Ausstattung Fachklassenräume TL2

Freistaat Bayern vertreten durch das Markgräfin Wilhelmine Gymnasium Bayreuth

Teillos 2 Physikausstattung mit Ergänzungen und Erweiterungen der Firma LD Didactic für das Markgräfin-Wilhelmine-Gymnasium Bayreuth

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-03-11. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-01-29.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2026-01-29 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2026-01-29)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Ausstattung Fachklassenräume TL2
Referenznummer: LAS-2.3-0212-26/4_TL2
Kurze Beschreibung:
Teillos 2 Physikausstattung mit Ergänzungen und Erweiterungen der Firma LD Didactic für das Markgräfin-Wilhelmine-Gymnasium Bayreuth
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Instrumente zum Prüfen von physikalischen Eigenschaften 📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 24 843 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: 153ded29-ced1-46ff-95c3-eb4f48808056
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Instrumente zum Prüfen von physikalischen Eigenschaften 📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Postleitzahl: 95448
Stadt: Bayreuth
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Bayreuth, Kreisfreie Stadt 🏙️
Vergabekriterien
Preis
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Umfang der Beschaffung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen:
Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-03-11 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 47 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-02-27 11:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: Eignungskriterium: Informationssicherheit
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: Eignungskriterium: Finanzkennzahlen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe: Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Freistaat Bayern vertreten durch das Markgräfin Wilhelmine Gymnasium Bayreuth
Nationale Registrierungsnummer: 5c08026d-fc41-40ab-80d2-c24a7897de83
Postanschrift: Königsallee 17
Postleitzahl: 95448
Postort: Bayreuth
Region: Bayreuth, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabe@las.bayern.de 📧
Telefon: +49 98316860 📞
URL: https://www.mwg-bayreuth.de/Homepage.html 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Bildung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/2b988e14-a08a-458b-9cf7-c8187b5977dd 🌏
Teilnahme-URL: https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/2b988e14-a08a-458b-9cf7-c8187b5977dd 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
#Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeprotal www.auftrage.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronischabgewickelt. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist durch eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, Tatbeständen des § 123 GWB, des Ausschlusses nach §21 AEntG, § 19MiLoG und § 21 SchwarzArbG, von Insolvenz-/Liquidationsverfahren und wettbewerbswidrigen Verhalten, bzw. zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen zu belegen.# +++++++++++++++++++++++++++++++ Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Einhaltung der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), des Bayerischen Datenschutzgesetzes(BayDSG), des Bundesdatenschutzgesetzes(BDSG), die Vorschriften des Sozialgesetzbuches; Verpflichtungen aus dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG), Einhaltung des Gesetz zur Einrichtung und zum Betrieb eines Registers zum Schutz des Wettbewerbs um öffentlicheAufträge und Konzessionen (Wettbewerbsregistergesetz - WRegG) sowie allgemeingütiger nationaler/ europäischer Rechtsvorschriften. Die Abwicklung des Vertrages erfolgt grundsätzlich auf Basis deutsches Rechts. Bei Angebotsabgabe müssen diverse Erklärungen, Nachweise usw. mit eingereicht werden. Eine Auflistung enthält das Dokument "LAS_Uebersicht_einzureichende_Unterlagen_Angebot". +++++++++++++++++++++++++++++++ Hinweis zur Verfahrenswahl: Bei dieser Ausschreibung handelt es sich um ein Teillos einer Gesamtbeschaffung von Liefer- und Dienstleistungen im Zusammenhang mit der (ergänzenden) Ausstattung des Erweiterungsbaus für das Markgräfin Wilhelmine Gymnasium Bayreuth. Zur Verfahrenserleichterung und Förderung des Wettbewerbs wurden 4 (themenbasierte) Teillose (ggf. mit dazugehörigen Fach- und Mengenlosen) gebildet, welche im Rahmen der zulässigen Verfahrensvorschriften i.S.d. Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) i.V.m. dem Teil 4 Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) durchgeführt werden. +++++++++++++++++++++++++++++++ Gründe für die Produktvorgabe (hier Produktalleinstellungsmerkmal gem. § 31 Abs. 6 VgV): Die nun ausgeschriebenen Lehrmittel ergänzen den bereits an der Schule vorhandenen und bewährten Bestand, die ergänzenden Lehrmittel müssen sich also nahtlos in den Bestand integrieren lassen. Bei der ergänzenden Neubeschaffung sind Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit oberste Prinzipien, das heißt: 1.) Die nun beschafften Lehrmittel müssen vollständig kompatibel zum Bestand sein, da ansonsten zusätzliche, kostenintensive Beschaffungen erforderlich würden, um eine durchgängige Verwendung von Bestandslehrmitteln und nun ergänzend beschafftem Material zu gewährleisten: Keinesfalls dürfen funktionsfähige Bestandsmaterialien ausgesondert und kostspielig ersetzt werden müssen, weil ihre Ergänzung in der Praxis nicht kompatibel ist. 2.) Weiterhin würde ein Verzicht auf diese Vorgabe zu erhöhtem Schulungsaufwand führen. Diese Ressourcen stehen nicht zur Verfügung. 3.) Schließlich würde der Einsatz anderer Hersteller eine vollständige Überarbeitung bzw. Prüfung aller Gefährdungsbeurteilungen des Lehrmitteleinsatzes (Bestand und ergänzende Neubeschaffung) in den Experimentalfächern erforderlich machen, was immensen Aufwand und weitere Kosten nach sich zöge. Diese Punkte machen diese Hersteller-Vorgabe in der Gesamtschau notwendig und haushälterisch unausweichlich.
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Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Nationale Registrierungsnummer: c0f12e87-76f1-4468-90ef-036d199560d7
Postanschrift: Promenade 27
Postleitzahl: 91522
Postort: Ansbach
Region: Ansbach, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de 📧
Telefon: +49 981531277 📞
Fax: +49 981531837 📠
URL: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/service/vergabekammer/index.html 🌏
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Nationale Registrierungsnummer: c0f12e87-76f1-4468-90ef-036d199560d7
Postanschrift: Promenade 27
Postleitzahl: 91522
Postort: Ansbach
Region: Ansbach, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de 📧
Telefon: +49 981531277 📞
Fax: +49 981531837 📠
URL: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/service/vergabekammer/index.html 🌏
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zuerreichen, kann ein Nachprüfungsverfahrenbei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamerZuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdemder Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Informationper Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüberdem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zumAblauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge(Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. §160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kannder betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers Diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahrenvor der Vergabekammer einleiten (vgl.§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags kann gem. § 135 Abs.2 Satz 2 GWB nur innerhalbvon 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsverga beim Amtsblatt der Europäischen Union in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-01-29+01:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 021-069598 (2026-01-29)