Anmietung eines zivilen Wohnbootes/-schiffes inkl. Ausstattung für Unterkunft und Verwaltung, Betrieb und Versorgung für den Zeitraum vom 01.04.2026 bis voraussichtlich 31.12.2026 im Marinearsenal Rostock Warnowwerft
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-02-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-01-20.
Auftragsbekanntmachung (2026-01-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Anmietung Wohnschiff inkl. Dienstleistungen
Reference number: 6002970927-BwDLZ Rostock
Kurze Beschreibung:
“Anmietung eines zivilen Wohnbootes/-schiffes inkl. Ausstattung für Unterkunft und Verwaltung, Betrieb und Versorgung für den Zeitraum vom 01.04.2026 bis...”
Kurze Beschreibung
Anmietung eines zivilen Wohnbootes/-schiffes inkl. Ausstattung für Unterkunft und Verwaltung, Betrieb und Versorgung für den Zeitraum vom 01.04.2026 bis voraussichtlich 31.12.2026 im Marinearsenal Rostock Warnowwerft
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Art des Vertrags: services
Produkte/Dienstleistungen: Vermietung von Booten mit Besatzung📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Leistung wird als Gesamtleistung vergeben. Eine Losaufteilung ist nicht vorgesehen, da es sich um einen Standortbereich handelt und eine losweise...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Leistung wird als Gesamtleistung vergeben. Eine Losaufteilung ist nicht vorgesehen, da es sich um einen Standortbereich handelt und eine losweise Vergabe nicht im Sinne der Beschaffungsbeschleunigung wäre.
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Ort der Leistung: Rostock, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-04-01 📅
Datum des Endes: 2026-12-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Der Vertrag kann gemäß vertraglich vereinbarter Verlängerungsoption verlängert werden.” Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept der Leistungserbringung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25.00
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 75.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-02-20 13:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-02-20 13:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Die Angebotsöffnung wird elektronisch durchgeführt.”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 45
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“vgl. Checkliste Anlage A” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Aufkagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
ACHTUNG - Sicherheits- und...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Aufkagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
ACHTUNG - Sicherheits- und Ortbestimmungen beachten!
“Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der...”
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: t: 022894990
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 2289499-0📞
Fax: +49 2289499-163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 015-048705 (2026-01-20)