Ziel der in Anlehnung an das DBV-Merkblatt Brückenmonitoring Planung, Ausschreibung und Umsetzung geplanten Monitoringmaßnahmen ist es, den Zustand der John-F.-Kennedy-Brücke zu überwachen, um im Falle einer Zustandsverschlechterung (wie z.B. sukzessiver Spanndrahtverlust des als spannungsrisskorrosionsgefährdet eingestuften Spannstahls) rechtzeitig Maßnahmen einleiten zu können. Das zur Umsetzung vorgesehene Monitoringsystem umfasst: · die Installation und den kontinuierlichen Betrieb eines Schallemissionsanalyse-Systems (Maßnahme SEA) zur Detektion von Spannstahlbrüchen · Installation und regelmäßiges Auslesen eines verteilten, faseroptischen Dehnungsmesssystems (Maßnahme FOS) zur Erkennung von resultierenden strukturellen Reaktionen des Bauwerks (Rissbildungen, Dehnungen) · die kontinuierliche Messung verschmierter Dehnungen in Feldmitte und der über den Querschnitt veränderlichen Bauwerkstemperatur (Maßnahme D+T).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-03-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-02-19.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2026-02-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bauwerksmonitoring John-F.-Kennedy-Brücke, München
Referenznummer: BauR I-20001-2026
Kurze Beschreibung:
“Ziel der in Anlehnung an das DBV-Merkblatt Brückenmonitoring Planung, Ausschreibung und Umsetzung geplanten Monitoringmaßnahmen ist es, den Zustand der...”
Kurze Beschreibung
Ziel der in Anlehnung an das DBV-Merkblatt Brückenmonitoring Planung, Ausschreibung und Umsetzung geplanten Monitoringmaßnahmen ist es, den Zustand der John-F.-Kennedy-Brücke zu überwachen, um im Falle einer Zustandsverschlechterung (wie z.B. sukzessiver Spanndrahtverlust des als spannungsrisskorrosionsgefährdet eingestuften Spannstahls) rechtzeitig Maßnahmen einleiten zu können.
Das zur Umsetzung vorgesehene Monitoringsystem umfasst:
· die Installation und den kontinuierlichen Betrieb eines Schallemissionsanalyse-Systems (Maßnahme SEA) zur Detektion von Spannstahlbrüchen
· Installation und regelmäßiges Auslesen eines verteilten, faseroptischen Dehnungsmesssystems (Maßnahme FOS) zur Erkennung von resultierenden strukturellen Reaktionen des Bauwerks (Rissbildungen, Dehnungen)
· die kontinuierliche Messung verschmierter Dehnungen in Feldmitte und der über den Querschnitt veränderlichen Bauwerkstemperatur (Maßnahme D+T).
Ziel der in Anlehnung an das DBV-Merkblatt Brückenmonitoring Planung, Ausschreibung und Umsetzung geplanten Monitoringmaßnahmen ist es, den Zustand der John-F.-Kennedy-Brücke zu überwachen, um im Falle einer Zustandsverschlechterung (wie z.B. sukzessiver Spanndrahtverlust des als spannungsrisskorrosionsgefährdet eingestuften Spannstahls) rechtzeitig Maßnahmen einleiten zu können.
Das zur Umsetzung vorgesehene Monitoringsystem umfasst:
· die Installation und den kontinuierlichen Betrieb eines Schallemissionsanalyse-Systems (Maßnahme SEA) zur Detektion von Spannstahlbrüchen
· Installation und regelmäßiges Auslesen eines verteilten, faseroptischen Dehnungsmesssystems (Maßnahme FOS) zur Erkennung von resultierenden strukturellen Reaktionen des Bauwerks (Rissbildungen, Dehnungen)
· die kontinuierliche Messung verschmierter Dehnungen in Feldmitte und der über den Querschnitt veränderlichen Bauwerkstemperatur (Maßnahme D+T).
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:freelance#”
Ort der Leistung: München, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-04-29 📅
Datum des Endes: 2031-09-30 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-03-24 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-03-24 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Zugelassen sind nur Vertreter des Auftraggebers.”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Der Bieter hat mit dem Angebot den Nachweis über seine berufliche Qualifikation als Dipl.-Ing. TH/FH bzw. Bachelor/Master an Universitäten oder...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Bieter hat mit dem Angebot den Nachweis über seine berufliche Qualifikation als Dipl.-Ing. TH/FH bzw. Bachelor/Master an Universitäten oder Fachhochschulen mit der Fachrichtung Architektur/Bauingenieurwesen oder gleichwertig zu erbringen. Der Bieter hat mit dem Angebot den Nachweis über Zertifizierung/ Qualifizierung, dass zwei Mitarbeitende des Bieters eine entsprechende Fortbildung bzw. Ausbildung durchlaufen bzw. über ein gültiges Zertifikat nach DIN EN ISO 9712 verfügen, aus dem sich ergibt, dass sie zur Durchführung von zerstörungsfreien Prüfung (ZfP) nach DIN EN ISO 9712 qualifiziert sind. –
- Ist der Bieter eine juristische Person, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bieters nachgewiesen wird, dass der benannte verantwortliche Berufsangehörige die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Bieter oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann, a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zutragen oder b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2005/36/EG angezeigt haben.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Die Eignungskriterien sind auch im Bewerberbogen (Unterlage III.6) aufgelistet. Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Ergänzend zu 2.3.1...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die Eignungskriterien sind auch im Bewerberbogen (Unterlage III.6) aufgelistet. Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Ergänzend zu 2.3.1 des Bewerberbogens: Nimmt der Bewerber die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so muss er eine Erklärung des anderen Unternehmens zur gemeinsamen Haftung vorlegen (Formblatt III.8); die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der „Verpflichtungserklärung“ abzugeben. Ergänzend zu 4.2.4 des Bewerberbogens: Es ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden von 1,5 Mio. EUR und Deckungssummen für sonstige Schäden von 0,5 Mio. EUR bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens vor Vertragsschluss
abzuschließen und nachzuweisen. Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Die Eignungskriterien sind auch im Bewerberbogen (Unterlage III.6) aufgelistet. Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Ergänzend zu 4.3.1...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die Eignungskriterien sind auch im Bewerberbogen (Unterlage III.6) aufgelistet. Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Ergänzend zu 4.3.1 des Bewerberbogens: Es sind geeignete Referenzen über vom Bewerber in den letzten 5 Jahren (2021-2026) vor Ablauf der Angebotsfrist erbrachte Dienstleistungen aufzulisten. Die Ausführungsspanne wurde gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV zur Sicherstellung eines ausreichenden Wettbewerbs auf 5 Jahre erhöht. Die Auflistung ist auf Projekte zu beschränken, deren Planungs- oder Beratungsanforderungen mit denen der zu vergebenden Planungs- oder Beratungsleistung vergleichbar sind. Es werden gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV nur die geforderten Angaben berücksichtigt:
- Beschreibung (Aufgabe und Umfang der Leistung, Vertragsverhältnis)
- Beträge (Kosten) - Daten (Erbringungszeitraum)
- Empfänger (unter Angabe, ob es sich um einen öffentlichen oder privaten Empfänger handelt und
Kontaktdaten des Ansprechpartners).
Zudem ist anzugeben, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit Nachunternehmern oder in Kooperation mit anderen Unternehmen erbracht wurden, sowie die Angabe des Eigenleistungsanteils. Wurden die Leistungen nicht vollständig als Eigenleistung erbracht, so ist anzugeben, welche Leistungen als Eigenleistung erbracht wurden. Eine Leistung gilt dann als im Referenzzeitraum erbracht, wenn sie innerhalb des Referenzzeitraums abgeschlossen worden ist. Der Beginn der Leistung kann hingegen auch schon vor diesem Zeitraum liegen.
Bewertet werden 2 Referenzen des Unternehmens aus dem Bereich Planung, Installation und Betrieb von Monitoringsystemen und der Nachweis über die Zertifizierung/ der Qualifizierung für zerstörungsfreie Prüfungen (ZfP) nach DIN EN ISO 9712 von 2 Mitarbeitenden. Eine Referenz kann aus max. 2 Referenzprojekten bestehen. Werden pro Referenz mehr als 2 Referenzprojekte aufgelistet, dann werden nur die ersten 2 berücksichtigt. Ergänzend zu 4.3.1 des Bewerberbogens: Die nachfolgend aufgeführten Mindestanforderungen sind anhand eines oder mehrerer (max. zwei) Referenzprojekte nachzuweisen, wobei die Mindestanforderungen 1. -3. durch jedes der Referenzprojekte erfüllt werden müssen. Zu Nr. 4.3.1.1 des Bewerberbogens - Referenz 1 für das Unternehmen aus dem Bereich Planung, Installation und Betrieb von Monitoringsystemen: 1. Angabe öffentl./priv. Empfänger; Kontaktdaten Ansprechpartner 2. Abschluss der Leistungen zur Planung und Installation der Monitoringsysteme in den letzten 5 Jahren vor Ablauf der Angebotsfrist (2021 bis 2026) 3. Selbst erbrachte Leistung der Planung, der Installation und des Betriebs eines Monitoringsystems gemäß Leistungsbeschreibung für eine Straßenbrücke 4. Kosten für Lieferung, Installation der Monitoringsysteme in Höhe von mind. 150.000 Euro netto 5. Leistungsbestandteil: Installation von Faseroptischen Sensoren inkl. Dauerbetrieb 6. Leistungsbestandteil: Installation von Schallemissions-Sensoren und Betrieb über einen durchgängigen Leistungszeitraum von mind. 1 Jahr 7. Leistungsbestandteil: Erstellung einer Ausführungsplanung für ein Monitoringsystem, einschließlich Festlegung der Art und Anzahl der Sensoren Zu Nr. 4.3.1.2 des Bewerberbogens - Referenz 2 für das Unternehmen aus dem Bereich Planung, Installation und Betrieb von Monitoringsystemen 1. Angabe öffentl./priv. Empfänger; Kontaktdaten Ansprechpartner 2. Abschluss der Leistungen zur Planung und Installation der Monitoringsysteme in den letzten 5 Jahren vor Ablauf der Angebotsfrist (2021 bis 2026) 3. Selbst erbrachte Leistung der Planung, der Installation und des Betriebs eines Monitoringsystems gemäß Leistungsbeschreibung für eine Straßenbrücke 4. Kosten für Lieferung, Installation der Monitoringsysteme in Höhe von mind. 150.000 Euro netto 5. Leistungsbestandteil: Installation von Faseroptischen Sensoren inkl. Dauerbetrieb 6. Leistungsbestandteil: Installation von Schallemissions-Sensoren und Betrieb über einen durchgängigen Leistungszeitraum von mind. 1 Jahr 7. Leistungsbestandteil: Erstellung einer Ausführungsplanung für ein Monitoringsystem, einschließlich Festlegung der Art und Anzahl der Sensoren Zu Nr. 4.3.1.3 des Bewerberbogens: Es ist der Nachweis einzureichen, dass zwei Mitarbeitende des Bieters eine entsprechende Fortbildung bzw. Ausbildung durchlaufen bzw. über ein gültiges Zertifikat nach DIN EN ISO 9712 verfügen, aus dem sich ergibt, dass sie zur Durchführung von zerstörungsfreien Prüfungen (ZfP) nach DIN EN ISO 9712 qualifiziert sind. 1. Nachweis über die Zertifizierung/ die Qualifizierung zur Durchführung
zerstörungsfreier Prüfungen (ZfP) nach DIN EN ISO 9712 Mitarbeiter/-in 1 2. Nachweis über
die Zertifizierung/ die Qualifizierung zur Durchführung zerstörungsfreier Prüfungen (ZfP) nach
DIN EN ISO 9712 Mitarbeiter/-in 2
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Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
“Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im...”
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich
vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Siehe Auftrags- / Vergabeunterlagen”
“1. Der Bieter hat anzugeben, inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die „Eigenerklärung Bezug Russland“ (FB 127/L127/III.127)...”
1. Der Bieter hat anzugeben, inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die „Eigenerklärung Bezug Russland“ (FB 127/L127/III.127) auszufüllen und als Teil des Angebots abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben.
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2. Die Vergabe-/Auftragsunterlagen sind auf der Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWO tender) eingestellt.
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Alle einzureichenden, bearbeitbaren Formulare sind auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern.
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Alle Unterlagen können ausschließlich von registrierten Bietern über die Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWO tender) in Textform eingereicht werden. Die ausgefüllten und lokal gespeicherten Unterlagen sind auf die Plattform hochzuladen.
Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform muss der Bieter, der die Erklärung abgibt, erkennbar sein.
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Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur ist nicht erforderlich.
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Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Dabei ist das Tool Frage stellen bzw. Fragen-Antworten zu verwenden.
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Beschreibungen zur Vorgehensweise bei Angeboten auf der Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWOtender) unter:
https://download.arriba-net.de/fileadmin/downloaddaten/meinauftrag.rib.de/hilfe/angebot_abgeben_tender.html
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Der Auftraggeber behält sich vor, bei Zweifeln an der Erfüllung von Vorgaben Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen zu fordern.
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3. Die Angaben zur Vertragslaufzeit sind als vorläufige Annahme des Auftraggebers anzusehen und stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung.
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4. Beabsichtigt ein Bieter sich zum Nachweis seiner finanziellen, wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit auf Dritte (z.B. Unterauftragnehmer) zu berufen, so sind die unter den Eignungskriterien benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen insoweit vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Nach Aufforderung ist zusätzlich die Verpflichtungserklärung des Dritten vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen des Dritten nachgewiesen wird.
Beabsichtigt der Bieter im Hinblick auf vorzulegende Nachweise für die berufliche Leistungsfähigkeit (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Unterauftragsnehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Soll im Hinblick auf Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen werden, so ist vorgesehen, dass der Bieter/ die Bietergemeinschaft und diese Unternehmen gemeinsam für die Auftragsausführung haften. Eine entsprechende Erklärung ist auf Anforderung des Auftraggebers vorzulegen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern
Nationale Registrierungsnummer: 09-0358002-61
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postleitzahl: 80538
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Telefon: +49 89 2176-2411📞
Fax: +49 89 2176-2847 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 036-121798 (2026-02-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-04-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bauwerksmonitoring
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 946 108 EUR 💰
Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Vertragsnummer: 121798-2026
Datum des Vertragsabschlusses: 2026-04-13 📅
Titel: Bauwerksmonitoring
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 6
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 946 108 EUR 💰
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: MKP GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE150103917
Postanschrift: Zum Hospitalgraben 2
Postleitzahl: 99425
Postort: Weimar
Region: Weimar, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info.weimar@marxkrontal.com📧
Telefon: 000📞
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2026/S 080-283816 (2026-04-23)