Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts der Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS)
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-04-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-03-17.
Auftragsbekanntmachung (2026-03-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beratungsleistungen zur Jahresabschlussprüfung für die BDBOS
Referenznummer: B 12.19 - 0508/25/VV 1
Kurze Beschreibung:
“Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts der Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und
Organisationen mit
Sicherheitsaufgaben (BDBOS)”
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Bereich Rechnungslegung und -prüfung sowie Steuerwesen📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Rahmenvereinbarung über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts der Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit...”
Beschreibung der Beschaffung
Rahmenvereinbarung über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts der Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS)
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#”
Ort der Leistung: Berlin🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-06-01 📅
Datum des Endes: 2029-06-30 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Der Auftrag kann einmalig um 12 Monate verlängert werden” Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Gewichtung der Qualitätskriterien/Leistungskriterien
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50.00
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 50.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-04-17 11:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-04-17 11:31:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 46
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens 2 geeigneten Referenzen in Bezug zur...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens 2 geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
●Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
●Wert des Auftrages,
●Zeitraum der Leistungserbringung,
●Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
●Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (gerechnet vom Datum der letzten Leistungserbringung im jeweiligen Referenzprojekt bis zum Tag der Auftragsbekanntmachung/Veröffentlichung).
●Als gleichwertig zum ausgeschriebenen Leistungsgegenstand wird eine Referenz angesehen, wenn diese einen fachlichen Bezug zur in der Anlage "Leistungsbeschreibung" dargestellten Leistung aufweist. Ein Referenzprojekt ist mit dem Leistungsgegenstand vergleichbar, wenn die in der Leistungsbeschreibung dargestellten Teilaspekte der Gesamtleistung mit Ihrem Referenzprojekt vergleichbar sind. Die Vergleichbarkeit ist nachvollziehbar darzustellen. Referenzen müssen dementsprechend einen Bezug zum Leistungsbereich Jahresabschluss, Periodenabschlüsse bzw. der Geschäftsprozesse mit Schwerpunkt im Rechnungsdurchlauf aufweisen.
●Mindestens eine Referenz muss vergleichbare Leistungen bei Körperschaften des öffentlichen Rechts oder bei einem Zuwendungsempfänger zum Gegenstand haben, bei denen neben handelsrechtlichen Vorschriften auch die Haushaltsgrundsätze, sowie Regelungen des Haushaltsrechts, insb. der Bundeshaushaltsordnung anzuwenden gewesen sind oder die Referenz muss bei einer großen Kapitalgesellschaft mit Segmentberichterstattung erbracht worden sein.
●Mindestens eine Referenz, muss den Einbezug einer ERP-Software beim Auftraggeber zum Gegenstand haben.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Gemäß Ziffer 3.4 der Leistungsbeschreibung hat die Auftragnehmerin einen Beraterpool aus mindestens drei Beratern (ein(e) Senior-Berater/in, ein(e)...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Gemäß Ziffer 3.4 der Leistungsbeschreibung hat die Auftragnehmerin einen Beraterpool aus mindestens drei Beratern (ein(e) Senior-Berater/in, ein(e) Junior-Berater/in und ein(e) Wirtschaftsprüfer/in) über die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung zur Verfügung zu stellen.
Es werden die nachfolgenden Beraterprofile mit folgenden Anforderungen unterschieden:
a)Senior-Berater/in:
Die beratende Person muss
•mindestens vier Jahre aktive Tätigkeit in einer Wirtschaftsprüfungs- oder Steuerberatungsgesellschaft als Seniorberater oder vergleichbar,
•aktive Beratung bzw. maßgebliche Mitwirkung bei mind. drei Jahresabschlussprüfungen von Einrichtungen des öffentlichen Rechts o. ä., die eine kaufmännische Buchführung gemäß HGB führen und mindestens zum Teil zuwendungsfinanziert o. ä. werden und von Unternehmen mit einer Bilanzsumme größer als 100 Mio. Euro sowie
•Leitung mindestens eines (Teil-)Projektes (nur für die Teamleitung und deren Stellvertretung)
vorweisen.
b)Junior-Berater/in
Die beratende Person muss
•mindestens ein Jahr aktive Tätigkeit in einer Wirtschaftsprüfer- oder Steuerberatungsgesellschaft sowie
•aktive Beratung bzw. maßgebliche Mitwirkung bei mind. einer Jahresabschlussprüfung von Einrichtungen des öffentlichen Rechts o. ä., die eine kaufmännische Buchführung gemäß HGB führen und mindestens zum Teil zuwendungsfinanziert o. ä. werden und von Unternehmen mit einer Bilanzsumme größer als 100 Mio. Euro
vorweisen.
c)Wirtschaftsprüfer/in
Die als Wirtschaftsprüfer/in eingesetzte Person muss
•Eine Zulassung als Wirtschaftsprüfer/in gem. dem Gesetz über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer (Wirtschaftsprüferordnung (WiPrO)); die Berufsurkunde ist vor dem ersten Einsatz in Kopie vorzulegen,
•Mindestens fünf Jahre aktive Tätigkeit als Wirtschaftsprüfer/in für Jahresabschlussprüfungen gemäß HGB von Einrichtungen des öffentlichen Rechts o. ä., die eine kaufmännische Buchführung gemäß HGB führen und mindestens zum Teil zuwendungsfinanziert o. ä. werden oder Unternehmen mit einer Bilanzsumme größer als 100 Mio. Euro,
•Aktive Beratung bzw. Jahresabschlussprüfungen gemäß HGB von Einrichtungen des öffentlichen Rechts, die eine kaufmännische Buchführung gemäß HGB führen und mindestens zum Teil zuwendungsfinanziert o. ä. werden sowie
•Leitung mindestens eines (Teil-)Projektes (nur für die Teamleitung und deren Stellvertretung) vorweisen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit wird der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung gefordert. Hierzu dient das...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit wird der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung gefordert. Hierzu dient das Formular "Eigenerklärung Berufshaftpflichtversicherung". Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärung, werden diese im Einzelfall aufgeklärt und es kann die Vorlage eines Versicherungsnachweises oder ein Nachweis über einen entsprechenden Antrag verlangt werden.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eine Zulassung als Wirtschaftsprüfer/in gem. dem Gesetz über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer (Wirtschaftsprüferordnung (WiPrO)); die Berufsurkunde...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eine Zulassung als Wirtschaftsprüfer/in gem. dem Gesetz über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer (Wirtschaftsprüferordnung (WiPrO)); die Berufsurkunde ist vor dem ersten Einsatz in Kopie vorzulegen
“Entgegen der Angabe zu "Vertragspartei und Dienstleister"
handelt es sich bei dem öffentlichen Auftrageber um die
Bundesanstalt für den Digitalfunk der...”
Entgegen der Angabe zu "Vertragspartei und Dienstleister"
handelt es sich bei dem öffentlichen Auftrageber um die
Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und
Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS), Fehrbelliner
Platz 3, 10707 Berlin.
Die Beschaffung wird für die BDBOS durchgeführt.
Abrufberechtigt ist allein die BDBOS.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: t:022894990
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 2289499-0📞
Fax: +49 2289499-163 📠
URL: http://www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 054-188335 (2026-03-17)
“Entgegen der Angabe zu "Vertragspartei und Dienstleister"
handelt es sich bei dem öffentlichen Auftrageber um die
Bundesanstalt für den Digitalfunk der...”
Entgegen der Angabe zu "Vertragspartei und Dienstleister"
handelt es sich bei dem öffentlichen Auftrageber um die
Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und
Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS), Fehrbelliner
Platz 3, 10707 Berlin.
Die Beschaffung wird für die BDBOS durchgeführt.
Abrufberechtigt ist allein die BDBOS.
Zu BT 24 -> Beschreibung:
"Es sind insbesondere Beratungs- und Unterstützungsleistungen in folgenden
Leistungsbereichen zu erbringen:
- frist- und sachgerechte Aufstellung der Jahres- bzw. Periodenabschlüsse,
- Weiterentwicklung der bestehenden Prozesse zu Perioden- und Jahresabschlüssen sowie
- Anpassung der systemtechnischen Prozesse und Arbeitsabläufe in der Finanzbuchhaltung
-Begleitung von Wirtschaftsprüfungen im Rahmen der Jahresabschlusserstellung
-handelsrechtliche Einordnung von komplexen Sachverhalten"
“Ergänzung zur Klarstellung in Feld BT 300 - sonstige Informationen”
Quelle: OJS 2026/S 061-212411 (2026-03-26)
Auftragsbekanntmachung (2026-04-13) Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-04-22 11:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-04-22 11:31:00 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Gemäß Ziffer 3.4 der Leistungsbeschreibung hat die Auftragnehmerin einen Beraterpool aus mindestens drei Beratern (ein(e) Senior-Berater/in, ein(e)...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Gemäß Ziffer 3.4 der Leistungsbeschreibung hat die Auftragnehmerin einen Beraterpool aus mindestens drei Beratern (ein(e) Senior-Berater/in, ein(e) Junior-Berater/in und ein(e) Wirtschaftsprüfer/in) über die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung zur Verfügung zu stellen.
Es werden die nachfolgenden Beraterprofile mit folgenden Anforderungen unterschieden:
a)Senior-Berater/in:
Die beratende Person muss
•mindestens vier Jahre aktive Tätigkeit in einer Wirtschaftsprüfungs- oder Steuerberatungsgesellschaft als Seniorberater oder vergleichbar,
•aktive Beratung bzw. maßgebliche Mitwirkung bei mind. drei Jahresabschlussprüfungen von Einrichtungen des öffentlichen Rechts o. ä., die eine kaufmännische Buchführung gemäß HGB führen und mindestens zum Teil zuwendungsfinanziert o. ä. werden und von Unternehmen mit einer Bilanzsumme größer als 100 Mio. Euro sowie
•Leitung mindestens eines (Teil-)Projektes (nur für die Teamleitung und deren Stellvertretung)
vorweisen.
b)Junior-Berater/in
Die beratende Person muss
•mindestens ein Jahr aktive Tätigkeit in einer Wirtschaftsprüfer- oder Steuerberatungsgesellschaft sowie
•aktive Beratung bzw. maßgebliche Mitwirkung bei mind. einer Jahresabschlussprüfung von Einrichtungen des öffentlichen Rechts o. ä., die eine kaufmännische Buchführung gemäß HGB führen und mindestens zum Teil zuwendungsfinanziert o. ä. werden und von Unternehmen mit einer Bilanzsumme größer als 100 Mio. Euro
vorweisen.
c)Wirtschaftsprüfer/in
Die als Wirtschaftsprüfer/in eingesetzte Person muss
•Eine Zulassung als Wirtschaftsprüfer/in gem. dem Gesetz über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer (Wirtschaftsprüferordnung (WiPrO)); die Berufsurkunde ist vor dem ersten Einsatz in Kopie vorzulegen,
•Mindestens fünf Jahre aktive Tätigkeit als Wirtschaftsprüfer/in für Jahresabschlussprüfungen gemäß HGB von Einrichtungen des öffentlichen Rechts o. ä., die eine kaufmännische Buchführung gemäß HGB führen und mindestens zum Teil zuwendungsfinanziert o. ä. werden oder Unternehmen mit einer Bilanzsumme größer als 100 Mio. Euro,
•Aktive Beratung bzg. Jahresabschlussprüfungen gemäß HGB von Einrichtungen des öffentlichen Rechts, die eine kaufmännische Buchführung gemäß HGB führen und mindestens zum Teil zuwendungsfinanziert o. ä. werden sowie
•Leitung mindestens eines (Teil-)Projektes (nur für die Teamleitung und deren Stellvertretung) vorweisen.
“Ergänzung zur Klarstellung in Feld BT 300 - sonstige Informationen
Änderung in BT 750 bei den Anforderungen an Wirtschaftprüfer: bzw. durch bzgl. bei der...”
Ergänzung zur Klarstellung in Feld BT 300 - sonstige Informationen
Änderung in BT 750 bei den Anforderungen an Wirtschaftprüfer: bzw. durch bzgl. bei der Beratung zu Jahresabschlussprüfungen ausgetauscht.
Änderung der Angebots- und Bindefrist
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Quelle: OJS 2026/S 073-256376 (2026-04-13)