Der Landkreis Altötting beabsichtigt im Rahmen eines offenen Verfahrens gem. § 15 VgV die Beförderung der Kinder und Schüler für den Zeitraum von vier Schuljahren (September 2026 bis Juli 2030) zu vergeben. Der Landkreis Altötting ist als Schulaufwandsträger der Pestalozzischule Sonderpädagogisches Förderzentrum Neuötting zuständig für die Schülerbeförderung gem. Art. 1 und Art. 3 Abs. 4 BaySchFG und § 1 Satz 1 Nr. 1 und § 2 Abs. 1 SchBefV. Zu befördern sind auf den Linien N2, N3, N7, N8, N9 und N-M3 Kinder der Schulvorbereitenden Einrichtung und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 9 zur Pestalozzischule – Sonderpädagogisches Förderzentrum Neuötting. In Neuötting befinden sich zwei Schulstandorte: Sebastiansplatz 4, 84524 Neuötting (Jahrgangsstufe 5 bis 9) und Möhrenbachstr. 55, 57, 84524 Neuötting (Jahrgangsstufe 1 bis 4).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-03-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-01-27.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2026-01-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beförderung von Kindern/Schülern der Pestalozzischule Sonderpädagogisches Förderzentrum Neuötting
Referenznummer: Abt. 4-8044/2026#1
Kurze Beschreibung:
“Der Landkreis Altötting beabsichtigt im Rahmen eines offenen Verfahrens gem. § 15 VgV die Beförderung der Kinder und Schüler für den Zeitraum von vier...”
Kurze Beschreibung
Der Landkreis Altötting beabsichtigt im Rahmen eines offenen Verfahrens gem. § 15 VgV die Beförderung der Kinder und Schüler für den Zeitraum von vier Schuljahren (September 2026 bis Juli 2030) zu vergeben.
Der Landkreis Altötting ist als Schulaufwandsträger der Pestalozzischule Sonderpädagogisches Förderzentrum Neuötting zuständig für die Schülerbeförderung gem. Art. 1 und Art. 3 Abs. 4 BaySchFG und § 1 Satz 1 Nr. 1 und § 2 Abs. 1 SchBefV. Zu befördern sind auf den Linien N2, N3, N7, N8, N9 und N-M3 Kinder der Schulvorbereitenden Einrichtung und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 9 zur Pestalozzischule – Sonderpädagogisches Förderzentrum Neuötting. In Neuötting befinden sich zwei Schulstandorte: Sebastiansplatz 4, 84524 Neuötting (Jahrgangsstufe 5 bis 9) und Möhrenbachstr. 55, 57, 84524 Neuötting (Jahrgangsstufe 1 bis 4).
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Vermietung von Bussen und Reisebussen mit Fahrer📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 6
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 6
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Leistung umfasst die Beförderung der Kinder und Schüler der Pestalozzischule Sonderpädagogisches Förderzentrum Neuötting und der Außenstelle Burghausen...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Leistung umfasst die Beförderung der Kinder und Schüler der Pestalozzischule Sonderpädagogisches Förderzentrum Neuötting und der Außenstelle Burghausen von den wohnortnahen öffentlichen Haltestellen zum jeweiligen Schulstandort in Neuötting und Burghausen.
Die Beförderung erfolgt bei Kindern, die die Schulvorbereitende Einrichtung (SVE-Kinder), Diagnose- und Förderklassen (DFK-Klassen) oder die Klassen 3 und 4 besuchen, an einer der Wohnung der Erziehungsberechtigten nahe gelegenen bereits vorhandenen öffentlichen Haltestelle (bis zu 2 km Entfernung). Bei Schülern der 5. bis 9. Klassen erfolgt die Beförderung ebenfalls an einer nahegelegenen bereits vorhandenen öffentlichen Haltestelle (bis zu 3 km Entfernung). Kinder bzw. Schüler dürfen nur an öffentlichen Haltestellen ein- bzw. aussteigen. Die Haltestellen und Tourenplanungen sind vom Auftragnehmer (im Nachfolgenden als „AN“ bezeichnet) grundsätzlich vor Schuljahresbeginn festzulegen und im Einvernehmen mit dem Landratsamt Altötting, Schülerbeförderung, abzustimmen. Es können auch Änderungen der Haltestellen- und Tourenplanung unter dem Jahr notwendig werden. Sollte aus Sicht des Landratsamtes Altötting oder des ANs eine neue Haltestelle benötigt werden, wird dies durch das Landratsamt Altötting, Schülerbeförderung, geprüft und das weitere Vorgehen mit dem AN besprochen.
Eine Beförderung der Kinder und Schüler erfolgt nur zwischen Schule und der festgelegten öffentlichen Haltestelle. Fahrten vom und zum Hort, (Kinder-)Tagesstätte, Kindergarten oder sonstigen Nachmittagsbetreuungen (z.B. Großeltern) werden nicht vom Schulaufwandsträger übernommen. Diese Fahrten unterliegen grundsätzlich nicht dem Vertragsgegenstand.
Bei den zu befördernden Kindern handelt es sich um besonders schutzbedürftige Kinder, aus diesem Grund muss der AN besondere Sorgfalt, auch bei der Auswahl des eingesetzten Personals, walten lassen. Die zu befördernden Kinder sind zum Teil anfallskrank und/oder (sehr) unbeholfen. Sie sind teilweise auf Unterstützung durch den Busfahrer/Busbegleiter angewiesen.
Für jedes Kind muss ein Sitzplatz zur Verfügung stehen.
Die Beförderungsleistungen sind nach Losen in Kleinbussen bzw. Kraftomnibussen (KOM) nach den Festlegungen dieser Leistungsbeschreibung und nach den angebotenen Preisen zu erbringen. Die erforderliche Buskapazität ist bei jeder Linie unter Ziffer 1.2.4 angegeben. Der AN verpflichtet sich, die Fahrten zu den vom AG festgesetzten Zeiten durchzuführen vgl. Ziffer 1.2.5.
Befindet sich ein Schüler zum vorgesehenen Zeitpunkt nicht am vereinbarten Haltepunkt, so hat der Fahrer 3 Minuten zu warten. Sollte innerhalb dieser Zeit der Schüler nicht erscheinen, ist die Tour plangemäß fortzusetzen. Bei einer bereits vorhandenen Verspätung entfällt die Wartepflicht.
Los 1 - Linie N2:
Gemeindegebiet Stammham
Gemeindegebiet Marktl
Gemeindegebiet Haiming
Teilgebiet Neuötting (u.a. Alzgern)
Schule Möhrenbachstraße Neuötting
Schule Sebastiansplatz Neuötting
Grundlinie (einfache Strecke in km): 38 km
Beförderungszeiten:
Montag bis Donnerstag: jeweils 3 Fahrten (morgens, mittags und nachmittags)
Freitag: 2 Fahrten (morgens und mittags)
keine Beförderung in den Ferien
erforderliche Buskapazität: mindestens 20 Sitzplätze
Busbegleiter: Montag bis Freitag morgens und Freitag mittags
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:selbst#”
Ort der Leistung: Altötting🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-09-15 📅
Datum des Endes: 2030-07-31 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Leistung umfasst die Beförderung der Kinder und Schüler der Pestalozzischule Sonderpädagogisches Förderzentrum Neuötting und der Außenstelle Burghausen...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Leistung umfasst die Beförderung der Kinder und Schüler der Pestalozzischule Sonderpädagogisches Förderzentrum Neuötting und der Außenstelle Burghausen von den wohnortnahen öffentlichen Haltestellen zum jeweiligen Schulstandort in Neuötting und Burghausen.
Die Beförderung erfolgt bei Kindern, die die Schulvorbereitende Einrichtung (SVE-Kinder), Diagnose- und Förderklassen (DFK-Klassen) oder die Klassen 3 und 4 besuchen, an einer der Wohnung der Erziehungsberechtigten nahe gelegenen bereits vorhandenen öffentlichen Haltestelle (bis zu 2 km Entfernung). Bei Schülern der 5. bis 9. Klassen erfolgt die Beförderung ebenfalls an einer nahegelegenen bereits vorhandenen öffentlichen Haltestelle (bis zu 3 km Entfernung). Kinder bzw. Schüler dürfen nur an öffentlichen Haltestellen ein- bzw. aussteigen. Die Haltestellen und Tourenplanungen sind vom Auftragnehmer (im Nachfolgenden als „AN“ bezeichnet) grundsätzlich vor Schuljahresbeginn festzulegen und im Einvernehmen mit dem Landratsamt Altötting, Schülerbeförderung, abzustimmen. Es können auch Änderungen der Haltestellen- und Tourenplanung unter dem Jahr notwendig werden. Sollte aus Sicht des Landratsamtes Altötting oder des ANs eine neue Haltestelle benötigt werden, wird dies durch das Landratsamt Altötting, Schülerbeförderung, geprüft und das weitere Vorgehen mit dem AN besprochen.
Eine Beförderung der Kinder und Schüler erfolgt nur zwischen Schule und der festgelegten öffentlichen Haltestelle. Fahrten vom und zum Hort, (Kinder-)Tagesstätte, Kindergarten oder sonstigen Nachmittagsbetreuungen (z.B. Großeltern) werden nicht vom Schulaufwandsträger übernommen. Diese Fahrten unterliegen grundsätzlich nicht dem Vertragsgegenstand.
Bei den zu befördernden Kindern handelt es sich um besonders schutzbedürftige Kinder, aus diesem Grund muss der AN besondere Sorgfalt, auch bei der Auswahl des eingesetzten Personals, walten lassen. Die zu befördernden Kinder sind zum Teil anfallskrank und/oder (sehr) unbeholfen. Sie sind teilweise auf Unterstützung durch den Busfahrer/Busbegleiter angewiesen.
Für jedes Kind muss ein Sitzplatz zur Verfügung stehen.
Die Beförderungsleistungen sind nach Losen in Kleinbussen bzw. Kraftomnibussen (KOM) nach den Festlegungen dieser Leistungsbeschreibung und nach den angebotenen Preisen zu erbringen. Die erforderliche Buskapazität ist bei jeder Linie unter Ziffer 1.2.4 angegeben. Der AN verpflichtet sich, die Fahrten zu den vom AG festgesetzten Zeiten durchzuführen vgl. Ziffer 1.2.5.
Befindet sich ein Schüler zum vorgesehenen Zeitpunkt nicht am vereinbarten Haltepunkt, so hat der Fahrer 3 Minuten zu warten. Sollte innerhalb dieser Zeit der Schüler nicht erscheinen, ist die Tour plangemäß fortzusetzen. Bei einer bereits vorhandenen Verspätung entfällt die Wartepflicht.
Los 2 - Linie N3:
Gemeindegebiet Reischach
Gemeindegebiet Erlbach
Gemeindegebiet Perach
Schule Möhrenbachstraße Neuötting
Schule Sebastiansplatz Neuötting
Grundlinie (einfache Strecke in km): 24 km
Beförderungszeiten:
Montag bis Donnerstag: jeweils 3 Fahrten (morgens, mittags und nachmittags)
Freitag: 2 Fahrten (morgens und mittags)
keine Beförderung in den Ferien
erforderliche Buskapazität: mindestens 8 Sitzplätze
Busbegleiter: entfällt
(Bei Beförderung mit Bussen größer als 8 Fahrgastplätzen ist ein Busbegleiter Montag bis Freitag morgens und Freitag mittags erforderlich)
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Datum des Beginns: 2026-09-10 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
3️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Leistung umfasst die Beförderung der Kinder und Schüler der Pestalozzischule Sonderpädagogisches Förderzentrum Neuötting und der Außenstelle Burghausen...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Leistung umfasst die Beförderung der Kinder und Schüler der Pestalozzischule Sonderpädagogisches Förderzentrum Neuötting und der Außenstelle Burghausen von den wohnortnahen öffentlichen Haltestellen zum jeweiligen Schulstandort in Neuötting und Burghausen.
Die Beförderung erfolgt bei Kindern, die die Schulvorbereitende Einrichtung (SVE-Kinder), Diagnose- und Förderklassen (DFK-Klassen) oder die Klassen 3 und 4 besuchen, an einer der Wohnung der Erziehungsberechtigten nahe gelegenen bereits vorhandenen öffentlichen Haltestelle (bis zu 2 km Entfernung). Bei Schülern der 5. bis 9. Klassen erfolgt die Beförderung ebenfalls an einer nahegelegenen bereits vorhandenen öffentlichen Haltestelle (bis zu 3 km Entfernung). Kinder bzw. Schüler dürfen nur an öffentlichen Haltestellen ein- bzw. aussteigen. Die Haltestellen und Tourenplanungen sind vom Auftragnehmer (im Nachfolgenden als „AN“ bezeichnet) grundsätzlich vor Schuljahresbeginn festzulegen und im Einvernehmen mit dem Landratsamt Altötting, Schülerbeförderung, abzustimmen. Es können auch Änderungen der Haltestellen- und Tourenplanung unter dem Jahr notwendig werden. Sollte aus Sicht des Landratsamtes Altötting oder des ANs eine neue Haltestelle benötigt werden, wird dies durch das Landratsamt Altötting, Schülerbeförderung, geprüft und das weitere Vorgehen mit dem AN besprochen.
Eine Beförderung der Kinder und Schüler erfolgt nur zwischen Schule und der festgelegten öffentlichen Haltestelle. Fahrten vom und zum Hort, (Kinder-)Tagesstätte, Kindergarten oder sonstigen Nachmittagsbetreuungen (z.B. Großeltern) werden nicht vom Schulaufwandsträger übernommen. Diese Fahrten unterliegen grundsätzlich nicht dem Vertragsgegenstand.
Bei den zu befördernden Kindern handelt es sich um besonders schutzbedürftige Kinder, aus diesem Grund muss der AN besondere Sorgfalt, auch bei der Auswahl des eingesetzten Personals, walten lassen. Die zu befördernden Kinder sind zum Teil anfallskrank und/oder (sehr) unbeholfen. Sie sind teilweise auf Unterstützung durch den Busfahrer/Busbegleiter angewiesen.
Für jedes Kind muss ein Sitzplatz zur Verfügung stehen.
Die Beförderungsleistungen sind nach Losen in Kleinbussen bzw. Kraftomnibussen (KOM) nach den Festlegungen dieser Leistungsbeschreibung und nach den angebotenen Preisen zu erbringen. Die erforderliche Buskapazität ist bei jeder Linie unter Ziffer 1.2.4 angegeben. Der AN verpflichtet sich, die Fahrten zu den vom AG festgesetzten Zeiten durchzuführen vgl. Ziffer 1.2.5.
Befindet sich ein Schüler zum vorgesehenen Zeitpunkt nicht am vereinbarten Haltepunkt, so hat der Fahrer 3 Minuten zu warten. Sollte innerhalb dieser Zeit der Schüler nicht erscheinen, ist die Tour plangemäß fortzusetzen. Bei einer bereits vorhandenen Verspätung entfällt die Wartepflicht.
Los 3 - Linie N7:
Gemeindegebiet Halsbach
Gemeindegebiet Burgkirchen (u.a. Hermannbräu, Hirten, Holzen, Gendorf)
Gemeindegebiet Kastl
Schule Möhrenbachstraße Neuötting
Schule Sebastiansplatz Neuötting
Grundlinie (einfache Strecke in km): 29 km
Beförderungszeiten:
Montag bis Donnerstag: jeweils 3 Fahrten (morgens, mittags und nachmittags)
Freitag: 2 Fahrten (morgens und mittags)
keine Beförderung in den Ferien
erforderliche Buskapazität: mindestens 50 Sitzplätze
Busbegleiter: Montag bis Freitag morgens und Freitag mittags
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Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
4️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Leistung umfasst die Beförderung der Kinder und Schüler der Pestalozzischule Sonderpädagogisches Förderzentrum Neuötting und der Außenstelle Burghausen...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Leistung umfasst die Beförderung der Kinder und Schüler der Pestalozzischule Sonderpädagogisches Förderzentrum Neuötting und der Außenstelle Burghausen von den wohnortnahen öffentlichen Haltestellen zum jeweiligen Schulstandort in Neuötting und Burghausen.
Die Beförderung erfolgt bei Kindern, die die Schulvorbereitende Einrichtung (SVE-Kinder), Diagnose- und Förderklassen (DFK-Klassen) oder die Klassen 3 und 4 besuchen, an einer der Wohnung der Erziehungsberechtigten nahe gelegenen bereits vorhandenen öffentlichen Haltestelle (bis zu 2 km Entfernung). Bei Schülern der 5. bis 9. Klassen erfolgt die Beförderung ebenfalls an einer nahegelegenen bereits vorhandenen öffentlichen Haltestelle (bis zu 3 km Entfernung). Kinder bzw. Schüler dürfen nur an öffentlichen Haltestellen ein- bzw. aussteigen. Die Haltestellen und Tourenplanungen sind vom Auftragnehmer (im Nachfolgenden als „AN“ bezeichnet) grundsätzlich vor Schuljahresbeginn festzulegen und im Einvernehmen mit dem Landratsamt Altötting, Schülerbeförderung, abzustimmen. Es können auch Änderungen der Haltestellen- und Tourenplanung unter dem Jahr notwendig werden. Sollte aus Sicht des Landratsamtes Altötting oder des ANs eine neue Haltestelle benötigt werden, wird dies durch das Landratsamt Altötting, Schülerbeförderung, geprüft und das weitere Vorgehen mit dem AN besprochen.
Eine Beförderung der Kinder und Schüler erfolgt nur zwischen Schule und der festgelegten öffentlichen Haltestelle. Fahrten vom und zum Hort, (Kinder-)Tagesstätte, Kindergarten oder sonstigen Nachmittagsbetreuungen (z.B. Großeltern) werden nicht vom Schulaufwandsträger übernommen. Diese Fahrten unterliegen grundsätzlich nicht dem Vertragsgegenstand.
Bei den zu befördernden Kindern handelt es sich um besonders schutzbedürftige Kinder, aus diesem Grund muss der AN besondere Sorgfalt, auch bei der Auswahl des eingesetzten Personals, walten lassen. Die zu befördernden Kinder sind zum Teil anfallskrank und/oder (sehr) unbeholfen. Sie sind teilweise auf Unterstützung durch den Busfahrer/Busbegleiter angewiesen.
Für jedes Kind muss ein Sitzplatz zur Verfügung stehen.
Die Beförderungsleistungen sind nach Losen in Kleinbussen bzw. Kraftomnibussen (KOM) nach den Festlegungen dieser Leistungsbeschreibung und nach den angebotenen Preisen zu erbringen. Die erforderliche Buskapazität ist bei jeder Linie unter Ziffer 1.2.4 angegeben. Der AN verpflichtet sich, die Fahrten zu den vom AG festgesetzten Zeiten durchzuführen vgl. Ziffer 1.2.5.
Befindet sich ein Schüler zum vorgesehenen Zeitpunkt nicht am vereinbarten Haltepunkt, so hat der Fahrer 3 Minuten zu warten. Sollte innerhalb dieser Zeit der Schüler nicht erscheinen, ist die Tour plangemäß fortzusetzen. Bei einer bereits vorhandenen Verspätung entfällt die Wartepflicht.
Grundlinie (einfache Strecke in km): 37 km
Beförderungszeiten:
Montag bis Donnerstag: jeweils 3 Fahrten (morgens, mittags und nachmittags)
Freitag: 2 Fahrten (morgens und mittags)
keine Beförderung in den Ferien
erforderliche Buskapazität: mindestens 50 Sitzplätze
Busbegleiter: Montag bis Freitag morgens und Freitag mittags
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Los-Identifikationsnummer: LOT-0004
5️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Leistung umfasst die Beförderung der Kinder und Schüler der Pestalozzischule Sonderpädagogisches Förderzentrum Neuötting und der Außenstelle Burghausen...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Leistung umfasst die Beförderung der Kinder und Schüler der Pestalozzischule Sonderpädagogisches Förderzentrum Neuötting und der Außenstelle Burghausen von den wohnortnahen öffentlichen Haltestellen zum jeweiligen Schulstandort in Neuötting und Burghausen.
Die Beförderung erfolgt bei Kindern, die die Schulvorbereitende Einrichtung (SVE-Kinder), Diagnose- und Förderklassen (DFK-Klassen) oder die Klassen 3 und 4 besuchen, an einer der Wohnung der Erziehungsberechtigten nahe gelegenen bereits vorhandenen öffentlichen Haltestelle (bis zu 2 km Entfernung). Bei Schülern der 5. bis 9. Klassen erfolgt die Beförderung ebenfalls an einer nahegelegenen bereits vorhandenen öffentlichen Haltestelle (bis zu 3 km Entfernung). Kinder bzw. Schüler dürfen nur an öffentlichen Haltestellen ein- bzw. aussteigen. Die Haltestellen und Tourenplanungen sind vom Auftragnehmer (im Nachfolgenden als „AN“ bezeichnet) grundsätzlich vor Schuljahresbeginn festzulegen und im Einvernehmen mit dem Landratsamt Altötting, Schülerbeförderung, abzustimmen. Es können auch Änderungen der Haltestellen- und Tourenplanung unter dem Jahr notwendig werden. Sollte aus Sicht des Landratsamtes Altötting oder des ANs eine neue Haltestelle benötigt werden, wird dies durch das Landratsamt Altötting, Schülerbeförderung, geprüft und das weitere Vorgehen mit dem AN besprochen.
Eine Beförderung der Kinder und Schüler erfolgt nur zwischen Schule und der festgelegten öffentlichen Haltestelle. Fahrten vom und zum Hort, (Kinder-)Tagesstätte, Kindergarten oder sonstigen Nachmittagsbetreuungen (z.B. Großeltern) werden nicht vom Schulaufwandsträger übernommen. Diese Fahrten unterliegen grundsätzlich nicht dem Vertragsgegenstand.
Bei den zu befördernden Kindern handelt es sich um besonders schutzbedürftige Kinder, aus diesem Grund muss der AN besondere Sorgfalt, auch bei der Auswahl des eingesetzten Personals, walten lassen. Die zu befördernden Kinder sind zum Teil anfallskrank und/oder (sehr) unbeholfen. Sie sind teilweise auf Unterstützung durch den Busfahrer/Busbegleiter angewiesen.
Für jedes Kind muss ein Sitzplatz zur Verfügung stehen.
Die Beförderungsleistungen sind nach Losen in Kleinbussen bzw. Kraftomnibussen (KOM) nach den Festlegungen dieser Leistungsbeschreibung und nach den angebotenen Preisen zu erbringen. Die erforderliche Buskapazität ist bei jeder Linie unter Ziffer 1.2.4 angegeben. Der AN verpflichtet sich, die Fahrten zu den vom AG festgesetzten Zeiten durchzuführen vgl. Ziffer 1.2.5.
Befindet sich ein Schüler zum vorgesehenen Zeitpunkt nicht am vereinbarten Haltepunkt, so hat der Fahrer 3 Minuten zu warten. Sollte innerhalb dieser Zeit der Schüler nicht erscheinen, ist die Tour plangemäß fortzusetzen. Bei einer bereits vorhandenen Verspätung entfällt die Wartepflicht.
Los 5 - Linie N9:
Teilgebiet Feichten
Gemeindegebiet Tyrlaching
Gemeindegebiet Kirchweidach
Teilgebiet Burgkirchen (u.a. Kiern, Bergham)
Schule Möhrenbachstraße Neuötting
Schule Sebastiansplatz Neuötting
Grundlinie (einfache Strecke in km): 39 km
Beförderungszeiten:
Montag bis Donnerstag: jeweils 3 Fahrten (morgens, mittags und nachmittags)
Freitag: 2 Fahrten (morgens und mittags)
keine Beförderung in den Ferien
erforderliche Buskapazität: mindestens 20 Sitzplätze
Busbegleiter: Montag bis Freitag morgens und Freitag mittags
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Los-Identifikationsnummer: LOT-0005
6️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Leistung umfasst die Beförderung der Kinder und Schüler der Pestalozzischule Sonderpädagogisches Förderzentrum Neuötting und der Außenstelle Burghausen...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Leistung umfasst die Beförderung der Kinder und Schüler der Pestalozzischule Sonderpädagogisches Förderzentrum Neuötting und der Außenstelle Burghausen von den wohnortnahen öffentlichen Haltestellen zum jeweiligen Schulstandort in Neuötting und Burghausen.
Die Beförderung erfolgt bei Kindern, die die Schulvorbereitende Einrichtung (SVE-Kinder), Diagnose- und Förderklassen (DFK-Klassen) oder die Klassen 3 und 4 besuchen, an einer der Wohnung der Erziehungsberechtigten nahe gelegenen bereits vorhandenen öffentlichen Haltestelle (bis zu 2 km Entfernung). Bei Schülern der 5. bis 9. Klassen erfolgt die Beförderung ebenfalls an einer nahegelegenen bereits vorhandenen öffentlichen Haltestelle (bis zu 3 km Entfernung). Kinder bzw. Schüler dürfen nur an öffentlichen Haltestellen ein- bzw. aussteigen. Die Haltestellen und Tourenplanungen sind vom Auftragnehmer (im Nachfolgenden als „AN“ bezeichnet) grundsätzlich vor Schuljahresbeginn festzulegen und im Einvernehmen mit dem Landratsamt Altötting, Schülerbeförderung, abzustimmen. Es können auch Änderungen der Haltestellen- und Tourenplanung unter dem Jahr notwendig werden. Sollte aus Sicht des Landratsamtes Altötting oder des ANs eine neue Haltestelle benötigt werden, wird dies durch das Landratsamt Altötting, Schülerbeförderung, geprüft und das weitere Vorgehen mit dem AN besprochen.
Eine Beförderung der Kinder und Schüler erfolgt nur zwischen Schule und der festgelegten öffentlichen Haltestelle. Fahrten vom und zum Hort, (Kinder-)Tagesstätte, Kindergarten oder sonstigen Nachmittagsbetreuungen (z.B. Großeltern) werden nicht vom Schulaufwandsträger übernommen. Diese Fahrten unterliegen grundsätzlich nicht dem Vertragsgegenstand.
Bei den zu befördernden Kindern handelt es sich um besonders schutzbedürftige Kinder, aus diesem Grund muss der AN besondere Sorgfalt, auch bei der Auswahl des eingesetzten Personals, walten lassen. Die zu befördernden Kinder sind zum Teil anfallskrank und/oder (sehr) unbeholfen. Sie sind teilweise auf Unterstützung durch den Busfahrer/Busbegleiter angewiesen.
Für jedes Kind muss ein Sitzplatz zur Verfügung stehen.
Die Beförderungsleistungen sind nach Losen in Kleinbussen bzw. Kraftomnibussen (KOM) nach den Festlegungen dieser Leistungsbeschreibung und nach den angebotenen Preisen zu erbringen. Die erforderliche Buskapazität ist bei jeder Linie unter Ziffer 1.2.4 angegeben. Der AN verpflichtet sich, die Fahrten zu den vom AG festgesetzten Zeiten durchzuführen vgl. Ziffer 1.2.5.
Befindet sich ein Schüler zum vorgesehenen Zeitpunkt nicht am vereinbarten Haltepunkt, so hat der Fahrer 3 Minuten zu warten. Sollte innerhalb dieser Zeit der Schüler nicht erscheinen, ist die Tour plangemäß fortzusetzen. Bei einer bereits vorhandenen Verspätung entfällt die Wartepflicht.
Grundlinie (einfache Strecke in km): 38 km
Beförderungszeiten: Montag bis Donnerstag: jeweils 1 Fahrt (mittags)
keine Beförderung in den Ferien
erforderliche Buskapazität: mindestens 22 Sitzplätze
Busbegleiter: Montag bis Donnerstag mittags
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Los-Identifikationsnummer: LOT-0006
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-03-03 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-03-03 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 48
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Vorlage von mindestens zwei geeigneten Referenzen auf dem Gebiet der ausgeschriebenen Leistung innerhalb der letzten 5 Jahre oder derzeit laufend, die mit...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Vorlage von mindestens zwei geeigneten Referenzen auf dem Gebiet der ausgeschriebenen Leistung innerhalb der letzten 5 Jahre oder derzeit laufend, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Als vergleichbar gelten Leistungen, die bei Förderzentren, Grundschulen/Kindergärten und für Werkstätten für behinderte Menschen erbracht wurden.
Anzugeben sind der konkrete Leistungsumfang, die eingesetzten Fahrzeuggrößen, die Leistungszeitraum sowie der Namen der öffentlichen oder privaten Auftraggeber, die Anschrift und die Nennung eines Ansprechpartners sowie dessen Kontaktdaten.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nachweise gem. Fußnoten L 1240 Eigenerklärung zur Eignung, ggf. vergleichbarer Nachweis für die Existenz und den Gegenstand des Unternehmens des...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweise gem. Fußnoten L 1240 Eigenerklärung zur Eignung, ggf. vergleichbarer Nachweis für die Existenz und den Gegenstand des Unternehmens des Nachunternehmers. Der Auszug aus dem Handelsregister/vergleichbare Nachweis darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote nicht älter als 6 Monate sein.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Der AN hat während der ganzen Vertragslaufzeit eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 100 Millionen € pauschal für Sach- und...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der AN hat während der ganzen Vertragslaufzeit eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 100 Millionen € pauschal für Sach- und Personenschäden und daraus entstehenden Vermögensschäden vorzuhalten.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Der AN muss eine Konzession zur geschäftsmäßigen Personenbeförderung besitzen. Alternativ hat das Unternehmen - durch aussagekräftige Unterlagen - seine...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der AN muss eine Konzession zur geschäftsmäßigen Personenbeförderung besitzen. Alternativ hat das Unternehmen - durch aussagekräftige Unterlagen - seine fachliche Eignung als Unternehmen des Straßenpersonenverkehrs nachzuweisen. Als aussagekräftige Unterlagen zum Nachweis der fachlichen Eignung als Unternehmen des Straßenpersonenverkehrs wird auch eine Gewerbeanmeldung angesehen, aus der hervorgeht, dass es sich um einen Verkehrsbetrieb mit Personen- bzw. Schülerbeförderung handelt.
“I. Eigenerklärung zur Eignung L1240:
Die aufgestellten Eignungsanforderungen gelten sowohl für prä- als auch nicht präqualifizierte Bieter.
Der Bieter...”
I. Eigenerklärung zur Eignung L1240:
Die aufgestellten Eignungsanforderungen gelten sowohl für prä- als auch nicht präqualifizierte Bieter.
Der Bieter erklärt das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 42 VgV i. V. m §123 und §124 GWB. Der Bieter erklärt, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat. Der Bieter erklärt, dass er Mitglied bei der Berufsgenossenschaft ist. Weiter erklärt er, dass falls sein
Angebot in die engere Wahl kommt, er eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft vorlegen wird. Der Bieter erklärt, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich sein Unternehmen nicht in Liquidation
befindet. Alternativ gibt er an, dass ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde und auf Verlangen vorgelegt wird.
II. Eigenerklärung_Bezug_Russland:
Der Bieter erklärt, dass er entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 keinen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweist.
III. Scientology:
Der Bewerber/Bieter versichert,
- dass er gegenwärtig sowie während der gesamten Vertragsdauer die Technologie von L. Ron Hubbard nicht anwendet, lehrt oder in sonstiger Weise verbreitet, er keine Kurse oder Seminare nach dieser Technologie besucht und Beschäftigte oder sonst zur Erfüllung des Vertrags eingesetzte Personen keine Kurse oder Seminare nach dieser Technologie besuchen lässt;
- dass nach seiner Kenntnis keine der zur Erfüllung des Vertrags eingesetzten Personen die Technologie von L. Ron Hubbard anwendet, lehrt oder in sonstiger Weise verbreitet oder Kurse oder Seminare nach dieser Technologie besucht.
Der Bewerber/Bieter verpflichtet sich, solche zur Erfüllung des Vertrags eingesetzte Personen von der weiteren Durchführung des Vertrags unverzüglich auszuschließen, die während der Vertragsdauer die
Technologie von L. Ron Hubbard anwenden, lehren, in sonstiger Weise verbreiten oder Kurse oder Seminare nach dieser Technologie besuchen.
Die Abgabe einer wissentlich falschen Erklärung sowie ein Verstoß gegen die Verpflichtung berechtigen den Auftraggeber zur Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist. Weitergehende Rechte des Auftraggebers bleiben unberührt.
IV. Bieterfragen:
Bieterfragen können bis einschließlich 23.02.2026 gestellt werden. Für später eingehende Fragen wird deren Beantwortung nicht zugesichert. Bieterfragen müssen unter „Nachrichten“ im eVergabesystem gestellt werden. Fragen auf anderen Kommunikationswegen, wie telefonische, schriftliche oder E-Mail Anfragen werden nicht beantwortet.
V. Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots:
Der Zuschlag ergeht gemäß § 58 VgV an das wirtschaftlichste Angebot. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt auf der Grundlage des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses.
Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis (Wertungspreis). Bei Angeboten, die nach Prüfung und Wertung im Ranking aufgrund des gleichen Preises auf Platz 1 liegen, wird das Angebot, das den Zuschlag erhalten soll, durch Auslosung ermittelt.
VI. Datenschutz:
Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen insbesondere die DSGVO. Die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (L 2441 Auftragsverarbeitung) wird Bestandteil des Vertrags.
VII. Einzureichende Unterlagen:
Folgende Unterlagen sind mit Angebotsabgabe vorzulegen:
L213 Angebotsschreiben
Anlage „Preisblatt“
Konzession zur geschäftsmäßigen Personenbeförderung, alternativ aussagekräftige Unterlagen zur fachlichen Eignung als Unternehmen des Straßenpersonenverkehrs
L1240 Eigenerklärung zur Eignung
Eigenerklärung Wettbewerbsregister und statistische Angaben
L 127 Erklärung Russland
L 2496 Schutzerklärung Scientology
Sofern zutreffend: L 234 Bietergemeinschaft
Sofern zutreffend: L 235 Verzeichnis der LeistKap anderer Unternehmen
Folgende Unterlagen sind nach Zuschlagserteilung vorzulegen:
L2442 Erklärung Auftragsverarbeitung
Bescheinigung Haftpflichtversicherung
Für Fahrpersonal: Aushändigungsnachweise „Merkblatt für die Schulung von Fahrzeugführern bei der Beförderung von Schulkindern“
Für Fahrpersonal und Begleitpersonen: Teilnahmebestätigung Erste-Hilfe-Kurs
Für Fahrpersonal und Begleitpersonen: Auszug Bundeszentralregister
Für Begleitpersonen: Schulungsnachweis Polizei „Sicherheit auf dem Schulweg“
Folgende Unterlagen sind mit Angebotsabgabe oder auf gesonderte Anforderung der ausschreibenden Stelle bzw. zu einem späteren Zeitpunkt vorzulegen:
Nachweise gem. Fußnoten L 1240 Eigenerklärung zur Eignung, ggf. vergleichbarer Nachweis für die Existenz und den Gegenstand des Unternehmens des Nachunternehmers. Der Auszug aus dem
Handelsregister/vergleichbare Nachweis darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote nicht älter als 6 Monate sein;
Sofern zutreffend: L 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
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Name: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Nationale Registrierungsnummer: df60c4c1-4ff3-4988-9a07-afe76c338dc4
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postleitzahl: 80538
Postort: München
Region: Altötting🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Telefon: +49 892176-2411📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 019-061700 (2026-01-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-04-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 1 546 739 EUR 💰
Auftragsvergabe
1️⃣ Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Vertragsnummer: Los 2 - Linie N3
Datum des Vertragsabschlusses: 2026-04-13 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 0
2️⃣
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1 EUR 💰
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Niederhuber Holzlandreisen GmbH & Co. KG
Nationale Registrierungsnummer: DE 294095672
Postleitzahl: 84571
Postort: Reischach
Region: Altötting🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: holzland.reisen@gmx.de📧
Telefon: +498670462📞
3️⃣
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1 EUR 💰
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Omnibus H. Wengler e.K.
Nationale Registrierungsnummer: DE131537842
Postleitzahl: 84529
Postort: Tittmoning
Region: Traunstein🏙️
E-Mail: info@omnibus-wengler.de📧
Telefon: +498683207📞
4️⃣
Los-Identifikationsnummer: LOT-0004
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1 EUR 💰
5️⃣
Los-Identifikationsnummer: LOT-0005
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1 EUR 💰