Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die objektiven Kriterien für die Auswahl der Bieter werden die folgt festgelegt:
• Bewerbung form- und fristgerecht eingereicht
• Beurteilung, ob die Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Unterlagen grundsätzlich geeignet sind, die zu vergebende Leistung ordnungsgemäß zu erbringen.
• Eigenerklärung zur Berufs- bzw. Handelsregistereintragung oder ein entspre-chender Registerauszug
• Nachweis zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt:in oder Ingenieur:in (oder jeweils vergleichbar)
Ist die Berufsbezeichnung am jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt:in oder Ingenieur:in wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG den Vorgaben des Rates vom 07.05.2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. EU Nr. L 255 S. 22) entspricht. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn der satzungsmäßige Geschäftszweck Planungsleistungen sind, die der Aufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person und der/die Verfasser der Lösungsvorschläge die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden.
• Nachweis über eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung für Personen und Sachschäden bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen (Deckungssumme für Personenschäden: 2 Millionen Euro; Sonstige Schäden: 2 Million Euro).
• Kein Vorliegen von Ausschlusskriterien (Anlage 02).
• Beurteilung der bewerteten Eignungskriterien:
• Anzahl Referenz Bieter (Gewichtung: 100 %)
Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit wird über geeignete Referenzen für das Leistungsbild Ingenieurbauwerke / Verkehrsanlagen dargelegt. Dabei werden die Bewerberinnen und Bewerber aufgefordert, zwei Referenzen über vergleichbare Leistungen gem. Bekanntmachung vorzulege, die die Bewertung eingehen. Wird eine geringere Anzahl von Referenzen vorlegt, wird die fehlende(n) Referenz(en) mit 0 Punkten bewertet.
Grundsätzlich wird eine Referenz ohne weitere Abstufung berücksichtigt, wenn die LP 2-8 erbracht sind. Wenn einzelnen LP nicht erbracht werden, wird die Bewertung nicht mit dem Faktor 1,0, sondern entsprechend der Bewertung nach HOAI (Beispiel LP 7 = 4 %) reduziert berechnet. Beispiel: LP 1 - 9 (ohne erbrachte LP9) = 98 % = 98 % : 100 = Faktor 0,98.
Die Referenzen werden abhängig vom Erfüllungsgrad bewertet. Positiv bewertet wird eine hohe Vergleichbarkeit mit der ausgeschriebenen Leistung. Relevant ist eine Referenz, die seit 2016 weitgehend realisiert wurde.
Dabei erfolgt eine Bewertung zwischen 0,00 Punkten bis zu 5,00 Punkten. Eine fehlende spezifische Referenz wird mit 0,00 Punkten bewertet.
Die Referenzen sollten bestmöglich die Eignung für die Begleitung des Vorhabens erkennen lassen.
Geeignet ist eine Bieterin/eine Bietergemeinschaft, die mindestens eine durchschnittliche Bewertung der zwei Referenzen mit 2,00 Punkten erhält.
Die Bewertung der Referenz erfolgt anhand von qualitativen und quantitativen Kriterien. Die quantitative Bewertung hängt von den gesetzten Grenz- bzw. Zielwerten der zu vergebenden Leistung in Bezug auf die ausgeschriebene Leistung ab. Die Bewertung erfolgt auf Basis einer 6-stufigen Klassifizierungsskala:
5,00 Punkte: für eine überragende, über die Vorgaben der Auftraggeberin weit hinausgehende vollständige Erfüllung der Kriterien
4,00 Punkte: für eine sehr gute, über die Vorgaben der Auftraggeberin hinausgehende vollständige Erfüllung der Kriterien
3,00 Punkte: für eine gute, insgesamt mindestens durchschnittliche Erfüllung der Vorgaben der Auftraggeberin
2,00 Punkte: für eine befriedigende, in weiten Teilen den Vorgaben der Auftraggeberin entsprechende Erfüllung der Kriterien
1,00 Punkte: für eine noch gerade ausreichende Erfüllung der Vorgaben der Auftraggeberin
0,00 Punkte: für eine völlig unzureichende Erfüllung der Vorgaben der Auftraggeberin
Positiv bewertet werden u.a.:
• Insbesondere Referenzen, die eine Planungs- und Überwachungsleistungen nachweist, die im Zusammenhang mit barrierearmen Radverkehrsführungen stehen
• Referenzen, die hinsichtlich ihrer Lage, Beschaffenheit und Einrichtung verglei-che Aufgabenstellungen umsetzen
• Referenzen, mit Bewertungsmerkmalen, die eine Einzonung des Objektes für in die Honorarzone III rechtfertigt.
• Erfahrungen in der Abwicklung von Projekten mit öffentlichen Auftraggebern.
Die Nachweise und Erklärungen sind mit dem Angebot vorzulegen. Fehlende Nachweise oder Erklärungen können zum Ausschluss führen. Einen Rechtsanspruch der Bewerber auf Nachfordern der fehlenden Unterlagen oder Erklärungen besteht nicht. Die Nachweise und Erklärungen dürfen nicht älter als sechs Monate sein bzw. müssen im Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrages noch gültig sein.
Ausländische Bewerber haben vergleichbare Nachweise der Herkunftsländer beizufügen. Die Nachweise und Erklärungen sollten in beglaubigter Übersetzung vorgelegt werden. Der Bewerber wird ggf. durch die FBG unter Fristsetzung aufgefordert die vorgelegten Unterlagen oder Erklärungen in die deutsche Sprache zu übersetzen.
Für den Fall, dass Unbedenklichkeitsbescheinigungen von den Behörden generell nicht ausgestellt werden, ist eine entsprechende Erklärung der Behörde dem Angebot beizufügen. Der Bewerber hat dann durch andere geeignete Unterlagen die Eignung nachzuweisen.