Abschluss eines Vollwartungsvertrages mit einer Laufzeit vom 01.04.2026 bis zum 31.12.2027. Der Vollwartungsvertrag umfasst sämtliche Leistungen der technischen Instandhaltung
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-02-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-01-15.
Auftragsbekanntmachung (2026-01-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Abschluss eines Vollwartungsvertrags für die sieben Windenergieanlagen des Windparks Meckel/Gilzem
Kurze Beschreibung:
“Abschluss eines Vollwartungsvertrages mit einer Laufzeit vom 01.04.2026 bis zum 31.12.2027.
Der Vollwartungsvertrag umfasst sämtliche Leistungen der...”
Kurze Beschreibung
Abschluss eines Vollwartungsvertrages mit einer Laufzeit vom 01.04.2026 bis zum 31.12.2027.
Der Vollwartungsvertrag umfasst sämtliche Leistungen der technischen Instandhaltung
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Reparatur- und Wartungsdienste📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Windpark besteht aus insgesamt sieben Windenergieanlagen der Typen REPower MD 77 und REPower MM 82 mit Inbetriebnahmejahren zwischen 2005 und 2010.
Der...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Windpark besteht aus insgesamt sieben Windenergieanlagen der Typen REPower MD 77 und REPower MM 82 mit Inbetriebnahmejahren zwischen 2005 und 2010.
Der Auftragnehmer übernimmt im Rahmen dieses Vollwartungsvertrags sämtliche Leistungen zur technischen Instandhaltung der Windenergieanlagen sowie der zugehörigen Trafostationen des Windparks Meckel/Gilzem.
Die Instandhaltung erfolgt gemäß DIN 31051 und umfasst die Bereiche Inspektion, Wartung und Instandsetzung.
Ziel ist die Sicherstellung der dauerhaften Betriebsbereitschaft und Verfügbarkeit der Anlagen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-02-18 10:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-02-18 10:30:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 37
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Erklärung zu durchgeführten Wartungsarbeiten an ähnlichen Anlagentypen und -größen”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nachweis der Herstellerfreigabe oder Zertifizierung für die zu wartenden Anlagen”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Erklärung zur Sicherstellung einer 24/7-Fernüberwachung mittels einer eigenen Leitstelle sowie der Vorhaltung eines 24/7-Bereitschafts- bzw. Entstörungsdienstes.”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Erklärung zur Sicherstellung einer 24/7-Fernüberwachung mittels einer eigenen Leitstelle sowie der Vorhaltung eines 24/7-Bereitschafts- bzw. Entstörungsdienstes.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Erklärung zum Vorliegen einer betrieblichen Haftpflichtversicherung”
Geforderte Kautionen und Garantien:
“Vertragserfüllungsbürgschaft (5% der Auftragssumme, sofern die Auftragssumme 250.000 € übersteigt)”
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“keine” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“entfällt”
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Nationale Registrierungsnummer: 12345
Postleitzahl: 55116
Postort: Mainz
Region: Mainz, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de📧 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung
der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.“.
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Quelle: OJS 2026/S 012-035544 (2026-01-15)