Auftragsbekanntmachung (2026-01-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Arbeitstisch- und Schrankanlagen
Referenznummer: 661_11.02
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand der Beschaffung sind die Lieferung und Montage von Arbeitstisch- und Schrankanlagen aus Stahlblech und/oder Chromnickelstahl.”
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Möbel für ärztliche Zwecke📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 0.01 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Für die wirtschaftliche Neuordnung des Klinikverbundes Südwest werden die Klinikstandorte Böblingen und Sindelfingen in einem Neubau auf dem Flugfeldgelände...”
Beschreibung der Beschaffung
Für die wirtschaftliche Neuordnung des Klinikverbundes Südwest werden die Klinikstandorte Böblingen und Sindelfingen in einem Neubau auf dem Flugfeldgelände in Böblingen zusammengelegt. Gemäß Aufgabenstellung galt es, die medizinischen Belange eines Großklinikums mit seinen engen Funktionsbeziehungen mit dem städtebaulichen Kontext, aufbauend auf den Ergebnissen des städtebaulichen Ideen-Wettbewerbs zu vereinen. Dabei sollen die Bezüge zum Bahnhof Böblingen / Stadtkern, sowie die städtebauliche Leitidee und Stadtentwicklung nahtlos an das Planungsgebiet in der Planung berücksichtigt und integriert werden. Es wird ein Haus mit ca. 700 Betten und 15 OP-Sälen (davon 2 Reserveflächen) geplant. Der Auftraggeber ist die Klinikverbund Südwest gGmbH im Namen und auf Rechnung für den Eigenbetrieb Gebäudemanagement des Landkreises Böblingen. Gegenstand der Beschaffung sind die Lieferung und Montage von Lagerungsschränken, Wand-Regalanlagen, Materialschrankanlagen, Arbeitstisch-Schrankanlagen, Regalen halbhoch, Standregalanlagen, Apothekerschrank, Hochschrankanlagen befahrbar, Katheterschränken, Hängeschränke aus Stahlblech und/oder Chromnickelstahl.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-02-20 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers an einem Termin (Öffnungstermin) unverzüglich nach Ablauf der...”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren)
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers an einem Termin (Öffnungstermin) unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Sonstige Personen sind im Öffnungstermin nicht zugelassen.
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Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Mit dem Angebot sind Eigenerklärungen darüber vorzulegen, dass der Bieter - in den vergangenen 3 Jahren weder selbst noch eine Person, deren Verhalten...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Mit dem Angebot sind Eigenerklärungen darüber vorzulegen, dass der Bieter - in den vergangenen 3 Jahren weder selbst noch eine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen zuzurechnen ist, bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB / § 6e EU Abs. 6 Nr. 1 VOB/A; - in den vergangenen 3 Jahren nicht zahlungsunfähig ist, dass über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, dass die Eröffnung eines solchen Verfahrensmangels Masse nicht abgelehnt worden ist, er sich nicht im Verfahren der Liquidation befinden oder seine Tätigkeit eingestellt ist, § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB / § 6e EU Abs. 6 Nr. 2 VOB/A; - in den vergangenen 3 Jahren weder selbst noch eine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen haben, durch die die Integrität in Frage gestellt wird, § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB / § 6e EU Abs. 6 Nr. 3 VOB/A; das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung; § 6e EU Abs. 3 gilt entsprechend; - in den vergangenen 3 Jahren weder selbst noch eine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen zuzurechnen ist, mit einem anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, § 124 Abs. 1 Nr.4 GWB / § 6e EU Abs. 6 Nr. 4 VOB/A; - in den vergangenen 3 Jahren keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrages erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB / § 6e EU Abs. 6 Nr. 7 VOB/A; - in den vergangenen 3 Jahren in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB / § 6e EU Abs. 6 Nr. 8 VOB/A; - dass kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegt;
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Mit dem Angebot sind Eigenerklärungen darüber vorzulegen, dass beim Bieter kein zwingender Ausschlussgrund nach § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG und §...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Mit dem Angebot sind Eigenerklärungen darüber vorzulegen, dass beim Bieter kein zwingender Ausschlussgrund nach § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG vorliegt.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Mit dem Angebot sind Eigenerklärungen darüber vorzulegen, - dass der Bieter die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Mit dem Angebot sind Eigenerklärungen darüber vorzulegen, - dass der Bieter die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, behält sich der Auftraggeber vor, eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für den Bieter zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen zu fordern; - dass der Bieter seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, behält sich der Auftraggeber vor, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit der Bieter beitragspflichtig ist, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt, sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vom Bieter zu fordern.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Mit dem Angebot hat der Bieter nachzuweisen, dass er in das Berufs- oder Handelsregister (Register der Industrie- und Handelskammer) seines Sitzes oder...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Mit dem Angebot hat der Bieter nachzuweisen, dass er in das Berufs- oder Handelsregister (Register der Industrie- und Handelskammer) seines Sitzes oder Wohnsitzes oder nach Maßgabe der Rechtsvorschriften seines Landes zuständigen Stelle eingetragen ist. Der Bieter hat einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister oder eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bieters vorzulegen, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bieters eine Eintragung vorgesehen ist (nicht älter als 6 Monate, maßgeblich ist der in der Bekanntmachung benannte Termin für die Einreichung der Angebote, Kopie/Scan ausreichend, bei fremdsprachigen Dokumenten mit deutscher Übersetzung). Bei Bietergemeinschaften gilt dies für sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Mit dem Angebot hat der Bieter eine Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 vom 08.04.2022 (EU-Sanktionspaket gegen Russland) abzugeben.”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Mit dem Angebot hat der Bieter eine Eigenerklärung zum Umsatz (EUR, netto) abzugeben, der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Mit dem Angebot hat der Bieter eine Eigenerklärung zum Umsatz (EUR, netto) abzugeben, der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen (Lieferung und Montage von Schrankanlagen) vergleichbar sind, aufgeteilt für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Mit dem Angebot sind mindestens drei (3) in Art und Umfang vergleichbare Referenzprojekte anzugeben, die für ein Krankenhaus oder einen vergleichbaren...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Mit dem Angebot sind mindestens drei (3) in Art und Umfang vergleichbare Referenzprojekte anzugeben, die für ein Krankenhaus oder einen vergleichbaren Gebäudetyp geleistet und innerhalb der letzten fünf (5) Jahre erfolgreich realisiert wurden. Als vergleichbar angesehen werden Leistungen der Lieferung und Montage von Arbeitstisch-/Schrank- und Regalanlagen in Stahlblech und Chromnickelstahl mit einem Auftragswert von mindestens 1.000.000 EUR netto. Die Leistung gilt als in den letzten fünf Jahren erbracht, wenn sie nach dem 31.12.2020 erbracht wurde. Folgende Angaben sind in Bezug auf die Referenzprojekte gefordert: - Angabe der Projektbezeichnung; - Angabe des Unternehmens, das Auftragnehmer des Projektes ist; - Angabe des Auftraggebers; - Angabe eines Ansprechpartners beim Auftraggeber (Name, Telefon, E-Mail); - Angaben zum Projekt - Ausführungszeitraum inklusive Datum der Abnahme; - Auftragssumme (EUR, netto); - Angabe des Gebäudetyps. Folgende Mindeststandards werden gefordert: - Angabe von mindestens drei Referenzen - Auftragswert mindestens 1.000.000 EUR netto - Leistungen für ein Krankenhaus oder einen vergleichbaren Gebäudetyp
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Im Auftragsfall hat die gesamte Kommunikation mit dem Auftraggeber in Deutsch zu erfolgen und die benannten Ansprechpartner des Auftragnehmers haben die...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Im Auftragsfall hat die gesamte Kommunikation mit dem Auftraggeber in Deutsch zu erfolgen und die benannten Ansprechpartner des Auftragnehmers haben die deutsche Sprache verhandlungssicher zu beherrschen.
“#Bekanntmachungs-ID: CXRAYYGYRZD#
Ausführliche Informationen sowie Anleitungen zum Vergabemarktplatz und zur elektronischen Angebotsabgabe über das...”
#Bekanntmachungs-ID: CXRAYYGYRZD#
Ausführliche Informationen sowie Anleitungen zum Vergabemarktplatz und zur elektronischen Angebotsabgabe über das Bietertool finden Sie im Service Support Center von Cosinex unter https://support.cosinex.de/unternehmen/ Weitere hilfreiche Informationen zur Abgabe eines elektronischen Angebots können Sie zudem dem Leitfaden (Formblatt B_01 in den Vergabeunterlagen) entnehmen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Telefon: +49 7219268-730📞
Fax: +49 7219263-985 📠
URL: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2026/S 016-050034 (2026-01-21)
Auftragsbekanntmachung (2026-02-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 0.01 EUR 💰
Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-02-25 11:00:00 📅
Änderungen Neuer Wert
Text:
“Pkt. 5.1.11. Auftragsunterlagen: Die Frist zur Anforderung zusätzlicher Informationen wird bis 16.02.2026 verlängert. Pkt. 5.1.12. Bedingungen für die...”
Text
Pkt. 5.1.11. Auftragsunterlagen: Die Frist zur Anforderung zusätzlicher Informationen wird bis 16.02.2026 verlängert. Pkt. 5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe: Die Frist für den Eingang der Angebote wird bis 25.02.2026, 11.00 Uhr, verlängert.
“Verlängerung der Angebotsfrist bis 25.02.2026”
Quelle: OJS 2026/S 030-101332 (2026-02-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-04-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 0.01 EUR 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 0.01 EUR 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (höchstes Angebot): 0.01 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (niedrigstes Angebot): 0.01 💰
Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Vertragsnummer: FFK-151-661_11.02
Datum des Vertragsabschlusses: 2026-04-13 📅
Titel: Arbeitstisch- und Schrankanlagen
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Höchstes Angebot: 0.01 💰
Niedrigstes Angebot: 0.01 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0.01 EUR 💰
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Metallwarenfabrik Walter H. Becker GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE129258109
Postleitzahl: 84371
Postort: Triftern
Region: Rottal-Inn🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪