Aufbau eines KI-basierten Monitorings mit Fernerkundungsdaten der Landbedeckung für das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum (HMWVW)
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-02-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-01-20.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2026-01-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Aufbau eines KI-basierten Monitorings mit Fernerkundungsdaten der Landbedeckung für das HMWVW
Referenznummer: VG-3000-2026-0003
Kurze Beschreibung:
“Aufbau eines KI-basierten Monitorings mit Fernerkundungsdaten der Landbedeckung für das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und...”
Kurze Beschreibung
Aufbau eines KI-basierten Monitorings mit Fernerkundungsdaten der Landbedeckung für das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum (HMWVW)
Mehr anzeigen
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 008 000 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum (HMWVW) beabsichtigt, über die HZD ein Projekt zum KI-basierten...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum (HMWVW) beabsichtigt, über die HZD ein Projekt zum KI-basierten Monitoring mit Fernerkundungsdaten der Landbedeckung zu vergeben. Fachliche Grundlage hierfür sollen die Ergebnisse des 2025 abgeschlossenen Fernerkundungsforschungsprojekts "Sina Keller et al. - "Entwicklung von Planungshilfen für Klimaschutz und Klimaanpassung in der räumlichen Gesamtplanung mittels Fernerkundung" https://landesplanung.hessen.de/klima/klimaanpassung-und-klimaschutz-mittels-fernerkundung (im Folgenden: FuE-Projekt) bilden.
Im FuE-Projekt wurden mittels eines KI-basierten Segmentierungsmodells auf Basis von Befliegungs- und Satellitendaten zentrale Landbedeckungsklassen abgeleitet. Dazu gehörten Vegetationsflächen (differenziert nach drei Wuchshöhen), Versiegelungsgrade (voll-, teil- und unversiegelt, Dächer) sowie der Bestand an Photovoltaikanlagen - unterteilt in Dach-PV und Freiflächen-Photovoltaik (FF-PV). Ergänzend wurden erste Grünindikatoren wie NDVI, Grünvolumen, Grünerreichbarkeit und Gross Primary Production (GPP) berechnet.
Das ausschreibungsgegenständliche Monitoring durch Fernerkundung soll unmittelbar auf den Ergebnissen des FuE-Projekts aufbauen und Fachgrundlagen für verschiedene Fragestellungen in der räumlichen Planung in Hessen liefern.
Das Monitoring ist für eine Laufzeit von insgesamt fünf Jahren vorgesehen, beginnend mit der Beauftragung im Laufe des Jahres 2026. Die Datenzusammenstellung und -auswertung hat alle zwei Jahre zu erfolgen. Der genaue Zyklus wird in Abstimmung mit dem Auftraggeber (AG) festgelegt; eine grobe Orientierung ist in der nachfolgenden Tabelle 1 in Ziff. 2 der Leistungsbeschreibung aufgeführt. Der AN hat für jeden Zyklus die Ergebnisse inklusive des Monitoringberichts innerhalb eines Jahres nach Datenerhalt bereitzustellen. Die Ergebnisse sind zunächst in einer Entwurfsfassung vorzulegen und nach Freigabe durch den AG als Endfassung zu übergeben. Der AN hat die Projektorganisation so auszurichten, dass eine kontinuierliche und fristgerechte Bearbeitung gewährleistet wird. Hierzu gehören die Einhaltung der vereinbarten Abgabetermine, die regelmäßige Bereitstellung der Zwischenstände sowie die Sicherstellung einer vollständigen Dokumentation aller Ergebnisse. Der AN hat hierfür eine geeignete Meilensteinplanung (mit zugeordneter Kostendarstellung) zu erstellen und diese mit dem AG abzustimmen. Sofern unvermeidbar, können einzelne Arbeitsschritte aus den Datenerfassungsjahren 2026 und 2028 in die Jahre 2027 und 2029 verschoben werden (z. B. Dokumentationsarbeiten). Dies ist transparent darzustellen und eine Modifizierung des Mittelflusses mit dem AG abzustimmen. Grundsätzlich ist durch eine geeignete Meilensteinplanung ein möglichst hoher Mittelabfluss der für das betreffende Datenerfassungsjahr vorgesehenen Summe zu gewährleisten.
Die Meilensteinplanung sollte gewährleisten, dass der finale Monitoringbericht wie geplant 2030 bereitgestellt wird, da er lediglich eine Aktualisierung des vorhergehenden Monitoringberichts beinhaltet. Hierfür ist die finale Zeitplanung bei Bereitstellung der aktuellen Befliegungsdaten mit dem AG abzustimmen.
Das zur Vergabe vorgesehene Projekt hat die fachlichen Ergebnisse und Methoden aus dem oben genannten FuE-Projekt als Orientierung aufzugreifen. Der AN hat darauf aufbauend ein eigenständiges, robustes Verfahren zu entwickeln, das die Ergebnisse methodisch fortführt, um sie für einen operativen Monitoringbetrieb nutzbar zu machen. Hierbei hat der AN insbesondere sicherzustellen, dass der Bestand und seine Veränderung bei der Vegetation, der Versiegelung und den Photovoltaikanlagen (Dach- und FF-PV) für die Dauer von fünf Jahren, beginnend ab 2026, automatisiert erfasst werden. Die Durchführung des Monitorings hat zweijährlich zu erfolgen. Zudem hat der AN die oben genannten vier Grünindikatoren in denselben Intervallen zu berechnen und fortzuschreiben (darunter GPP optional).
Von besonderer Relevanz ist das PV-Monitoring: Die Erfassung von Dach-PV und Freiflächen-PV hat regelmäßig, transparent und nachvollziehbar zu erfolgen, um den Fortschritt bei der Umsetzung des gesetzlichen Ziels einer PV-Nutzung auf etwa 1 % der Landesfläche (davon ca. 50 % als FF-PV) belastbar zu dokumentieren.
Da die im FuE-Projekt entwickelten Modelle ausschließlich im Forschungsbericht beschrieben sind und dem AN nicht direkt zur Verfügung gestellt werden, dienen sie ausschließlich als fachliche Leitplanke. Der AN hat anhand dieser Informationen eine neue, automatisch anwendbare Modelllösung zu entwickeln, die inhaltlich anschlussfähig ist und eine belastbare Vergleichbarkeit der gewonnenen Ergebnisse über Zeitreihen gewährleistet. Die Ergebnisse sollen in einem schlanken Monitoringbericht ausgewertet werden. Zusätzlich sollen die erfassten Parameter und die Auswertungen in der bestehenden WebGIS-Anwendung (WebGIS - Klimaschutz und Klimaanpassung (abgerufen Oktober 2025)) auf dem Landesplanungsportal veröffentlicht werden.
Weitere Einzelheiten zur Auftragsausführung sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen (Datei "B 03 Leistungsbeschreibung")
Mehr anzeigen
Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:other-sme#”
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Die Leistung kann grundsätzlich ortsunabhängig erbracht werden. Eine physische Präsenz am Sitz des Auftraggebers ist nicht erforderlich, sofern die Leistung...”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
Die Leistung kann grundsätzlich ortsunabhängig erbracht werden. Eine physische Präsenz am Sitz des Auftraggebers ist nicht erforderlich, sofern die Leistung ordnungsgemäß digital erbracht werden kann.
Die Bereitstellung der Ergebnisse (Daten, Auswertungen, Berichte, Dokumentationen usw.) erfolgt an den Auftraggeber in elektronischer Form (z. B. per E-Mail, über ein gesichertes Übertragungsportal oder einen vereinbarten Cloud-Speicher).
Mehr anzeigen
Ort der Leistung: Wiesbaden, Kreisfreie Stadt🏙️
Dauer: 60 (MONTH)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Der AG ist berechtigt, diesen Vertrag zweimal um jeweils 24 Monate zu verlängern. Die Ausübung der Verlängerungsoption erfolgt einseitig durch schriftliche...”
Beschreibung der Optionen
Der AG ist berechtigt, diesen Vertrag zweimal um jeweils 24 Monate zu verlängern. Die Ausübung der Verlängerungsoption erfolgt einseitig durch schriftliche Erklärung des AG gegenüber dem AN spätestens drei (3) Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit. Die maximale Vertragslaufzeit dieses Vertrages einschließlich aller Verlängerungen beträgt neun (9) Jahre. Nach Ablauf der maximalen Vertragslaufzeit von neun (9) Jahren endet dieser Vertrag automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Über die Vertragsverlängerung entscheidet der AG spätestens im 5. Vertragsjahr, sofern die entsprechenden Haushaltsmittel bereitstehen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistung (Projektskizze)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60.00
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 40.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-02-25 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-02-25 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Mindestanforderung: Darstellung von mindestens zwei Referenzen (Datei "A 08 Referenzen") aus den letzten fünf Jahren (Stichtag "Ablauf der Angebotsfrist")....”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Mindestanforderung: Darstellung von mindestens zwei Referenzen (Datei "A 08 Referenzen") aus den letzten fünf Jahren (Stichtag "Ablauf der Angebotsfrist"). Hierüber sind die untenstehenden Anforderungen (A) und (B) mindestens einmal nachzuweisen:
(A) Dauerhafte und prozesssichere Verarbeitung, Speicherung und Bereitstellung von großen Geodatenmengen (z. B. landesweite Orthophotos, Höhenmodelle, Satellitendaten sowie Rasterdaten im 1 m-Auflösungsmaßstab) im Umfang von mindestens 300 Gigabyte. Darüber hinaus ist der Umgang mit skalierbaren Datenpipelines zu belegen.
(B) Entwicklung oder Weiterentwicklung und Anwendung eines KI-Modells zur Verarbeitung von Fernerkundungsdaten.
Der Referenzzeitraum der letzten fünf Jahren wurde zur Sicherstellung eines ausreichenden Wettbewerbs gewählt (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 1 Hs. 2 VgV).
Das geforderte Kriterium zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit stellt eine Mindestanforderung an die Eignung dar. Diese Mindestanforderung steht mit dem Auftraggegenstand im sachlichen Zusammenhang und ist durch ihn gerechtfertigt. Die Nichterfüllung dieser Anforderung führt zwingend zu einem Ausschluss vom Vergabeverfahren.
In der Referenzvorlage ist abschließend die Person des Erklärenden namentlich anzugeben.
Die Vergabestelle behält sich die Überprüfung der Referenzen bei dem Referenzauftraggeber vor. Für einen solchen Fall wird die Vergabestelle von dem Bieter die Benennung eines Ansprechpartners mit Kontaktdaten (Telefonnummer und E-Mail) nachfordern.
Mehr anzeigen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Mindestanforderung: Die Bieter sind aufgefordert, in der Eigenerklärung (Datei "A 09 Angaben zu Fachkraeften") die für die Leistungserbringung eingesetzten...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Mindestanforderung: Die Bieter sind aufgefordert, in der Eigenerklärung (Datei "A 09 Angaben zu Fachkraeften") die für die Leistungserbringung eingesetzten Fachkräfte zu benennen und die geforderten Angaben zu den Erfahrungen und Qualifikationen einzutragen.
Die in der Eigenerklärung unter Buchst. b) abgefragten Erfahrungen müssen nicht zwingend von einer Person erfüllt werden, d.h. diese Erklärung zu den technischen Fachkräften kann für jede Fachkräft entsprechend ihrer Erfahrung ausgefüllt und eingereicht werden. Jede der in der Eigenerklärung unter b) abgefragten Erfahrungen muss mindestens durch eine angebotene Fachkraft nachgewiesen werden.
Das geforderte Kriterium zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit stellt eine Mindestanforderung an die Eignung dar. Diese Mindestanforderung steht mit dem Auftraggegenstand im sachlichen Zusammenhang und ist durch ihn gerechtfertigt. Die Nichterfüllung dieser Anforderung führt zwingend zu einem Ausschluss vom Vergabeverfahren.
Mehr anzeigen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Angabe des Gesamtumsatzes des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren entsprechend dem Gründungsdatum oder dem Datum der...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Angabe des Gesamtumsatzes des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren entsprechend dem Gründungsdatum oder dem Datum der Tätigkeitsaufnahme des Unternehmens (Datei "A 07 Umsatzzahlen").
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Es wird darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Es wird darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen (Datei "A 02 Verpflichtungserklaerung_oeff_AG") zur Tariftreue und zum Mindestentgelt nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 12.07.2021 (GVBl. S. 338) mit dem Angebot abzugeben haben. Die Verpflichtungserklärung bezieht sich nicht auf Beschäftigte, die bei einem Bieter, Nachunternehmen und Verleihunternehmen im EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistung im EU-Ausland erbringen.
“Eine Beschreibung der zu vergebenden Leistung steht auf der Vergabeplattform des Landes Hessen (https://vergabe.hessen.de) zur Verfügung und muss dort...”
Eine Beschreibung der zu vergebenden Leistung steht auf der Vergabeplattform des Landes Hessen (https://vergabe.hessen.de) zur Verfügung und muss dort heruntergeladen werden.
Neben den in Ziffer 5.1.9 dieser EU-Bekanntmachung geforderten Unterlagen zum Beleg der Eignung haben die Bieter zusätzlich die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise mit dem Angebot einzureichen:
(1) Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen §§ 123, 124 GWB (Dateien "A 05 Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "A 06 Eigenerklaerung_Par_124_GWB"). Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die Erklärungen in der entsprechenden Form einzureichen. Bei Einsatz von (eignungsrelevanten) Unterauftragnehmern hat jeder Unterauftragnehmer die Erklärungen in der entsprechenden Form einzureichen.
(2) Eigenerklärung Artikel 5k EU-Verordnung 833/2014: Der Bieter hat die Eigenerklärung zum Artikel 5k der EU-Verordnung 833/2014 (Datei "A 10 Eigenerklaerung Artikel 5k EU-Verordnung 833-2014") ausgefüllt mit seinem Angebot einzureichen. Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Erklärung in der entsprechenden Form einzureichen.
(3) Erklärung Unternehmensdaten (Datei "A 04 Erklaerung_Unternehmensdaten"). Diese Erklärung dient lediglich statistischen Zwecken. Sie stellt kein Eignungskriterium dar.
4) Verpflichtungserklärung nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG): Bieter, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft sowie (eignungsrelevante) Unterauftragnehmer (§ 6 HVTG) haben die erforderliche Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn nach § 4 HVTG abzugeben (Datei "A 02 Verpflichtungserklaerung_oeff_AG").
(5) Vom Bieter selbst zu erstellende Projektskizze nach Ziff. 5.3.1 der Ausschreibungsbestimmungen (Siehe Datei "A 00 Ausschreibungsbestimmungen").
Zusätzliche Information zum geschätzten Wert des Auftrags in Ziff. 2.1.3 dieser EU-Bekanntmachung: Der nach den Regeln des § 3 VgV geschätzte Auftragswert (netto) beträgt insgesamt 1.008.000,00 €. Dieser Wert gliedert sich auf in einen geschätzten Wert (netto) für die fünfjährige Grundlaufzeit (674.000,00 €) und in einen geschätzten Wert (netto) für die Verlängerung um maximal vier Jahre (334.000,00 €). Für die Durchführung des Auftrags während der fünfjährigen Grundlaufzeit wird eine Kostenobergrenze von 674.000,00 € festgelegt, die von den Bietern nicht überschritten werden darf (= Ausschlusskriterium). Die Kostenobergrenze umfasst sämtliche mit der Leistungserbringung verbundenen Aufwendungen (z. B. Personal, Infrastruktur, Softwarelizenzen, Speicher, Hardware, Schulungen, Abstimmungsgespräche). Demnach werden nur solche Angebote gewertet, die die Kostenobergrenze einhalten. Angebote, die das Budget überschreiten, werden vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Für die fünfjährige Grundlaufzeit besteht die haushaltsrechtliche Absicherung bis zur Kostenobergrenze. Die Finanzierung der Verlängerung des Vertrages ist gegenwärtig ungesichert.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Nationale Registrierungsnummer: 06-25153000-14
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1 - 3
Postleitzahl: 64283
Postort: Darmstadt
Region: Darmstadt, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de📧
Telefon: +49 6151 126603📞
Fax: +49 611 327648534 📠
URL: https://www.rp-darmstadt.hessen.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 014-044271 (2026-01-20)
Auftragsbekanntmachung (2026-01-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 008 000 EUR 💰
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Mindestanforderung: Darstellung von mindestens zwei Referenzen (Datei "A 08 Referenzen") aus den letzten fünf Jahren (Stichtag "Ablauf der Angebotsfrist")....”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Mindestanforderung: Darstellung von mindestens zwei Referenzen (Datei "A 08 Referenzen") aus den letzten fünf Jahren (Stichtag "Ablauf der Angebotsfrist"). Hierüber sind die untenstehenden Anforderungen (A) und (B) mindestens einmal nachzuweisen:
(A) Dauerhafte und prozesssichere Verarbeitung, Speicherung und Bereitstellung von großen Geodatenmengen (z. B. landesweite Orthophotos, Höhenmodelle, Satellitendaten sowie Rasterdaten im 1 m-Auflösungsmaßstab) im Umfang von mindestens 300 Gigabyte. Darüber hinaus ist der Umgang mit skalierbaren Datenpipelines zu belegen.
Unter dem Begriff der Geodaten fallen alle Daten, die die Definition der INSPIRE-Richtlinie 2007/2/EG, Art. 3 Nr. 2 erfüllen.
(B) Entwicklung oder Weiterentwicklung und Anwendung eines KI-Modells zur Verarbeitung von Fernerkundungsdaten.
Der Referenzzeitraum der letzten fünf Jahren wurde zur Sicherstellung eines ausreichenden Wettbewerbs gewählt (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 1 Hs. 2 VgV).
Das geforderte Kriterium zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit stellt eine Mindestanforderung an die Eignung dar. Diese Mindestanforderung steht mit dem Auftraggegenstand im sachlichen Zusammenhang und ist durch ihn gerechtfertigt. Die Nichterfüllung dieser Anforderung führt zwingend zu einem Ausschluss vom Vergabeverfahren.
In der Referenzvorlage ist abschließend die Person des Erklärenden namentlich anzugeben.
Die Vergabestelle behält sich die Überprüfung der Referenzen bei dem Referenzauftraggeber vor. Für einen solchen Fall wird die Vergabestelle von dem Bieter die Benennung eines Ansprechpartners mit Kontaktdaten (Telefonnummer und E-Mail) nachfordern.
“Einfügen von Definition des Begriffs Geodaten in Ziff. 5.1.9.”
Quelle: OJS 2026/S 019-061522 (2026-01-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-04-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 008 000 EUR 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 312 980 EUR 💰
Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Vertragsnummer: CON-0001
Datum des Vertragsabschlusses: 2026-04-21 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 14
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 14
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 13
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 312 980 EUR 💰
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: mundialis GmbH & Co. KG
Nationale Registrierungsnummer: DE300200756
Postanschrift: Kölnstr. 99
Postleitzahl: 53111
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: ausschreibungen@mundialis.de📧
Telefon: +49 22838758085📞
Fax: +49 22896289957 📠
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2026/S 079-278747 (2026-04-22)