Der Auftraggeber hat von Zeit zu Zeit Bedarf an der Überlassung von Leiharbeitenden im IT-Kontext, beispielsweise zur Eltern- oder Krankheitsvertretung, befristeten Projekten oder Kapazitätsengpässen. Der Auftraggeber schließt zu diesem Zwecke eine Rahmenvereinbarung für die Arbeitnehmerüberlassung mit höchstens drei Rahmenvertragspartnern ab.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-04-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-03-24.
Auftragsbekanntmachung (2026-03-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beschaffung einer Rahmenvereinbarung zur Arbeitnehmerüberlassung
Referenznummer: ILB-2025-433
Kurze Beschreibung:
“Der Auftraggeber hat von Zeit zu Zeit Bedarf an der Überlassung von Leiharbeitenden im IT-Kontext, beispielsweise zur Eltern- oder Krankheitsvertretung,...”
Kurze Beschreibung
Der Auftraggeber hat von Zeit zu Zeit Bedarf an der Überlassung von Leiharbeitenden im IT-Kontext, beispielsweise zur Eltern- oder Krankheitsvertretung, befristeten Projekten oder Kapazitätsengpässen. Der Auftraggeber schließt zu diesem Zwecke eine Rahmenvereinbarung für die Arbeitnehmerüberlassung mit höchstens drei Rahmenvertragspartnern ab.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Überlassung von Personal einschließlich Zeitarbeitskräfte📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 5 900 000 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Auftraggeber hat von Zeit zu Zeit Bedarf an der Überlassung von Leiharbeitenden im IT-Kontext, beispielsweise zur Eltern- oder Krankheitsvertretung,...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Auftraggeber hat von Zeit zu Zeit Bedarf an der Überlassung von Leiharbeitenden im IT-Kontext, beispielsweise zur Eltern- oder Krankheitsvertretung, befristeten Projekten oder Kapazitätsengpässen. Der Auftraggeber schließt zu diesem Zwecke eine Rahmenvereinbarung für die Arbeitnehmerüberlassung mit höchstens drei Rahmenvertragspartnern ab. Aus dieser Rahmenvereinbarung kann der Auftraggeber Leistungen aus den folgenden fünf Cluster-Profilen abrufen: - Cluster 1: Profil für Administration mit operativem Schwerpunkt - Cluster 2: Profil für Administration mit strategischem Schwerpunkt - Cluster 3: Profil IT-Spezialist*in - Cluster 4: Profil Projektmitarbeiter*in - Cluster 5: Profil (Teil) Projektmanager*in Für den Auftraggeber besteht keine Abnahmeverpflichtung.
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Zusätzliche Informationen:
“Ergänzende Angaben zu dem geschätzten Höchstwert (netto) der Rahmenvereinbarung: Das maximale Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) beträgt 5,9 Mio. EUR...”
Zusätzliche Informationen
Ergänzende Angaben zu dem geschätzten Höchstwert (netto) der Rahmenvereinbarung: Das maximale Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) beträgt 5,9 Mio. EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung seitens des Auftraggebers gegenüber einem den Auftragnehmern in Summe einseitig beauftragter Leistungen, zu deren Erbringung dieser Auftragnehmer verpflichtet ist. Beauftragte Leistungen gegenüber den Auftragnehmern sind diejenigen Leistungen, die der Auftraggeber durch Einzelabrufe während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung, das heißt während der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarung inklusive aller Verlängerungen, maximal von den Auftragnehmern einseitig abrufen darf. Ist durch die durch Einzelabrufe gegenüber den Auftragnehmern beauftragten Leistungen der Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber über diesen Höchstwert (netto) hinaus einseitig gegenüber den Auftragnehmern keine Leistungen mehr aus der Rahmenvereinbarung abrufen. Diese Auftragnehmer sind ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) nicht mehr verpflichtet, Leistungen aus der Rahmenvereinbarung zu erbringen. Die Rahmenvereinbarung endet mit Erreichen des Höchstwerts (netto) automatisch. Unabhängig von dem Vorstehenden bleibt es dem Auftraggeber gemeinsam mit den Auftragnehmern unbenommen, in den Grenzen des § 132 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in allseitigem Einvernehmen Änderungen an der Rahmenvereinbarung zu vereinbaren. Die Rahmenvereinbarung endet dann gemäß dem zwischen Auftraggeber und Auftragnehmern Vereinbarten.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Überlassung von Bürokräften📦
Ort der Leistung: Potsdam, Kreisfreie Stadt🏙️
Dauer: 2 (YEAR)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Jahren ausgedrückt.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Ausführungskonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50.0
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 50.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-04-21 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-04-21 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Auf der E-Vergabeplattform Vergabemarktplatz Brandenburg (VBB)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der...”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren)
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen (§ 55 Abs. 2 VgV).
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Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“1. Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat für jedes Cluster (1, 2, 3, 4 und 5) - hierbei handelt es sich um die fünf Profilcluster gemäß Anlage 802...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
1. Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat für jedes Cluster (1, 2, 3, 4 und 5) - hierbei handelt es sich um die fünf Profilcluster gemäß Anlage 802 "Leistungsbeschreibung" - mindestens zwei (2) geeignete unternehmensbezogene Referenzprojekte über früher ausgeführte Leistungen der Personaldienstleistung einzureichen. Bei 5 Clustern ergeben sich somit 10 unternehmensbezogene Referenzprojekte. Der Bieter hat je unternehmensbezogenem Referenzprojekt in Form einer Liste Folgendes anzugeben: - Name des Referenznehmers (Name des Unternehmens, welches den Referenzauftrag ausgeführt hat); - Projektbezeichnung der früher ausgeführten Personaldienstleistungen; - Rolle des Referenznehmers in dem unternehmensbezogenen Referenzprojekt (ausführender Auftragnehmer; ausführendes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft; ausführender Unterauftragnehmer); - das unternehmensbezogene Referenzprojekt umfasste die Besetzung von zwei mit dem jeweiligen Cluster (1, 2, 3, 4 und 5) wie in der Leistungsbeschreibung beschrieben vergleichbaren Leiharbeitenden über einen Zeitraum von jeweils mindestens drei (3) Monaten; anzugeben ist das Anfangs-Datum sowie das End-Datum (TT.MM.JJJJ) der Leistungserbringung. Unter Leistungserbringung ist der Zeitraum zu verstehen, innerhalb dessen die vermittelte Leiharbeitnehmerin bzw. der der vermittelte Leiharbeitnehmer im zugehörigen Cluster (1, 2, 3, 4 und 5) für den Referenzgeber tätig war. Hinweis zum Bemessungszeitraum: Maßgeblich ist ausschließlich der Zeitraum der Leistungserbringung innerhalb des Bemessungszeitraums vom 01.01.2023 bis zum Ablauf der Angebotsfrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren. Die Leistung muss innerhalb dieses Bemessungszeitraums erbracht worden sein; dabei ist es unschädlich, wenn die Leistungserbringung bereits vor dem 01.01.2023 begonnen hat, sofern im genannten Bemessungszeitraum die geforderte Mindestdauer erreicht wird. - Öffentlicher oder privater Leistungsempfänger (Auftraggeber) unter Angabe des Namens des Auftraggebers. Je unternehmensbezogenem Referenzprojekt sind zwei (2) zusätzliche Projektblätter (also maximal zwei (2) DIN-A4-Seiten), die eine Darstellung des Referenzprojektes beinhalten, gestattet. Diese Projektblätter sind rein informatorischer Natur. Sie werden bei der Prüfung der unternehmensbezogenen Referenzprojekte nicht berücksichtigt. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus unternehmensbezogene Referenzprojekte benannt werden (zum Beispiel auch in allgemeinen Broschüren, Referenzlisten oder Ähnlichem), werden diese nicht berücksichtigt. Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird darauf hingewiesen, dass der Bemessungszeitraum mehr als drei (3) Jahre zurückliegen kann; weil der Zeitraum vom 01.01.2023 bis zum Ablauf der Angebotsfrist mehr als 36 Monate und 0 Tage beträgt (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Dadurch soll ein ausreichender Wettbewerb sichergestellt werden. Kann ein Bieter / eine Bietergemeinschaft nicht mindestens zwei (2) unternehmensbezogene Referenzprojekte für jedes Cluster angeben, die alle aufgestellten Anforderungen erfüllen, führt das zum Ausschluss des Angebots. Bei Bietergemeinschaften sind in Summe mindestens zwei (2) für jedes Cluster (1, 2, 3, 4 und 5) geeignete unternehmensbezogene Referenzprojekte anzugeben, die in Summe alle aufgestellten Anforderungen erfüllen; außerdem muss klar erkennbar sein, welche Leistungen in welchem unternehmensbezogenen Referenzprojekt welches Mitglied der Bietergemeinschaft erbracht hat. Ausschließlich diejenigen unternehmensbezogenen Referenzprojekte der Mitglieder der Bietergemeinschaft, die die Mindestanforderungen erfüllen, werden der Bietergemeinschaft zugerechnet. 2. Ordnungsgemäße Informationen Eine Übermittlung fahrlässig oder vorsätzlich irreführender In-formationen kann ausweislich § 124 Abs. 1 Nr. 9 lit. c) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zum Ausschluss von Vergabeverfahren durch öffentliche Auftraggeber führen. 3. Hinweis Die vorstehenden Anforderungen sind Mindestanforderungen an die unternehmensbezogenen Referenzprojekte. Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft und soweit relevant der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat / haben für diese Erklärung die Anlage 206 "Unternehmensbezogene Referenzprojekte" zu verwenden. Der Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft hat diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“1. Vertrag: Über die auftragsgegenständlichen Leistungen wird eine Rahmenvereinbarung geschlossen [Anlage 906]. Die Rahmenvereinbarung kommt mit der...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
1. Vertrag: Über die auftragsgegenständlichen Leistungen wird eine Rahmenvereinbarung geschlossen [Anlage 906]. Die Rahmenvereinbarung kommt mit der Erteilung des Zuschlags über die E-Vergabeplattform zustande, einer beiderseitigen Unterzeichnung des Vertragstextes bedarf es nicht. 2. Datenschutz: 2.1 Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt zur Durchführung von Vergabeverfahren, insbesondere - zum Bereitstellen von Vergabeunterlagen; - zur Beantwortung von Bieterfragen; - zur Abfrage und Überprüfung des Vorliegens von Ausschlussgründen; - zur Abfrage und Überprüfung der Eignung, Fachkunde und Leistungsfähigkeit; - zum Erfüllen vergaberechtlicher Transparenzverpflichtungen; - zur Aufnahme und Pflege der Bieterkartei (Fachabteilung); - zu Dokumentationszwecken; - zur Durchführung in der Vertrags- bzw. Bestellabwicklung; - zu Kommunikationszwecken.
“#Bekanntmachungs-ID: CXP9YD1HAWN#
1. Bietergemeinschaft: Im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft, hat diese mit dem Angebot eine von dem...”
#Bekanntmachungs-ID: CXP9YD1HAWN#
1. Bietergemeinschaft: Im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft, hat diese mit dem Angebot eine von dem vertretungsberechtigten Mitglied der Bietergemeinschaft (1. Mitglied der Bietergemeinschaft) unterzeichnete Erklärung abzugeben, - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrags vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft bezeichnet ist, - dass das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft aus allen Mitgliedern im Auftragsfall erklärt ist, und - dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft und (im Auftragsfall) der Arbeitsgemeinschaft als Gesamtschuldner haften. Die rechtlichen Anforderungen an die Bildung von Bietergemeinschaften sind einzuhalten. Außerdem hat die Bietergemeinschaft die Rechtsform anzugeben, die sie für die Erfüllung des Auftrags annehmen wird. Die Bietergemeinschaft hat für diese Erklärung die Anlage 212 "Bietergemeinschaft" zu verwenden. Die Anlage ist von dem Bieter / dem vertretungsberechtigten Mitglied der Bietergemeinschaft als Bestandteil des Angebots ausgefüllt einzureichen. 2. Eignungsleihe: Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in dem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm / ihr die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt. Unter "andere Unternehmen" sind alle Unternehmen zu verstehen, die mit dem Bieter rechtlich nicht identisch sind. Das betrifft auch konzernverbundene Unternehmen. Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezogen auf diese anderen Unternehmen, vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 47 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird. Der Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft hat die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen, soweit eine Eignungsleihe in Anspruch genommen wird, und diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil des Angebots einzureichen. In diesem Fall hat der Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot ferner einen Nachweis einzureichen, aus dem hervorgeht, dass dem Bieter / der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispiels-weise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV mit dem Angebot vorlegt. 3. Unterauftragnehmer / Nachunternehmer: Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat bei Angebotsabgabe die Teile des Auftrags, die er / sie im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigt, zu benennen. Der Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft hat in diesem Fall die Anlage 303 "Unterauftragsvergabe" vollständig auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen. Vor Zuschlagserteilung kann der öffentliche Auftraggeber von den Bietern / den Bietergemeinschaften, deren Angebote in die engere Wahl kommen, verlangen, die Unterauftragnehmer zu benennen und nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen (vgl. § 36 Abs. 1 Satz 2 VgV).
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie
Nationale Registrierungsnummer: 03318661719
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postleitzahl: 14473
Postort: Potsdam
Region: Potsdam, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mwaek.brandenburg.de📧
Telefon: +49 331 8661719📞
Fax: +49 331 8661652 📠
URL: https://mwaek.brandenburg.de/sixcms/detail.php/156060🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die E-Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 060-208258 (2026-03-24)
Auftragsbekanntmachung (2026-04-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 5 900 000 EUR 💰
Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-04-29 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-04-29 10:00:00 📅
Änderungen Neuer Wert
Text:
“Anpassung der Angebotsfrist: Die Angebotsfrist läuft nun ab am Mittwoch, 29. April 2026, um 10:00 Uhr. Entsprechend wurde der vergaberechtliche Terminplan...”
Text
Anpassung der Angebotsfrist: Die Angebotsfrist läuft nun ab am Mittwoch, 29. April 2026, um 10:00 Uhr. Entsprechend wurde der vergaberechtliche Terminplan aktualisiert (vgl. Anlage 900 "Vergabeleitfaden", Kapitel 3).
“Die Frist zur Einreichung der Angebote (Angebotsfrist) wurde verlängert bis Mittwoch, 29. April 2026, 10:00 Uhr (Eingang über die E-Vergabeplattform).”
Quelle: OJS 2026/S 077-270159 (2026-04-17)
Auftragsbekanntmachung (2026-04-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 5 900 000 EUR 💰
Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-05-05 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-05-05 10:00:00 📅
Änderungen Neuer Wert
Text:
“Anpassung der Angebotsfrist: Die Angebotsfrist läuft nun ab am Dienstag, 5. Mai 2026, um 10:00 Uhr. Entsprechend wurde der vergaberechtliche Terminplan...”
Text
Anpassung der Angebotsfrist: Die Angebotsfrist läuft nun ab am Dienstag, 5. Mai 2026, um 10:00 Uhr. Entsprechend wurde der vergaberechtliche Terminplan aktualisiert (vgl. Anlage 900 "Vergabeleitfaden", Kapitel 3).
“Die Frist zur Einreichung der Angebote (Angebotsfrist) wurde verlängert bis Dienstag, 5. Mai 2026, 10:00 Uhr (Eingang über die E-Vergabeplattform).”
Quelle: OJS 2026/S 084-299525 (2026-04-28)