Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
- Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes o. Wohnsitzes (Nachweis durch Gewerbeanmeldung,
Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie
u. Handelskammer. Andere Nachweise für die Erlaubnis zur Berufsausübung, falls keine
Verpflichtung zur Eintragung in eine Berufs-/Handelsregisters besteht.) - Mitgliedschaft
in der Berufsgenossenschaft - Zugelassen sind Bieter nur wenn keine schwere Verfehlung
begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt, z.B. wirksames
Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot(§132aStPO), wirksame
Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO), rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten zwei
Jahre gegen Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen
Vereinigung (§129StGB),Geldwäsche (§ 261 StGB), Bestechung (§ 334 StGB), Vorteilsgewährung
(§ 333 StGB), Diebstahl (§242StGB),Unterschlagung (§ 246 StGB), Erpressung (§ 253
StGB), Betrug (§ 263 StGB), Subventionsbetrug(§264StGB), Kreditbetrug (§ 265b StGB),
Untreue (§ 266 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB), Fälschung technischer Aufzeichnungen
(§ 268 StGB), Delikte im Zusammenhang mit Insolvenzverfahren (§283ff.StGB), wettbewerbsbeschränkende
Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), Bestechung im geschäftlichen Verkehr
(§ 299 StGB), Brandstiftung (§ 306 StGB), Baugefährdung (§ 319 StGB), Gewässer und
Bodenverunreinigung (§§ 324, 324a StGB), unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen
(§ 326 StGB), die mit Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafe von mehr
als 90 Tagessätzen geahndet wurde. Dass kein Mitarbeiter in Leitungsfunktion die letzten
zwei Jahren aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister
geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe
von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 € belegt worden
ist. Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter,
auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister
gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.
- Als Nachweis zur Erfüllung der vorgenannten Punkte genügt vorerst das Einreichen
einer Eigenerklärung zur Eignung (VHB 124) welche den Angebotsunterlagen beigefügt
ist. Unsere Vergabestelle erklärt sich bereit, die Vorlage eines Präqualifizierungszertifikats,
welches in der PQ−Datenbank eingetragen ist, zu akzeptieren. Der Bieter hat eine PQ-Nummer
der Vergabestelle in seinem Angebot mitzuteilen. Der Auftraggeber akzeptiert auch
den Eignungsnachweis mittels EEE §122 GWB.