Auftragsbekanntmachung (2026-02-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Ausstattung Fachklassenräume TL4
Referenznummer: LAS-2.3-0212-26/4_TL4
Kurze Beschreibung:
“Teillos 4 Möbel und digitale Tafelanlagen für das Markgräfin-Wilhelmine-Gymnasium Bayreuth”
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Schulmöbel📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 480.000 EUR 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 3
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 3
2️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Hier muss der Lospreis für das "Los 2 - Tafeln digital" eingetragen werden.”
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Tafeln📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Kreidetafeln oder Zubehör📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Computerbildschirme und Konsolen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Grafische Anzeigetafeln📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Multimediaausrüstung📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Wandtafeln📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Elektronische Anzeigetafeln📦 Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
3️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Hier muss der Lospreis für das "Los 3 - Großraumbestuhlung" eingetragen werden.”
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Möbel für Warte- und Empfangshallen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Teile für Möbel📦 Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-03-25 09:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 97
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“siehe 4.1 Berufs- und...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
“#Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeprotal www.auftrage.bayern.de veröffentlicht.
Das Vergabeverfahren wird ausschließlich...”
#Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeprotal www.auftrage.bayern.de veröffentlicht.
Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronischabgewickelt.
Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist durch eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren
Verfehlungen, Tatbeständen des § 123 GWB,des Ausschlusses nach §21 AEntG, § 19MiLoG und § 21 SchwarzArbG, von Insolvenz-/Liquidationsverfahren und wettbewerbswidrigen Verhalten, bzw. zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern,Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen zu belegen.#
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Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Einhaltung der EU-Datenschutzgrundverordnung
(DSGVO), des Bayerischen Datenschutzgesetzes(BayDSG), des Bundesdatenschutzgesetzes(BDSG),
die Vorschriften des Sozialgesetzbuches; Verpflichtungen aus dem Arbeitnehmerentsendegesetz
(AEntG), Einhaltung des Gesetz zur Einrichtung und zum Betrieb eines Registers zum Schutz des Wettbewerbs um öffentlicheAufträge und Konzessionen (Wettbewerbsregistergesetz
- WRegG) sowie allgemeingütiger nationaler/ europäischer Rechtsvorschriften. Die Abwicklung
des Vertrages erfolgt grundsätzlich auf Basis deutsches Rechts.
Bei Angebotsabgabe müssen diverse Erklärungen, Nachweise usw. mit eingereicht werden.
Eine Auflistung enthält das Dokument "LAS_Uebersicht_einzureichende_Unterlagen_Angebot".
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Hinweis zur Verfahrenswahl:
Bei dieser Ausschreibung handelt es sich um ein Teillos einer Gesamtbeschaffung von Liefer- und Dienstleistungen im Zusammenhang mit der (ergänzenden) Ausstattung des Erweiterungsbaus für das Markgräfin Wilhelmine Gymnasium Bayreuth.
Zur Verfahrenserleichterung und Förderung des Wettbewerbs wurden 4 (themenbasierte) Teillose (ggf. mit dazugehörigen Fach- und Mengenlosen) gebildet, welche im Rahmen der zulässigen Verfahrensvorschriften i.S.d. Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) i.V.m. dem Teil 4 Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und ggf. der Verwaltungsvorschrift zum öffentlichen Auftragswesen (VVöA) durchgeführt werden.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber
/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren
die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge(Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. §160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge
nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers Diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl.§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags kann gem. § 135 Abs.2 Satz 2 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 027-091927 (2026-02-06)
Auftragsbekanntmachung (2026-02-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 480.000 EUR 💰
“Auf Grund folgender Bieterfrage wurde das Leistungsverzeichnis überarbeitet:
Frage: "[...]In der Ausschreibung wird eine Tischplattenstärke von 30 mm...”
Auf Grund folgender Bieterfrage wurde das Leistungsverzeichnis überarbeitet:
Frage: "[...]In der Ausschreibung wird eine Tischplattenstärke von 30 mm gefordert, zudem steht hinter der Forderung Melaminharz-Kunststoff in Klammer HPL.
Welche Tischplatte muss hier angeboten werden? Eine mit 0,8 mm HPL belegte Spanplatte oder ist eine direktbeschichtete Melaminharz-Platte ausreichend?
Darf die Stärke auch zwischen 19 und 25 mm liegen?[...]"
Änderung:
- 30mm gestrichen und 25mm beschrieben
- das Wort Melamin-Kunststoff sowie Melamin gestrichen
>> Änderungen in blau
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Quelle: OJS 2026/S 031-104358 (2026-02-12)