Die Wohnhäuser Winkelriedstraße 16-19 und Tessiner Weg 2-6, 8-8A sind Teil einer Wohnanlage und wurden zwischen 1958 und 1964 als Mauerwerksbauten errichtet, sie bestehen durchweg aus einem Kellergeschoss, überwiegend vier Wohngeschossen und den im Jahr 2025 fertiggestellten Dachaufstockungen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-04-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-03-09.
Auftragsbekanntmachung (2026-03-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Balkonarbeiten, Tessiner Weg 2-6, 8-8A, Winkelriedstr. 16-19, 13407 Berlin
Referenznummer: 755-1-2548
Kurze Beschreibung:
“Die Wohnhäuser Winkelriedstraße 16-19 und Tessiner Weg 2-6, 8-8A sind Teil einer Wohnanlage und wurden zwischen 1958 und 1964 als Mauerwerksbauten...”
Kurze Beschreibung
Die Wohnhäuser Winkelriedstraße 16-19 und Tessiner Weg 2-6, 8-8A sind Teil einer Wohnanlage und wurden zwischen 1958 und 1964 als Mauerwerksbauten errichtet, sie bestehen durchweg aus einem Kellergeschoss, überwiegend vier Wohngeschossen und den im Jahr 2025 fertiggestellten Dachaufstockungen.
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Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Stahlbetonkonstruktionen📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die GESOBAU AG beabsichtigt in den Wohnhäusern Winkelriedstraße 16-19 und Tessiner Weg 2-6, 8-8Adie Erneuerung von 76 Balkonen sowie die Instandsetzung von...”
Beschreibung der Beschaffung
Die GESOBAU AG beabsichtigt in den Wohnhäusern Winkelriedstraße 16-19 und Tessiner Weg 2-6, 8-8Adie Erneuerung von 76 Balkonen sowie die Instandsetzung von 16 Balkonen / Loggien, einschl. der dafür nötigen Fassadenreparaturen.
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Zusätzliche Informationen:
“1) Bietergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen. Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft haften gesamtschuldnerisch und benennen einen...”
Zusätzliche Informationen
1) Bietergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen. Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft haften gesamtschuldnerisch und benennen einen bevollmächtigten Vertreter. Bietergemeinschaften haben eine entsprechende Bietergemeinschaftserklärung (liegt den Vergabeunterlagen bei) vorzulegen.
2) Es wird gemäß § 6b EU VOB/A der Nachweis verlangt, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist.
3) Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine eventuelle Eintragung des Bieters im Wettbewerbsregister abfragen.
4) Der Auftraggeber wird auf der Grundlage der EU-Sanktionsverordnungen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Durchsetzung von Embargos (EG) Nr. 881/2002 vom 27.5.2002, 753/2011 vom 1.8.2011 sowie 2580/2001 vom 27.12.2001 eine Abfrage in den Finanz-Sanktionslisten (www.finanz-Sanktionsliste.de) veranlassen.
5) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen:
Die Teilnahme am Vergabeverfahren und der Erhalt der Vergabeunterlagen sind über die Vergabeplattform des Landes Berlin unter
http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/ möglich. Die Vergabeunterlagen werden gemäß § 12a EU, Absatz 1 VOB/A ab dem Tag der Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung oder dem Tag der Aufforderung zur Interessensbestätigung unentgeltlich und vollständig als pdf-Dokumente auf der Plattform angeboten.
Die Einreichung/Abgabe der Angebote kann elektronisch mit qualifizierter oder fortgeschrittener Signatur oder elektronisch in Textform über die Vergabeplattform des Landes Berlin erfolgen. Für den Erhalt der elektronischen bearbeitbaren Vergabeunterlagen ist eine einmalige, kostenlose Registrierung auf der Internetseite
http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/registrierung-firma/ notwendig, soweit der Bieter nicht bereits registriert ist.
Die Angebotsabgabe zu dieser Ausschreibung ist nur in elektronischer Form zulässig! Schriftlich eingereichte Angebote werden ausgeschlossen.
Bitte beachten Sie, dass alle Bieter eigenverantwortlich die weitere Entwicklung zum Verfahren wie z.B. die Ergänzung oder Änderung der Vergabeunterlagen und die Einstellung von beantworteten Bieterfragen durch selbstständige Einsicht verfolgen müssen.
Einzusehen unter:
http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/
6) Auskünfte über die Vergabeunterlagen gemäß § 12a EU, Absatz 3 VOB/A werden nur beantwortet, wenn sie mindestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist schriftlich per E-Mail oder, vorzugsweise über die Vergabeplattform Berlin eingehen. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet.
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Ort der Leistung: Berlin🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-06-01 📅
Datum des Endes: 2026-11-13 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-04-13 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-04-13 11:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“1.) Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes.
2.) Die Eignung ist durch eine der...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
1.) Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes.
2.) Die Eignung ist durch eine der folgenden Bescheinigungen bzw. Erklärungen nachzuweisen:
- Eintragung in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis)
- Eintragung im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis für Bauleistungen (ULV) bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin
- ULV-Eintragung bei der Auftragsberatungsstelle Brandenburg oder Sachsen oder Sachsen- Anhalt oder Mecklenburg-Vorpommern oder gleichwertige Bescheinigungen anderer Bundesländer
- Eintrag in das Lieferantenportal der Wohnungsbaugesellschaften Berlin und Brandenburg
- Beibringung des ausgefüllten beiliegenden Formblattes „Eigenerklärung zur Eignung I“
Gelangt das Angebot eines Bieters, der nur die „Eigenerklärung zur Eignung I“ abgegeben hat, in die engere Auswahl, hat der Bieter nach Aufforderung durch die Vergabestelle folgende einschlägige Nachweise unverzüglich beizubringen:
a) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes über die Zahlung von Steuern und Abgaben.
b) Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse über die ordnungsgemäße Entrichtung der gesetzlichen Beiträge.
c) Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft.
d) Nachweis einer gültigen Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung.
Wenn keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen die unter a) bis d) geforderten Bescheinigungen und Nachweise am Tag des Eröffnungstermins nicht älter als ein Jahr sein.
Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes vorzulegen. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Erklärung über den Gesamtumsatz in den abgeschlossenen Geschäftsjahren 2022, 2023, 2024.
Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung II“ ist für die...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Erklärung über den Gesamtumsatz in den abgeschlossenen Geschäftsjahren 2022, 2023, 2024.
Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung II“ ist für die geforderten Erklärungen den Verdingungsunterlagen beigefügt und zwingend zu verwenden.
MINDESTANFORDERUNGEN:
Als Mindestanforderung gilt ein mittlerer Jahresgesamtumsatz in den abgeschlossenen Geschäftsjahren 2022, 2023, 2024 in Höhe von mindestens 800.000,00 EUR brutto.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Erklärung über die Zahl der im Unternehmen in den abgeschlossenen Jahren 2022, 2023, 2024 jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, unterteilt in...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Erklärung über die Zahl der im Unternehmen in den abgeschlossenen Jahren 2022, 2023, 2024 jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, unterteilt in Angestellte insgesamt und davon Leitungspersonal, gewerbliche und sonstige Angestellte.
Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung II“ ist für die geforderten Erklärungen den Verdingungsunterlagen beigefügt und zwingend zu verwenden.
MINDESTANFORDERUNGEN:
Als Mindestforderung gilt eine durchschnittliche Anzahl von mind. 10 Arbeitskräften insgesamt in den abgeschlossenen Jahren 2022, 2023, 2024.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Referenzliste über ähnliche Leistungen in vergleichbarer Größenordnung, welche im Zeitraum 01.01.2022 bis zur Angebotseröffnung abgeschlossen wurden...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Referenzliste über ähnliche Leistungen in vergleichbarer Größenordnung, welche im Zeitraum 01.01.2022 bis zur Angebotseröffnung abgeschlossen wurden (Abnahme durch den Auftraggeber) mit folgenden Angaben:
- Name und Adresse des Auftraggebers (AG)
- Ansprechpartner beim AG mit Telefonnummer
- Bezeichnung des Referenzprojektes
- Beschreibung der Art der Leistung
- Beschreibung des Leistungsumfanges
- Ausführung unter bewohnten Bedingungen (ja / nein)
- Auftragssumme (brutto)
- Ausführungszeitraum (von / bis)
Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung III“ ist für die geforderten Erklärungen den Verdingungsunterlagen beigefügt und zwingend zu verwenden.
MINDESTANFORDERUNGEN:
Als Mindestanforderung gilt eine vergleichbare Referenz (Balkonarbeiten Stahlbeton-/Stahlkonstruktion), welche im Zeitraum vom 01.01.2022 bis zur Angebotseröffnung abgeschlossen (Abnahme durch den Auftraggeber) wurde, mit einer Bruttoauftragssumme von mindestens 400.000,00 EUR.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nachweis der Sachkunde nach TRGS 519 und TRGS 524”
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Nationale Registrierungsnummer: 11-1300000V00-74
Postanschrift: Martin - Luther - Straße 105
Postleitzahl: 10825
Postort: Berlin
Region: Berlin🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de📧
Telefon: +49 3090138316📞
Fax: +49 3090137613 📠
URL: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 048-166455 (2026-03-09)