 📅
Vergabekriterien
Preis
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-04-23 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-04-23 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
Die Bindefrist endet am 23.06.2026. Die Eröffnung der Angebote ist nicht öffentlich. Jeder Bieter erhält unverzüglich nach der Eröffnung das Submissionsergebnis. Bieterfragen sind bis zum 19.04.2026 zugelassen.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 61 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eine Sicherheitsleistung ist erforderlich
Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen
Eröffnungstermin: 2026-04-23 09:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Die Bindefrist endet am 23.06.2026. Die Eröffnung der Angebote ist nicht öffentlich. Jeder Bieter erhält unverzüglich nach der Eröffnung das Submissionsergebnis. Bieterfragen sind bis zum 19.04.2026 zugelassen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Elektronische Zahlung wird verwendet
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-04-19 23:45:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Nachforderungen von Unterlagen werden über die Bieterkommunikation der Vergabeplattform kommuniziert.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Art: Eignung zur Berufsausübung Bezeichnung: Zugelassener Fachbetrieb für Abbruch- und Schadstoffsanierungsarbeiten Beschreibung: Der Nachweis der Eignung kann wie folgt geführt werden: 1. Präqualifikation: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung und dem Nichtvorliegen von Ausschlussgründen durch den Eintrag in die Präqualifizierungsdatenbank (Angabe der PQ-Nummer). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Oder 2. Eigenerklärung: Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als Nachweis der Eignung und dem Nichtvorliegen von Ausschlussgründen das ausgefüllte Formblatt „124 Eigenerklärung zur Eignung“ mit Angebot vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Präqualifizierungsdatenbank geführt werden.
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Eignungskriterium: Durchschnittlicher Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Bezeichnung: Angaben über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre Beschreibung: Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter Angaben zu machen über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Der Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit kann wie folgt geführt werden: 1. Präqualifikation: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung und dem Nichtvorliegen von Ausschlussgründen durch den Eintrag in die Präqualifizierungsdatenbank (Angabe der PQ-Nummer). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Oder 2. Eigenerklärung: Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als Nachweis der Eignung und dem Nichtvorliegen von Ausschlussgründen das ausgefüllte Formblatt „124 Eigenerklärung zur Eignung“ mit Angebot vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Präqualifizierungsdatenbank geführt werden.
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Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Beschreibung: Der Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit kann wie folgt geführt werden: 1. Präqualifikation: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung und dem Nichtvorliegen von Ausschlussgründen durch den Eintrag in die Präqualifizierungsdatenbank (Angabe der PQ-Nummer). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Oder 2. Eigenerklärung: Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als Nachweis der Eignung und dem Nichtvorliegen von Ausschlussgründen das ausgefüllte Formblatt „124 Eigenerklärung zur Eignung“ mit Angebot vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Präqualifizierungsdatenbank geführt werden.
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Art: Sonstiges Bezeichnung: 1. Erklärung zur Tariftreue / zum Mindestentgelt: Gemäß § 4 NTVergG sind bei Bau- und Dienstleistungen die gültigen und durch Rechtsverordnung verbindlichen Mindestlohn-Tarifverträge aufgrund des Arbeitnehmerentsendegesetzes einzuhalten. Soweit kein entsprechender Tarifvertrag Anwendung findet oder der Mindestlohn des geltenden Tarifvertrages geringer ist als der gesetzliche Mindestlohn, gilt verpflichtend die Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns nach den Vorgaben des Mindestlohngesetzes. Der Nachweis ist wie folgt zu führen: - Erklärung zur Tariftreue/zum Mindestentgelt (Formblatt Eigenerklärung zum NTVergG). Gleiches gilt für Nachunternehmer. 2. Sanktionen der EU: Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentlichen Aufträge und Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. Der Nachweis ist wie folgt zu führen: - Eigenerklärung zur EU-Verordnung (Formblatt Eigenerklärung zur EU-Verordnung 2022-576). Gleiches gilt für Nachunternehmer.
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Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Projekt-Referenzen: Referenzen ähnlicher Objekte (Kubikmeter, Höhe, Fläche, Bauart, Kosten) maximal 5 Jahre alt: - 2 Referenzen für Schadstoffsanierung ohne Abbruch, Alle 2 Referenzen: Auftragsvolumen mind. 0,6 Mio. brutto, mind. 1 Referenz von 2: mit Spritzasbestsanierung - 2 Referenzen für Abbruch mit Schadstoffsanierung Auftragsvolumen mind. 0,8 Mio. brutto, Umbauter Raum: mind. 20.000 m³ Referenzen Bauleiter: Referenzen ähnlicher Objekte (Kubikmeter, Höhe, Fläche, Bauart, Kosten) maximal 5 Jahre alt: - 1 Bauleiter mit mind. 2 Projekt-Referenzen für Schadstoffsanierung ohne Abbruch mit o. g. Kriterien - 1 Bauleiter mit mind. 2 Projekt-Referenzen für Abbruch mit Schadstoffsanierung mit o. g. Kriterien Die geforderten Referenzen können entweder von einer einzelnen geeigneten Person oder von zwei unterschiedlichen Bauleitern erfüllt werden. Werden zwei Personen benannt, so hat ein Bauleiter die erforderlichen Referenzen für die Schadstoffsanierung und der andere die erforderlichen Referenzen für den Abbruch nachzuweisen.
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Eignungskriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Sachkundenachweise im Schadstoffmanagement: TRGS 519 TRGS 521
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Geforderte Kautionen und Garantien:
- Sicherheitsleistung für Mängelansprüche 3 v. H. - Sicherheitsleistung für Vertragserfüllung 5 v. H.
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 18 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB und § 57 VgV Der Bieter hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen.
Betrug oder Subventionsbetrug Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB und § 57 VgV Der Bieter hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB und § 57 VgV Der Bieter hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen.
Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB und § 57 VgV Der Bieter hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen.
Bildung krimineller Vereinigungen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB und § 57 VgV Der Bieter hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen.
Bildung terroristischer Vereinigungen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB und § 57 VgV Der Bieter hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen.
Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB und § 57 VgV Der Bieter hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen.
Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB und § 57 VgV Der Bieter hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen.
Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB und § 57 VgV Der Bieter hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen.
Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB und § 57 VgV Der Bieter hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen.
Schwere Verfehlung Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB und § 57 VgV Der Bieter hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen.
Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB und § 57 VgV Der Bieter hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen.
Interessenkonflikt Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB und § 57 VgV Der Bieter hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen.
Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB und § 57 VgV Der Bieter hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen.
Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von
Sozialversicherungsbeiträgen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB und § 57 VgV Der Bieter hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen.
Steuern oder Abgaben Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB und § 57 VgV Der Bieter hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen.
Insolvenz Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB und § 57 VgV Der Bieter hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen.
Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB und § 57 VgV Der Bieter hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen.
Rein nationale Ausschlussgründe Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB und § 57 VgV Der Bieter hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen.
Zahlungsunfähigkeit Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB und § 57 VgV Der Bieter hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen.
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB und § 57 VgV Der Bieter hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen.

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Landkreis Cuxhaven
Nationale Registrierungsnummer: Leitweg-ID 03352-0-30
Postanschrift: Vincent-Lübeck-Str. 2
Postleitzahl: 27474
Postort: Cuxhaven
Region: Cuxhaven 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabestelle@landkreis-cuxhaven.de 📧
Telefon: +494721662488 📞
URL: https://www.landkreis-cuxhaven.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E69699343 🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E69699343 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Vergabe und Digitalisierung
Nationale Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postleitzahl: 21339
Postort: Lüneburg
Region: Lüneburg, Landkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabekammer
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de 📧
Telefon: +494131153306 📞
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Name und Adressen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Informations- und Wartepflicht gemäß § 134 GWB: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage, Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-03-20+01:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 056-193477 (2026-03-18)