Die Gemeinde Großenkneten plant im Ortsteil Ahlhorn die Erschließung eines neuen Wohngebietes. Die rund 10,1 ha große Fläche wurde im November und Dezember 2025 mittels Bagger prospektiert. Dabei wurden 22 etwa Nord-Süd-orientierte Suchschnitte angelegt. Eine ehemalige Sandgrube im Nordwesten der Fläche wurde ausgespart. Bei der Prospektion wurden 34 archäologisch relevante Befunde entdeckt, daneben aber auch sehr viele (53) moderne Befunde und Störungen. Die relevanten Befunde verteilen sich ungleichmäßig über das Planungsgebiet. Die größte Konzentration liegt im Südwesten der Fläche, im Norden und Südosten kommen kleinere hinzu. Gänzlich befundfrei waren nur ein Teilbereich ganz am Westrand. In insgesamt vier Bereichen wurde allerdings nur jeweils ein Befund angetroffen. Bei den Befunden handelt es sich um Pfostengruben, allgemeine Siedlungsgruben, zwei Meilergruben oder Feuerstellen, einen Graben und vermutlich einen Brunnen. Die Befunde zeigten sich im Planum – im Gegensatz zu den modernen Störungen - diffus graubraun und hoben sich nur mäßig ab. Die erhaltenen Tiefe lag bei 20 bis 30 cm. Funde wurden bei der Prospektion nicht geborgen. Angesichts der Befundverteilung ist die Ausgrabung von insgesamt fünf Teilflächen von zusammen rund 24.500 m² erforderlich, die beim Auftreten weiterer Befunde auszudehnen ist. Das Umfeld der vier isoliert liegenden Befunde wurde bei dieser Berechnung ausgespart (siehe Lageplan - Vergabeunterlagen).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-04-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-03-12.
Auftragsbekanntmachung (2026-03-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beauftragung einer archäologischen Ausgrabung
Referenznummer: 005-2026
Kurze Beschreibung:
“Die Gemeinde Großenkneten plant im Ortsteil Ahlhorn die Erschließung eines neuen Wohngebietes. Die rund 10,1 ha große Fläche wurde im November und Dezember...”
Kurze Beschreibung
Die Gemeinde Großenkneten plant im Ortsteil Ahlhorn die Erschließung eines neuen Wohngebietes. Die rund 10,1 ha große Fläche wurde im November und Dezember 2025 mittels Bagger prospektiert. Dabei wurden 22 etwa Nord-Süd-orientierte Suchschnitte angelegt. Eine ehemalige Sandgrube im Nordwesten der Fläche wurde ausgespart.
Bei der Prospektion wurden 34 archäologisch relevante Befunde entdeckt, daneben aber auch sehr viele (53) moderne Befunde und Störungen. Die relevanten Befunde verteilen sich ungleichmäßig
über das Planungsgebiet. Die größte Konzentration liegt im Südwesten der Fläche, im Norden und Südosten kommen kleinere hinzu. Gänzlich befundfrei waren nur ein Teilbereich ganz am Westrand. In insgesamt vier Bereichen wurde allerdings nur jeweils ein Befund angetroffen.
Bei den Befunden handelt es sich um Pfostengruben, allgemeine Siedlungsgruben, zwei Meilergruben oder Feuerstellen, einen Graben und vermutlich einen Brunnen.
Die Befunde zeigten sich im Planum – im Gegensatz zu den modernen Störungen - diffus graubraun
und hoben sich nur mäßig ab. Die erhaltenen Tiefe lag bei 20 bis 30 cm. Funde wurden bei der Prospektion nicht geborgen. Angesichts der Befundverteilung ist die Ausgrabung von insgesamt fünf Teilflächen von zusammen rund 24.500 m² erforderlich, die beim Auftreten weiterer Befunde auszudehnen ist. Das Umfeld der vier isoliert liegenden Befunde wurde bei dieser Berechnung
ausgespart (siehe Lageplan - Vergabeunterlagen).
Mehr anzeigen
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Archäologische Untersuchungen📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 200 000 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Gemeinde Großenkneten plant im Ortsteil Ahlhorn die Erschließung eines neuen Wohngebietes. Die rund 10,1 ha große Fläche wurde im November und Dezember...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Gemeinde Großenkneten plant im Ortsteil Ahlhorn die Erschließung eines neuen Wohngebietes. Die rund 10,1 ha große Fläche wurde im November und Dezember 2025 mittels Bagger prospektiert. Dabei wurden 22 etwa Nord-Süd-orientierte Suchschnitte angelegt. Eine ehemalige Sandgrube im Nordwesten der Fläche wurde ausgespart.
Bei der Prospektion wurden 34 archäologisch relevante Befunde entdeckt, daneben aber auch sehr viele (53) moderne Befunde und Störungen. Die relevanten Befunde verteilen sich ungleichmäßig
über das Planungsgebiet. Die größte Konzentration liegt im Südwesten der Fläche, im Norden und Südosten kommen kleinere hinzu. Gänzlich befundfrei waren nur ein Teilbereich ganz am Westrand. In insgesamt vier Bereichen wurde allerdings nur jeweils ein Befund angetroffen.
Bei den Befunden handelt es sich um Pfostengruben, allgemeine Siedlungsgruben, zwei Meilergruben oder Feuerstellen, einen Graben und vermutlich einen Brunnen.
Die Befunde zeigten sich im Planum – im Gegensatz zu den modernen Störungen - diffus graubraun
und hoben sich nur mäßig ab. Die erhaltenen Tiefe lag bei 20 bis 30 cm. Funde wurden bei der Prospektion nicht geborgen. Angesichts der Befundverteilung ist die Ausgrabung von insgesamt fünf Teilflächen von zusammen rund 24.500 m² erforderlich, die beim Auftreten weiterer Befunde auszudehnen ist. Das Umfeld der vier isoliert liegenden Befunde wurde bei dieser Berechnung
ausgespart (siehe Lageplan - Vergabeunterlagen).
Mehr anzeigen
Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:freelance#,#Besonders auch geeignet für:selbst#”
Ort der Leistung: Oldenburg, Landkreis🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-06-08 📅
Datum des Endes: 2026-12-11 📅
Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-04-23 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 43
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Zum Nachweis der fachlichen Eignung hat der Bewerber Nachweise und Erklärung über die technischen Fachkräfte und Führungskräfte gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 und 6...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Zum Nachweis der fachlichen Eignung hat der Bewerber Nachweise und Erklärung über die technischen Fachkräfte und Führungskräfte gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 und 6 VgV namentlich zu benennen und mit beruflicher Qualifikation anzugeben. Dies gilt für der/die Grabungsleiter, sowie der übrigen Mitarbeiter. Sofern eine namentliche Nennung noch nicht möglich ist, sind die Qualifikationen und Kenntnisse der technischen Fachkräfte und Führungskräfte aufzuführen.
Der/die Grabungsleiter/in muss entweder einen fachspezifischen Hochschulabschluss (Archäologie oder Grabungstechnik) besitzen oder ausgebildete/r (Frankfurter Modell oder Archäotechniker Tübingen) Grabungstechniker/in sein. Außerdem werden nachgewiesene praktische Erfahrungen von mindesten sechs Monaten in Grabungstechnik, Vermessung sowie in der Leitung von Ausgrabungen erwartet, außerdem Erfahrung in der Grabung von prähistorischen Siedlungen auf Sandböden.
Mindestens die Hälfte der übrigen Mitarbeiter/innen muss über nachgewiesene umfangreichere Grabungserfahrung (mehrere Monate) verfügen. Belegt werden müssen außerdem Kenntnisse der Mitarbeiter*innen in Bodenkunde.
“Der Bieter hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die Eigenerklärung "Erklärung zu EU-Russland-Sanktionen in der...”
Der Bieter hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die Eigenerklärung "Erklärung zu EU-Russland-Sanktionen in der BRD gem. Artikel 5k der Verordnung (EU 2022/576)" auszufüllen und als Teil des Angebotes abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben.
Bieterfragen werden bis zum 16.04.2026 ausschließlich über die gemäß den Vergabunterlagen angegebene Kommunikation entgegen genommen. Mündliche oder verspätete Anfragen werden nicht beantwortet.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
Nationale Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postleitzahl: 21339
Postort: Lüneburg
Region: Lüneburg, Landkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß den Regelungen der §§ 160 ff Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß den Regelungen der §§ 160 ff Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit:
1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr.1 GWB),
2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB),
3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB),
4.) mehr als 15 Kalendertage nach Absendung der vorläufigen Absagen in Briefform, beziehungsweise mehr als10 Kalendertage bei Absendung per Fax oder E-Mail vergangen sind (§ 134 Abs. 2 GWB),
5.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Der Nachprüfungsantrag soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Er ist unverzüglich zu begründen (§ 161 Abs. 1 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 051-175753 (2026-03-12)