Prüfung der handelsrechtlichen Jahresabschlüsse für das Jahr 2026 für die Wismut GmbH und für die Wismut Stiftung gGmbH mit anschließender bis zu dreimaliger Option der Verlängerung auf die Jahresabschlüsse jeweils eines weiteren Jahres (2027, 2028 und 2029). Die Schätz- und Höchstmengen sind in den Vergabeunterlagen angegeben. Leistungsort: Wismut GmbH, Jagdschänkenstraße 29, 09117 Chemnitz
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-04-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-01-28.
Auftragsbekanntmachung (2026-01-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Abschlussprüfung des Jahresabschlusses 2026 sowie optional der Jahresabschlüsse 2027, 2028 und 2029 für die Wismut GmbH und die Wismut Stiftung gGmbH
Referenznummer: 1817172-U66
Kurze Beschreibung:
“Prüfung der handelsrechtlichen Jahresabschlüsse für das Jahr 2026 für die Wismut GmbH und für die Wismut Stiftung gGmbH mit anschließender bis zu...”
Kurze Beschreibung
Prüfung der handelsrechtlichen Jahresabschlüsse für das Jahr 2026 für die Wismut GmbH und für die Wismut Stiftung gGmbH mit anschließender bis zu dreimaliger Option der Verlängerung auf die Jahresabschlüsse jeweils eines weiteren Jahres (2027, 2028 und 2029).
Die Schätz- und Höchstmengen sind in den Vergabeunterlagen angegeben.
Prüfung der handelsrechtlichen Jahresabschlüsse für das Jahr 2026 für die Wismut GmbH und für die Wismut Stiftung gGmbH mit anschließender bis zu dreimaliger Option der Verlängerung auf die Jahresabschlüsse jeweils eines weiteren Jahres (2027, 2028 und 2029).
Wismut GmbH:
- Prüfung des handelsrechtlichen Jahresabschlusses unter Einbeziehung der zugrunde liegenden Buchführung und des Lageberichts (gemäß §§ 316 ff. HGB);
- Prüfung entsprechend der Vorschriften des § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (gemäß IDW PS 720);
- Prüfung der von der Gesellschaft erstellten Vergleichsrechnung für den Wirtschaftsplan und Zuschussabrechnung als Bestandteil des Verwendungsnachweises;
- Prüfung des Zwischen- und Verwendungsnachweises für ausgewählte Projekte im Ergänzendem Verwaltungsabkommen zur Sanierung der sächsischen Wismut-Altstandorte;
- Steuerliche Beratungsleistungen sowie Beratung zu sonstigen ausgewählten Themenkomplexen.
Wismut Stiftung gGmbH:
- Prüfung des handelsrechtlichen Jahresabschlusses unter Einbeziehung der zugrunde liegenden Buchführung und des Lageberichts (gemäß § 7 der Satzung in Verbindung mit §§ 316 ff. HGB);
- Prüfung entsprechend der Vorschriften des § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (gemäß IDW PS 720);
- Prüfung der von der Gesellschaft erstellten Vergleichsrechnung für den Wirtschaftsplan und Zuschussabrechnung als Bestandteil des Verwendungsnachweises;
- Steuerliche Beratungsleistungen sowie Beratung zu sonstigen ausgewählten Themenkomplexen.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Buchhaltungsprüfung📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Betriebsprüfung📦
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Wismut GmbH, Unternehmensleitung”
Ort der Leistung: Chemnitz, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2027-01-01 📅
Datum des Endes: 2027-09-30 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Der Vertrag umfasst zunächst nur die Prüfung des Jahresabschlusses 2026.
Der Auftraggeber hat darüber hinaus das Recht, bis zu dreimal eine Verlängerung des...”
Beschreibung der Optionen
Der Vertrag umfasst zunächst nur die Prüfung des Jahresabschlusses 2026.
Der Auftraggeber hat darüber hinaus das Recht, bis zu dreimal eine Verlängerung des Vertrages für die Prüfung der Jahresabschlüsse jeweils eines weiteren Jahres zu verlangen (Option).
Die Ausübung der jeweiligen Option teilt der Auftraggeber bis spätestens 30.09. dem Auftragnehmer mit.
Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung optionaler Leistungen besteht nicht.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-04-07 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-04-07 10:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Die Angebotsöffnung erfolgt
ausschließlich elektronisch. Es sind keine Bieter zugelassen.”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 114
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung
- ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung
- ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde,
- ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet,
- dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber / Bieter in Frage stellt,
- dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt wurde,
- dass den Beschäftigten des Unternehmens oder den im Unternehmen eingesetzten Leiharbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung, soweit das Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz - AEntG), das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG), sonstige bundes- oder landesgesetzlich geltende Regelungen und / oder allgemein verbindlich erklärte tarifliche Bestimmungen über Mindestentgelte in der jeweils geltenden Fassung anwendbar sind, wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt werden, die durch die vorgenannten Regelungen verbindlich vorgegeben werden.
Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse vorzulegen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung, welche den Anforderungen von § 54 des Gesetzes über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung, welche den Anforderungen von § 54 des Gesetzes über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer (Wirtschaftsprüferordnung) sowie Nr. 9 Abs. 2 der Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 01. Januar 2024 entspricht, (Mindestanforderungen zu den enthaltenen Daten des Versicherungsnachweises: Versicherungsgesellschaft, Bieter als Versicherungsnehmer, Nachweis nicht älter als 1 Jahr oder taggenaues Vertragsende ersichtlich, vereinbarte Versicherungssumme).
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung zur Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung zur Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung über den Sitz des Unternehmens mittels Eintrags in das Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschrift des Landes der Gemeinschaft oder des...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung über den Sitz des Unternehmens mittels Eintrags in das Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschrift des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem es ansässig ist.
Nachweis der Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister).
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung zum Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung zum Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers / Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen vorzulegen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten.
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: § 319...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten.
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: § 319 Handelsgesetzbuch, Wirtschaftsprüfordnung.
Durch den Bieter sind zudem zu übergeben:
Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften Stand 2024, lizensiert für Bieter.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung gemäß der „Grundsätze guter Unternehmens- und Beteiligungsführung im Bereich des Bundes“, Teil I - Public Corporate Governance Kodex des...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung gemäß der „Grundsätze guter Unternehmens- und Beteiligungsführung im Bereich des Bundes“, Teil I - Public Corporate Governance Kodex des Bundes, Punkt 8.2.3.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Erklärung, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung über den Sitz des Unternehmens mittels Eintrags in das Berufsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschrift des Landes der Gemeinschaft oder des...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung über den Sitz des Unternehmens mittels Eintrags in das Berufsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschrift des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem es ansässig ist. Angabe, dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat.
Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorzulegen.
Nachweis der Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister).
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Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
“Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigten Vertreter”
“Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen...”
Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. Eine entsprechende Erklärung ist vom Bieter mit dem Angebot abzugeben und wird im Auftragsfall Vertragsbestandteil.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: Leitweg-ID: 991-02380-92
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 228 9499 0📞
Fax: +49 228 9499 400 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB lautet wie folgt:
Einleitung; Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 020-067801 (2026-01-28)