Auftragsbekanntmachung (2026-03-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: B13 Prallwand, Neub. Doppel-TH f. Bischof-Ulrich-Schule, Reinöhlstr. 76a , 86156 Augsburg
Referenznummer: B13 Prallwand
Kurze Beschreibung:
“B13 Prallwand”
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Holzarbeiten📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Leistungen:
Turnhallenprallwandsystem Holz 380m²
6 Stück Innentüren zur Halle
2 Stück Geräteraumtore
2 Stück Außentüren (Notausgang)”
Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:other-sme#”
Ort der Leistung: Augsburg, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2027-01-11 📅
Datum des Endes: 2027-06-04 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-04-02 14:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-04-02 14:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Angebotsöffnung erfolgt elektronisch über die Dt. E-Vergabe. Nur elektronisch abgegebene Angebote können gewertet werden.”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Befähigung zur Berufsausbung- Eintragung Berufs- oder Handelsregister oder Erklärung unter Eid”
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern
Nationale Registrierungsnummer: 9f3faa8f-3edf-4c4c-be2e-211d55f7fa2c
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postleitzahl: 80538
Postort: München
Region: Augsburg, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Telefon: +49 8921762411📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
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Quelle: OJS 2026/S 043-145411 (2026-03-02)