Auftragsbekanntmachung (2026-03-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: B 110 OU Dargun Umweltbaubegleitung und bodenkundliche Baubegleitung
Referenznummer: 226076
Kurze Beschreibung:
“Umweltbaubegleitung und bodenkundliche Baubegleitung für den Straßenbau”
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Umweltüberwachung im Bau📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Umweltbaubegleitung und bodenkundliche Baubegleitung für den Straßenbau”
Zusätzliche Informationen:
“Es gibt keine zusätzlichen Informationen.”
Ort der Leistung: Mecklenburgische Seenplatte🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-06-15 📅
Datum des Endes: 2028-07-30 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-04-28 10:20:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-04-28 10:20:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): elektronische Öffnung
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“elektronische Öffnung
Bei dem Öffnungstermin sind Bieter sowie deren Bevollmächtigte nicht zugelassen.”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 45
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“§ 45 (1) Nr. 3 VgVNachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in einer Höhe von mind. 1.500.000 Euro für Personenschäden und in einer Höhe...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
§ 45 (1) Nr. 3 VgVNachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in einer Höhe von mind. 1.500.000 Euro für Personenschäden und in einer Höhe von mind. 250.000 Euro für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden).
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“§ 46 (3) Nr. 1 VgV - Für die Leistungserbringung des Bieters/der Bietergemeinschaft ist eine Referenz zur Ausführung von vergleichbaren Leistungen in der...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
§ 46 (3) Nr. 1 VgV - Für die Leistungserbringung des Bieters/der Bietergemeinschaft ist eine Referenz zur Ausführung von vergleichbaren Leistungen in der Umweltbaubegleitung und bodenkundlichen Baubegleitung vorzulegen.
Im Falle von Unterauftragnehmern/Eignungsleihe können auch Referenzen von Unterauftragnehmern beigebracht werden.
Als vergleichbar wird eine Referenz für eine Straße angesehen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“§ 46 (3) Nr. 10 VgV - Angabe, welche Teile des Auftrags als Unteraufträge vergeben werden sollen”
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
“Gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter.”
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Nationale Registrierungsnummer: 13-L51010001000-80:
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Postleitzahl: 19053
Postort: Schwerin
Region: Schwerin, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de📧
Telefon: 0385-588 15164📞
URL: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Das-Ministerium/Vergabekammern/🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Straßenbauamt Schwerin
Nationale Registrierungsnummer: 13-L51110001000-31
Postanschrift: Pampower Straße 68
Postleitzahl: 19061
Postort: Schwerin
Region: Schwerin, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabe-sba-sn@sbv.mv-regierung.de📧
Telefon: 0385 588-81010📞
Fax: 0385 588-81800-02 📠
URL: https://www.strassen-mv.de/de/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der
Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des
Nichtabhilfebescheids auf eine...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der
Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des
Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen. Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 060-210222 (2026-03-25)