Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
+++ Zum Nachweis der Eignung, der auch über wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen hinaus geht (!), müssen die Bieter die vom Auftraggeber geforderten folgenden Erklärungen und Nachweise einreichen. Diese werden nachfolgend in Form einer Aufzählung dargestellt. Weiterführende Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Sofern die Vergabeunterlagen Formblätter für die Bearbeitung bereitstellen, sind diese zu verwenden. +++
1. Eigenerklärungen zu den
Ausschlussgründen und der Selbstreinigung gemäß der §§ 123, 124 und 125 GWB.
2. Ein Nachweis über die gegenwärtig bestehende Eintragung in die Handwerksrolle oder des aktuellen Berufs oder Handelsregisterauszug
nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem der Bieter ansässig ist.
3. Eigenerklärung zu dem Umsatz der vergangenen drei Geschäftsjahre (also 2023, 2024
und 2025) gemäß Eignungsformblatt. Die Bieter müssen dabei einen Mindestumsatz von 300.000 EURO jährlich aufweisen.
Soweit der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2025 zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht vorliegt, ist der Umsatz
2025 als vorläufige Angabe (Schätzung) nach kaufmännischer Sorgfalt auf Grundlage der zu diesem Zeitpunkt vorliegenden
Buchhaltungsunterlagen zu erklären und als solche zu kennzeichnen.
4. Gültiger Nachweis/Eigenerklärung über die bestehende Berufs- /Betriebshaftpflichtversicherung gemäß Eignungsformblatt.
(Mindestanforderung ist eine Deckungssumme je Schadensereignis in Höhe von: • 500.000 Euro für Personenschäden, • 500.000 Euro für Sach- und Vermögensschäden) (Besteht noch keine solche Versicherung, so reicht zunächst eine schriftliche Erklärung eines Versicherers, dass dieser noch vor Erteilung des Zuschlags bereit ist, rechtzeitig eine Versicherung abzuschließen.)
5. Angabe von mindestens drei vergleichbaren, erfolgreich ausgeführten Referenzaufträgen bzw. Referenzprojekten aus den
vergangenen drei Jahren (d. h. innerhalb der letzten 36 Monate vor dem Angebotsabgabetermin) im thematisch relevanten Bereich dieser
Beschaffungsmaßnahme. Für drei Referenzprojekte gelten folgende Mindestanforderungen, die jeweils vollständig erfüllt sein müssen: Es sind
mindestens drei Referenzprojekte zu transkritischen CO2-Anlagen aus den letzten drei Jahren nachzuweisen, wobei jede Anlage über eine
elektrische Leistung von mindestens 100 kW verfügt haben muss. Gehen Sie inhaltlich mindestens so weit auf die Referenzaufträge ein, so dass der Vergabestelle eine Bewertung des geforderten Bezuges zum Beschaffungsgegenstand und insbesondere der Erfüllung der oben
genannten Mindestanforderung möglich ist. Es wird um Nennung von Namen des Auftraggebers und Kontaktmöglichkeiten gebeten. Das umfasst dann den Namen des Kunden und eines dortigen zur Auskunft geeigneten Ansprechpartners samt dessen Kontaktdaten (Mailadresse und Telefonnummer). Um die Vertraulichkeit der Geschäftsbeziehungen zu gewährleisten, kann auf Nennung der Kontaktdaten vorerst verzichtet
werden. Aber: Auf Verlangen der Vergabestelle reicht der Bieter auch kurzfristig (innerhalb von fünf Kalendertagen) diese Kontaktdaten zu den
Referenzaufträgen nach.
6. Angaben zur Entwicklung der Anzahl der beschäftigten Mitarbeiter der letzten drei Jahren
7. Firmenprofil gemäß Formblatt (siehe Anlage)
8. Eigenerklärung gemäß Eignungsformblatt darüber, dass die Arbeitssprache bei der Durchführung des Projekts
Deutsch oder Englisch ist, d. h. dass die gesamte Kommunikation in Wort und Schrift bei der Erfüllung des Vertrages vollkommen problemlos in
deutscher oder englischer Sprache erfolgen kann.
9. Erklärung einer Bietergemeinschaft, so vorhanden.
10. Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer (UA) und der Eignung leihenden Unternehmen, so
vorhanden.
11. Eigenerklärung Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen
12. Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 MiLoG, insoweit das MiLoG nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes des Bieters (Ort des
Firmensitz des Bieters) anzuwenden ist.
13. Eigenerklärung „BMWKRussland“ bzgl. Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maß-nahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren.
14. Eigenerklärung zum elektronischen Zahlungsverkehr gemäß Eignungsformblatt.