Auftragsbekanntmachung (2026-03-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Abwicklung des ärztlichen Sprechstundenbedarfs (SSB) und des Impfstoffbezugs in Hamburg
Referenznummer: vdek - 052 - EU - 2026
Kurze Beschreibung:
“Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen der Abwicklung des ärztlichen Sprechstundenbedarfs (SSB) und des Impfstoffbezugs im KV-Bereich Hamburg.”
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Diverse Dienstleistungen im Gesundheitswesen📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek) vertreten durch die Leiterin der Landesvertretung Hamburg handelt als Federführer für die Krankenkassen und...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek) vertreten durch die Leiterin der Landesvertretung Hamburg handelt als Federführer für die Krankenkassen und Krankenkassenverbände in Hamburg: Gegenstand der Leistungen des Auftragnehmers ist die Abwicklung des vertragsärztlichen Sprechstundenbedarfs und Impfstoffbezuges (im folgenden Sprechstundenbedarf genannt) im Bereich der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg ab dem 1. Januar 2027. Der Auftragnehmer übernimmt für die Auftraggeber nach den Bestimmungen dieser Vereinbarung die Prüfung, Bezahlung und Kostenumlage des vertragsärztlichen Sprechstundenbedarfs in Hamburg. Dies gilt für alle Sprechstundenbedarfsverordnungen der an der vertragsärztlichen Versorgung in Hamburg teilnehmenden Vertragsärzte für die Behandlung der in der Vereinbarung über die vertragsärztliche Verordnung von Sprechstundenbedarf genannten Personenkreise, die mit Datum ab 1. Januar 2027 ausgestellt sind.
Dazu gehören folgende Aufgaben
-Annahme, Prüfen, Archivieren und Vernichten von Verordnungsdatensätzen, Images und Verordnungsblättern nach § 300 SGB V
-Annahme, Prüfen und Begleichen, Archivieren und Vernichten der Rechnungen
-Anforderung von Vorschüssen auf die Ausgaben und Kostenumlage der endgültigen Beträge
-Führen von Treuhandkonten
-Zahlungsabwicklung
-Sachlich-rechnerische Prüfung, bei welcher die Verordnungsblätter im Hinblick auf mögliche Irrläufer und formale Fehler überprüft werden
-Pharmafachliche Prüfung, bei welcher die Einhaltung der gesetzlichen und vertraglichen Regelungen, sowie das Erkennen möglicher Fehler bei
der Geltendmachen der Beanstandungen, die sich aus den Prüfkonzepten ergeben, und Bearbeitung von Einsprüchen
-Erstellung und Nachverfolgung von Regressanträgen gegenüber Ärzten
-Absetzungs- und Korrekturverfahren mit automatisiertem Rückfluss in den Zahlungsprozess
-Bearbeitung von Einsprüchen gegen Retaxierungen und Durchführung des Absetzungsmanagements
-Datenaufbereitung
-Datenlieferungen an externe Stellen
-Individuelle Auswertungen und Datenabfragen
-Meldeverfahren Impfstoffabschläge nach § 130 a Abs. 2 SGB V
-Fachliche Unterstützung
-Bindung der Sonstigen Lieferanten
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Ort der Leistung: Hamburg🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2027-01-01 📅
Datum des Endes: 2032-12-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Der Vertrag kann zweimalig um 36 Monate verlängert werden und läuft dann, ohne das es einer Kündigung bedarf, zum 31.12.2038 aus.” Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept:
Beim Zuschlagskriterium Qualität werden maximal auf das beste Konzept 700 Punkte vergeben. Hier kommt es dem Auftraggeber auf folgende Aspekte an:
Umsetzung des Lastenheftes
Umsetzung des Prüfkonzepts
Umsetzung des Statistikkonzepts
Umsetzung des Datenschutzes
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Bewertungsmatrix (Anlage13).
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-04-28 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-04-28 09:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 122
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Referenzen belegen eine umfassende Kenntnis der Thematik. Nachweis von mind. drei Referenzen (möglichst unter Angabe der vollständigen Adresse und...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Referenzen belegen eine umfassende Kenntnis der Thematik. Nachweis von mind. drei Referenzen (möglichst unter Angabe der vollständigen Adresse und Ansprechpartner) bei denen vergleichbare Verträge abgeschlossen wurden. Die Vergleichbarkeit ist darzustellen. Der Bieter hat sicherzustellen, dass die erforderlichen Einwilligungen des Referenzgebers in die Weitergabe der Eckdaten zu den Referenzprojekten und in der Weitergabe von Kontaktdaten vorliegen. Eine Anonymisierung ist zulässig, soweit die geforderten Angaben für die Bewertung der Referenzprojekte noch ersichtlich sind. Der Auftraggeber behält sich vor, Angaben zu Referenzprojekten beim Referenzgeber zu verifizieren. Weitere Ausführungen zu den Mindestanforderungen der Geeignetheit, der zu vergebenden Leistung, beim Nachweis der Referenzen entnehmen sie der Anlage 4.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Angabe über eine bestehende angemessene Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (Mindestdeckungssumme je Schadensfall von 5 Mio. € und einer...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Angabe über eine bestehende angemessene Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (Mindestdeckungssumme je Schadensfall von 5 Mio. € und einer Jahresmindestsumme von 10 Mio. €) oder Erklärung, im Falle der Beauftragung eine solche abzuschließen und nachzuweisen. (Anlage 9)
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister. Unternehmen, die weder im Berufs- noch Handelsregister noch einem anderen Register...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister. Unternehmen, die weder im Berufs- noch Handelsregister noch einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind oder einen anderen geeigneten Zulassungsnachweis vor, der einen Aufschluss über sie Art der beruflichen Tätigkeit zulässt. (Eigenerklärung/Kopien siehe auch Checkliste Seite 17)
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung zur Eintragung im Gewerbezentralregister über den Bewerber (bei ausländischen Bewerbern Unterlagen gemäß
Anhang XI der Richtlinie 2014/24EU)...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung zur Eintragung im Gewerbezentralregister über den Bewerber (bei ausländischen Bewerbern Unterlagen gemäß
Anhang XI der Richtlinie 2014/24EU) Falls vorhanden, Auszug aus dem Gewerberegister ggf. auch Kopie nach § 150 Abs. 1 Gewerbeordnung über den Bewerber nicht älter als 12 Monate.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Öffentliche Aufträge werden nicht an Unternehmen vergeben, bei den Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Der vdek hat zu prüfen, ob...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Öffentliche Aufträge werden nicht an Unternehmen vergeben, bei den Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Der vdek hat zu prüfen, ob zwingende oder fakultative Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen könnten bzw. müssen. Hierzu dient das Formular Eigenerklärung Ausschlussgründe (Anlage 3).
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Das Formular Firmenprofil ist vollständig auszufüllen und Ihrem Angebot beizufügen. Die Angaben werden benötigt für die vor dem Zuschlag einzuholende...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Das Formular Firmenprofil ist vollständig auszufüllen und Ihrem Angebot beizufügen. Die Angaben werden benötigt für die vor dem Zuschlag einzuholende Registerauskunft insbesondere nach § 6 Wettbewerbsregistergesetz (Anlage 8).
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Ggf. Eignungsleihe/Unterauftragnehmererklärung und Verpflichtung
Zusätzlich für den Leistungsteil des Unterauftragnehmers.
Eigenerklärung Ausschlussgründe...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Ggf. Eignungsleihe/Unterauftragnehmererklärung und Verpflichtung
Zusätzlich für den Leistungsteil des Unterauftragnehmers.
Eigenerklärung Ausschlussgründe • Referenzvordruck • Auszug Berufs-und Handelsregister • Erklärung zu Eintragungen im Gewerberegister
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Bietergemeinschaftserklärung
zusätzlich bei Bietergemeinschaften, sowie für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft • Eigenerklärung Ausschlussgründe •...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Bietergemeinschaftserklärung
zusätzlich bei Bietergemeinschaften, sowie für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft • Eigenerklärung Ausschlussgründe • Referenzvordruck • Auszug Berufs- und Handelsregister • Erklärung zu Eintragungen im Gewerberegister (Anlage 6)
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung Bafin
Der Auftragnehmer begleicht im Auftrag des Auftraggebers die Rechnungen der Apothekenrechenzentren und der Sonstigen Lieferanten unter...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung Bafin
Der Auftragnehmer begleicht im Auftrag des Auftraggebers die Rechnungen der Apothekenrechenzentren und der Sonstigen Lieferanten unter Berücksichtigung der festgestellten Beanstandungen entsprechend den gesetzlichen und vertraglichen Regelungen des jeweils geltenden Arzneiversorgungsvertrages und gesonderter Lieferan-tenverträge zu Lasten eines einzurichtenden Treuhandkontos. Damit wird eine nach § 10 Abs. 1 ZAG i.V.m. § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 ZAG (Finanztransfergeschäfte) erlaubnispflichtige Dienstleistung erbracht. Zur Abrechnung des kassenärztlichen Sprechstundenbedarfs für die gesetzlichen Krankenkassen über Treuhandkonten muss der Bieter von daher zwingend einen Erlaubnisbescheid der Bundesanstalt für Finanz-dienstleistungsaufsicht (BaFin) zur Erbringung von Finanztransfergeschäften nach § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 ZAG vorlegen („Erlaubnis als Zahlungsdienst das Finanztransfergeschäft (§ 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 ZAG) zu erbringen“). Eine entsprechende Kopie ist beizulegen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Erklärung Personal
Es ist darzulegen, inwiefern der Bieter die quantitativen als auch die erforderlichen qualitativen Personal-Kapazitäten zur Erfüllung der...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Erklärung Personal
Es ist darzulegen, inwiefern der Bieter die quantitativen als auch die erforderlichen qualitativen Personal-Kapazitäten zur Erfüllung der in der Leistungsbeschreibung dargestellten Dienstleistung vorweisen kann. (Anlage 14)
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Bei der hier ausgeschriebenen Dienstleistung werden sensible personenbezogene Daten und Kundendaten durch den Dienstleister verarbeitet. Es wird von daher...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Bei der hier ausgeschriebenen Dienstleistung werden sensible personenbezogene Daten und Kundendaten durch den Dienstleister verarbeitet. Es wird von daher gefordert, dass der Bieter als Nachweis für ein strukturiertes und professionelles Sicherheitsmanagementsystem (ISMS) etabliert hat.
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Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
“Für den Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen...”
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Für den Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse
Nationale Registrierungsnummer: 000
Postleitzahl: 40213
Postort: Düsseldorf
Region: Düsseldorf, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabestelle@vdek.com📧
Telefon: +49 0211 81950000📞
URL: www.aok.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
Haupttätigkeit
Gesundheit
Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag umfasst die gemeinsame Beschaffung ✅ Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E49175371🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E49175371🌏
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Nationale Registrierungsnummer: 022894990
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +492289499163📞 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Nationale Registrierungsnummer: 022894990
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +492289499163📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 134 Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 134 Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung
an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen,
bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und
Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. 2) Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein
Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 Form, Inhalt 1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein
Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 062-218348 (2026-03-27)