1. Einleitung Ende der 90er Jahre wurden verschiedene Unternehmen im Bereich der Abfallentsorgung in der Stadt Bernau bei Berlin angesiedelt. Das Unternehmen BRESTO betrieb eine Bauabfallaufbereitungsanlage in Bernau-Albertshof und meldete im Jahr 2005 nach einem im Jahr 2004 vorangegangen Großbrand Insolvenz an. Derzeit lagern noch ca. 25.000 m³ gemischte Bauabfälle, Vorabsiebmaterial und Betonschwellen auf dem ehemaligen Betriebsgelände des Unternehmens an der Dorothea-Erxleben-Straße in Bernau bei Berlin. Die Stadt Bernau bei Berlin wurde als Grundstückseigentümer zur vollständigen Beräumung des Geländes durch das LfU verpflichtet. In einem ersten Bearbeitungsschritt sollen die Feinabsiebhaufwerke (ca. 5.700 m³, rot umrandet in der folgenden Abbildung) verladen und entsorgt werden. Für die Maßnahme ist eine Dauer von 20 Werktagen vorgesehen. In nachfolgender Abbildung sind diese Haufwerke dargestellt. Im zweiten Bearbeitungsschritt sollen die Mischmüllhaufwerke entsorgt werden. Die Mischmüllhaufwerke bestehen überwiegend aus gemischten Bau- und Abbruchabfällen. Die Ausschreibung dieser Leistung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt. Die Gesamtmaßnahme wird durch einen Abfallmanager und die ökologische Baubegleitung betreut werden.Das Gelände der ehemaligen BRESTO GmbH befindet sich innerhalb eines Gewerbegebietes rund 1.420 m nordöstlich der Stadt Bernau bei Berlin in der Dorothea-Erxleben-Straße 13B. Die Zufahrt erfolgt aus Richtung der Stadt Bernau bei Berlin zunächst über die Albertshofer Chaussee in Richtung Nordosten. Nach etwa 1.470 m zweigt von dieser die Dorothea-Erxleben-Straße in nordwestlicher Richtung ab. Nach weiteren 150 m befindet sich das Gelände der ehemaligen BRESTO GmbH unmittelbar südwestlich. 2. Leistungsbild Beräumung Feinabsiebhaufwerke Für die Gesamtmaßnahme ist die Position des Abfallmanagers installiert. Der Abfallmanager soll in erster Linie die Entsorgungsvorgänge kontrollieren. Das Feinabsiebmaterial (AS 191209 / 191212) besteht aus Mineralik, Kunststoff, Holz, Textilien und <<1 Vol.- % Mineralfasern (nachweislich WHO-Fasern). Den Ausschreibungsunterlagen sind die Probenahmeprotokolle und Laborergebnisse zur Deklarationsuntersuchung beigefügt. Für die Entsorgung der Feinabsiebmaterialien wird eine Bearbeitungszeit von ca. 20 Arbeitstagen abgeschätzt. In der Bauzeit wird eine Bauanlaufberatung, eine Bauberatung zur Mitte der Bauzeit und eine Bauberatung als Abnahmetermin festgesetzt. Die Teilnahme des Bauleiters/Poliers an den Bauberatungen ist zwingend erforderlich. Leistungsbestandteil der Ausschreibung ist vordergründig die Verladung, der Transport und die gesetzeskonforme Verwertung/Beseitigung der Feinabsiebmaterialien. Im Rahmen der Baumaßnahme/Beräumungsmaßnahme muss der Bieter die Baustelle für die erforderlichen Arbeiten entsprechend der gesetzlichen Vorgaben einrichten. Anschlüsse für Versorgungsmedien (Wasser/ Abwasser, Strom, Tel. etc.) sind im Baufeld nicht vorhanden. Der Bieter hat bei Notwendigkeit hierfür selbst Sorge zu tragen und die Kosten in die Position der Baustelleneinrichtung einzukalkulieren. Vor Beginn der eigentlichen Beräumungsarbeiten wird um die Feinabsiebhaufwerke durch die ökologische Baubegleitung ein Amphibienschutzzaun errichtet. Der Amphibienschutzzaun muss arbeitstäglich durch den Bieter geöffnet und am Ende des Arbeitstages wieder geschlossen werden. Durch die ökologische Baubegleitung erfolgt einmal täglich das Absammeln der zu schützenden Individuen. Die Materialaufnahme kann nur vom eigentlichen Grundstück aus erfolgen. Der Amphibienschutzzaun wird dann abschnittsweise durch die ökol. Baubegleitung zurückgebaut und an den tatsächlichen Arbeitsbereich angepasst. Mehraufwendungen für die vorher genannten Erschwernisse sind in die jeweiligen Leistungspositionen einzukalkulieren. Der Bieter hat seine Kapazitäten so zu planen, dass die ausgeschriebenen Leistungen auf der Baustelle innerhalb von 20 Arbeitstagen abgeschlossen werden können. Die Entsorgung muss ohne Zwischenlagerung oder Aufbereitung direkt zum Endentsorger erfolgen. Mit dem Angebot hat der Bieter folgende Unterlagen einzureichen die Vertragsbestandteile werden: - Verbindliche Annahmeerklärung des Endentsorgers mit Bezug auf die Prüfberichtsnummern und Abfallschlüssel - Ablaufplan zur geplanten Geländeberäumung - Benennung eine Verantwortlichen Bauleiters/Poliers - Baustelleneinrichtungsplan 3. Arbeitsschutz Aufgrund der geringen Anteile an nachweislich vorhandenen WHO-Fasern aus vermutlich alten Mineralwollerückständen im Feinabsieb, sind Schutzmaßnahmen entsprechend dem A+S-Plan umzusetzen. Im Kern sind eine Benässung des Materials während des Verladevorgangs sowie das Tragen von persönlicher Schutzausrüstung im unmittelbaren Umfeld der Verladung umzusetzen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-03-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-02-09.
Auftragsbekanntmachung (2026-02-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beräumung des Feinabsiebs
Referenznummer: 15/26/001
Kurze Beschreibung:
1. Einleitung Ende der 90er Jahre wurden verschiedene Unternehmen im Bereich der Abfallentsorgung in der Stadt Bernau bei Berlin angesiedelt. Das Unternehmen BRESTO betrieb eine Bauabfallaufbereitungsanlage in Bernau-Albertshof und meldete im Jahr 2005 nach einem im Jahr 2004 vorangegangen Großbrand Insolvenz an. Derzeit lagern noch ca. 25.000 m³ gemischte Bauabfälle, Vorabsiebmaterial und Betonschwellen auf dem ehemaligen Betriebsgelände des Unternehmens an der Dorothea-Erxleben-Straße in Bernau bei Berlin. Die Stadt Bernau bei Berlin wurde als Grundstückseigentümer zur vollständigen Beräumung des Geländes durch das LfU verpflichtet. In einem ersten Bearbeitungsschritt sollen die Feinabsiebhaufwerke (ca. 5.700 m³, rot umrandet in der folgenden Abbildung) verladen und entsorgt werden. Für die Maßnahme ist eine Dauer von 20 Werktagen vorgesehen. In nachfolgender Abbildung sind diese Haufwerke dargestellt. Im zweiten Bearbeitungsschritt sollen die Mischmüllhaufwerke entsorgt werden. Die Mischmüllhaufwerke bestehen überwiegend aus gemischten Bau- und Abbruchabfällen. Die Ausschreibung dieser Leistung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt. Die Gesamtmaßnahme wird durch einen Abfallmanager und die ökologische Baubegleitung betreut werden.Das Gelände der ehemaligen BRESTO GmbH befindet sich innerhalb eines Gewerbegebietes rund 1.420 m nordöstlich der Stadt Bernau bei Berlin in der Dorothea-Erxleben-Straße 13B. Die Zufahrt erfolgt aus Richtung der Stadt Bernau bei Berlin zunächst über die Albertshofer Chaussee in Richtung Nordosten. Nach etwa 1.470 m zweigt von dieser die Dorothea-Erxleben-Straße in nordwestlicher Richtung ab. Nach weiteren 150 m befindet sich das Gelände der ehemaligen BRESTO GmbH unmittelbar südwestlich. 2. Leistungsbild Beräumung Feinabsiebhaufwerke Für die Gesamtmaßnahme ist die Position des Abfallmanagers installiert. Der Abfallmanager soll in erster Linie die Entsorgungsvorgänge kontrollieren. Das Feinabsiebmaterial (AS 191209 / 191212) besteht aus Mineralik, Kunststoff, Holz, Textilien und <<1 Vol.- % Mineralfasern (nachweislich WHO-Fasern). Den Ausschreibungsunterlagen sind die Probenahmeprotokolle und Laborergebnisse zur Deklarationsuntersuchung beigefügt. Für die Entsorgung der Feinabsiebmaterialien wird eine Bearbeitungszeit von ca. 20 Arbeitstagen abgeschätzt. In der Bauzeit wird eine Bauanlaufberatung, eine Bauberatung zur Mitte der Bauzeit und eine Bauberatung als Abnahmetermin festgesetzt. Die Teilnahme des Bauleiters/Poliers an den Bauberatungen ist zwingend erforderlich. Leistungsbestandteil der Ausschreibung ist vordergründig die Verladung, der Transport und die gesetzeskonforme Verwertung/Beseitigung der Feinabsiebmaterialien. Im Rahmen der Baumaßnahme/Beräumungsmaßnahme muss der Bieter die Baustelle für die erforderlichen Arbeiten entsprechend der gesetzlichen Vorgaben einrichten. Anschlüsse für Versorgungsmedien (Wasser/ Abwasser, Strom, Tel. etc.) sind im Baufeld nicht vorhanden. Der Bieter hat bei Notwendigkeit hierfür selbst Sorge zu tragen und die Kosten in die Position der Baustelleneinrichtung einzukalkulieren. Vor Beginn der eigentlichen Beräumungsarbeiten wird um die Feinabsiebhaufwerke durch die ökologische Baubegleitung ein Amphibienschutzzaun errichtet. Der Amphibienschutzzaun muss arbeitstäglich durch den Bieter geöffnet und am Ende des Arbeitstages wieder geschlossen werden. Durch die ökologische Baubegleitung erfolgt einmal täglich das Absammeln der zu schützenden Individuen. Die Materialaufnahme kann nur vom eigentlichen Grundstück aus erfolgen. Der Amphibienschutzzaun wird dann abschnittsweise durch die ökol. Baubegleitung zurückgebaut und an den tatsächlichen Arbeitsbereich angepasst. Mehraufwendungen für die vorher genannten Erschwernisse sind in die jeweiligen Leistungspositionen einzukalkulieren. Der Bieter hat seine Kapazitäten so zu planen, dass die ausgeschriebenen Leistungen auf der Baustelle innerhalb von 20 Arbeitstagen abgeschlossen werden können. Die Entsorgung muss ohne Zwischenlagerung oder Aufbereitung direkt zum Endentsorger erfolgen. Mit dem Angebot hat der Bieter folgende Unterlagen einzureichen die Vertragsbestandteile werden: - Verbindliche Annahmeerklärung des Endentsorgers mit Bezug auf die Prüfberichtsnummern und Abfallschlüssel - Ablaufplan zur geplanten Geländeberäumung - Benennung eine Verantwortlichen Bauleiters/Poliers - Baustelleneinrichtungsplan 3. Arbeitsschutz Aufgrund der geringen Anteile an nachweislich vorhandenen WHO-Fasern aus vermutlich alten Mineralwollerückständen im Feinabsieb, sind Schutzmaßnahmen entsprechend dem A+S-Plan umzusetzen. Im Kern sind eine Benässung des Materials während des Verladevorgangs sowie das Tragen von persönlicher Schutzausrüstung im unmittelbaren Umfeld der Verladung umzusetzen.
1. Einleitung Ende der 90er Jahre wurden verschiedene Unternehmen im Bereich der Abfallentsorgung in der Stadt Bernau bei Berlin angesiedelt. Das Unternehmen BRESTO betrieb eine Bauabfallaufbereitungsanlage in Bernau-Albertshof und meldete im Jahr 2005 nach einem im Jahr 2004 vorangegangen Großbrand Insolvenz an. Derzeit lagern noch ca. 25.000 m³ gemischte Bauabfälle, Vorabsiebmaterial und Betonschwellen auf dem ehemaligen Betriebsgelände des Unternehmens an der Dorothea-Erxleben-Straße in Bernau bei Berlin. Die Stadt Bernau bei Berlin wurde als Grundstückseigentümer zur vollständigen Beräumung des Geländes durch das LfU verpflichtet. In einem ersten Bearbeitungsschritt sollen die Feinabsiebhaufwerke (ca. 5.700 m³, rot umrandet in der folgenden Abbildung) verladen und entsorgt werden. Für die Maßnahme ist eine Dauer von 20 Werktagen vorgesehen. In nachfolgender Abbildung sind diese Haufwerke dargestellt. Im zweiten Bearbeitungsschritt sollen die Mischmüllhaufwerke entsorgt werden. Die Mischmüllhaufwerke bestehen überwiegend aus gemischten Bau- und Abbruchabfällen. Die Ausschreibung dieser Leistung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt. Die Gesamtmaßnahme wird durch einen Abfallmanager und die ökologische Baubegleitung betreut werden.Das Gelände der ehemaligen BRESTO GmbH befindet sich innerhalb eines Gewerbegebietes rund 1.420 m nordöstlich der Stadt Bernau bei Berlin in der Dorothea-Erxleben-Straße 13B. Die Zufahrt erfolgt aus Richtung der Stadt Bernau bei Berlin zunächst über die Albertshofer Chaussee in Richtung Nordosten. Nach etwa 1.470 m zweigt von dieser die Dorothea-Erxleben-Straße in nordwestlicher Richtung ab. Nach weiteren 150 m befindet sich das Gelände der ehemaligen BRESTO GmbH unmittelbar südwestlich. 2. Leistungsbild Beräumung Feinabsiebhaufwerke Für die Gesamtmaßnahme ist die Position des Abfallmanagers installiert. Der Abfallmanager soll in erster Linie die Entsorgungsvorgänge kontrollieren. Das Feinabsiebmaterial (AS 191209 / 191212) besteht aus Mineralik, Kunststoff, Holz, Textilien und <<1 Vol.- % Mineralfasern (nachweislich WHO-Fasern). Den Ausschreibungsunterlagen sind die Probenahmeprotokolle und Laborergebnisse zur Deklarationsuntersuchung beigefügt. Für die Entsorgung der Feinabsiebmaterialien wird eine Bearbeitungszeit von ca. 20 Arbeitstagen abgeschätzt. In der Bauzeit wird eine Bauanlaufberatung, eine Bauberatung zur Mitte der Bauzeit und eine Bauberatung als Abnahmetermin festgesetzt. Die Teilnahme des Bauleiters/Poliers an den Bauberatungen ist zwingend erforderlich. Leistungsbestandteil der Ausschreibung ist vordergründig die Verladung, der Transport und die gesetzeskonforme Verwertung/Beseitigung der Feinabsiebmaterialien. Im Rahmen der Baumaßnahme/Beräumungsmaßnahme muss der Bieter die Baustelle für die erforderlichen Arbeiten entsprechend der gesetzlichen Vorgaben einrichten. Anschlüsse für Versorgungsmedien (Wasser/ Abwasser, Strom, Tel. etc.) sind im Baufeld nicht vorhanden. Der Bieter hat bei Notwendigkeit hierfür selbst Sorge zu tragen und die Kosten in die Position der Baustelleneinrichtung einzukalkulieren. Vor Beginn der eigentlichen Beräumungsarbeiten wird um die Feinabsiebhaufwerke durch die ökologische Baubegleitung ein Amphibienschutzzaun errichtet. Der Amphibienschutzzaun muss arbeitstäglich durch den Bieter geöffnet und am Ende des Arbeitstages wieder geschlossen werden. Durch die ökologische Baubegleitung erfolgt einmal täglich das Absammeln der zu schützenden Individuen. Die Materialaufnahme kann nur vom eigentlichen Grundstück aus erfolgen. Der Amphibienschutzzaun wird dann abschnittsweise durch die ökol. Baubegleitung zurückgebaut und an den tatsächlichen Arbeitsbereich angepasst. Mehraufwendungen für die vorher genannten Erschwernisse sind in die jeweiligen Leistungspositionen einzukalkulieren. Der Bieter hat seine Kapazitäten so zu planen, dass die ausgeschriebenen Leistungen auf der Baustelle innerhalb von 20 Arbeitstagen abgeschlossen werden können. Die Entsorgung muss ohne Zwischenlagerung oder Aufbereitung direkt zum Endentsorger erfolgen. Mit dem Angebot hat der Bieter folgende Unterlagen einzureichen die Vertragsbestandteile werden: - Verbindliche Annahmeerklärung des Endentsorgers mit Bezug auf die Prüfberichtsnummern und Abfallschlüssel - Ablaufplan zur geplanten Geländeberäumung - Benennung eine Verantwortlichen Bauleiters/Poliers - Baustelleneinrichtungsplan 3. Arbeitsschutz Aufgrund der geringen Anteile an nachweislich vorhandenen WHO-Fasern aus vermutlich alten Mineralwollerückständen im Feinabsieb, sind Schutzmaßnahmen entsprechend dem A+S-Plan umzusetzen. Im Kern sind eine Benässung des Materials während des Verladevorgangs sowie das Tragen von persönlicher Schutzausrüstung im unmittelbaren Umfeld der Verladung umzusetzen.
Allgemeine Baustelleneinrichtung Baustelle für die vertragsgemäße Durchführung aller Bauleistungen einrichten, Maschinen, Geräte, Werkzeuge, Gerüste und sonstige Betriebsmittel auf die Baustelle bringen und betriebsfertig aufstellen, einschließlich der dafür notwendigen Arbeiten. Baubüros, Tagesunterkünfte, Sozial- und Sanitärcontainer, Lagercontainer sowie auch eine Stiefelwaschanlage für die Beschäftigten usw. antransportieren, aufbauen und einrichten. Bei der Baustelleneinrichtung sind die Forderungen der Arbeitsstättenverordnung einzuhalten. Dafür notwendige Aufwendungen sind hier in die Pauschale einzurechnen. Der Bauleiter oder dessen Stellvertreter hat an den vor Ort stattfindenden Bauberatungen teilzunehmen. Verunreinigungen der Baustelle durch Öle und andere Schadstoffe sind auszuschließen. Dafür haftet der AN. Dem Auftragnehmer ist freigestellt, sich im Zuge der Baustelleneinrichtung an die anliegenden Medien anzuschließen. Andernfalls sind geeignete und entsprechend den Erfordernissen dimensionierte, mobile Anlagen (Funktelefone, Stromaggregat, Wasserwagen) aufzustellen. Die Baustelle ist bei der Gewerbeaufsicht sowie bei der zuständigen Berufsgenossenschaft anzuzeigen. Die Baustellenzufahrt erfolgt über das Gelände des Busbetriebshofs von der Dorothea-Erxleben-Straße aus. Die Baustelle ist gemäß UVV "Sicherheitskennzeichnung am Arbeitsplatz" (VBG 125) abzusperren und mit Hinweisschildern zu kennzeichnen. Die Maßnahmen der Baustellensicherung sind in die BE einzurechnen. Besondere Arbeitsschutzmittel, wie Feuerlöscher, Erste Hilfe, Schutzbrillen, ggf. Einweganzüge und Atemschutzfilter,gemäß den Anforderungen nach DGUV-R 101-004 und DGUV-R 114-004 sind vorzuhalten und bei Bedarfeinzusetzen. Erhöhte Staubentwicklungen auf der Baufeldzufahrt bzw.beim Laden der Materialien sind durch geeignete Maßnahmen (Bewässerung) zu unterbinden. Bei Straßenverschmutzungen im Betriebsgelände und auf der Dorothea-Erxleben-Straße ist eine Kehrmaschine für die Straßenreinigung einzusetzen. Im Rahmen der Baustelleneinrichtung sind alle im Verantwortungsbereich des AN liegenden Genehmigungen (z.B. Genehmigungen für Verkehrseinschränkungen etc.) einzuholen. Eine gesonderte Kostenanerkennung erfolgt hierfür nicht. Für die Baustelleneinrichtung kann ein Teil der mit Betonplatten befestigten Fläche der Baustelle genutzt werden. Der AN hat, sofern seine Betriebshaftpflicht die Risiken nicht abdeckt, eine Bauwesenversicherung über die vertragliche Bruttobausumme abzuschließen, bei der auch das Bauherrenrisiko mit abgedeckt ist. Der AN hat ein Bautagebuch/Bautagesberichte zu führen und die Arbeiten chronologisch zu fotodokumentieren. Baustelleneinrichtung vorhalten und betreiben Vorhalten und Betreiben der Baustelleneinrichtung gemäß der vorhergehenden Position für die vertragsgemäße Durchführung aller Bauleistungen über die vereinbarte Dauer der Bauzeit.Eine Mehrvergütung für eine vom Bauherren nicht zu verantwortende eventuelle Bauzeitverlängerung erfolgt nicht. Baustelleneinrichtung räumen Räumen der Baustelleneinrichtung komplett. Hilfsfundamente und sonstige eingebaute Teile der Baustelleneinrichtung über OK-Gelände sind zu beseitigen. Herstellen des Ausgangszustandes der Einrichtungsflächen. Bauleitung allg. Koordinierung der Bauarbeiten und ggf. Abstimmungen mit Auftraggeber, Fachbehörden, ökol. Baubegleitung und Abfallmanager. - Kontrolle der Termin- und Arbeitsabläufe und Übereinstimmung mit gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorgaben (bspw. GefStoffV, TRGS 519, TRGS 521, TRGS 524 bzw. DGUV 101-004, BaustellV) - Kontrolle der ausführenden Firma vor Ort anzuwendenden Maßnahmen des organisatorischen und technischen Arbeitsschutzes und der einzusetzenden persönlichen Schutzausrüstung der mit Schadstoffen umgehenden Mitarbeiter auf Vollständigkeit und Durchführung. - Protokollierung der Vor-Ort-Begehungen und baubegleitende Fotodokumentation - Koordination der Arbeitsschutzmaßnahmen gemäß DGUV101-004 - Kontrolle der Separierung und Beladung LKW (Vor-Ort). - Teilnahme an Abnahmen - Teilnahme an Bauberatungen etc. Material lösen, laden, transportieren Feinabsiebmaterial mittels geeignetem Bagger oder Radlader lösen, verladen und fachgerecht zur Entsorgungsanlage transportieren. Feinabsiebmaterial vollständig bis zum gewachsenen Boden abtragen. Material verwerten/beseitigen Feinabsiebmaterial (AS 191209 / 191212) aus Mineralik, Kunststoff, Holz, Textilien und <<1 Vol.-% Mineralfasern (WHO-Fasern) entsprechend der gesetzlichen Anforderungen verwerten/beseitigen Abrechnung auf Nachweis über Wiegescheine. Planum herstellen Planum herstellen nach Abschluss des Materialabtrags. Füllboden liefern verdichtungsfähigen Füllboden BM-0 frei Baustelle liefern. Füllboden einbauen Füllboden in Fehlstellen profilgerecht lagenweise (d= 25 cm) einbauen und mit geeignetem Gerät (Rüttelplatte oder Walzenzug) verdichten. Reinigung Straße Kehrmaschine, Reinigungsgeräte zum Entfernen der Verunreinigungen durch den Baustellenverkehr über die Dauer der Materialtransporte am Standort vorhalten und bei Bedarf oder auf Anforderung des AG an mehrmals, jedoch mindestens 1x täglich zur Reinigung der Zufahrts- und Betriebsstraßen innerhalb und außerhalb des Anlagengeländes einsetzen. Die Abrechnung erfolgt taggenau auf Nachweis (gem. bestätigten Bautagebuch). Abrechnung auf Nachweis über Wiegescheine. Arbeits- und Gesundheitsschutz Der integrierte A+S-Plan (Anlage der LB) ist zu beachten. Die gesamten Aufwendungen für den persönlichen Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie spezielle zusätzliche Ausrüstungen, die sich aus der Bearbeitungstechnologie des AN ergeben, sind, sofern nicht nachfolgend in separaten Positionen ausgewiesen, in die Einheitspreise der Leistungen einzukalkulieren. - Belehrung und Unterweisung der eingesetzten Beschäftigten - Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung ...weitere Angaben siehe Vergabeunterlagen
Allgemeine Baustelleneinrichtung Baustelle für die vertragsgemäße Durchführung aller Bauleistungen einrichten, Maschinen, Geräte, Werkzeuge, Gerüste und sonstige Betriebsmittel auf die Baustelle bringen und betriebsfertig aufstellen, einschließlich der dafür notwendigen Arbeiten. Baubüros, Tagesunterkünfte, Sozial- und Sanitärcontainer, Lagercontainer sowie auch eine Stiefelwaschanlage für die Beschäftigten usw. antransportieren, aufbauen und einrichten. Bei der Baustelleneinrichtung sind die Forderungen der Arbeitsstättenverordnung einzuhalten. Dafür notwendige Aufwendungen sind hier in die Pauschale einzurechnen. Der Bauleiter oder dessen Stellvertreter hat an den vor Ort stattfindenden Bauberatungen teilzunehmen. Verunreinigungen der Baustelle durch Öle und andere Schadstoffe sind auszuschließen. Dafür haftet der AN. Dem Auftragnehmer ist freigestellt, sich im Zuge der Baustelleneinrichtung an die anliegenden Medien anzuschließen. Andernfalls sind geeignete und entsprechend den Erfordernissen dimensionierte, mobile Anlagen (Funktelefone, Stromaggregat, Wasserwagen) aufzustellen. Die Baustelle ist bei der Gewerbeaufsicht sowie bei der zuständigen Berufsgenossenschaft anzuzeigen. Die Baustellenzufahrt erfolgt über das Gelände des Busbetriebshofs von der Dorothea-Erxleben-Straße aus. Die Baustelle ist gemäß UVV "Sicherheitskennzeichnung am Arbeitsplatz" (VBG 125) abzusperren und mit Hinweisschildern zu kennzeichnen. Die Maßnahmen der Baustellensicherung sind in die BE einzurechnen. Besondere Arbeitsschutzmittel, wie Feuerlöscher, Erste Hilfe, Schutzbrillen, ggf. Einweganzüge und Atemschutzfilter,gemäß den Anforderungen nach DGUV-R 101-004 und DGUV-R 114-004 sind vorzuhalten und bei Bedarfeinzusetzen. Erhöhte Staubentwicklungen auf der Baufeldzufahrt bzw.beim Laden der Materialien sind durch geeignete Maßnahmen (Bewässerung) zu unterbinden. Bei Straßenverschmutzungen im Betriebsgelände und auf der Dorothea-Erxleben-Straße ist eine Kehrmaschine für die Straßenreinigung einzusetzen. Im Rahmen der Baustelleneinrichtung sind alle im Verantwortungsbereich des AN liegenden Genehmigungen (z.B. Genehmigungen für Verkehrseinschränkungen etc.) einzuholen. Eine gesonderte Kostenanerkennung erfolgt hierfür nicht. Für die Baustelleneinrichtung kann ein Teil der mit Betonplatten befestigten Fläche der Baustelle genutzt werden. Der AN hat, sofern seine Betriebshaftpflicht die Risiken nicht abdeckt, eine Bauwesenversicherung über die vertragliche Bruttobausumme abzuschließen, bei der auch das Bauherrenrisiko mit abgedeckt ist. Der AN hat ein Bautagebuch/Bautagesberichte zu führen und die Arbeiten chronologisch zu fotodokumentieren. Baustelleneinrichtung vorhalten und betreiben Vorhalten und Betreiben der Baustelleneinrichtung gemäß der vorhergehenden Position für die vertragsgemäße Durchführung aller Bauleistungen über die vereinbarte Dauer der Bauzeit.Eine Mehrvergütung für eine vom Bauherren nicht zu verantwortende eventuelle Bauzeitverlängerung erfolgt nicht. Baustelleneinrichtung räumen Räumen der Baustelleneinrichtung komplett. Hilfsfundamente und sonstige eingebaute Teile der Baustelleneinrichtung über OK-Gelände sind zu beseitigen. Herstellen des Ausgangszustandes der Einrichtungsflächen. Bauleitung allg. Koordinierung der Bauarbeiten und ggf. Abstimmungen mit Auftraggeber, Fachbehörden, ökol. Baubegleitung und Abfallmanager. - Kontrolle der Termin- und Arbeitsabläufe und Übereinstimmung mit gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorgaben (bspw. GefStoffV, TRGS 519, TRGS 521, TRGS 524 bzw. DGUV 101-004, BaustellV) - Kontrolle der ausführenden Firma vor Ort anzuwendenden Maßnahmen des organisatorischen und technischen Arbeitsschutzes und der einzusetzenden persönlichen Schutzausrüstung der mit Schadstoffen umgehenden Mitarbeiter auf Vollständigkeit und Durchführung. - Protokollierung der Vor-Ort-Begehungen und baubegleitende Fotodokumentation - Koordination der Arbeitsschutzmaßnahmen gemäß DGUV101-004 - Kontrolle der Separierung und Beladung LKW (Vor-Ort). - Teilnahme an Abnahmen - Teilnahme an Bauberatungen etc. Material lösen, laden, transportieren Feinabsiebmaterial mittels geeignetem Bagger oder Radlader lösen, verladen und fachgerecht zur Entsorgungsanlage transportieren. Feinabsiebmaterial vollständig bis zum gewachsenen Boden abtragen. Material verwerten/beseitigen Feinabsiebmaterial (AS 191209 / 191212) aus Mineralik, Kunststoff, Holz, Textilien und <<1 Vol.-% Mineralfasern (WHO-Fasern) entsprechend der gesetzlichen Anforderungen verwerten/beseitigen Abrechnung auf Nachweis über Wiegescheine. Planum herstellen Planum herstellen nach Abschluss des Materialabtrags. Füllboden liefern verdichtungsfähigen Füllboden BM-0 frei Baustelle liefern. Füllboden einbauen Füllboden in Fehlstellen profilgerecht lagenweise (d= 25 cm) einbauen und mit geeignetem Gerät (Rüttelplatte oder Walzenzug) verdichten. Reinigung Straße Kehrmaschine, Reinigungsgeräte zum Entfernen der Verunreinigungen durch den Baustellenverkehr über die Dauer der Materialtransporte am Standort vorhalten und bei Bedarf oder auf Anforderung des AG an mehrmals, jedoch mindestens 1x täglich zur Reinigung der Zufahrts- und Betriebsstraßen innerhalb und außerhalb des Anlagengeländes einsetzen. Die Abrechnung erfolgt taggenau auf Nachweis (gem. bestätigten Bautagebuch). Abrechnung auf Nachweis über Wiegescheine. Arbeits- und Gesundheitsschutz Der integrierte A+S-Plan (Anlage der LB) ist zu beachten. Die gesamten Aufwendungen für den persönlichen Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie spezielle zusätzliche Ausrüstungen, die sich aus der Bearbeitungstechnologie des AN ergeben, sind, sofern nicht nachfolgend in separaten Positionen ausgewiesen, in die Einheitspreise der Leistungen einzukalkulieren. - Belehrung und Unterweisung der eingesetzten Beschäftigten - Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung ...weitere Angaben siehe Vergabeunterlagen
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Dorothea-Erxleben-Str. 13b, 16321 Bernau bei Berlin
Postanschrift: Bürgermeisterstraße 25
Postleitzahl: 16321
Stadt: Bernau bei Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Barnim
🏙️
Dauer: 20 Tage Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-03-12 09:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3 Monate Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-03-05 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen:
Der Auftraggeber behält sich vor, Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (§ 56 Abs. 2 VgV). Werden die Unterlagen nicht vollständig und innerhalb der vom Auftraggeber gesetzten Frist nachgereicht, wird das Angebot ausgeschlossen.
Der Auftraggeber behält sich vor, Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (§ 56 Abs. 2 VgV). Werden die Unterlagen nicht vollständig und innerhalb der vom Auftraggeber gesetzten Frist nachgereicht, wird das Angebot ausgeschlossen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat entsprechende Nachweise zur Eintragung im Handelsregister bzw. Berufsregister oder im Gewerberegister zu erbringen.
Eignungskriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
2.1. Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung Der Bieter/die Bietergemeinschaft muss spätestens mit Auftragserteilung über eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung je Schadensfall über die gesamte Vertragslaufzeit verfügen. Personenschäden: mind. 5.000.000,00 Euro Sachschäden: mind. 5.000.000,00 Euro Vermögensschäden: mind. 5.000.000,00 Euro Zum Nachweis der entsprechenden Versicherung ist die Erklärung gemäß Formular "Erklärung zum Versicherungsschutz" vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers ist zusätzlich ein entsprechender Versicherungsschein oder ein Nachweis in Gestalt einer unwiderruflichen Deckungszusage eines Versicherers, dass im Falle des Zuschlags eine Versicherung mit dem zuvor genannten Mindestsummen abgeschlossen wird, nachzureichen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
2.1. Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung Der Bieter/die Bietergemeinschaft muss spätestens mit Auftragserteilung über eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung je Schadensfall über die gesamte Vertragslaufzeit verfügen. Personenschäden: mind. 5.000.000,00 Euro Sachschäden: mind. 5.000.000,00 Euro Vermögensschäden: mind. 5.000.000,00 Euro Zum Nachweis der entsprechenden Versicherung ist die Erklärung gemäß Formular "Erklärung zum Versicherungsschutz" vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers ist zusätzlich ein entsprechender Versicherungsschein oder ein Nachweis in Gestalt einer unwiderruflichen Deckungszusage eines Versicherers, dass im Falle des Zuschlags eine Versicherung mit dem zuvor genannten Mindestsummen abgeschlossen wird, nachzureichen.
Eignungskriterium: Durchschnittlicher Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
2.2. Umsatz Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat die Gesamtjahresumsätze der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre zu benennen. Der Mindestjahresumsatz muss 600.000,00 Euro betragen. Die Angaben sind im Formular "Erklärung Umsatz" einzutragen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
2.2. Umsatz Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat die Gesamtjahresumsätze der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre zu benennen. Der Mindestjahresumsatz muss 600.000,00 Euro betragen. Die Angaben sind im Formular "Erklärung Umsatz" einzutragen.
Eignungskriterium: Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
3.1. Angabe über die Ausstattung von technischen Geräten/ technischer Ausrüstung Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat Angaben über die Ausstattung von technischen Geräten/ technischer Ausstattung, die zur Ausführung des Auftrags eingesetzt werden zu erbringen. Die Angaben sind im Formular "technische Ausstattung/Geräte" einzutragen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
3.1. Angabe über die Ausstattung von technischen Geräten/ technischer Ausrüstung Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat Angaben über die Ausstattung von technischen Geräten/ technischer Ausstattung, die zur Ausführung des Auftrags eingesetzt werden zu erbringen. Die Angaben sind im Formular "technische Ausstattung/Geräte" einzutragen.
3.2. Verbindliche Annahmeerklärung der Verwertungs- und Beseitigungsanlage Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat eine verbindliche Annahmeerklärung einer Verwertungs- und Beseitigungsanlage zu erbringen.
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
#Bekanntmachungs-ID: CXP9YHVHF9Z#
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie
Nationale Registrierungsnummer: t:03318661719
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postleitzahl: 14473
Postort: Potsdam
Region: Potsdam, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabekammer - Die Vorsitzende
E-Mail: vergabekammer@mwaek.brandenburg.de📧
Telefon: +49331 8661719📞
Fax: +49331 8661652 📠
URL: https://mwaek.brandenburg.de/de/vergabekammer-nachpruefungsverfahren/bb1.c.478846.de🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Die Einlegung von Rechtsbehelfen im Vergaberecht richtet sich nach § 160 GWB. Erkennbare Verstöße müssen bis zum Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist, sonstige Verstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gerügt werden. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Nichtabhilfe durch die Vergabekammer zulässig.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Einlegung von Rechtsbehelfen im Vergaberecht richtet sich nach § 160 GWB. Erkennbare Verstöße müssen bis zum Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist, sonstige Verstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gerügt werden. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Nichtabhilfe durch die Vergabekammer zulässig.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-02-09+01:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 028-096439 (2026-02-09)