Beschaffung einer 600 MHz NMR-Konsole und VierfachFrequenz Probenkopf mit He-Kühlung, kompatibel mit existierendem 600 MHz Bruker NMR-Magnetsystem, Bruker ATMTXI-z-PTO Probenkopf, und Bruker HeCryoPlatform.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-04-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-03-19.
Auftragsbekanntmachung (2026-03-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beschaffung einer 600 MHz NMR-Konsole und VierfachFrequenz Probenkopf
Reference number: 2026ZV000010
Kurze Beschreibung:
“Beschaffung einer 600 MHz NMR-Konsole und VierfachFrequenz Probenkopf mit He-Kühlung, kompatibel mit existierendem 600 MHz Bruker NMR-Magnetsystem, Bruker...”
Kurze Beschreibung
Beschaffung einer 600 MHz NMR-Konsole und VierfachFrequenz Probenkopf mit He-Kühlung, kompatibel mit existierendem 600 MHz Bruker NMR-Magnetsystem, Bruker ATMTXI-z-PTO Probenkopf, und Bruker HeCryoPlatform.
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Art des Vertrags: supplies
Produkte/Dienstleistungen: Konsolen📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 821848.74 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Beschaffung einer 600 MHz NMR-Konsole und VierfachFrequenz Probenkopf mit He-Kühlung, kompatibel mit existierendem 600 MHz Bruker NMR-Magnetsystem, Bruker...”
Beschreibung der Beschaffung
Beschaffung einer 600 MHz NMR-Konsole und VierfachFrequenz Probenkopf mit He-Kühlung, kompatibel mit existierendem 600 MHz Bruker NMR-Magnetsystem, Bruker ATMTXI-z-PTO Probenkopf, und Bruker HeCryoPlatform.
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Ort der Leistung: Bayreuth, Kreisfreie Stadt🏙️ Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 1
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
Qualitätskriterium (Gewichtung): 99
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-04-20 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 10
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/dee2d817-f754-427f-bd8f-edfd69ef60c7/suitabilitycriteria”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Form und Frist zur Einlegung von Rechtsbehelfen ergeben sich aus §§134, 135, 160 GWB. § 160 GWB Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. http://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.htmlhttp://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 056-193074 (2026-03-19)