Im Rahmen des Projekts ABS Hanau-Gelnhausen PFA 5.17 wird als Maßnahme zur Ersatzwasserbeschaffung der Neubau von einem Trinkwasserbrunnen (Brunnen 8) im Wasserschutzgebiet "Hailerer Aue" in Gelnhausen umgesetzt. Hierbei ist eine Trinkwassersammelleitung vom Brunnen 8 zum Pumpwerk in Hailer-Meerholz zu realisieren.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-03-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-02-11.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2026-02-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: ABS Hanau-Gelnhausen PFA 5.17, Leitungsbau Brunnen 8
Referenznummer: 25FEI84664
Kurze Beschreibung:
“Im Rahmen des Projekts ABS Hanau-Gelnhausen PFA 5.17 wird als Maßnahme zur Ersatzwasserbeschaffung der Neubau von einem Trinkwasserbrunnen (Brunnen 8) im...”
Kurze Beschreibung
Im Rahmen des Projekts ABS Hanau-Gelnhausen PFA 5.17 wird als Maßnahme zur Ersatzwasserbeschaffung der Neubau von einem Trinkwasserbrunnen (Brunnen 8) im Wasserschutzgebiet "Hailerer Aue" in Gelnhausen umgesetzt. Hierbei ist eine Trinkwassersammelleitung vom Brunnen 8 zum Pumpwerk in Hailer-Meerholz zu realisieren.
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Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Arbeiten für Wasserversorgungsrohrleitungen📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Im Rahmen des Projekts ABS Hanau-Gelnhausen PFA 5.17 wird als Maßnahme zur Ersatzwasserbeschaffung der Neubau von einem Trinkwasserbrunnen (Brunnen 8) im...”
Beschreibung der Beschaffung
Im Rahmen des Projekts ABS Hanau-Gelnhausen PFA 5.17 wird als Maßnahme zur Ersatzwasserbeschaffung der Neubau von einem Trinkwasserbrunnen (Brunnen 8) im Wasserschutzgebiet "Hailerer Aue" in Gelnhausen umgesetzt. Hierbei ist eine Trinkwassersammelleitung vom Brunnen 8 zum Pumpwerk in Hailer-Meerholz zu realisieren.
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Zusätzliche Informationen:
“Es ist zu beachten, dass zusätzlich zwingend eine Präqualifikation der Deutschen Bahn AG erforderlich sein kann, falls dies unter „Zusätzliche Informationen...”
Zusätzliche Informationen
Es ist zu beachten, dass zusätzlich zwingend eine Präqualifikation der Deutschen Bahn AG erforderlich sein kann, falls dies unter „Zusätzliche Informationen zu den Losen“ ausdrücklich erwähnt ist.
Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Eine dementsprechende Erklärung ist im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht. Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind den Bewerbungsbedingungen Ziff. 18 und Besonderen Vertragsbedingungen zu entnehmen:
Spezialtiefbau: Stützbauwerke
Spezialtiefbau: Spezialtiefbau - Bauen unter Eisenbahnbetrieb
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Ort der Leistung: Main-Kinzig-Kreis🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-05-18 📅
Datum des Endes: 2026-09-04 📅
Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅ Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-03-17 13:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 48
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Bitte beachten Sie dazu die Ziffern 2.1, 2.1.4 und 5.1.6 dieser Bekanntmachung.”
Geforderte Kautionen und Garantien:
“Sicherheiten gemäß Vergabeunterlagen”
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Entfällt”
“Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere...”
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den zuvor genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
1. Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
1. LOTZ AG Ingenieure, Industriestraße 44, 63607 Wächtersbach
2. Sakosta GmbH, Im Steingrund 2, 63303 Dreieich
3. Ingenieursozietät Professor Dr.-Ing. Katzenbach GmbH, Robert-Bosch-Straße 9, 64293 Darmstadt
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt.
Folgende Erklärungen sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht:
- Erklärung über die von ihm ausgeführten Leistungen in den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Die fachliche Eignung ist auf gesonderter Anlage der Vergabeunterlagen zu erklären und dem Angebot als Bestätigung, dass der Bieter über die geforderte Eignung verfügt, unterzeichnet beizufügen.
Folgende Anforderungen sind nachzuweisen:
Erklärung und Nachweis von mindestens 3 Baumaßnahmen, die innerhalb der letzten 5 Kalenderjahre mit einem Volumen von je > 500.000 EUR (Leistungsteil des Bewerbers/Bieters) ausgeführt wurde. Die Referenzprojekte müssen als wesentliche Leistungsbereiche die Herstellung folgender Bauleistungen beinhalten:
- Tiefbauarbeiten, einschließlich Verbauarbeiten mit ausgesteiftem Spundwandverbau (ohne Rückverankerung, Baugrubentiefe >= 4,00 Meter).
- Straßenbauarbeiten mit bituminösem Oberbau und wassergebundener Decke.
- Rohrleitungsbauarbeiten (inkl. geschlossene Bauweise), einschließlich der Herstellung von Wasserleitungen
aus PE und Guss.
Die verschiedenen Leistungsbereiche dürfen einzeln nachgewiesen werden [Einzelprojektvolumen > 250.000 EUR (Leistungsanteil des Bewerbers/Bieters),]. Es ist aufzuführen: Baumaßnahme, Auftragssumme, soweit zutreffend ARGE Beteiligungen, Bauzeit, Bauherr und Kurzbeschreibung der ausgeführten Arbeiten.
Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Erklärungen ist nicht ausreichend.
- Gültiges Zertifikat gemäß DVGW Arbeitsblatt GW 301, Beurteilungsgruppe W2
Sparte Wasser (W), Gruppe W2, alle Betriebsdrücke und Nennweiten ≤ DN 400 Gemäß Tabelle 1 DVGW GW 301. Werkstoffe: PE, Gusseisen (GGG/GJS), PVC gemäß Tabelle 2 der GW 301.
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind die Nachweise zur technischen Fachkunde und Leistungsfähigkeit innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen.
Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
Vertragserfüllungsbürgschaft
in Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme
Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
Bürgschaft für Mängelansprüche
in Höhe von 3 v.H. der Abrechnungssumme
Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
Text
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: 0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: 0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 030-100904 (2026-02-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-04-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 0 EUR 💰
Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Vertragsnummer: CON-0001 - Schnorpfeil Rhein-Main GmbH & Co. K
Datum des Vertragsabschlusses: 2026-04-08 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Schnorpfeil Rhein-Main GmbH & Co. K
Nationale Registrierungsnummer: b7cc169a-480d-4d93-b98d-a7f8d09464d3
Postleitzahl: 56253
Postort: Treis-Karden
Region: Cochem-Zell🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: bieterportal-alt@deutschebahn.com📧
Telefon: +49📞
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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Quelle: OJS 2026/S 073-256800 (2026-04-14)