Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind die Bauüberwachung und Bauoberleitung der Bauleistungen für die Maßnahme: Panke Pa13-Pa16 Buch und Pölnitzwiesen. Das Gesamtprojekt zum Ausbau der Panke ist insgesamt in 16 Planungsabschnitte („Pa“) unterteilt. Die Panke verläuft in den Pa 13 bis Pa16 als sandgeprägter Tieflandbach durch den Stadtbezirk Pankow im Ortsteil Buch. Buch ist der nördlichste Ortsteil des Bezirks und grenzt an das Bundesland Brandenburg an. Das Ziel der Baumaßnahme ist die Umsetzung der Bewirtschaftungsziele der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie und des Wasserhaushaltsgesetzes. Teil der Maßnahme sind demnach die Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit im Gewässer sowie die Umsetzung weiterer Verbesserungen hinsichtlich Laufentwicklung, Gewässerprofil, Sohlen- und Uferstruktur und im Gewässerumfeld. Dazu sind neben dem Gerinneausbau u.a. zwei Fischwanderhilfen sowie drei Gewässerfurten herzustellen. Zusätzlich sind im Schlosspark Buch (Pa15) schadhafte Böschungssicherungen aus Betongittersteinen an den vorhandenen Parkbrücken rückzubauen und durch neue Böschungssicherungen zu ersetzen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-03-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-02-25.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2026-02-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Ausbau der Panke in Mitte und Pankow, Phase II - Planungsabschnitt 13 - 16: BÜ / BOL
Referenznummer: V-25-170
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind die Bauüberwachung und Bauoberleitung der Bauleistungen für die Maßnahme: Panke Pa13-Pa16 Buch und Pölnitzwiesen. Das Gesamtprojekt zum Ausbau der Panke ist insgesamt in 16 Planungsabschnitte („Pa“) unterteilt.
Die Panke verläuft in den Pa 13 bis Pa16 als sandgeprägter Tieflandbach durch den Stadtbezirk Pankow im Ortsteil Buch. Buch ist der nördlichste Ortsteil des Bezirks und grenzt an das Bundesland Brandenburg an. Das Ziel der Baumaßnahme ist die Umsetzung der Bewirtschaftungsziele der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie und des Wasserhaushaltsgesetzes. Teil der Maßnahme sind demnach die Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit im Gewässer sowie die Umsetzung weiterer Verbesserungen hinsichtlich Laufentwicklung, Gewässerprofil, Sohlen- und Uferstruktur und im Gewässerumfeld. Dazu sind neben dem Gerinneausbau u.a. zwei Fischwanderhilfen sowie drei Gewässerfurten herzustellen. Zusätzlich sind im Schlosspark Buch (Pa15) schadhafte Böschungssicherungen aus Betongittersteinen an den vorhandenen Parkbrücken rückzubauen und durch neue Böschungssicherungen zu ersetzen.
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind die Bauüberwachung und Bauoberleitung der Bauleistungen für die Maßnahme: Panke Pa13-Pa16 Buch und Pölnitzwiesen. Das Gesamtprojekt zum Ausbau der Panke ist insgesamt in 16 Planungsabschnitte („Pa“) unterteilt.
Die Panke verläuft in den Pa 13 bis Pa16 als sandgeprägter Tieflandbach durch den Stadtbezirk Pankow im Ortsteil Buch. Buch ist der nördlichste Ortsteil des Bezirks und grenzt an das Bundesland Brandenburg an. Das Ziel der Baumaßnahme ist die Umsetzung der Bewirtschaftungsziele der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie und des Wasserhaushaltsgesetzes. Teil der Maßnahme sind demnach die Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit im Gewässer sowie die Umsetzung weiterer Verbesserungen hinsichtlich Laufentwicklung, Gewässerprofil, Sohlen- und Uferstruktur und im Gewässerumfeld. Dazu sind neben dem Gerinneausbau u.a. zwei Fischwanderhilfen sowie drei Gewässerfurten herzustellen. Zusätzlich sind im Schlosspark Buch (Pa15) schadhafte Böschungssicherungen aus Betongittersteinen an den vorhandenen Parkbrücken rückzubauen und durch neue Böschungssicherungen zu ersetzen.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Beaufsichtigung der Bauarbeiten📦 Beschreibung
Interne Kennung: V-25-170
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Zusätzliche Informationen:
#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
§§ 30 und 32 ABKG; bei Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied die Anforderungen an die Berufszulassung erfüllen. Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Vertragsgrundlage werden das Vertragsmuster und die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) sowie die Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) des Auftraggebers (siehe ABau IV 401.V-I F, IV 4020 F, IV 4021 F, IV 4023 F und IV 4024 F).
Eigenerklärung,
A) dass keine Ausschlussgründe gemäß den §§ 123 und 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen.
B) dass nicht bekannt ist, dass im Wettbewerbsregister und in der FinanzSanktionsliste eine Eintragung vorliegt, die das Unternehmen bzw. die verantwortlich handelnde(n) Person(en) betrifft/betreffen,
C) gemäß § 1 Abs. 2 der Frauenförderverordnung (§ 13 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG)).
Details siehe Auftragsunterlagen.
#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
§§ 30 und 32 ABKG; bei Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied die Anforderungen an die Berufszulassung erfüllen. Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Vertragsgrundlage werden das Vertragsmuster und die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) sowie die Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) des Auftraggebers (siehe ABau IV 401.V-I F, IV 4020 F, IV 4021 F, IV 4023 F und IV 4024 F).
Eigenerklärung,
A) dass keine Ausschlussgründe gemäß den §§ 123 und 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen.
B) dass nicht bekannt ist, dass im Wettbewerbsregister und in der FinanzSanktionsliste eine Eintragung vorliegt, die das Unternehmen bzw. die verantwortlich handelnde(n) Person(en) betrifft/betreffen,
C) gemäß § 1 Abs. 2 der Frauenförderverordnung (§ 13 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG)).
Details siehe Auftragsunterlagen.
Postleitzahl: 13355
Stadt: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Dauer: 84 Monate Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: Mitwirken bei der Öffentlichkeitsarbeit; Prüfung von Nachträgen
Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-03-30 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-03-30 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 0 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen ✅
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2026-03-30 10:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-03-20 23:59:00 📅
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 56 VgV.
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Zu § 44 VgV:
Ist der Bewerber eine Juristische Person, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Fach/Planungsleistungen gehören, ist diese nur dann berechtigt ein Angebot abzugeben, wenn durch Erklärung des Bieters nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Berufsangehörige die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt.
Bewerber oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann,
A) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zu tragen oder
B) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2005/36/EG angezeigt haben.
Die für die Erbringung der Leistung als fachlich Verantwortliche benannten, müssen eine abgeschlossene Fachausbildung als Dipl.-Ing./ Dipl.-Ing. FH bzw. Master an Universitäten oder Fachhochschulen oder als Bachelor an Universitäten oder Fachhochschulen mit jeweils 3-jähriger einschlägiger Berufserfahrung oder eine vergleichbare Berufserfahrung aufweisen. Sie dürfen sich durch entsprechend Qualifizierte vertreten lassen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Zu § 44 VgV:
Ist der Bewerber eine Juristische Person, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Fach/Planungsleistungen gehören, ist diese nur dann berechtigt ein Angebot abzugeben, wenn durch Erklärung des Bieters nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Berufsangehörige die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt.
Bewerber oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann,
A) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zu tragen oder
B) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2005/36/EG angezeigt haben.
Die für die Erbringung der Leistung als fachlich Verantwortliche benannten, müssen eine abgeschlossene Fachausbildung als Dipl.-Ing./ Dipl.-Ing. FH bzw. Master an Universitäten oder Fachhochschulen oder als Bachelor an Universitäten oder Fachhochschulen mit jeweils 3-jähriger einschlägiger Berufserfahrung oder eine vergleichbare Berufserfahrung aufweisen. Sie dürfen sich durch entsprechend Qualifizierte vertreten lassen.
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Zu § 45 (4) Nr. 2 VgV:
Im Auftragsfall ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen
für Personenschäden von 2.000.000,- Euro,
für sonstige Schäden von 2.000.000,- Euro,
bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens nachzuweisen.
Nach Erteilung des Auftrages muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden.
Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden.
Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Zu § 45 (4) Nr. 2 VgV:
Im Auftragsfall ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen
für Personenschäden von 2.000.000,- Euro,
für sonstige Schäden von 2.000.000,- Euro,
bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens nachzuweisen.
Nach Erteilung des Auftrages muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden.
Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden.
Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht.
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Zu § 46 (3) Nr. 1 VgV:
Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Als vergleichbar gewertet werden Leistungen zu einem Referenzprojekt der
Überwachung bzw. Baubegleitung einer Maßnahme zum naturnahen Ausbau eines fließenden, oberirdischen Gewässers,
erbracht im Zeitraum 01.01.2016 bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der
Bekanntmachung,
eigenverantwortlich ausgeführt und
unter Zugrundelegung der Vorschriften für öffentliche deutsche Auftraggeber.
Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers sind zu den aufgeführten Referenzprojekten Referenzbescheinigungen vorzulegen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Zu § 46 (3) Nr. 1 VgV:
Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Als vergleichbar gewertet werden Leistungen zu einem Referenzprojekt der
Überwachung bzw. Baubegleitung einer Maßnahme zum naturnahen Ausbau eines fließenden, oberirdischen Gewässers,
erbracht im Zeitraum 01.01.2016 bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der
Bekanntmachung,
eigenverantwortlich ausgeführt und
unter Zugrundelegung der Vorschriften für öffentliche deutsche Auftraggeber.
Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers sind zu den aufgeführten Referenzprojekten Referenzbescheinigungen vorzulegen.
Zu § 46 (3) Nr. 2 VgV:
Der Bieter muss über einen geeigneten Mitarbeiter mit folgendem Nachweis verfügen: RAB 30 - Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter.
Ausschlussgrund: Korruption
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Darüber hinaus gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 124 GWB.
Weitere Ausschlussgründe sind Eintragungen im Wettbewerbsregister und in der Finanz-Sanktionsliste, die das Unternehmen bzw. die verantwortlich handelnde(n) Person(en) betrifft/betreffen.
Darüber hinaus gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 124 GWB.
Weitere Ausschlussgründe sind Eintragungen im Wettbewerbsregister und in der Finanz-Sanktionsliste, die das Unternehmen bzw. die verantwortlich handelnde(n) Person(en) betrifft/betreffen.
A) Die Kommunikation erfolgt über die Vergabeplattform.
Die Vergabestelle behält sich vor, mit Bewerbern und Bietern auch in anderer Form zu kommunizieren.
Anfragen sind generell über die Vergabeplattform zu stellen.
Teilnehmer müssen eigenverantwortlich die weitere Entwicklung zum Verfahren wie z.B. die Ergänzung oder Änderung der Vergabeunterlagen und die Einstellung von beantworteten Teilnehmeranfragen durch selbständige Einsicht verfolgen.
Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. in Papierform eingereichte oder formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Erklärungen und Nachweise sind innerhalb von 6 Kalendertagen der Vergabestelle einzureichen.
Zur angemessenen Beteiligung von kleineren Büroorganisationen und Berufsanfängern am Verfahren wird insbesondere auf die Möglichkeit der Bildung von Kooperationen oder Bewerbergemeinschaften hingewiesen.
B) Beim Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben.
C) Hingewiesen wird insbesondere auf die folgenden Rechtsvorschriften:
- Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) vom 22.04.2020 i.d.F. vom 08.12.2022 (GVBI. für Berlin vom 17.12.2022, S. 718), siehe Vergabeunterlagen.
- Frauenförderverordnung (FFV) vom 23.08.1999 (Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin, S. 498).
Mit dem Angebot ist hierzu folgende Eigenerklärung einzureichen: Formblatt IV 4021 F.
D) Die Auftragsunterlagen werden ab dem Tag der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung unentgeltlich auf der Vergabeplattform angeboten. Angebote können ausschließlich von registrierten Bietern über die Vergabeplattform in Textform eingereicht werden.
A) Die Kommunikation erfolgt über die Vergabeplattform.
Die Vergabestelle behält sich vor, mit Bewerbern und Bietern auch in anderer Form zu kommunizieren.
Anfragen sind generell über die Vergabeplattform zu stellen.
Teilnehmer müssen eigenverantwortlich die weitere Entwicklung zum Verfahren wie z.B. die Ergänzung oder Änderung der Vergabeunterlagen und die Einstellung von beantworteten Teilnehmeranfragen durch selbständige Einsicht verfolgen.
Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. in Papierform eingereichte oder formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Erklärungen und Nachweise sind innerhalb von 6 Kalendertagen der Vergabestelle einzureichen.
Zur angemessenen Beteiligung von kleineren Büroorganisationen und Berufsanfängern am Verfahren wird insbesondere auf die Möglichkeit der Bildung von Kooperationen oder Bewerbergemeinschaften hingewiesen.
B) Beim Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben.
C) Hingewiesen wird insbesondere auf die folgenden Rechtsvorschriften:
- Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) vom 22.04.2020 i.d.F. vom 08.12.2022 (GVBI. für Berlin vom 17.12.2022, S. 718), siehe Vergabeunterlagen.
- Frauenförderverordnung (FFV) vom 23.08.1999 (Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin, S. 498).
Mit dem Angebot ist hierzu folgende Eigenerklärung einzureichen: Formblatt IV 4021 F.
D) Die Auftragsunterlagen werden ab dem Tag der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung unentgeltlich auf der Vergabeplattform angeboten. Angebote können ausschließlich von registrierten Bietern über die Vergabeplattform in Textform eingereicht werden.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Nationale Registrierungsnummer: 11-1300000V00-74
Postanschrift: Martin-Luther-Str.105
Postleitzahl: 10825
Postort: Berlin
Region: Berlin🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabekammer des Landes Berlin
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de📧
Telefon: +493090138316📞
Fax: +493090137613 📠
URL: http://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu Stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations-und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung
einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies
aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht
später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu Stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations-und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung
einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies
aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht
später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-02-25+01:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 040-136843 (2026-02-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-04-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Ausbau der Panke in Mitte und Pankow, Phase II - Planungsabschnitt 13 - 16: BÜ - BOL
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind die Bauüberwachung und
Bauoberleitung der Bauleistungen für die Maßnahme: Panke Pa13-Pa16 Buch und
Pölnitzwiesen. Das Gesamtprojekt zum Ausbau der Panke ist insgesamt in 16
Planungsabschnitte („Pa“) unterteilt. Die Panke verläuft in den Pa 13 bis Pa16 als
sandgeprägter Tieflandbach durch den Stadtbezirk Pankow im Ortsteil Buch. Buch ist der
nördlichste Ortsteil des Bezirks und grenzt an das Bundesland Brandenburg an. Das Ziel der
Baumaßnahme ist die Umsetzung der Bewirtschaftungsziele der Europäischen
Wasserrahmenrichtlinie und des Wasserhaushaltsgesetzes. Teil der Maßnahme sind
demnach die Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit im Gewässer sowie die
Umsetzung weiterer Verbesserungen hinsichtlich Laufentwicklung, Gewässerprofil, Sohlen- und
Uferstruktur und im Gewässerumfeld. Dazu sind neben dem Gerinneausbau u.a. zwei
Fischwanderhilfen sowie drei Gewässerfurten herzustellen. Zusätzlich sind im Schlosspark
Buch (Pa15) schadhafte Böschungssicherungen aus Betongittersteinen an den vorhandenen
Parkbrücken rückzubauen und durch neue Böschungssicherungen zu ersetzen.
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind die Bauüberwachung und
Bauoberleitung der Bauleistungen für die Maßnahme: Panke Pa13-Pa16 Buch und
Pölnitzwiesen. Das Gesamtprojekt zum Ausbau der Panke ist insgesamt in 16
Planungsabschnitte („Pa“) unterteilt. Die Panke verläuft in den Pa 13 bis Pa16 als
sandgeprägter Tieflandbach durch den Stadtbezirk Pankow im Ortsteil Buch. Buch ist der
nördlichste Ortsteil des Bezirks und grenzt an das Bundesland Brandenburg an. Das Ziel der
Baumaßnahme ist die Umsetzung der Bewirtschaftungsziele der Europäischen
Wasserrahmenrichtlinie und des Wasserhaushaltsgesetzes. Teil der Maßnahme sind
demnach die Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit im Gewässer sowie die
Umsetzung weiterer Verbesserungen hinsichtlich Laufentwicklung, Gewässerprofil, Sohlen- und
Uferstruktur und im Gewässerumfeld. Dazu sind neben dem Gerinneausbau u.a. zwei
Fischwanderhilfen sowie drei Gewässerfurten herzustellen. Zusätzlich sind im Schlosspark
Buch (Pa15) schadhafte Böschungssicherungen aus Betongittersteinen an den vorhandenen
Parkbrücken rückzubauen und durch neue Böschungssicherungen zu ersetzen.
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 312648.95 EUR 💰
Beschreibung
Titel: Planungsabschnitt 13 - 16: BÜ - BOL
Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Vertragsnummer: V-25-170
Datum des Vertragsabschlusses: 2026-04-24 📅
Titel: Ausbau der Panke in Mitte und Pankow, Phase II - Planungsabschnitt 13 - 16: BÜ - BOL
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 312648.95 EUR 💰
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet
Rang in der Liste der Gewinner: 1
Kennung des Angebots: Landschaft planen + bauen Berlin GmbH
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000 Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Landschaft planen + bauen Berlin GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE231291259
Postanschrift: Am Treptower Park 28-30
Postleitzahl: 12435
Postort: Berlin
Region: Berlin🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@lpb-berlin.de📧
Telefon: 000📞
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland 🇩🇪
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleines Unternehmen
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
von Rechtsbehelfen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen
Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber
dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der
zuständigen Vergabekammer zu Stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2
GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich
ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die
Informations-und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung
einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies
aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht
später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
von Rechtsbehelfen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen
Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber
dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der
zuständigen Vergabekammer zu Stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2
GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich
ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die
Informations-und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung
einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies
aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht
später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-04-29+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 084-296588 (2026-04-29)