Ausstattung Fachklassenräume TL1

Freistaat Bayern vertreten durch das Markgräfin Wilhelmine Gymnasium Bayreuth

Teillos 1 Physikausstattung mit Bestandsergänzung Fa. MEKRUPHY für das Markgräfin-Wilhelmine-Gymnasium Bayreuth

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-03-05. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-01-26.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2026-01-26 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2026-01-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Ausstattung Fachklassenräume TL1
Referenznummer: LAS-2.3-0212-26/4 TL1
Kurze Beschreibung:
Teillos 1 Physikausstattung mit Bestandsergänzung Fa. MEKRUPHY für das Markgräfin-Wilhelmine-Gymnasium Bayreuth
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Instrumente zum Prüfen von physikalischen Eigenschaften 📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 148 321 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: e1ed4583-712c-4d39-a795-c1a850d0cb69
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Instrumente zum Prüfen von physikalischen Eigenschaften 📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Postleitzahl: 95448
Stadt: Bayreuth
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Bayreuth, Kreisfreie Stadt 🏙️
Vergabekriterien
Preis
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Umfang der Beschaffung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen:
Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-03-05 09:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 50 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-02-23 09:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: Eignungskriterium: Informationssicherheit
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: Eignungskriterium: Finanzkennzahlen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe: Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Freistaat Bayern vertreten durch das Markgräfin Wilhelmine Gymnasium Bayreuth
Nationale Registrierungsnummer: 5c08026d-fc41-40ab-80d2-c24a7897de83
Postanschrift: Königsallee 17
Postleitzahl: 95448
Postort: Bayreuth
Region: Bayreuth, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabe@las.bayern.de 📧
Telefon: +49 98316860 📞
URL: https://www.mwg-bayreuth.de/Homepage.html 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Bildung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/1e67dd54-f902-4868-bbbc-07975b22ae5a 🌏
Teilnahme-URL: https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/1e67dd54-f902-4868-bbbc-07975b22ae5a 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
#Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeprotal www.auftrage.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronischabgewickelt. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist durch eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, Tatbeständen des § 123 GWB, des Ausschlusses nach §21 AEntG, § 19MiLoG und § 21 SchwarzArbG, von Insolvenz-/Liquidationsverfahren und wettbewerbswidrigen Verhalten, bzw. zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen zu belegen.# +++++++++++++++++++++++++++++++ Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:  Einhaltung der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), des Bayerischen Datenschutzgesetzes(BayDSG), des Bundesdatenschutzgesetzes(BDSG), die Vorschriften des Sozialgesetzbuches; Verpflichtungen aus dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG), Einhaltung des Gesetz zur Einrichtung und zum Betrieb eines Registers zum Schutz des Wettbewerbs um öffentlicheAufträge und Konzessionen (Wettbewerbsregistergesetz - WRegG) sowie allgemeingütiger nationaler/ europäischer Rechtsvorschriften. Die Abwicklung des Vertrages erfolgt grundsätzlich auf Basis deutsches Rechts. Bei Angebotsabgabe müssen diverse Erklärungen, Nachweise usw. mit eingereicht werden. Eine Auflistung enthält das Dokument "LAS_Uebersicht_einzureichende_Unterlagen_Angebot". +++++++++++++++++++++++++++++++ Hinweis zur Verfahrenswahl: Bei dieser Ausschreibung handelt es sich um ein Teillos einer Gesamtbeschaffung von Liefer- und Dienstleistungen im Zusammenhang mit der (ergänzenden) Ausstattung des Erweiterungsbaus für das Markgräfin Wilhelmine Gymnasium Bayreuth. Zur Verfahrenserleichterung und Förderung des Wettbewerbs wurden 4 (themenbasierte) Teillose (ggf. mit dazugehörigen Fach- und Mengenlosen) gebildet, welche im Rahmen der zulässigen Verfahrensvorschriften i.S.d. Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) i.V.m. dem Teil 4 Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Verwaltungsvorschrift zum öffentlichen Auftragswesen (VVöA) durchgeführt werden. +++++++++++++++++++++++++++++++ Gründe für die Produktvorgabe (hier Produktalleinstellungsmerkmal gem. § 31 Abs. 6 VgV): Ergänzung und Erweiterung einer vorhandenen PHYSIK Schülerexperimente Ausstattung der Firma MEKRUPHY (Pfaffenhofen), Das MWG Bayreuth verfügt bereits über eine umfangreiche Ausstattung ("Hausstandard") der Firma MEKRUPHY für PHYSIK Schülerexperimente. Hierzu existieren neben den vorhandenen Gerätesätzen auch die entsprechenden Versuchsbeschreibungen. Der Umgang mit den Gerätesätzen, Versuchsbeschreibungen und den enthaltenen Materialien ist sowohl den Lehrkräften als auch Schüler(innen) bereits bekannt. Durch die bereits bekannte und im Alltag genutzte Systematik von Geräten und Versuchsanleitungen sollen auch die neuen geforderten Schülerexperimente schnell und sicher umgesetzt werden können. Lehrkräfte sollen weiter in dem bekannten System unterrichten können und Fehlerquellen minimiert werden. Da sich sowohl die Materialien als auch die Versuchsbeschreibungen der verschiedenen Hersteller deutlich unterscheiden, kann die bestehende Systematik der Schule (Schülerexperimente im Fachbereich PHYSIK) nur über das System des Herstellers MEKRUPHY erhalten werden und muss zwingend von diesem Hersteller angeboten werden.
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Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Nationale Registrierungsnummer: c0f12e87-76f1-4468-90ef-036d199560d7
Postanschrift: Promenade 27
Postleitzahl: 91522
Postort: Ansbach
Region: Ansbach, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de 📧
Telefon: +49 981531277 📞
Fax: +49 981531837 📠
URL: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/service/vergabekammer/index.html 🌏
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Nationale Registrierungsnummer: c0f12e87-76f1-4468-90ef-036d199560d7
Postanschrift: Promenade 27
Postleitzahl: 91522
Postort: Ansbach
Region: Ansbach, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de 📧
Telefon: +49 981531277 📞
Fax: +49 981531837 📠
URL: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/service/vergabekammer/index.html 🌏
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge(Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. §160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers Diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl.§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags kann gem. § 135 Abs.2 Satz 2 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-01-26+01:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 018-057566 (2026-01-26)