Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Aufbau einer WLAN-Infrastruktur für den Internetzugang der Hessischen Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit (HöMS) an ihren vier Campus in Wiesbaden, Kassel, Gießen und Mühlheim am Main.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-03-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-02-11.
Auftragsbekanntmachung (2026-02-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beschaffung einer WLAN-Infrastruktur (HöMS)
Reference number: VG-3000-2026-0004
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Aufbau einer WLAN-Infrastruktur für den Internetzugang der Hessischen Hochschule für öffentliches Management und...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Aufbau einer WLAN-Infrastruktur für den Internetzugang der Hessischen Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit (HöMS) an ihren vier Campus in Wiesbaden, Kassel, Gießen und Mühlheim am Main.
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Art des Vertrags: services
Produkte/Dienstleistungen: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 896 000 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die folgenden Leistungen sind Bestandteil dieser Ausschreibung::
- Planung (inklusive Beratung) zum Aufbau eines WLAN-Hotspots,
- Miete von...”
Beschreibung der Beschaffung
Die folgenden Leistungen sind Bestandteil dieser Ausschreibung::
- Planung (inklusive Beratung) zum Aufbau eines WLAN-Hotspots,
- Miete von WLAN-Access-Points,
- die dazugehörige technische Infrastruktur (u.a. Miete von Netzwerkswitchen, ggf. Verkabelungsarbeiten),
- Dienstleistungen zum Aufbau sowie der Installation, dem Betrieb und Störungsmanagement der WLAN-Infrastruktur.
Es ist beabsichtigt, folgende Mengen an WLAN-Access-Points (im Folgenden "AP") zu mieten:
•154 AP für den Standort Wiesbaden,
•60 AP für den Standort Mühlheim,
•48 AP für den Standort Kassel,
•29 AP für den Standort Gießen,
•18 AP für den Standort Lich und
•5 AP für den Standort Hünstetten
Nach unseren Schätzungen ergeben sich folgende Gesamt-Mengenbedarfe von:
•Ca. 48 Switche der Variante 1
•Ca. 13 Switche der Variante 2
•Ca. 10 Switche der Variante 3
•Ca. 6 Switche der Variante 4
Die benötigten Mengen der WLAN-Access-Points sowie der Netzwerkkomponenten ("Switche") am jeweiligen Standort ist abhängig von den örtlichen Gegebenheiten wie z. B. die Anzahl der LAN- bzw. Technikräume, deren Vernetzung untereinander (Glasfaser oder Kupfer, Menge) und die jeweils dort örtlich abgeschlossene LAN-Verkabelung zur Versorgung von Gebäuden, Räumen und Flure etc. Der Auftragnehmer hat lt. Ziffer 4.1 des Rahmenvertrages alle erforderlichen Verbindungen und Kabel (LAN-Verbindungen, Stromverbindungen, Patchkabel etc.), die für die Errichtung eines WLAN-Hotspots erforderlich und noch nicht an dem jeweiligen Standort vorhanden sind, bereitzustellen und zu verlegen. Die Einzelheiten sind in Ziffer 16 des Rahmenvertrages geregelt.
Die benötigte Anzahl muss im Wege einer Ortsbegehung (sog. Planungsabruf) individuell vom Auftragnehmer erkundet und geprüft werden. Die Planung der WLAN-Hotspots stellt eine separate, von Errichtung und Betrieb des WLAN-Hotspots losgelöste Leistung des Auftragnehmers dar.
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:other-sme#Die Leistungen aus der Rahmenvereinbarung können bis zu einem Höchstwert von 896.000,00 Euro (netto) bei einer...”
Zusätzliche Informationen
#Besonders auch geeignet für:other-sme#Die Leistungen aus der Rahmenvereinbarung können bis zu einem Höchstwert von 896.000,00 Euro (netto) bei einer maximalen Laufzeit von vier Jahren abgerufen werden. Ist dieser Höchstwert erreicht, endet die Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
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Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Leistungsort für die zu erbringenden Leistungen sind die derzeitigen Standorte der HöMS in Wiesbaden mit der Außenstelle in Hünstetten (FTZ), Mühlheim a.M.,...”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
Leistungsort für die zu erbringenden Leistungen sind die derzeitigen Standorte der HöMS in Wiesbaden mit der Außenstelle in Hünstetten (FTZ), Mühlheim a.M., Kassel und Gießen mit der Außenstelle in Lich.
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Dauer: 24 (MONTH)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils ein weiteres Jahr (max. 48 Monate).” Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-03-17 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-03-17 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Mindestanforderungen: Darstellung von mindestens zwei (2) geeigneten Referenzen aus den letzten drei Jahren (Stichtag "Ablauf der Angebotsfrist"), über den...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Mindestanforderungen: Darstellung von mindestens zwei (2) geeigneten Referenzen aus den letzten drei Jahren (Stichtag "Ablauf der Angebotsfrist"), über den Aufbau, Betrieb und Wartung einer WLAN-Infrastruktur zur Bereitstellung von WLAN-Hotspots für den Internetzugang mobiler Endgeräte.
Jede eingereichte Referenz muss eine Anzahl von mindestens 50 AccessPoints (indoor und outdoor insgesamt) aufweisen.
Mindestens eine Referenz über den Aufbau, Betrieb und Wartung einer WLAN-Infrastruktur zur Bereitstellung von WLAN-Hotspots für den Internetzugang mobiler Endgeräte muss zusätzlich an mindestens drei (3) örtlich unterschiedlichen Standorten erbracht worden sein.
Die Mindestanforderungen an die Eignung der Unternehmen sind zwingend zu erfüllen. Unternehmen, die diese Mindestanforderungen nicht erfüllen, sind zur Auftragsausführung nicht geeignet und werden von dem weiteren Vergabeverfahren zwingend ausgeschlossen. Die verlangten Mindestanforderungen stehen mit dem Auftragsgegenstand im sachlichen Zusammenhang und sind durch ihn gerechtfertigt.
Die Vergabestelle behält sich die Überprüfung der Referenzen bei dem Referenzauftraggeber vor. Für einen solchen Fall wird die Vergabestelle von dem Bieter die Benennung eines Ansprechpartners mit Kontaktdaten (Telefonnummer und E-Mail) nachfordern.
In der Referenzvorlage ist abschließend die Person des Erklärenden namentlich anzugeben (Datei "Referenzen" auf der Vergabeplattform).
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Es wird darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Es wird darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen (Datei "Verpflichtungserklaerung_oeff_AG") zur Tariftreue und zum Mindestentgelt nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 12.07.2021, (GVBl. S. 338) mit dem Angebot abzugeben haben. Die Verpflichtungserklärung bezieht sich nicht auf Beschäftigte, die bei einem Bieter, Nachunternehmer und Verleihunternehmen im EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistung im EU-Ausland erbringen.
“Ein Bewerber kann den Nachweis seiner Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen ganz oder teilweise durch die Teilnahme an...”
Ein Bewerber kann den Nachweis seiner Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifikationssystemen erbringen.
Neben den in Ziffer 5.1.9 dieser EU-Bekanntmachung geforderten Unterlagen zu Beleg der Eignung haben die Bieter zusätzlich die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise mit dem Angebot einzureichen:
(1) Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen §§ 123, 124 GWB (Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB"). Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die Erklärungen in der entsprechenden Form einzureichen. Bei Einsatz von (eignungsrelevanten) Unterauftragnehmern hat jeder Unterauftragnehmer die Erklärungen in der entsprechenden Form einzureichen.
(2) Eigenerklärung Artikel 5k EU-Verordnung 833/2014
Der Bieter hat die Eigenerklärung zum Artikel 5k der EU-Verordnung 833/2014 (Datei "Eigenerklaerung Artikel 5k EU-Verordnung 833-2014") ausgefüllt mit seinem Angebot einzureichen.
Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Erklärung in der entsprechenden Form einzureichen.
(3) Erklärung Unternehmensdaten (Datei "Erklaerung_Unternehmensdaten"). Diese Erklärung dient lediglich statistischen Zwecken. Sie stellt kein Eignungskriterium dar.
(4) Verpflichtungserklärung nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG): Bieter, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft sowie (eignungsrelevante) Unterauftragnehmer (§ 6 HVTG) haben die erforderliche Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn nach § 4 HVTG abzugeben (Datei "Verpflichtungserklaerung_oeff_AG").
(5) Bei dem Auftragnehmer ist ein Informationssicherheits-Managementsystem nach ISO 27001 etabliert. Das entsprechende Zertifikat über das im Unternehmen vorhandene ISMS ist mit dem Angebot einzureichen, vgl. Ziffer 1.5, lfd. Nummer 10 der Tabelle in den Ausschreibungsbestimmungen sowie Ziffer 3.1.4 der Leistungsbeschreibung.
(6) Eigenerklärung zu den angebotenen Produkten zur Einhaltung der BSI-Standards gemäß Ziffer 1 und Ziffer 3.3.3 der Leistungsbeschreibung (Datei "Eigenerklaerung_BSI-Standard"). Die angebotenen Produkte müssen gemäß der Informationssicherheitsleitlinie des Landes Hessen in der Fassung vom 21.10.2025 (Fundstelle: StAnz. 2025, 1123), die Vorgaben des Grundschutzes nach BSI-Standard erfüllen. Die Eigenerklärung ist von jedem Bieter mit dem Angebot einzureichen.
Die Vergabestelle weist an dieser Stelle bereits darauf hin, dass für den für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter, die Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie die im Vergabeverfahren gemeldeten Unterauftragnehmer eine Abfrage bei Korruptions- und Vergaberegistern, insbesondere bei der Informationsstelle nach § 17 Abs. 4 HVTG bei der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main, vorgenommen wird. Ebenso wird über den für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter gemäß § 6 Abs. 1 WRegG vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister angefordert.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Nationale Registrierungsnummer: DE 812 056 745
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1 - 3
Postleitzahl: 64283
Postort: Darmstadt
Region: Darmstadt, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de📧
Telefon: +49 6151 126603📞
Fax: +49 611 327648534 📠
URL: https://www.rp-darmstadt.hessen.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. 2Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 030-101221 (2026-02-11)
Auftragsbekanntmachung (2026-03-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 896 000 EUR 💰
Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-03-23 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-03-23 10:00:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
“Die Angebotsfrist wird verlängert bis zum 23.03.2026, 10:00 Uhr.”
Quelle: OJS 2026/S 051-177044 (2026-03-12)
Auftragsbekanntmachung (2026-03-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 896 000 EUR 💰
Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-04-08 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-04-08 10:00:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
“Die Angebotsfrist wird verlängert bis zum 08.04.2026, 10:00 Uhr.”
Quelle: OJS 2026/S 057-199649 (2026-03-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-04-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 896 000 EUR 💰
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Die Leistungen aus der Rahmenvereinbarung können bis zu einem Höchstwert von 896.000,00 Euro (netto) bei einer maximalen Laufzeit von vier Jahren abgerufen...”
Zusätzliche Informationen
Die Leistungen aus der Rahmenvereinbarung können bis zu einem Höchstwert von 896.000,00 Euro (netto) bei einer maximalen Laufzeit von vier Jahren abgerufen werden. Ist dieser Höchstwert erreicht, endet die Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
Auftragsvergabe Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 0
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2026/S 069-240239 (2026-04-08)