Auftragsbekanntmachung (2026-01-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beschaffung EATON USV-Netzwerkkarten Network M3 für Auswärtiges Amt
Reference number: VV-2026-0002
Kurze Beschreibung:
“Das Auswärtige Amt benötigt 750 EATON USV-Netzwerkkarten Network M3
786689779566 Gigabit Network Card M3 (gemäß Anl.1).”
Art des Vertrags: supplies
Produkte/Dienstleistungen: Computeranlagen und Zubehör📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“750 EATON USV-Netzwerkkarten Network M3 786689779566 Gigabit Network Card M3 (gemäß Anl.1).”
Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#”
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Netzausrüstung📦
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Weitere Angaben entnehmen Sie bitte dem 3.1.1 der Leistungsbeschreibung”
Ort der Leistung: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️ Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“entfällt” Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-02-15 23:59:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-02-16 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): entfällt
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Öffnung erfolgt elektronisch”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 21
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Bestätigung, dass Ihr Unternehmen über eine gültige Einstufung in das EATON "Power Advantage Partner Program" verfügt.
Ist in Abschnitt 4 der...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Bestätigung, dass Ihr Unternehmen über eine gültige Einstufung in das EATON "Power Advantage Partner Program" verfügt.
Ist in Abschnitt 4 der "Anl_04-Firmenbogen" zu bestätigen.
Mehr anzeigen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Ich/Wir erkläre/-n, im Falle der Auftragserteilung unverzüglich eine
Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens folgenden Deckungssummen pro...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Ich/Wir erkläre/-n, im Falle der Auftragserteilung unverzüglich eine
Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens folgenden Deckungssummen pro Versicherungsfall
- 1 Mio. EUR für Personenschäden
- 1 Mio. EUR für Sachschäden
- 1 Mio. EUR für Vermögensschäden
abzuschließen, bzw. erkläre/n ich/wir dass diese bereits vorhanden ist.
Ist in Abschnitt 3 der "Anl_04-Firmenbogen" zu bestätigen
Mehr anzeigen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Netto-Jahresumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, muss durchschnittlich mindestens 300.000 Euro betragen. Die jeweiligen Umsätze müssen...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Netto-Jahresumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, muss durchschnittlich mindestens 300.000 Euro betragen. Die jeweiligen Umsätze müssen in Abschnitt 3 der "Anl_04-Firmenbogen" eingetragen werden
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Bestätigung, dass Ihr Unternehmen über eine gültige Einstufung in das EATON "Power Advantage Partner Program" verfügt.
Ist in Abschnitt 4 der...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Bestätigung, dass Ihr Unternehmen über eine gültige Einstufung in das EATON "Power Advantage Partner Program" verfügt.
Ist in Abschnitt 4 der "Anl_04-Firmenbogen" zu bestätigen.
Mehr anzeigen Informationen über reservierte Verträge
Die Ausführung des Vertrags ist auf den Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Nationale Registrierungsnummer: t:022894990
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 2289499-0📞
Fax: +49 2289499-163 📠
URL: https://www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, dem Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB) Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder im Vergabeverfahren zugänglich gemachten Unterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten geltend gemacht werden. Verstöße, die aufgrund der Vergabeunterlagen für die Angebotsphase erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten geltend gemacht werden. Teilt das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so kann das Unternehmen nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Rügeerwiderung einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 bis 4 GWB). Bieter, deren Angebote nicht bezuschlagt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage (bzw. bei elektronischer Übermittlung 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information durch das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten geschlossen werden. Diese Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten. Die Unwirksamkeit gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information der Bewerber und Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 010-028963 (2026-01-14)