Schadstoffsanierungs- und Abbrucharbeiten: Abriss inkl. Schadstoffsanierung einer Rundturnhalle in Cuxhaven. Durchmesser unten ca. 59m, Durchmesser oben ca. 45m, Höhe ca 13m ü. GOK
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-04-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-03-18.
Auftragsbekanntmachung (2026-03-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Abriss der Rundturnhalle in Cuxhaven
Reference number: 26-020EU-B-18
Kurze Beschreibung:
“Schadstoffsanierungs- und Abbrucharbeiten: Abriss inkl. Schadstoffsanierung einer Rundturnhalle in Cuxhaven. Durchmesser unten ca. 59m, Durchmesser oben ca....”
Kurze Beschreibung
Schadstoffsanierungs- und Abbrucharbeiten: Abriss inkl. Schadstoffsanierung einer Rundturnhalle in Cuxhaven. Durchmesser unten ca. 59m, Durchmesser oben ca. 45m, Höhe ca 13m ü. GOK
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Art des Vertrags: works
Produkte/Dienstleistungen: Abbrucharbeiten, Baureifmachung und Abräumung📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Abriss inkl. Schadstoffsanierung einer Rundturnhalle. Durchmesser unten ca. 59m, Durchmesser oben ca. 45m, Höhe ca 13m ü. GOK”
Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:selbst#”
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Schadstoffrückverfolgung und -überwachung und Sanierung📦
Ort der Leistung: Cuxhaven🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-08-31 📅
Datum des Endes: 2027-04-02 📅
Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-04-23 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-04-23 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Die Bindefrist endet am 23.06.2026. Die Eröffnung der Angebote ist nicht öffentlich. Jeder Bieter erhält unverzüglich nach der Eröffnung das...”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren)
Die Bindefrist endet am 23.06.2026. Die Eröffnung der Angebote ist nicht öffentlich. Jeder Bieter erhält unverzüglich nach der Eröffnung das Submissionsergebnis.
Bieterfragen sind bis zum 19.04.2026 zugelassen.
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Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 61
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Zugelassener Fachbetrieb für Abbruch- und Schadstoffsanierungsarbeiten
Beschreibung: Der Nachweis der Eignung...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Zugelassener Fachbetrieb für Abbruch- und Schadstoffsanierungsarbeiten
Beschreibung: Der Nachweis der Eignung kann wie folgt geführt werden:
1. Präqualifikation:
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung und dem Nichtvorliegen von Ausschlussgründen durch den Eintrag in die Präqualifizierungsdatenbank (Angabe der PQ-Nummer). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind
oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Oder
2. Eigenerklärung:
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als Nachweis der Eignung und dem Nichtvorliegen von Ausschlussgründen das ausgefüllte Formblatt „124 Eigenerklärung zur Eignung“ mit Angebot vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für diese
abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Präqualifizierungsdatenbank geführt werden.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Angaben über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Angaben über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
Beschreibung:
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter Angaben zu machen über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Der Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit kann wie folgt geführt werden:
1. Präqualifikation:
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung und dem Nichtvorliegen von Ausschlussgründen durch den Eintrag in die Präqualifizierungsdatenbank (Angabe der PQ-Nummer). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist nachzuweisen, dass diese
präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Oder
2. Eigenerklärung:
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als Nachweis der Eignung und dem Nichtvorliegen von Ausschlussgründen das ausgefüllte Formblatt „124 Eigenerklärung zur Eignung“ mit Angebot vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Präqualifizierungsdatenbank geführt werden.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit kann wie folgt geführt...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit kann wie folgt geführt werden:
1. Präqualifikation:
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung und dem Nichtvorliegen von Ausschlussgründen durch den Eintrag in die
Präqualifizierungsdatenbank (Angabe der PQ-Nummer). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Oder
2. Eigenerklärung: Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als Nachweis der Eignung und dem Nichtvorliegen von Ausschlussgründen das ausgefüllte Formblatt „124 Eigenerklärung zur Eignung“ mit Angebot vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Präqualifizierungsdatenbank geführt werden.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Art: Sonstiges
Bezeichnung:
1. Erklärung zur Tariftreue / zum Mindestentgelt:
Gemäß § 4 NTVergG sind bei Bau- und Dienstleistungen die gültigen und durch...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Art: Sonstiges
Bezeichnung:
1. Erklärung zur Tariftreue / zum Mindestentgelt:
Gemäß § 4 NTVergG sind bei Bau- und Dienstleistungen die gültigen und durch Rechtsverordnung verbindlichen Mindestlohn-Tarifverträge aufgrund des Arbeitnehmerentsendegesetzes einzuhalten. Soweit kein entsprechender Tarifvertrag Anwendung findet oder der Mindestlohn des geltenden Tarifvertrages geringer ist als der gesetzliche Mindestlohn, gilt verpflichtend die Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns nach den Vorgaben des Mindestlohngesetzes. Der Nachweis ist wie folgt zu führen:
- Erklärung zur Tariftreue/zum Mindestentgelt (Formblatt Eigenerklärung zum NTVergG). Gleiches gilt für Nachunternehmer.
2. Sanktionen der EU:
Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentlichen Aufträge und Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. Der Nachweis ist wie folgt zu führen: - Eigenerklärung zur EU-Verordnung
(Formblatt Eigenerklärung zur EU-Verordnung 2022-576). Gleiches gilt für Nachunternehmer.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Projekt-Referenzen:
Referenzen ähnlicher Objekte (Kubikmeter, Höhe, Fläche, Bauart, Kosten) maximal 5 Jahre alt:
- 2 Referenzen für Schadstoffsanierung...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Projekt-Referenzen:
Referenzen ähnlicher Objekte (Kubikmeter, Höhe, Fläche, Bauart, Kosten) maximal 5 Jahre alt:
- 2 Referenzen für Schadstoffsanierung ohne Abbruch, Alle 2 Referenzen: Auftragsvolumen mind. 0,6 Mio. brutto, mind. 1 Referenz von 2: mit Spritzasbestsanierung
- 2 Referenzen für Abbruch mit Schadstoffsanierung Auftragsvolumen mind. 0,8 Mio. brutto, Umbauter Raum: mind. 20.000 m³
Referenzen Bauleiter:
Referenzen ähnlicher Objekte (Kubikmeter, Höhe, Fläche, Bauart, Kosten) maximal 5 Jahre alt:
- 1 Bauleiter mit mind. 2 Projekt-Referenzen für Schadstoffsanierung ohne Abbruch mit o. g. Kriterien
- 1 Bauleiter mit mind. 2 Projekt-Referenzen für Abbruch mit Schadstoffsanierung mit o. g. Kriterien
Die geforderten Referenzen können entweder von einer einzelnen geeigneten Person oder von zwei unterschiedlichen Bauleitern erfüllt werden. Werden zwei Personen benannt, so hat ein Bauleiter die erforderlichen Referenzen für die Schadstoffsanierung und der andere die erforderlichen Referenzen für den Abbruch nachzuweisen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Sachkundenachweise im Schadstoffmanagement:
TRGS 519
TRGS 521”
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
“Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.”
Geforderte Kautionen und Garantien:
“- Sicherheitsleistung für Mängelansprüche 3 v. H.
- Sicherheitsleistung für Vertragserfüllung 5 v. H.”
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Vergabe und Digitalisierung
Nationale Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postleitzahl: 21339
Postort: Lüneburg
Region: Lüneburg, Landkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Telefon: +494131153306📞 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Landkreis Cuxhaven
Nationale Registrierungsnummer: Leitweg-ID 03352-0-30
Postanschrift: Vincent-Lübeck-Str. 2
Postleitzahl: 27474
Postort: Cuxhaven
Region: Cuxhaven🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabestelle@landkreis-cuxhaven.de📧
Telefon: +494721662488📞
URL: https://www.landkreis-cuxhaven.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Informations- und Wartepflicht gemäß § 134 GWB: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Informations- und Wartepflicht gemäß § 134 GWB: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage, Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß
gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 056-193477 (2026-03-18)