Gegenstand der Ausschreibung sind die Verkehrsleistungen auf folgenden Linien: • Linie 310 (künftig Linie 210): Mühlheim/Mörnsheim – (Ensfeld – Haunsfeld – Pfaffenbügel) – Dollnstein - Eichstätt • Linie 410 (künftig Linie 220): Eichstätt – Workerszell/Sappenfeld – Schernfeld/Eberswang • Flächendeckende Rufbusverkehrsleistungen (VGI-Flexi FX10) in Dollnstein, Mörnsheim und Schernfeld Betriebsbeginn für die dargestellten Verkehre ist am 01.08.2026. Die Laufzeit der dargestellten Linien beträgt 10 Jahre bis zum 31.07.2036. Für die Bedarfsverkehrslinie VGI-Flexi und damit in Anlage 1 ausgewiesene Fahrten im Bedarfsverkehr beträgt die Laufzeit des Betriebes 1 Jahr, also bis zum 31.07.2027. Der Auftraggeber hat einmalig die einseitige Option auf eine Verlängerung des Leistungserbringungszeitraums bis zum 31.07.2036. Die Wahrnehmung der Option ist spätestens bis zum 31.01.2027 durch den Auftraggeber schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer zu erklären. Der Auftraggeber hat zudem die Option, das Verkehrsgebiet des VGI-Flexi FX10 ab dem 01.08.2027 auf die Gebiete der Gemeinden Pollenfeld und Titting zu erweitern. Die Wahrnehmung der Option ist spätestens bis zum 31.01.2027 durch den Auftraggeber schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer zu erklären.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-02-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-01-05.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2026-01-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Ausschreibung von Busverkehrsleistungen im Landkreis Eichstätt auf den Linien 310 und 410 und Flächendeckende Rufbusverkehrsleistungen (VGI-Flexi)
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand der Ausschreibung sind die Verkehrsleistungen auf folgenden Linien:
• Linie 310 (künftig Linie 210): Mühlheim/Mörnsheim – (Ensfeld – Haunsfeld –...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung sind die Verkehrsleistungen auf folgenden Linien:
• Linie 310 (künftig Linie 210): Mühlheim/Mörnsheim – (Ensfeld – Haunsfeld – Pfaffenbügel) – Dollnstein - Eichstätt
• Linie 410 (künftig Linie 220): Eichstätt – Workerszell/Sappenfeld – Schernfeld/Eberswang
• Flächendeckende Rufbusverkehrsleistungen (VGI-Flexi FX10) in Dollnstein, Mörnsheim und Schernfeld
Betriebsbeginn für die dargestellten Verkehre ist am 01.08.2026.
Die Laufzeit der dargestellten Linien beträgt 10 Jahre bis zum 31.07.2036.
Für die Bedarfsverkehrslinie VGI-Flexi und damit in Anlage 1 ausgewiesene Fahrten im Bedarfsverkehr beträgt die Laufzeit des Betriebes 1 Jahr, also bis zum 31.07.2027. Der Auftraggeber hat einmalig die einseitige Option auf eine Verlängerung des Leistungserbringungszeitraums bis zum 31.07.2036. Die Wahrnehmung der Option ist spätestens bis zum 31.01.2027 durch den Auftraggeber schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer zu erklären.
Der Auftraggeber hat zudem die Option, das Verkehrsgebiet des VGI-Flexi FX10 ab dem 01.08.2027 auf die Gebiete der Gemeinden Pollenfeld und Titting zu erweitern. Die Wahrnehmung der Option ist spätestens bis zum 31.01.2027 durch den Auftraggeber schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer zu erklären.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Öffentlicher Verkehr (Straße)📦 Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0001 E85365734
Titel: Busverkehrsleistungen im Landkreis Eichstätt auf den Linien 310 und 410 und Flächendeckende Rufbusverkehrsleistungen (VGI-Flexi)
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand der Ausschreibung sind die Verkehrsleistungen auf folgenden Linien:
• Linie 310 (künftig Linie 210): Mühlheim/Mörnsheim – (Ensfeld – Haunsfeld –...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der Ausschreibung sind die Verkehrsleistungen auf folgenden Linien:
• Linie 310 (künftig Linie 210): Mühlheim/Mörnsheim – (Ensfeld – Haunsfeld – Pfaffenbügel) – Dollnstein - Eichstätt
• Linie 410 (künftig Linie 220): Eichstätt – Workerszell/Sappenfeld – Schernfeld/Eberswang
• Flächendeckende Rufbusverkehrsleistungen (VGI-Flexi FX10) in Dollnstein, Mörnsheim und Schernfeld
Betriebsbeginn für die dargestellten Verkehre ist am 01.08.2026.
Die Laufzeit der dargestellten Linien beträgt 10 Jahre bis zum 31.07.2036.
Für die Bedarfsverkehrslinie VGI-Flexi und damit in Anlage 1 ausgewiesene Fahrten im Bedarfsverkehr beträgt die Laufzeit des Betriebes 1 Jahr, also bis zum 31.07.2027. Der Auftraggeber hat einmalig die einseitige Option auf eine Verlängerung des Leistungserbringungszeitraums bis zum 31.07.2036. Die Wahrnehmung der Option ist spätestens bis zum 31.01.2027 durch den Auftraggeber schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer zu erklären.
Der Auftraggeber hat zudem die Option, das Verkehrsgebiet des VGI-Flexi FX10 ab dem 01.08.2027 auf die Gebiete der Gemeinden Pollenfeld und Titting zu erweitern. Die Wahrnehmung der Option ist spätestens bis zum 31.01.2027 durch den Auftraggeber schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer zu erklären.
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#”
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Öffentlicher Verkehr (Straße)📦
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Eichstätt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-08-01 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Während der Vertragslaufzeit hat der Auftraggeber das Recht am Fahrplan Zu-, Ab- und Umbestellungen vorzunehmen. Zudem kann der Auftraggeber verlangen, dass...”
Beschreibung der Optionen
Während der Vertragslaufzeit hat der Auftraggeber das Recht am Fahrplan Zu-, Ab- und Umbestellungen vorzunehmen. Zudem kann der Auftraggeber verlangen, dass die auf den vertragsgegenständlichen Linien nach der Leistungsbeschreibung einzusetzenden Fahrzeuge soweit technisch machbar mit weiteren Ausstattungsmerkmalen aus- bzw. nachgerüstet werden. Näheres zum Vorgenannten regeln die Vergabeunterlagen.
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Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-02-06 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-02-06 10:15:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 59
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2026-02-06 10:15:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
“Nach Ermessen des Käufers können alle
fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Auf § 56
VgV wird hingewiesen.”
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD)) ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“1) Der Bieter hat durch eine Eigenerklärung zu erklären, dass er über wirtschaftliche Mittel im einem solchen Umfang verfügt, dass diese
zur Erfüllung...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
1) Der Bieter hat durch eine Eigenerklärung zu erklären, dass er über wirtschaftliche Mittel im einem solchen Umfang verfügt, dass diese
zur Erfüllung seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag ausreichen werden und
dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des
Auftraggebers durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5 des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann. Die
wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird.
2) Bieter können sich nach Maßgabe des § 47 Abs. 1 VgV zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen. Hierzu haben sie nachzuweisen, dass die entsprechenden Kapazitäten dem Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich und unwiderruflich zur Verfügung stehen. Soweit sich Bieter im Hinblick auf die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung auf Kapazitäten Dritter berufen, ist das Personal des
Dritten, das das über die mit den für diesen vorzulegenden Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der hiesigen Leistung einzusetzen. Näheres regeln die Vergabeunterlagen. Hat der Bieter sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten berufen, überprüft der Auftraggeber im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen. Die entsprechenden Nachweise und Erklärungen nach den Abschnitten 2.1.6. "Ausschlussgründe: Schwere Verfehlung" und "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" sind dem Angebot in diesem Fall auch für den jeweiligen Dritten beizufügen. Erfüllt ein Unternehmen das entsprechende Eignungskriterium nicht oder liegen zwingende oder fakultative Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 GWB für dieses Unternehmen vor, hat der Bieter dieses Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom Auftraggeber zu setzenden Frist zu ersetzen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die für die Prüfung der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen erforderlichen Unterlagen nach dem Abschnitt "2.1.6 Ausschlussgründe: Schwere Verfehlung" für jedes sowie die entsprechenden Unterlagen nach dem Abschnitt "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" (Referenzen) für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Soweit nicht für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die nachzuweisenden Referenzen vorgelegt werden, hat die Bietergemeinschaft bei der hiesigen Leistung das Personal der die Referenzen vorlegenden Mitglieder der Bietergemeinschaft einzusetzen, das über die mit den vorgelegten Referenzen erlangte Erfahrung verfügt. Näheres regeln die Vergabeunterlagen. Der Bieter hat bei der Angebotsabgabe eine Erklärung zum bei Angebotsabgabe vorgesehenen Einsatz von Nachunternehmern für Fahrbetriebsleistungen abzugeben. Beabsichtigt der Bieter bereits bei Angebotsabgabe die Übertragung von Fahrbetriebsleistungen auf konkret
benannte Nachunternehmer, sind die Nachweise und Erklärungen nach dem Abschnitt "2.1.6 Ausschlussgründe: Schwere Verfehlung" auch für die bei Angebotsabgabe vorgesehenen Nachunternehmer zu erbringen. Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von
Ausschlussgründen akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV; Näheres regeln
die Vergabeunterlagen.
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Ausschlussgrund: Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Beschreibung der Ausschlussgründe:
“Schwere Verfehlung: Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Der Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und...”
Beschreibung der Ausschlussgründe
Schwere Verfehlung: Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Der Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB erfolgt durch eine Erklärung des Bieters, dass zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe 1. keine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, wegen einer Straftat nach den in § 123 Abs. 1 GWB genannten strafrechtlichen Vorschriften oder vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe rechtskräftig verurteilt worden ist und dass gegen ihn in diesem Zeitraum auch keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten wegen einer derartigen Straftat festgesetzt worden ist; 2. der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung stets ordnungsgemäß nachgekommen ist und Gegenteiliges in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe weder durch eine rechtskräftige Gerichts- noch durch eine bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde; 3. der Bieter bei der Ausführung öffentlicher Aufträge die geltenden umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen beachtet und in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe keinerlei diesbezüglichen Verstöße begangen hat; 4. der Bieter nicht zahlungsunfähig ist und über das Vermögen des Bieters weder ein Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren beantragt oder eröffnet wurde oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist sowie dass derartige Umstände auch in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben; 5. der Bieter sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat sowie dass derartige Umstände auch in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben; 6. weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm alsfür die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe eine schwere und die Integrität des Bieters infrage stellende Verfehlung begangen hat; 7. der Bieter in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen oder
Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 8. dass nach Kenntnis des Bieters kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte, 9. dass der Bieter in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags keine wesentlichen Anforderungen erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und/oder dass dies nicht zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat; 10. der Bieter nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 Mindestlohngesetz (MiLoG) oder § 23 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden ist; 11. weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung
des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB oder als nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter zuzurechnen ist, in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe nach § 404 Abs. 2 Nr. 3 Drittes Buch Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt oder nach den §§ 10, 10a oder 11 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden ist. 12. der Bieter keinen der in § 1 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 PBZugV aufgezählten Verstöße begangen hat; 13. der Bieter über wirtschaftliche Mittel in einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden
Anforderung des Auftraggebers durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5 des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann; 14. der Bieter in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Abs. 1 LkSG mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 22 Absatz 2 LkSG belegt worden ist.
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Landkreis Eichstätt
Nationale Registrierungsnummer: 09176000 - SG Mobilität, ÖPNV und Schulwesen
Abteilung: SG Mobilität, ÖPNV und Schulwesen; Herr Christian Geyer
Postanschrift: Residenzplatz 1
Postleitzahl: 85072
Postort: Eichstätt
Region: Eichstätt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: SG Mobilität, ÖPNV und Schulwesen; Herr Christian Geyer
E-Mail: c.geyer@lra-ei.bayern.de📧
Telefon: +49 8421 70-2610📞
URL: https://www.landkreis-eichstaett.de/🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E85365734🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E85365734🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern
Nationale Registrierungsnummer: 09-0318006-60
Abteilung: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postleitzahl: 80538
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabekammer Südbayern
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Telefon: +49 89 2176-2411📞
Fax: +49 89 2176-2847 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter 5.1.16. genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Notice information
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-01-07+01:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 004-007809 (2026-01-05)
Auftragsbekanntmachung (2026-02-04) Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-02-13 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-02-13 10:15:00 📅
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 52
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Eröffnungstermin: 2026-02-13 10:15:00 📅
Ergänzende Informationen Notice information
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-02-06+01:00 📅
Änderungen Neuer Wert
Text:
“5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Frist für den Eingang der Angebote: Statt 06/02/2026 10:00:00 muss es heißen 13/02/2026 10:00:00
Informationen...”
Text
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Frist für den Eingang der Angebote: Statt 06/02/2026 10:00:00 muss es heißen 13/02/2026 10:00:00
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: Eröffnungsdatum: Statt 06/02/2026 10:15:00 muss es heißen 13/02/2026 10:15:00
Mehr anzeigen Andere zusätzliche Informationen
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Information about modifications
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 1e31c05b-f860-40f5-8a28-b1be64cceb1f-01
Quelle: OJS 2026/S 026-087203 (2026-02-04)
Auftragsbekanntmachung (2026-02-06) Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird. Der Bieter hat durch eine Eigenerklärung zu erklären, dass er über wirtschaftliche Mittel im einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des Auftraggebers durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5 des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann.
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Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen ÖPNV-Leistungen erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen werden kann, dass er die Geschäfte eines Busunternehmens unter Beachtung der für die Personenbeförderung geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb der Buslinien vor Schäden und Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet.
Der Nachweis erfolgt durch die Vorlage von Referenzen des Bieters über vom Bieter in den letzten 3 Jahren erbrachte Nahverkehrsleistungen. Die Bieter haben den Nachweis zum Beleg ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit nach Art und Umfang zu benennende geeignete Referenzen über in den letzten drei Jahren erbrachte Nahverkehrsleistungen einzureichen. Die Nachweise sind im Wege der Eigenerklärung nach einem Vordruck der Vergabeunterlagen zu erbringen, unter Angabe der dortigen Parameter.
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Eignungskriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Bieter können sich nach Maßgabe des § 47 Abs. 1 VgV zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und beruflichen...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Bieter können sich nach Maßgabe des § 47 Abs. 1 VgV zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen. Hierzu haben sie nachzuweisen, dass die entsprechenden Kapazitäten dem Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich und unwiderruflich zur Verfügung stehen. Soweit sich Bieter im Hinblick auf die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung auf Kapazitäten Dritter berufen, ist das Personal des Dritten, das das über die mit den für diesen vorzulegenden Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der hiesigen Leistung einzusetzen. Näheres regeln die Vergabeunterlagen. Hat der Bieter sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten berufen, überprüft der Auftraggeber im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen. Die entsprechenden Nachweise und Erklärungen nach den Abschnitten 2.1.6. "Ausschlussgründe: Schwere Verfehlung" und "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" sind dem Angebot in diesem Fall auch für den jeweiligen Dritten beizufügen. Erfüllt ein Unternehmen das entsprechende Eignungskriterium nicht oder liegen zwingende oder fakultative Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 GWB für dieses Unternehmen vor, hat der Bieter dieses Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom Auftraggeber zu setzenden Frist zu ersetzen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die für die Prüfung der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen erforderlichen Unterlagen nach dem Abschnitt "2.1.6 Ausschlussgründe: Schwere Verfehlung" für jedes sowie die entsprechenden Unterlagen nach dem Abschnitt "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" (Referenzen) für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Soweit nicht für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die nachzuweisenden Referenzen vorgelegt werden, hat die Bietergemeinschaft bei der hiesigen Leistung das Personal der die Referenzen vorlegenden Mitglieder der Bietergemeinschaft einzusetzen, das über die mit den vorgelegten Referenzen erlangte Erfahrung verfügt. Näheres regeln die Vergabeunterlagen. Der Bieter hat bei der Angebotsabgabe eine Erklärung zum bei Angebotsabgabe vorgesehenen Einsatz von Nachunternehmern für Fahrbetriebsleistungen abzugeben. Beabsichtigt der Bieter bereits bei Angebotsabgabe die Übertragung von Fahrbetriebsleistungen auf konkret benannte Nachunternehmer, sind die Nachweise und Erklärungen nach dem Abschnitt "2.1.6 Ausschlussgründe: Schwere Verfehlung" auch für die bei Angebotsabgabe vorgesehenen Nachunternehmer zu erbringen. Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV; Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
Ergänzende Informationen Notice information
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-02-08+01:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
“Verheinheitlichung der Eignungskriterien mit den Vergabeunterlagen”
Hauptgrund für die Änderung: Korrektur – Beschaffer
Information about modifications
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 85956e8d-eacb-4107-87e0-26d6385c2887-01
Quelle: OJS 2026/S 027-092687 (2026-02-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-04-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 0 EUR 💰
Dauer
Datum des Endes: 2036-07-31 📅
Vergabekriterien
Preis (Gewichtung): 1
Verfahren
Gewichtungsart: Rangfolge
Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅
Fahrzeugkategorie: Bus (M3)
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Vertragsnummer: A1
Datum des Vertragsabschlusses: 2026-03-17 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 4
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Kennung des Angebots: 1
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Lemmi's-Bus-Reisen GmbH
Nationale Registrierungsnummer: nicht bekannt
Postanschrift: Adolph-Kolping-Str. 7
Postleitzahl: 91781
Postort: Weißenburg
Region: Weißenburg-Gunzenhausen🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@lemmis-reisen.de📧
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleines Unternehmen
Ergänzende Informationen Notice information
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-04-29+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 083-294291 (2026-04-27)