Der Yachthafen in Damp wird von Steinmolen vor Hochwassereinflüssen der Ostsee geschützt. Das Ostseehochwasserereignis vom Oktober 2023 hat die Molen weitestgehend zerstört und unbrauchbar gemacht. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Damp hat beschlossen, den Hafen vollständig wiederherzustellen und mit wehrhaften Molen zu schützen. Für eine fachgerechte Planung der Baumaßnahme wird ein Geotechnischer Bericht sowie dem Bericht vorangehende Geotechnische Untersuchungen zu der Baumaßnahme benötigt. Die Planung der zukünftigen Mole sieht zwei verschiedene Wiederherstellungsvarianten vor, beide Varianten sind der Leistungsbeschreibung angehängt und in dem Geotechnischen Bericht zu berücksichtigen. Zusätzlich zu den Molen sollen auch neue Stahlrohrdalben hergestellt werden. Diese werden in Linien um die kritischen Stellen der Molenvarianten platziert. Zur Beurteilung der Gründung sind vorab Baugrunduntersuchungen durchzuführen. Auf Basis der Untersuchungen soll anschließend der Geotechnische Bericht inkl. Gründungsempfehlung und Schadstoffuntersuchung verfasst werden, Bemessungsprofile sind zu erstellen. Die vorgesehene Untersuchungstiefe für die Molen und Dalben sollte ausreichend tief, in Abhängigkeit mit den vorgesehenen Gründungen, gewählt werden. Der Auftragnehmer muss seine Leistungen mit der Übergabe des Geotechnischen Berichtes binnen 60 Tagen ab Zuschlagserteilung abschließen. Arbeitstage, an denen die Ausführung der Leistung aus witterungsbedingten Gründen unmöglich ist, gelten nicht als Tage im Sinne der Fristberechnung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-05-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-04-01.
Auftragsbekanntmachung (2026-04-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Baugrunduntersuchung und Geotechnischer Bericht
Kurze Beschreibung:
“Der Yachthafen in Damp wird von Steinmolen vor Hochwassereinflüssen der Ostsee geschützt. Das Ostseehochwasserereignis vom Oktober 2023 hat die Molen...”
Kurze Beschreibung
Der Yachthafen in Damp wird von Steinmolen vor Hochwassereinflüssen der Ostsee geschützt. Das Ostseehochwasserereignis vom Oktober 2023 hat die Molen weitestgehend zerstört und unbrauchbar gemacht. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Damp hat beschlossen, den Hafen vollständig wiederherzustellen und mit wehrhaften Molen zu schützen. Für eine fachgerechte Planung der Baumaßnahme wird ein Geotechnischer Bericht sowie dem Bericht vorangehende Geotechnische Untersuchungen zu der Baumaßnahme benötigt. Die Planung der zukünftigen Mole sieht zwei verschiedene Wiederherstellungsvarianten vor, beide Varianten sind der Leistungsbeschreibung angehängt und in dem Geotechnischen Bericht zu berücksichtigen. Zusätzlich zu den Molen sollen auch neue Stahlrohrdalben hergestellt werden. Diese werden in Linien um die kritischen Stellen der Molenvarianten platziert. Zur Beurteilung der Gründung sind vorab Baugrunduntersuchungen durchzuführen. Auf Basis der Untersuchungen soll anschließend der Geotechnische Bericht inkl. Gründungsempfehlung und Schadstoffuntersuchung verfasst werden, Bemessungsprofile sind zu erstellen. Die vorgesehene Untersuchungstiefe für die Molen und Dalben sollte ausreichend tief, in Abhängigkeit mit den vorgesehenen Gründungen, gewählt werden. Der Auftragnehmer muss seine Leistungen mit der Übergabe des Geotechnischen Berichtes binnen 60 Tagen ab Zuschlagserteilung abschließen. Arbeitstage, an denen die Ausführung der Leistung aus witterungsbedingten Gründen unmöglich ist, gelten nicht als Tage im Sinne der Fristberechnung.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Bereich Geotechnik📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Yachthafen in Damp wird von Steinmolen vor Hochwassereinflüssen der Ostsee geschützt. Das Ostseehochwasserereignis vom Oktober 2023 hat die Molen...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Yachthafen in Damp wird von Steinmolen vor Hochwassereinflüssen der Ostsee geschützt. Das Ostseehochwasserereignis vom Oktober 2023 hat die Molen weitestgehend zerstört und unbrauchbar gemacht. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Damp hat beschlossen, den Hafen vollständig wiederherzustellen und mit wehrhaften Molen zu schützen. Für eine fachgerechte Planung der Baumaßnahme wird ein Geotechnischer Bericht sowie dem Bericht vorangehende Geotechnische Untersuchungen zu der Baumaßnahme benötigt. Die Planung der zukünftigen Mole sieht zwei verschiedene Wiederherstellungsvarianten vor, beide Varianten sind der Leistungsbeschreibung angehängt und in dem Geotechnischen Bericht zu berücksichtigen. Zusätzlich zu den Molen sollen auch neue Stahlrohrdalben hergestellt werden. Diese werden in Linien um die kritischen Stellen der Molenvarianten platziert. Zur Beurteilung der Gründung sind vorab Baugrunduntersuchungen durchzuführen. Auf Basis der Untersuchungen soll anschließend der Geotechnische Bericht inkl. Gründungsempfehlung und Schadstoffuntersuchung verfasst werden, Bemessungsprofile sind zu erstellen. Die vorgesehene Untersuchungstiefe für die Molen und Dalben sollte ausreichend tief, in Abhängigkeit mit den vorgesehenen Gründungen, gewählt werden. Der Auftragnehmer muss seine Leistungen mit der Übergabe des Geotechnischen Berichtes binnen 60 Tagen ab Zuschlagserteilung abschließen. Arbeitstage, an denen die Ausführung der Leistung aus witterungsbedingten Gründen unmöglich ist, gelten nicht als Tage im Sinne der Fristberechnung.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-05-04 23:59:59 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 59
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Angabe des Umsatzes des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Angabe des Umsatzes des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. Zu erklären mit Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 LD.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Soweit nach der Rechtsform oder Tätigkeit erforderlich, ist die Eintragung in ein Berufsregister nötig. Zu erklären mit Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 LD.”
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Postleitzahl: 24105
Postort: Kiel
Region: Kiel, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren in den §§ 155 ff. GWB. Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren in den §§ 155 ff. GWB. Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Auftraggeber ist zur Absendung einer Bieterinformation spätestens 10 Tage vor Zuschlagserteilung verpflichtet (§ 134 GWB). Nach Zuschlagserteilung ist ein Nachprüfungsantrag nicht mehr zulässig. Ausgenommen sind Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 2 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 066-232245 (2026-04-01)