Die Europäische Verpackungsrichtlinie verpflichtet die Mitgliedsstaaten zur Berichterstat-tung über das Aufkommen und die Verwertung von Verpackungsabfällen. Das Vorhaben soll die für die Berichterstattung gemäß Verpackungsrichtlinie benötigten Daten für die Berichtsjahre 2024 und 2025 erheben und in einer für die Berichterstattung geeigneten Form bereitstellen. Für die Erhebung sollen die aktuellsten vorhandenen Vorgaben der Verpackungsrichtlinie und deren Durchführungsrechtsakte bei der Datenerhebung und -bereitstellung berück-sichtigt werden. Für das Berichtsjahr 2024 liegt die „Entscheidung der Kommission vom 22. März 2005 zur Festlegung der Tabellenformate für die Datenbank gemäß der Richtlinie 94/62/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Verpackungen und Verpackungsabfälle“ zuletzt geändert durch den Durchführungsbeschluss (EU) 2019/665 vom 17 April 2019 zugrunde. Für die Berechnung sind die in Anhang II des Durchführungsbeschlusses genannten Berechnungspunkte zu berücksichtigen. Die Zahlen sollen auch dazu genutzt werden um die Mengen der nicht recycelten Kunststoffverpackungsabfälle zu berechnen, die Grundlage für die Eigenmittel der EU gemäß Beschluss 2020/2053 EG sind. Die Vorgaben der Verpackungsrichtlinie und zu den Daten für die Eigenmittel müssen mit dem Vorhaben eingehalten werden. Das bedeutet, dass beispielsweise eine ausreichende Transparenz und nachvollziehbare Ermittlung der benötigten Daten und Qualitätssicherung der Daten notwendig ist. Die Vorgehensweise ist vor Beginn der Erhebungen mit dem Umweltbundesamt abzustimmen. Bestandteil des Projekts sind die Aktualisierung des Inventories, das Ausfüllen der Fragebögen von Eurostat zu den Berichtspflichten inklusive der Quality Reports und die Unterstützung bei der Beantwortung von Rückfragen der Europäische Kommission. Die Europäische Kommission wird voraussichtlich 2026 oder 2027 einen Inspektionsbesuch in Deutschland durchführen bei dem nachgewiesen werden muss, dass die europäischen Vorgaben bei der Erhebung und Verarbeitung der Daten zu den nicht recycelten Kunststoffverpackungen eingehalten werden. Die Auftragnehmer müssen den Inspektionsbesuch vorbereiten, beim Besuch die Methodik und die Daten vorstellen sowie Nachfragen (auch im Nachgang zum Inspektionsbesuch) beantworten. Falls bei oder nach dem Inspek-tionsbesuch Änderungs- oder Ergänzungsbedarfe im Inventory oder der Erhebung fest-gestellt werden, sind diese von den Auftragnehmern fristgerecht umzusetzen. Sollten von der Europäischen Kommission zusätzliche Daten oder Informationen zu den Daten für die Jahre 2024, 2025 oder die Vorjahre gefordert werden, sind diese bereitzustellen. Gegebenenfalls sind dafür zusätzliche Arbeiten erforderlich. Für weitere fachliche Einzelheiten witd auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-03-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-01-30.
Auftragsbekanntmachung (2026-01-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Aufkommen und Verwertung von Verpackungsabfällen in Deutschland im Jahr 2024 und 2025
Referenznummer: Projekt 206237,Az 34 219/00017
Kurze Beschreibung:
“Die Europäische Verpackungsrichtlinie verpflichtet die Mitgliedsstaaten zur Berichterstat-tung über das Aufkommen und die Verwertung von...”
Kurze Beschreibung
Die Europäische Verpackungsrichtlinie verpflichtet die Mitgliedsstaaten zur Berichterstat-tung über das Aufkommen und die Verwertung von Verpackungsabfällen. Das Vorhaben soll die für die Berichterstattung gemäß Verpackungsrichtlinie benötigten Daten für die Berichtsjahre 2024 und 2025 erheben und in einer für die Berichterstattung geeigneten Form bereitstellen.
Für die Erhebung sollen die aktuellsten vorhandenen Vorgaben der Verpackungsrichtlinie und deren Durchführungsrechtsakte bei der Datenerhebung und -bereitstellung berück-sichtigt werden. Für das Berichtsjahr 2024 liegt die „Entscheidung der Kommission vom 22. März 2005 zur Festlegung der Tabellenformate für die Datenbank gemäß der Richtlinie 94/62/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Verpackungen und Verpackungsabfälle“ zuletzt geändert durch den Durchführungsbeschluss (EU) 2019/665 vom 17 April 2019 zugrunde. Für die Berechnung sind die in Anhang II des Durchführungsbeschlusses genannten Berechnungspunkte zu berücksichtigen. Die Zahlen sollen auch dazu genutzt werden um die Mengen der nicht recycelten Kunststoffverpackungsabfälle zu berechnen, die Grundlage für die Eigenmittel der EU gemäß Beschluss 2020/2053 EG sind. Die Vorgaben der Verpackungsrichtlinie und zu den Daten für die Eigenmittel müssen mit dem Vorhaben eingehalten werden. Das bedeutet, dass beispielsweise eine ausreichende Transparenz und nachvollziehbare Ermittlung der benötigten Daten und Qualitätssicherung der Daten notwendig ist. Die Vorgehensweise ist vor Beginn der Erhebungen mit dem Umweltbundesamt abzustimmen.
Bestandteil des Projekts sind die Aktualisierung des Inventories, das Ausfüllen der Fragebögen von Eurostat zu den Berichtspflichten inklusive der Quality Reports und die Unterstützung bei der Beantwortung von Rückfragen der Europäische Kommission. Die Europäische Kommission wird voraussichtlich 2026 oder 2027 einen Inspektionsbesuch in Deutschland durchführen bei dem nachgewiesen werden muss, dass die europäischen Vorgaben bei der Erhebung und Verarbeitung der Daten zu den nicht recycelten Kunststoffverpackungen eingehalten werden. Die Auftragnehmer müssen den Inspektionsbesuch vorbereiten, beim Besuch die Methodik und die Daten vorstellen sowie Nachfragen (auch im Nachgang zum Inspektionsbesuch) beantworten. Falls bei oder nach dem Inspek-tionsbesuch Änderungs- oder Ergänzungsbedarfe im Inventory oder der Erhebung fest-gestellt werden, sind diese von den Auftragnehmern fristgerecht umzusetzen. Sollten von der Europäischen Kommission zusätzliche Daten oder Informationen zu den Daten für die Jahre 2024, 2025 oder die Vorjahre gefordert werden, sind diese bereitzustellen. Gegebenenfalls sind dafür zusätzliche Arbeiten erforderlich.
Für weitere fachliche Einzelheiten witd auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Europäische Verpackungsrichtlinie verpflichtet die Mitgliedsstaaten zur Berichterstat-tung über das Aufkommen und die Verwertung von...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Europäische Verpackungsrichtlinie verpflichtet die Mitgliedsstaaten zur Berichterstat-tung über das Aufkommen und die Verwertung von Verpackungsabfällen. Das Vorhaben soll die für die Berichterstattung gemäß Verpackungsrichtlinie benötigten Daten für die Berichtsjahre 2024 und 2025 erheben und in einer für die Berichterstattung geeigneten Form bereitstellen.
Für die Erhebung sollen die aktuellsten vorhandenen Vorgaben der Verpackungsrichtlinie und deren Durchführungsrechtsakte bei der Datenerhebung und -bereitstellung berück-sichtigt werden. Für das Berichtsjahr 2024 liegt die „Entscheidung der Kommission vom 22. März 2005 zur Festlegung der Tabellenformate für die Datenbank gemäß der Richtlinie 94/62/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Verpackungen und Verpackungsabfälle“ zuletzt geändert durch den Durchführungsbeschluss (EU) 2019/665 vom 17 April 2019 zugrunde. Für die Berechnung sind die in Anhang II des Durchführungsbeschlusses genannten Berechnungspunkte zu berücksichtigen. Die Zahlen sollen auch dazu genutzt werden um die Mengen der nicht recycelten Kunststoffverpackungsabfälle zu berechnen, die Grundlage für die Eigenmittel der EU gemäß Beschluss 2020/2053 EG sind. Die Vorgaben der Verpackungsrichtlinie und zu den Daten für die Eigenmittel müssen mit dem Vorhaben eingehalten werden. Das bedeutet, dass beispielsweise eine ausreichende Transparenz und nachvollziehbare Ermittlung der benötigten Daten und Qualitätssicherung der Daten notwendig ist. Die Vorgehensweise ist vor Beginn der Erhebungen mit dem Umweltbundesamt abzustimmen.
Bestandteil des Projekts sind die Aktualisierung des Inventories, das Ausfüllen der Fragebögen von Eurostat zu den Berichtspflichten inklusive der Quality Reports und die Unterstützung bei der Beantwortung von Rückfragen der Europäische Kommission. Die Europäische Kommission wird voraussichtlich 2026 oder 2027 einen Inspektionsbesuch in Deutschland durchführen bei dem nachgewiesen werden muss, dass die europäischen Vorgaben bei der Erhebung und Verarbeitung der Daten zu den nicht recycelten Kunststoffverpackungen eingehalten werden. Die Auftragnehmer müssen den Inspektionsbesuch vorbereiten, beim Besuch die Methodik und die Daten vorstellen sowie Nachfragen (auch im Nachgang zum Inspektionsbesuch) beantworten. Falls bei oder nach dem Inspek-tionsbesuch Änderungs- oder Ergänzungsbedarfe im Inventory oder der Erhebung fest-gestellt werden, sind diese von den Auftragnehmern fristgerecht umzusetzen. Sollten von der Europäischen Kommission zusätzliche Daten oder Informationen zu den Daten für die Jahre 2024, 2025 oder die Vorjahre gefordert werden, sind diese bereitzustellen. Gegebenenfalls sind dafür zusätzliche Arbeiten erforderlich.
Für weitere fachliche Einzelheiten witd auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:freelance#,#Besonders auch geeignet für:startup#,#Besonders auch geeignet für:selbst#,#Besonders auch geeignet für:other-sme#”
Ort der Leistung: Dessau-Roßlau, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-04-16 📅
Datum des Endes: 2027-10-29 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Die qualitativen Einzelkriterien sind abschließend in der Leistungsbeschreibung unter Nr. 8 aufgeführt.
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-03-03 14:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-03-03 14:15:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): 06844 Dessau-Roßlau
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Die Öffnung der Angebote wird von mindestens 2 Vertreter*innen der Auftraggeberin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bietende sind...”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren)
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens 2 Vertreter*innen der Auftraggeberin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bietende sind nicht zugelassen.
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Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 43
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Sehr gute Kenntnisse des deutschen Verpackungsmarktes, nachzuweisen durch Vorlage von 3 Referenzen zu Projekten zum deutschen Verpackungsmarkt aus den...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Sehr gute Kenntnisse des deutschen Verpackungsmarktes, nachzuweisen durch Vorlage von 3 Referenzen zu Projekten zum deutschen Verpackungsmarkt aus den letzten 5 Jahren
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Sehr gute Kenntnisse bezüglich der Ermittlung von Aufkommensmengen von Verpackungen, nachzuweisen durch Vorlage von 3 Referenzen zu Projekten zur Ermittlung...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Sehr gute Kenntnisse bezüglich der Ermittlung von Aufkommensmengen von Verpackungen, nachzuweisen durch Vorlage von 3 Referenzen zu Projekten zur Ermittlung des quantitativen Einsatzes von Ver-packungen in EU-Staaten aus den letzten 5 Jahren
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Sehr gute Kenntnisse der Verwertungsmengen und -wege von Verpackungsabfällen, nachzuweisen durch Vorlage von 3 Referenzen zu Projekten zur quantitativen...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Sehr gute Kenntnisse der Verwertungsmengen und -wege von Verpackungsabfällen, nachzuweisen durch Vorlage von 3 Referenzen zu Projekten zur quantitativen Ermittlung der Verwertungswege von Verpackungen in EU-Staaten aus den letzten 5 Jahren
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Sicherer Umgang mit Daten von statistischen Ämtern, nachzuweisen durch Vorlage von 3 Referenzen zu Datenerhebungen, in die Daten statistischer Ämter...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Sicherer Umgang mit Daten von statistischen Ämtern, nachzuweisen durch Vorlage von 3 Referenzen zu Datenerhebungen, in die Daten statistischer Ämter eingeflossen sind aus den letzten 5 Jahren
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Projektbearbeitung durch Personen mit Hochschulabschluss und min. 5 Jahren Erfahrung mit der Erhebung von Marktdaten, nachzuweisen durch Vorlage von...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Projektbearbeitung durch Personen mit Hochschulabschluss und min. 5 Jahren Erfahrung mit der Erhebung von Marktdaten, nachzuweisen durch Vorlage von Mitarbeiterprofilen, der für die Bearbeitung des Projektes vorgesehenen Personen
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Der Bieter hat die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung (u. a. Erklärung zur Zuverlässigkeit in Bezug auf die ordnungsgemäße Erfüllung der...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Bieter hat die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung (u. a. Erklärung zur Zuverlässigkeit in Bezug auf die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung, Einhaltung von geltenden umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen, zum Nicht-Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB) unterschrieben beizufügen.
Im Falle, dass ein oder mehrere der in der Erklärung genannten Ausschlussgründe auf den Bietenden zutreffen, sind im Angebot nachvollziehbare Ausführungen zu der Art des Ausschlussgrundes, den gemäß § 125 GWB ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen oder/und des seit der rechtskräftigen Verurteilung oder des betreffenden Ereignisses gem. § 126 GWB vergangenen Zeit zu machen. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Im Falle eines fakulativen Ausschlussgrundes nach § 124 GWB erfolgt die Entscheidung über den Ausschluss nach pflichtgemäßem Ermessen.
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B. Vorauszahlungen sind unzulässig. Zahlungen erfolgen nach...”
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B. Vorauszahlungen sind unzulässig. Zahlungen erfolgen nach erbrachter
Leistung innerhalb von 30 Tagen. Eine frühere Zahlung ist nur möglich, soweit Skonti angeboten werden bei einem Zahlungsziel von mind. 14 Tagen.
“1. Zusätzliche Fragen/Bieterfragen über die Vergabeunterlagen sind ausschließlich in Textform über die e-Vergabe-Plattform des Bundes einzureichen und...”
1. Zusätzliche Fragen/Bieterfragen über die Vergabeunterlagen sind ausschließlich in Textform über die e-Vergabe-Plattform des Bundes einzureichen und sollen rechtzeitig, bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist an die Zentrale Vergabestelle gerichtet werden. Die Zentrale Vergabestelle wird die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes einstellen.
2. Es gilt deutsches Recht.
Hinweis:
Die e-Vergabe-Plattform wird regelmäßig gewartet. Während der Wartungsfenster ist das System unter Umständen nur eingeschränkt verfügbar. Dies kann sowohl den Zugriff auf Vergabeunterlagen betreffen als auch die Angebotsabgabe selbst. Da die Nutzungseinschränkungen in der Regel nur einen kurzen Zeitraum betreffen, versendet die Vergabestelle keine Angebotsunterlagen auf anderem Wege, z. B. per EMail. Bei der Planung Ihrer elektronischen Abgaben achten Sie bitte auf diese Wartungsfenster. Informationen über geplante Wartungsarbeiten finden Sie hier:
https://www.evergabe-online.de/status.html?
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: 12345
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49228 9499 0📞
Fax: +49228 9499 163 📠
URL: https://bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungoder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 022-074082 (2026-01-30)