Einhaltung Mindestanforderung nach Brandenburgischen
Vergabegesetz entsprechend der Formulare aus den
Vergabeunterlagen (siehe Ergänzende Vertragsbedingungen
BbgVergG sowie Verpflichtungserklärung Bieter- und
Nachunternehmer nach BbgVergG).
zu Kommunikation:
Informationen zum Vergabeverfahren, auch die
Zuschlagserteilung, erfolgen per Kommunikation über die
Vergabeplattform des Landesbetriebes Straßenwesen
Brandenburg (nachfolgend Vergabeplattform genannt) oder
anderer elektronischer Medien, auf dem Postweg, Telefax,
direkt oder durch eine Kombination dieser
Kommunikationsmittel. Die Vergabeplattform ist unter der Web-
Adresse
http://www.ausschreibungen.ls.brandenburg.de
erreichbar.
Bei der elektronischen Kommunikation über die
Vergabeplattform gilt das Nachfolgende: Eine kostenlose
Registrierung auf der Vergabeplattform (Einrichtung eines
Nutzerkontos) ist freiwillig. Die weitere Kommunikation,
einschließlich der Übernahme und Übergabe von
elektronischen Erklärungen (mit Ausnahme der Abgabe eines
Angebotes) zwischen Vergabestelle und Unternehmen, erfolgt
grundsätzlich über dieses Nutzerkonto.
Sobald neue Nachrichten in seinem Nutzerkonto auf der
Vergabeplattform eingegangen sind, wird das Unternehmen
darüber per E-Mail an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse
informiert. Das Unternehmen ist für die Richtigkeit und
Erreichbarkeit der hinterlegten E-Mail-Adresse verantwortlich.
Die Nachricht gilt als spätestens am nächsten Werktag 10:00
Uhr zugestellt.
Die Vergabeunterlagen können ohne Registrierung eingesehen
und heruntergeladen werden. Auf die Nutzungsbedingungen
der Vergabeplattform wird hingewiesen.
Beim Unterlassen der freiwilligen und kostenlosen Registrierung
trägt das Unternehmen das Risiko, einen Teilnahmeantrag, eine
Interessensbestätigung oder ein Angebot auf der Grundlage
veralteter Vergabeunterlagen erstellt zu haben und daher im
weiteren Verlauf vom Verfahren ausgeschlossen zu werden.