Beförderung von Briefsendungen für das Finanzamt Grimma

Landesamt für Steuern und Finanzen (ZeBS)

Beförderung von Briefsendungen für das Finanzamt Grimma ab 1. Juli 2026

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-02-09. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-01-08.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2026-01-08 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2026-01-08)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Beförderung von Briefsendungen für das Finanzamt Grimma
Referenznummer: 114-H 4700/50/5-2026/266
Kurze Beschreibung: Beförderung von Briefsendungen für das Finanzamt Grimma ab 1. Juli 2026
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Postbeförderung auf der Straße 📦
Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0000
Beschreibung der Beschaffung:
Zustellung-Postfachzustellung inbegriffen - von Schriftstücken bis zu einem Gewicht von maximal 1.000g je Schriftstück und einer Größe bis DIN B4 sowie von Postzustellungsurkunden und Einschreiben im Zustellbereich ab 1. Juli 2026 für das Finanzamt Grimma. Menge und Umfang gemäß Leistungsbeschreibung (Anlage 1).
Mehr anzeigen
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Briefpostdienste 📦
Dauer
Datum des Beginns: 2026-07-01 📅
Datum des Endes: 2030-06-30 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Beschreibung
Ort der Leistung: Mittelsachsen 🏙️
Postleitzahl: 04668
Stadt: Grimma
Land: Deutschland 🇩🇪

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-02-09 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-02-09 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 51 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2026-02-09 10:00:00 📅
Zusätzliche Informationen: Bei fristgerechter Einreichung kann Anforderung fehlender Unterlagen erfolgen.
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Sonstiger Dienstleistungsvertrag
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Landesamt für Steuern und Finanzen (ZeBS)
Nationale Registrierungsnummer: DE198074160
Postanschrift: Brückenstraße 10
Postleitzahl: 09111
Postort: Chemnitz
Region: Dresden, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: zebs@lsf.smf.sachsen.de 📧
Telefon: +49 351827-0 📞
URL: https://www.lsf.sachsen.de/ 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19b9c4bcd0d-7e9513c4a4568b56 🌏
Teilnahme-URL: https://evergabe.sachsen.de 🌏
Elektronische Einreichung: Zulässig

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Nationale Registrierungsnummer: DE287064009
Postanschrift: Braustraße 2
Postleitzahl: 04107
Postort: Leipzig
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de 📧
Telefon: +49 341977-3800 📞
Fax: +49 341977-1049 📠
URL: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363 🌏
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
§ 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-01-08+01:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 006-013115 (2026-01-08)