Ausgeschrieben wird ein Rahmenvertrag über die Lieferung von HPC-Ladeeinrichtungen zur Aufstellung im öffentlichen und privaten Raum innerhalb Berlins. Der Rahmenvertrag hat eine Laufzeit von zwei Jahren. Der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Jahr, es sei denn der Auftraggeber kündigt den Vertrag spätestens sechs Monate vor Vertragsende. Die maximale Vertragslaufzeit ist auf 4 Jahre begrenzt. Die Ladeeinrichtungen werden flächendeckend im Land Berlin aufgebaut. Lieferort und Termin müssen mit dem dann zuständigen Installateur abgestimmt werden. Die Lieferung übernimmt der AN. Die Ladestationen sollen nach Vorgaben des AG beim Hersteller voll foliert werden. Folgende Infos müssen enthalten sein: Die Telefonnummer der technischen Hotline ist gut sichtbar an der Vorderseite oder den Seitenflächen der Ladeeinrichtung kenntlich zu machen. Eine allgemeinverständliche graphische Darstellung erläutert den Gebrauch der Ladeeinrichtung für Nutzer; die Ladetechnologie sowie die entsprechende elektrische Leistung sind so auszuweisen, dass der Nutzer diese vor Beginn des Ladevorgangs erkennen kann. Eine Vorlage wird nach Auftragserteilung dem AN zur Verfügung gestellt. Ein Preis für die Folierung ist vom Bieter anzubieten. Die Lieferzeit der Ladestationen darf maximal 5 Monate betragen. Das Lieferdatum wird vom AN in der Auftragsbestätigung zur Abrufbestellung verbindlich angegeben Die Ladestationen werden einzeln wie auch in Tranchen von bis zu 5 Stück abgerufen. Zudem ist das entsprechende Fundament und/oder der Sockel zum Aufstellen der Ladeeinrichtungenanzubieten und entsprechend zu bepreisen. Die für die Aufstellung und funktionale Nutzung der Ladesäule erforderlichen Aufwände für das Fundament sind in Art und Umfang technisch zu beschreiben und entsprechende Ausführungspläne vorzuweisen. Das Fundament darf maximal 80 cm tief sein. Durch den Lieferanten sind keine Installationsarbeiten notwendig. Für weitere Informationen vgl. die Vergabeunterlagen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-02-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-01-16.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2026-01-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Berliner Stadtwerke KommunalPartner GmbH - Beschaffung von HPC-Ladestation
Referenznummer: 9-2025
Kurze Beschreibung:
Ausgeschrieben wird ein Rahmenvertrag über die Lieferung von HPC-Ladeeinrichtungen zur Aufstellung im öffentlichen und privaten Raum innerhalb Berlins. Der Rahmenvertrag hat eine Laufzeit von zwei Jahren. Der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Jahr, es sei denn der Auftraggeber kündigt den Vertrag spätestens sechs Monate vor Vertragsende. Die maximale Vertragslaufzeit ist auf 4 Jahre begrenzt. Die Ladeeinrichtungen werden flächendeckend im Land Berlin aufgebaut. Lieferort und Termin müssen mit dem dann zuständigen Installateur abgestimmt werden. Die Lieferung übernimmt der AN. Die Ladestationen sollen nach Vorgaben des AG beim Hersteller voll foliert werden. Folgende Infos müssen enthalten sein: Die Telefonnummer der technischen Hotline ist gut sichtbar an der Vorderseite oder den Seitenflächen der Ladeeinrichtung kenntlich zu machen. Eine allgemeinverständliche graphische Darstellung erläutert den Gebrauch der Ladeeinrichtung für Nutzer; die Ladetechnologie sowie die entsprechende elektrische Leistung sind so auszuweisen, dass der Nutzer diese vor Beginn des Ladevorgangs erkennen kann. Eine Vorlage wird nach Auftragserteilung dem AN zur Verfügung gestellt. Ein Preis für die Folierung ist vom Bieter anzubieten. Die Lieferzeit der Ladestationen darf maximal 5 Monate betragen. Das Lieferdatum wird vom AN in der Auftragsbestätigung zur Abrufbestellung verbindlich angegeben Die Ladestationen werden einzeln wie auch in Tranchen von bis zu 5 Stück abgerufen. Zudem ist das entsprechende Fundament und/oder der Sockel zum Aufstellen der Ladeeinrichtungenanzubieten und entsprechend zu bepreisen. Die für die Aufstellung und funktionale Nutzung der Ladesäule erforderlichen Aufwände für das Fundament sind in Art und Umfang technisch zu beschreiben und entsprechende Ausführungspläne vorzuweisen. Das Fundament darf maximal 80 cm tief sein. Durch den Lieferanten sind keine Installationsarbeiten notwendig. Für weitere Informationen vgl. die Vergabeunterlagen.
Ausgeschrieben wird ein Rahmenvertrag über die Lieferung von HPC-Ladeeinrichtungen zur Aufstellung im öffentlichen und privaten Raum innerhalb Berlins. Der Rahmenvertrag hat eine Laufzeit von zwei Jahren. Der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Jahr, es sei denn der Auftraggeber kündigt den Vertrag spätestens sechs Monate vor Vertragsende. Die maximale Vertragslaufzeit ist auf 4 Jahre begrenzt. Die Ladeeinrichtungen werden flächendeckend im Land Berlin aufgebaut. Lieferort und Termin müssen mit dem dann zuständigen Installateur abgestimmt werden. Die Lieferung übernimmt der AN. Die Ladestationen sollen nach Vorgaben des AG beim Hersteller voll foliert werden. Folgende Infos müssen enthalten sein: Die Telefonnummer der technischen Hotline ist gut sichtbar an der Vorderseite oder den Seitenflächen der Ladeeinrichtung kenntlich zu machen. Eine allgemeinverständliche graphische Darstellung erläutert den Gebrauch der Ladeeinrichtung für Nutzer; die Ladetechnologie sowie die entsprechende elektrische Leistung sind so auszuweisen, dass der Nutzer diese vor Beginn des Ladevorgangs erkennen kann. Eine Vorlage wird nach Auftragserteilung dem AN zur Verfügung gestellt. Ein Preis für die Folierung ist vom Bieter anzubieten. Die Lieferzeit der Ladestationen darf maximal 5 Monate betragen. Das Lieferdatum wird vom AN in der Auftragsbestätigung zur Abrufbestellung verbindlich angegeben Die Ladestationen werden einzeln wie auch in Tranchen von bis zu 5 Stück abgerufen. Zudem ist das entsprechende Fundament und/oder der Sockel zum Aufstellen der Ladeeinrichtungenanzubieten und entsprechend zu bepreisen. Die für die Aufstellung und funktionale Nutzung der Ladesäule erforderlichen Aufwände für das Fundament sind in Art und Umfang technisch zu beschreiben und entsprechende Ausführungspläne vorzuweisen. Das Fundament darf maximal 80 cm tief sein. Durch den Lieferanten sind keine Installationsarbeiten notwendig. Für weitere Informationen vgl. die Vergabeunterlagen.
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Aufladegeräte📦 Beschreibung
Interne Kennung: 9-2025
Stadt: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Berlin
🏙️
Dauer: 24 Monate
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Der vertrag verlängert sich um ein weiteres Jahr, es sei denn der Auftraggeber kündigt den Vertrag spätestens sechs Monate vor Vertragsende. Die maximale Vertragslaufzeit ist auf 4 Jahre begrenzt.
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-02-18 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 104 Tage Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-02-10 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen: Eine Nachforderung kann im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen erfolgen.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Punkte, genau)
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Aktueller Auszug der Eintragung des Unternehmens in das Handelsregister Alternativer Nachweis: Sofern der Bieter nicht im Handelsregister verzeichnet ist, genügt der Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise (z. B. Eintragung in ein Partner-schafts- oder Vereinsregister, Mitgliedschaft in einer wirtschaftsständischen Vereinigung).
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Aktueller Auszug der Eintragung des Unternehmens in das Handelsregister Alternativer Nachweis: Sofern der Bieter nicht im Handelsregister verzeichnet ist, genügt der Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise (z. B. Eintragung in ein Partner-schafts- oder Vereinsregister, Mitgliedschaft in einer wirtschaftsständischen Vereinigung).
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der Bieter erklärt, dass er seinen Verpflichtungen zur Zahlung der Steuern und Abgaben, der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung sowie der Beiträge zur Berufsgenossenschaft nachgekommen ist. Die geforderten Bescheinigungen / Nachweise sowie die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft kann er beibringen, da er alle damit verbundenen Voraussetzungen und Verpflichtungen erfüllt.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Bieter erklärt, dass er seinen Verpflichtungen zur Zahlung der Steuern und Abgaben, der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung sowie der Beiträge zur Berufsgenossenschaft nachgekommen ist. Die geforderten Bescheinigungen / Nachweise sowie die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft kann er beibringen, da er alle damit verbundenen Voraussetzungen und Verpflichtungen erfüllt.
Eignungskriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Mindestanforderung: Der durchschnittliche Gesamtumsatz des Unternehmens in den vergangenen 3 Geschäftsjahren muss über die Jahre 2022-2024 kumuliert mindestens 4,4 Mio. EUR betragen haben. Hierbei handelt es sich um eine Mindestanforderung, die zwingend zu erfüllen ist.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Mindestanforderung: Der durchschnittliche Gesamtumsatz des Unternehmens in den vergangenen 3 Geschäftsjahren muss über die Jahre 2022-2024 kumuliert mindestens 4,4 Mio. EUR betragen haben. Hierbei handelt es sich um eine Mindestanforderung, die zwingend zu erfüllen ist.
Eignungskriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nachweis über ein Qualitätsmanagement wie ISO 9001 Es ist ein Nachweis über ein Qualitätsmanagement wie ISO 9001 oder ein anderes anerkanntes QM System mit vergleichbarer Struktur und Zertifizierung durch eine akkreditierte Stelle mit dem Angebot einzureichen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis über ein Qualitätsmanagement wie ISO 9001 Es ist ein Nachweis über ein Qualitätsmanagement wie ISO 9001 oder ein anderes anerkanntes QM System mit vergleichbarer Struktur und Zertifizierung durch eine akkreditierte Stelle mit dem Angebot einzureichen.
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung (Gültigkeit mindestens für das laufende Kalenderjahr). Die Haftpflichtversicherung zweifach maximiert pro Jahr hat eine Mindestversicherungs-summe pro Schadensereignis für Personenschäden von 7.500.000 Euro, für Sachschäden in Höhe von 1.120.000 Euro und Vermögenschäden, die weder mittelbar noch unmittelbar mit einem Personen- oder Sachschaden zusammenhängen, 50.000 Euro aufzuweisen bzw. Eigenerklärung, dass im Auftragsfalle eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung (Gültigkeit mindestens für das laufende Kalenderjahr). Die Haftpflichtversicherung zweifach maximiert pro Jahr hat eine Mindestversicherungs-summe pro Schadensereignis für Personenschäden von 7.500.000 Euro, für Sachschäden in Höhe von 1.120.000 Euro und Vermögenschäden, die weder mittelbar noch unmittelbar mit einem Personen- oder Sachschaden zusammenhängen, 50.000 Euro aufzuweisen bzw. Eigenerklärung, dass im Auftragsfalle eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird.
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Die Referenzen müssen sich auf mit den hier ausgeschriebenen Leistungen vergleichbare Leistungen beziehen und abgeschlossen sein. Es müssen mindestens 3 Referenzen aufgeführt werden mit einer Gesamtlieferung von 5 HPC-Ladestationen vergleichbar zum Ausschreibungsgegenstand. Die Referenzen müssen aus den letzten 3 Geschäftsjahren stammen. Es muss Folgendes angegeben sein: - Vertragsbeginn/Vertragsende - Kurzbeschreibung der vom Bieter erbrachten Leistung - Auftragswert - Auftraggeber mit Anschrift. Auf gesonderte Anforderung: Ansprechpartner mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die Referenzen müssen sich auf mit den hier ausgeschriebenen Leistungen vergleichbare Leistungen beziehen und abgeschlossen sein. Es müssen mindestens 3 Referenzen aufgeführt werden mit einer Gesamtlieferung von 5 HPC-Ladestationen vergleichbar zum Ausschreibungsgegenstand. Die Referenzen müssen aus den letzten 3 Geschäftsjahren stammen. Es muss Folgendes angegeben sein: - Vertragsbeginn/Vertragsende - Kurzbeschreibung der vom Bieter erbrachten Leistung - Auftragswert - Auftraggeber mit Anschrift. Auf gesonderte Anforderung: Ansprechpartner mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 18 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
(1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 2.§ 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche),
(1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 2.§ 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche),
1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme…
… aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
… aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
… an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.
Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn…
… 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
… das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
… das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden,
… der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
… ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann,
… eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann,
… das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,
… 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b)versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c)fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
#Bekanntmachungs-ID: CXP4D44MH4Z#
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Nationale Registrierungsnummer: nicht verfügbar
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postleitzahl: 10825
Postort: Berlin
Region: Berlin
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de📧
Telefon: 030 90138316📞
Fax: +49 30 9028-5300 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-01-16+01:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 012-035650 (2026-01-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-04-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Höchstwert der Rahmenvereinbarungen in dieser Bekanntmachung: 2 500 000 EUR 💰
Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Vertragsnummer: 9-2025
Datum des Vertragsabschlusses: 2026-04-13 📅
Titel: Beschaffung von HPC-Ladestationen
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 14
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 14
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 2 500 000 EUR 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: -1 EUR 💰
Kennung des Angebots: 9-2025
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001 Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Sungrow Deutschland GmbH
Nationale Registrierungsnummer: n.v.
Postanschrift: Balanstraße 59
Postleitzahl: 81541
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
#Bekanntmachungs-ID: CXP4D44MARS#
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-04-16+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 075-263232 (2026-04-16)